Rücküberweisung Alg 2 Leistung weil in Arbeit

Begonnen von AnonymerNutzerBi, 17. August 2022, 00:48:50

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AnonymerNutzerBi

Hallo!
Ich bin seit April am arbeiten, und seit nun Juli 2022 über den Leistungsbezug so das Ich diesen für Juli 2022 / August 2022 unter meiner BG Nummer zurück überwiesen habe.
DAs Amt wurde zeitnah informiert.
Aktuell befinde Ich mich in der Privatinsolvenz und möchte unbedingt vermeiden, das dass Geld diese wegen Leistungsbetrugs etc. verhindert.
Leider kann Ich wegen eines P-Kontos das Geld nicht auf dem Konto lassen da es spätestens nach 3 Monaten in die Pfändung fließen würde.
Habt Ihr einen Rat für mich?
Das überfordert mich gerade absolut!
Ich werde morgen die Leistung erneut überweisen und dem Amt das schriftlich mitteilen damit es da kein Missverständnis gibt.
 

Spritzenhalter

Gab es eine Änderungsmitteilung wegen Arbeitsaufnahme an das JC oder wieso überweisen sie 2 Monate in Folge?

Wenm das Geld zurückgeflossen ist gibt es keine Anhaltspunkte für einen Betrug. Zur Not halt jeden Monat bis die es endlich kapieren.

AnonymerNutzerBi

Das weiß Ich nicht!
Es wurde alles immer pünktlich mitgeteilt, Nachweise bestehen.
Auch das dass Geld zurücküberwiesen wurde.
Und jetzt Geldeingang 20:12 Uhr am 16.08.2022 Geld nicht zuweisbar, beide Beträge.
Mehr als mich bemühen kann Ich nicht.  :wand:
Alte Forderungen die vor der Insolvenz bestanden sind Teil der Insolvenzmasse.
Das weiß das Amt aber auch.
Man schreibt die an, keine Reaktion.
Bsp. Aufforderung zur Mitwirkung vom 25.07.2022; es gab in 2019 wohl eine Heizkostenabsenkung von 80 auf 72 Euro da schreiben die mir Ich soll Ihnen das erklären.
Darauf habe Ich mich gemeldet und denen mitgeteilt das die Unterlagen denen vorliegen und Ich dazu nichts sagen kann.
08.08.2022 Erinnerung an die Aufforderung zur Mitwirkung  (gleicher Text) kein Hinweis welche Unterlagen die möchten!

Spritzenhalter

Also gab es in 2019 eine Heizkostenabsenkung auf 72€ jedoch hat das JC durchgehend diese 8€ zuviel bezahlt sodass jetzt eine erhebliche Forderung aufgelaufen ist?

Fettnäpfchen

AnonymerNutzerBi

Zitat von: AnonymerNutzerBi am 17. August 2022, 00:48:50so das Ich diesen für Juli 2022 / August 2022 unter meiner BG Nummer zurück überwiesen habe.
Wenn das mal nicht weitere Probleme mit deinem JC gibt.
In der Regel wird erst nach Aufforderung zurücküberwiesen und das meist auf ein ganz anderes Konto.
Ich würde das persönliche Gespräch suchen und dazu einen Antrag nach §§§ 13-15 SGB 1 schriftlich nachweislich stellen.
Damit hast du einen Beweis mehr wenn das JC wieder nicht in die Gänge kommt.
Irgendwann wird es bestimmt geklärt und wenn es vor dem SG ist.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Ginsu

Zitat von: AnonymerNutzerBi am 17. August 2022, 00:48:50so das Ich diesen für Juli 2022 / August 2022 unter meiner BG Nummer zurück überwiesen habe.
Und niemand kann etwas mit der Zahlung anfangen.
Üblicherweise wird erst mal ein Debitorenkonto eingerichtet auf das du deine Zahlungen oder auf das der Einbehalt gutgeschrieben wird.
Wenn du einfach Geld zurück überweist, produzierst du nur große Fragezeichen über diversen Köpfen.

