Der Aufenthalt meiner Mutter soll aufgehoben werden

Begonnen von tsumo, 17. August 2022, 11:45:21

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tsumo

Zitat von: TripleH am 17. August 2022, 14:17:36Du solltest als erstes mal klären, wer nun eine Niederlassungserlaubnis hatte: dein Vater oder deine Mutter.

papa hatte unbefristet weil er hier 28jahre gearbeitet hat. mama hat 9jahre gearbeitet und danach meine geschwister und mich großgezogen. sie war aber zuerst in DE und hat 1jahr später papa per bitte hergeholt.

Zitat von: Bundspecht am 17. August 2022, 14:39:58
Zitat von: Spritzenhalter am 17. August 2022, 14:37:18Der Sohn war dabei


So wie es aussieht, hat der "Sohn" das Teil unterschrieben !!!

Zitat von: Bundspecht am 17. August 2022, 12:26:28Mal ehrlich, WER unterschreibt denn sowas !????

Zitat von: tsumo am 17. August 2022, 12:48:35ich, weil man mir das gefühl gibt machtlos zu sein und es sowieso da enden wird.


nein meine mutter hat es getan.


der typ meinte auch noch. ich soll mich wegen dem letzten satz nicht wundern... das ist nur für leute die noch arbeiten gehen könnten. bei ihrer mutter ist das nicht der fall also wird es nach einem jahr immer jeweils um 3jahre verlängert werden.

als ich meinte können sie mir das nicht schriftlich geben sagte er nein aber ich kann es in ihre akte reinschreiben und sie können es sich ansehen.

bin dennoch total unsicher.

Zitat von: Bundspecht am 17. August 2022, 14:33:25
Zitat von: Spritzenhalter am 17. August 2022, 14:05:54Hiermit widerrufe ich meine Unterschrift mit sofortiger Wirkung.

Begründung: In der genannten Rechtsberatung wurde ich über Folgen bei Unterzeichnung unzureichend aufgeklärt.

Glaube kaum, dass das hilft, weil dann könnte ja jeder um die "Ecke" kommen und seine Unterschrift widerrufen wenn diesem plötzlich "einfällt" , was er da unterschieben hat 



sorry, habe meinen kopf voll mit allen dingen und kämpfe mit einem trauma was ich erlitten habe. bin auch nur ein mensch musst mich nicht hier extra runter machen

Bundspecht

Zitat von: tsumo am 17. August 2022, 15:00:50bin auch nur ein mensch musst mich nicht hier extra runter machen

würde dich dich "runter" machen wollen, hätte ich mit Sicherheit was anderes geschrieben ! Aber da deine Mutter das nun mal unterschrieben hat, bin ich immer noch der Meinung, dass der Drops gelutscht ist !

Und DAS hat NIX mit runter machen zu tun. Fakt ist, deine Mutter hat den Wisch unterschrieben.

Da nun im nachhinein zu behaupten, dass man nicht richtig aufgeklärt wurde, nur weil man gemerkt hat WAS man da unterschrieben hat ....  :nea:  :nea:  :nea:
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

TripleH

Zitatpapa hatte unbefristet weil er hier 28jahre gearbeitet hat. mama hat 9jahre gearbeitet und danach meine geschwister und mich großgezogen.

Das hilft doch jetzt nicht zur Beantwortung der Frage, ob sie nun eine eigene Niederlassungserlaubnis hat oder nicht und deshalb ihr Aufenthalt an die des Vaters gebunden war.

Nochmal: guck in die Papiere der Mutter, welchen Aufenthaltsstatus sie nun wirklich hat. Schwarz auf weiß.

Yasha

@tsumo.

die Sachlage erscheint mir viel zu komplex und benötigt erfahrenen Rat, meiner Ansicht nach.Versuche es doch einmal mit der Migrationsberatungsstelle der türkischen Gemeinde in Schleswig -Holstein, Außenstelle Lübeck,in der Angelegenheit.Wäre meine Idee dazu. Adresse:

http://www.migration-in-luebeck.de/index.php?id=94&no_cache=1#c848

Im Link sind auch andere Beratungsstellen verzeichnet.

 

tsumo

Zitat von: TripleH am 17. August 2022, 15:14:31
Zitatpapa hatte unbefristet weil er hier 28jahre gearbeitet hat. mama hat 9jahre gearbeitet und danach meine geschwister und mich großgezogen.

