Grundsicherung ab 01.07.2026: Wird Miete über Richtwert weiterhin übernommen?

Begonnen von Mann, 10. Mai 2026, 16:33:39

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Sheherazade und 7 Gäste betrachten dieses Thema.

Mann

Frage: Ab dem 01.07.2026 gilt bei einem neuen Leistungsvertrag / neuem Bewilligungsabschnitt die Umstellung auf Grundsicherungsgeld. Muss man dann die Miete, die über dem Richtwert liegt, sofort aus eigener Tasche zuzahlen? Oder gilt weiterhin eine Karenzzeit bzw. eine 1,5-fache Obergrenze? Ich wohne seit 2020 in einer 58 m² Zweizimmerwohnung (alleinstehend seit 2023).Meine derzeitige Bruttokaltmiete liegt zur Zeit 37€ über dem geltenden Richtwert .Das Jobcenter übernimmt seit 2023 die Überschreitung des Richtwerts vollständig, ca. 14 €, seit 2026 ca. 37 €.

Wird diese vollständige Übernahme mit dem neuen Vertrag ab 01.07. fortgesetzt? Bis zu welcher Höhe darf die Überschreitung in solchem Fall noch steigen, bevor man selbst zuzahlen muss? Ändert sich die Bewertung, wenn man zwischendurch arbeitet und später wieder Leistungen beantragt?

Kopfbahnhof

Zitat von: Mann am 10. Mai 2026, 16:33:39Wird diese vollständige Übernahme mit dem neuen Vertrag ab 01.07. fortgesetzt?
Erst mal ändert sich da nichts.

Aber die prüfen es wohl genauer und man könnte unangenehme Post von denen bekommen.

Fettnäpfchen

Mann

Zitat von: Mann am 10. Mai 2026, 16:33:39Frage: Ab dem 01.07.2026 gilt bei einem neuen Leistungsvertrag / neuem Bewilligungsabschnitt die Umstellung auf Grundsicherungsgeld. Muss man dann die Miete, die über dem Richtwert liegt, sofort aus eigener Tasche zuzahlen?
Nein
Zuerst muss das JC eine Kostensenkungsaufforderung versenden.
Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft
ZitatMitteilung über zu hohe Unterkunftskosten/Aufforderung zur Kostensenkung
Maßgeblich ist, (weiterlesen...und das Formblatt auch anklicken (und lesen/ausdrucken))
da kannst du dich schon mal einlesen. Wenn du noch offene Fragen hast einfach nachfragen.

MfG FN
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