Mitwirkungspflicht nach Trennung?

Begonnen von Maunzi, 05. April 2025, 15:32:58

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Maunzi

Bei einem haben wir es direkt vor Ort bekommen, die anderen beiden meinten 2-3 Tage, dann ist das fertig.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Sheherazade

Zitat von: Maunzi am 08. Mai 2025, 12:08:32Bei einem haben wir es direkt vor Ort bekommen

Dann sollte sie diesen einen nicht auf die anderen warten lassen.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Maunzi

Tut sie nicht, nur wenn das JC vor Ort lieber auf die Rente und das Wohngeld warten mag anstatt zu bewilligen, sichert man sich jede mögliche Wohnung in der Hoffnung, dass es am Ende wenigstens eine davon werden kann.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Fettnäpfchen

Maunzi

Zitat von: Maunzi am 08. Mai 2025, 22:28:15Tut sie nicht, nur wenn das JC vor Ort lieber auf die Rente und das Wohngeld warten mag anstatt zu bewilligen,
Kann man sich das gefallen lassen,
muss es aber nicht:
Erlass einer einstweiligen Regelung => Zustimmung zum Umzug
das muss man halt anpassen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Maunzi

Ich hoffe wir müssen den Weg nicht gehen, haben an einem der Orte nun einen Mietvertrag + JC Zustimmung erhalten und die Anträge beim JC im neuen Wohnort alle gestellt. Bearbeitungsdauer ca 2-3 Wochen hieß es, da dringlicher Fall. Wenn bis dahin vom alten Wohnort nix passiert ist, muss wohl doch eine Klage erhoben werden  :sad:
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Sheherazade

Sie will auf die Zustimmung zum Umzug warten vom bisherigen Jobcenter? Warum? Wenn das neue Jobcenter zustimmt und die Miete dort angemessen ist, braucht sie in ihrer Situation keine Zustimmung vom alten Jobcenter.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Bei einem Umzug ist einen Ort für den ein anderes JC zuständig ist benötigt man grundsätzlich keine Zustimmung, weder von dem für den bisherigen Ort zuständigen JC, noch von dem für den neuen Ort zuständigen.
Das für den neuen Ort zuständige JC muss die Miete grundsätzlich bis zur Höhe der angemessenen anerkennen.
Nur wenn man vom für den bisherigen Ort zuständigen JC die Umzugskosten erstattet haben will, benötigt man dort die Anerkennung der Notwendigkeit des Umzuges (Zustimmung zum Umzug).
Die Anerkennung, dass die Kosten der neuen Unterkunft angemessen sind und übernommen werden, benötigt man von dem für den bisherigen Ort zuständigen JC nur dann, wenn für den Ort der neuen Unterkunft das selbe JC zuständig ist. Also i.d.R. bei einem innerörtlichen Umzug.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Maunzi

@Ottokar kann ich den zugehörigen Paragraphen bitte haben? Der Antrag wurde auf Eis gelegt im neuen JC weil wir vorab keine Zustimmung vom neuen JC eingeholt haben, obwohl die bereits schriftlich erklärt hatten, dass die Wohnung angemessen ist und sie den Mietvertrag daraufhin auch abgeschlossen hat. Nun droht es zum Desaster zu werden, weil man die Kautionszahlung verweigert (Antrag wurde vor Abschluss Mietvertrag gestellt, ist auch im System zu finden, das bestreitet keiner) und eben nicht weiter arbeitet bis der Antrag (sinnloserweise) im Nachhinein gestellt wird. Dabei sollen dann Dokumente eingereicht werden wie zB der Vorvertrag (wird schwierig da der Mietvertrag schon vorliegt?!) und Nachweise wieso ein Umzug notwendig sei etc pp. Ausserdem soll sie die Anlage UH1 ausfüllen, obwohl die abgegeben wurde mit dem Vermerk, dass es keine Ehe und daher auch keine Scheidung und Unterhaltsansprüche dem ex gegenüber gibt.

Das am alten Wohnort hat Gott sei Dank endlich bewilligt und die ~ 4 Monate nachbezahlt, trotzdem er nicht mitgewirkt hat. Nur der Antrag wegen der Umzugskosten läuft noch.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)