Das hilft doch jetzt nicht zur Beantwortung der Frage, ob sie nun eine eigene Niederlassungserlaubnis hat oder nicht und deshalb ihr Aufenthalt an die des Vaters gebunden war.

Nochmal: guck in die Papiere der Mutter, welchen Aufenthaltsstatus sie nun wirklich hat. Schwarz auf weiß.

in welchen papieren sehe ich das? sie hat nur eine EC karte mit einem aufenthaltstitel drauf.

Zitat von: Yasha am 17. August 2022, 15:30:02@tsumo.

die Sachlage erscheint mir viel zu komplex und benötigt erfahrenen Rat, meiner Ansicht nach.Versuche es doch einmal mit der Migrationsberatungsstelle der türkischen Gemeinde in Schleswig -Holstein, Außenstelle Lübeck,in der Angelegenheit.Wäre meine Idee dazu. Adresse:

http://www.migration-in-luebeck.de/index.php?id=94&no_cache=1#c848

Im Link sind auch andere Beratungsstellen verzeichnet.

 


lieben dank

Ratlos

Zitat von: tsumo am 17. August 2022, 11:45:21Der Typ meinte wenn wir das nicht unterschreiben dann schreibt er einen bescheid und der aufenthalt würde statt 2024 dann ende des monats enden. dann könnte man dagegen widerspruch einlegen der würde abgelehnt werden und dann wären wir erneut bei dem punkt.
Das Schreiben ist direkt schon eine Frechheit. Deine Mutter hat doch keine Ahnung was "Rechtsmittelverzicht" bedeutet und für Folgen hat.

Deine Mutter hat jedenfalls den Rechtsmittelverzicht nur erklärt um bis 2024 bleiben zu dürfen.
Damit war die Erklärung nicht freiwillig sondern durch Täuschung des SB erfolgt. beinahe schon erzwungen.
Damit hat er gleichzeitig einer möglichen prozessualen Entscheidung vorgegriffen hat
was weit weit über seine minimalen Kompetenzen geht.
Er hat damit vorsätzlich rechtswidrig, besonders aber vorsätzlich ermessenswidrig handelt.

Unwiderruflich ist ein Rechtsmittelverzicht auf jeden Fall dann, wenn er als Prozesshandlung erklärt wird, was hier nicht der Fall ist.
Rechtsmittelverzicht wird während oder nach einer Verhandlung erklärt, extrem seltenst vor eine SB.
Zitat von: Spritzenhalter am 17. August 2022, 14:05:54Hiermit widerrufe ich meine Unterschrift mit sofortiger Wirkung.

Begründung: In der genannten Rechtsberatung wurde ich über Folgen bei Unterzeichnung unzureichend aufgeklärt.
Das sollte er tunlichst nicht schreiben - rate ich.
Hier ist eine andere Form, nämlich eine detailliert substantiierte Angriffsform geboten.
Machen kann der TE natürlich wie er es für richtig hält



tsumo

Zitat von: Ratlos am 18. August 2022, 12:26:13
Zitat von: tsumo am 17. August 2022, 11:45:21Der Typ meinte wenn wir das nicht unterschreiben dann schreibt er einen bescheid und der aufenthalt würde statt 2024 dann ende des monats enden. dann könnte man dagegen widerspruch einlegen der würde abgelehnt werden und dann wären wir erneut bei dem punkt.
Das Schreiben ist direkt schon eine Frechheit. Deine Mutter hat doch keine Ahnung was "Rechtsmittelverzicht" bedeutet und für Folgen hat.

Deine Mutter hat jedenfalls den Rechtsmittelverzicht nur erklärt um bis 2024 bleiben zu dürfen.
Damit war die Erklärung nicht freiwillig sondern durch Täuschung des SB erfolgt. beinahe schon erzwungen.
Damit hat er gleichzeitig einer möglichen prozessualen Entscheidung vorgegriffen hat
was weit weit über seine minimalen Kompetenzen geht.
Er hat damit vorsätzlich rechtswidrig, besonders aber vorsätzlich ermessenswidrig handelt.