Wenn du die Arbeitsaufnahme dem JC mitgeteilt hast, liegt der Ball nun in dessen Spielfeld.
Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral.
Berthold Brecht

AnonymerNutzerBi

Zitat von: Spritzenhalter am 17. August 2022, 09:40:50Also gab es in 2019 eine Heizkostenabsenkung auf 72€ jedoch hat das JC durchgehend diese 8€ zuviel bezahlt sodass jetzt eine erhebliche Forderung aufgelaufen ist?

Ja aber das geht doch aus der Nebenkostenabrechnung hervor!
Ich habe fast durchgehend als Aufstocker gearbeitet, und was zwischenzeitlich für ein Stress war!
Teil weise wurden Aufhebungsbescheide aufgehoben und in geänderter Form wieder zugestellt wenn man Widerspruch eingelegt hat.
Es wurden Gelder eingehalten ohne einen Abschluss welches Ich erstattet bekommen habe nach dem ein Rechtsanwalt geschrieben hat.
Es wurden in der Weihnachtszeit Leistungskürzungen bezüglich Arbeitsaufnahme getätigt ohne das ein änderungsbescheid erlassen wurde, als man kurz vor Weihnachten 20.12.2018 war es glaube Ich dann morgens deswegen beim Amt war wurde die persönliche Vorsprache verweigert mit der Aussage die Person hätte keine Zeit man könne sich am 03.01.2019 melden dann würde die Sache geprüft.
Forderung den Leitenden für den Tag zu sprechen wurde ebenfalls verweigert. Damals war Ich nicht so erfahren.
Die drehen sich die Sache wie Sie sie brauchen!
Inzwischen findet in der Arge bei mir eine große Revision statt.
Ein großer Teil der damaligen Sachbearbeiter wurden ausgetauscht.

CCR

Zitat von: AnonymerNutzerBi am 17. August 2022, 00:48:50Hallo!
Ich bin seit April am arbeiten, und seit nun Juli 2022 über den Leistungsbezug so das Ich diesen für Juli 2022 / August 2022 unter meiner BG Nummer zurück überwiesen habe.
DAs Amt wurde zeitnah informiert.
sollte man nicht machen ein VÄM reicht dann lieber das Geld abbuchen und auf die Seite legen-

Spritzenhalter

Zitat von: AnonymerNutzerBi am 19. August 2022, 19:18:07
Zitat von: Spritzenhalter am 17. August 2022, 09:40:50Also gab es in 2019 eine Heizkostenabsenkung auf 72€ jedoch hat das JC durchgehend diese 8€ zuviel bezahlt sodass jetzt eine erhebliche Forderung aufgelaufen ist?

Ja aber das geht doch aus der Nebenkostenabrechnung hervor!
Ich habe fast durchgehend als Aufstocker gearbeitet, und was zwischenzeitlich für ein Stress war!
Teil weise wurden Aufhebungsbescheide aufgehoben und in geänderter Form wieder zugestellt wenn man Widerspruch eingelegt hat.
Es wurden Gelder eingehalten ohne einen Abschluss welches Ich erstattet bekommen habe nach dem ein Rechtsanwalt geschrieben hat.
Es wurden in der Weihnachtszeit Leistungskürzungen bezüglich Arbeitsaufnahme getätigt ohne das ein änderungsbescheid erlassen wurde, als man kurz vor Weihnachten 20.12.2018 war es glaube Ich dann morgens deswegen beim Amt war wurde die persönliche Vorsprache verweigert mit der Aussage die Person hätte keine Zeit man könne sich am 03.01.2019 melden dann würde die Sache geprüft.
Forderung den Leitenden für den Tag zu sprechen wurde ebenfalls verweigert. Damals war Ich nicht so erfahren.
Die drehen sich die Sache wie Sie sie brauchen!
Inzwischen findet in der Arge bei mir eine große Revision statt.
Ein großer Teil der damaligen Sachbearbeiter wurden ausgetauscht.


Es ist zu kompliziert, offensichtlich gehen Informationen in beide Richtungen verloren. Sie sollten entweder persönlich vorsprechen, hier die Notfallzeiten nutzen 8-10Uhr, oder einen Anwalt konsultieren. Manchmal hilft auch die Vorspreche im sogenannten Kundenreaktionsmanagement sofern sich eine solche Abteilung in ihrem Jobcenter befindet.