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Pflegegrad 2

Begonnen von PeterPan, 20. Dezember 2024, 20:47:12

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0 Mitglieder und 6 Gäste betrachten dieses Thema.

PeterPan

Hallo ihr lieben

Also ich habe knapp 40 voll durch gearbeitet nun habe ich viele Einschränkungen.
Bin im Bürgergeld .
seid dem 17.01.24 habe ich den Pflegegrad 2 und Schwerbehinderung mit 50 % ohne Buchstabe  .
Nun meine Frage  ... kann ich einen Mehrbedarf geltend machen ?
Da ich gelesen habe das dies nur mit zb. einem G geht .

vg. PeterPan


terrier

du bekommst bei P2 über 300 Euro Pflegegeld mtl. von der Pflegekasse. Die werden dir nicht auf dein Bürgergeld angerechnet.
Do solltest deinen Pflegegeldbescheid und auch deinen Schwerbehindertenausweis dem Jobcenter aber bekannt nachen.
-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

PeterPan

Hallo
Das JC ist schon längst informiert worden.
Was habe ich von über 300 Euro ? nichts ...
Das bekommt doch die Pflegekraft .

hko

Zitat von: PeterPan am Heute um 07:17:13Was habe ich von über 300 Euro ? nichts ...
Das bekommt doch die Pflegekraft .
bei Pflegegrad 2 gibt es z.Z. folgende Leistungen (steuerfrei):
332 € Pflegegeld direkt an Pflegebedürftigen oder 761 € Pflegesachleistungen an zugelassenen Pflegedienst
und
125 € Entlastungsbetrag an zugelassenen Pflegedienst

Gruß hko

Sensoriker

Zitat von: PeterPan am Heute um 07:17:13Was habe ich von über 300 Euro ? nichts ...
Du hast eine Pflegekraft. Soll sie umsonst arbeiten oder möchtest du das selber zahlen??
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.