Unwiderruflich ist ein Rechtsmittelverzicht auf jeden Fall dann, wenn er als Prozesshandlung erklärt wird, was hier nicht der Fall ist.
Rechtsmittelverzicht wird während oder nach einer Verhandlung erklärt, extrem seltenst vor eine SB.
Zitat von: Spritzenhalter am 17. August 2022, 14:05:54Hiermit widerrufe ich meine Unterschrift mit sofortiger Wirkung.

Begründung: In der genannten Rechtsberatung wurde ich über Folgen bei Unterzeichnung unzureichend aufgeklärt.
Das sollte er tunlichst nicht schreiben - rate ich.
Hier ist eine andere Form, nämlich eine detailliert substantiierte Angriffsform geboten.
Machen kann der TE natürlich wie er es für richtig hält




die 2024 sind ja nun auch hinfällig da sie jetzt erst mal nur 1 jahr aufenthalt bekommt und dann "wird mal weiter geguckt" ...

was würdest du mir empfehlen nun zu machen?

Ratlos

#22
Ganz einfach wird so eine Sache nicht.
Ich würde meine Unterschrift widerrufen

mit der Begründung unter Zwang geleistet und vorsätzliche ermessenswidrige Ausübung der Dienstpflicht des SB.

Alles weitere sieht man wenn die Antwort kommt. Hier würde ich in extrem harter Weise vorgehen, denn zu verlieren hast du ja nichts mehr.
Mit der Unterschrift deiner Mutter haben sie ihr ja sämtliche Möglichkeiten aus der Hand genommen.
Folglich bleibt nur eiin "Frontal"-Angriff gegen die Unterschrift.

Zitat von: Bundspecht am 17. August 2022, 15:09:12Da nun im nachhinein zu behaupten, dass man nicht richtig aufgeklärt wurde, nur weil man gemerkt hat WAS man da unterschrieben hat ....
So wie der Text des Amtes verfasst ist, kann man aus dem Schlamassel wieder raus kommen.

So schlecht wie es im Moment dargelegt wird ist der § 31 AufenthG gar nicht.
Der SB könnte sich nur auf das berufen....
Auszug aus § 31:
Zur Vermeidung von Missbrauch kann die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis versagt werden, wenn der Ehegatte aus einem von ihm zu vertretenden Grund auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch angewiesen ist. Aber auch das kann vorliegend nicht greifen.


tsumo

Zitat von: Ratlos am 18. August 2022, 14:36:07Ganz einfach wird so eine Sache nicht.
Ich würde meine Unterschrift widerrufen

mit der Begründung unter Zwang geleistet und vorsätzliche ermessenswidrige Ausübung der Dienstpflicht des SB.

Alles weitere sieht man wenn die Antwort kommt. Hier würde ich in extrem harter Weise vorgehen, denn zu verlieren hast du ja nichts mehr.
Mit der Unterschrift deiner Mutter haben sie ihr ja sämtliche Möglichkeiten aus der Hand genommen.
Folglich bleibt nur eiin "Frontal"-Angriff gegen die Unterschrift.

Zitat von: Bundspecht am 17. August 2022, 15:09:12Da nun im nachhinein zu behaupten, dass man nicht richtig aufgeklärt wurde, nur weil man gemerkt hat WAS man da unterschrieben hat ....
So wie der Text des Amtes verfasst ist, kann man aus dem Schlamassel wieder raus kommen.
Unter Umständen halt mit Brachialgewalt unter Anwendung sämtlicher Rechtsmöglichkeiten die auch die Einleitung eines Strafverfahrens gg. den SB (Bürgermeister als verantwortlicher Vertreter) beinhalten können.




und auf das gesagt von dem typen bei der ausländerbehörde sollte ich nicht vertrauen? also dass mama nun 1jahr bekommt und danach bekommt sie dann immer wieder 3jahre aufenthalt?

Ratlos

Du kannst natürlich abwarten und auf die Aussage des Typen vertrauen.
Doch bedenke: Wer Rechtsmittelverzicht fordert hat einen Grund dafür.
Lese du den § 31 Aufenthaltsgesetz und entscheide nach dem was eurer Meinung nach für euch das Richtige ist.

Hättest uns das Schreiben vor Unterzeichnung gezeigt, wäre es nicht soweit gekommen.
Anders und viel besser würde es aussehen, wenn du eine Betreuungsvollmacht von deiner Mutter hättest.

Hast du übrigens wegen der Beerdigungskosten was vom Sozialamt gehört?

tsumo

Zitat von: Ratlos am 18. August 2022, 15:02:42Du kannst natürlich abwarten und auf die Aussage des Typen vertrauen.
Doch bedenke: Wer Rechtsmittelverzicht fordert hat einen Grund dafür.
Lese du den § 31 Aufenthaltsgesetz und entscheide nach dem was eurer Meinung nach für euch das Richtige ist.

Hättest uns das Schreiben vor Unterzeichnung gezeigt, wäre es nicht soweit gekommen.
Anders und viel besser würde es aussehen, wenn du eine Betreuungsvollmacht von deiner Mutter hättest.

Hast du übrigens wegen der Beerdigungskosten was vom Sozialamt gehört?


wir sollten direkt dort eine entscheidung treffen ich hatte gar keine zeit mir rat zu holen. wurden überrumpelt obwohl es beim termin um ein beratungsgespärch gehen sollte. mist ey was machen wir denn nun ;(

so eine vollmacht habe ich nicht. soll ich eine erstellen und von meiner mama unterschreiben lassen?


nein leider immer noch nichts. eine woche her dass ich widerspruch dort abgegeben habe.

Ratlos

Wäre es meine eigene Sache würde ich die Unterschrift widerrufen mit der Begründung unter Zwang geleistet und vorsätzliche ermessenswidrige Ausübung der Dienstpflicht des SB mit sofortigem Unterschriftsverlangen ohne jede Prüfmöglichkeit.
So dass deine "alte" Mutter den Text gar nicht begreifen konnte.

Alles weitere sieht man wenn die Antwort kommt und reagiert dann entsprechend.

Du kannst auch abwarten. Wir hier können nur raten, die letzte Entscheidung triffst immer du.
Ich will dich keinesfalls in ein Verfahren treiben, das du alleine gar nicht zum Erfolg bringen kannst.

tsumo

Zitat von: Ratlos am 18. August 2022, 15:42:29Wäre es meine eigene Sache würde ich die Unterschrift widerrufen mit der Begründung unter Zwang geleistet und vorsätzliche ermessenswidrige Ausübung der Dienstpflicht des SB mit sofortigem Unterschriftsverlangen ohne jede Prüfmöglichkeit.
So dass deine "alte" Mutter den Text gar nicht begreifen konnte.

Alles weitere sieht man wenn die Antwort kommt und reagiert dann entsprechend.

Du kannst auch abwarten. Wir hier können nur raten, die letzte Entscheidung triffst immer du.
Ich will dich keinesfalls in ein Verfahren treiben, das du alleine gar nicht zum Erfolg bringen kannst.


davor habe ich nämlich angst. dass ich alleine nicht zurechtkomme und dann mit der sache dastehe und nicht weiter weiss ;(

AlterGaul

@tsumo
Ich würde dir empfehlen deine Fragen in folgendem Forum zu stellen. Vielleicht kann dir da weitergeholfen werden.

Forum info4alien
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

Ratlos

#29
@ Alter Gaul - ein interessanter Link. Glaube aber nicht dass @ tsumo damit zurecht kommt.
Nach meiner Meinung bleiben dem TE nur 2 Möglichkeiten:
1. Nichts unternehmen und abzuwarten wie sich die Sache später weiter entwickelt, oder
2. gleich einen Fachanwalt zu beauftragen.

Alleine kommt er wegen Widerruf eines erklärten Rechtsmmittelverzichts nicht zum Erfolg,
denn er verzichtet ja explizit auf jedes Rechtsmittel.
Unsere Möglichkeiten im Form stoßen da an ihre Grenze.
Man kann dem TE zwar den Weg vorschreiben, so dass er nur noch kopieren muss.
Aber ausführen muss er es halt alleine.

Ich würde an seiner Stelle es erstmal mit einer wirklich geharnischten Beschwerde an den Bürgermeister als verantwortlichen Dienstherrn versuchen. Vor allem muss man ja dem Gegner auch die Möglichkeit zur Stellungnahme geben (nennt sich rechtliches Gehör).
Ein driftiger Beschwerdegrund ergibt sich ja bereits aus dem amtlichen Schreiben.

Stellt sich das Amt stur, bleibt m.E. nur der Weg über eine Feststellungsklage bzw. Gestaltungsklage