Der Aufenthalt meiner Mutter soll aufgehoben werden

Begonnen von tsumo, 17. August 2022, 11:45:21

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Spritzenhalter

Mit dem Zitat:"keiner wird abgeschoben/ausgewiesen" können wir das Thema ruhen lassen. Und wenn es jetzt eine temporäre "Aufenthaltserlaubnis" gibt, so ist diese zum Ablauf entsprechend zu verlängern. Mit der Vorgeschichte gibt es für die Mutter keinen Abschiebegrund.

tsumo

Habe soeben mit einer Beratung gesprochen.

Hallo Herr XXX,

 

Mein herzliches Beileid. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie viel Kraft.

 

In der Trauerphase kommen leider immer wieder bürokratische Dinge hinzu, die einem das Leben noch schwerer machen.

 

Machen Sie sich bitte über den Aufenthalt Ihrer Mutter in Deutschland keine Sorgen.

 

Sie hatte § 30 als Aufenthaltserlaubnis. Das ist der § wegen Ehegattennachzug. Ihre Mutter hat kein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Warum sie den nie bekommen hat, kann ich im Moment auch nicht nachvollziehen. Daher die Frage, seit wann lebt ihre Mutter in Deutschland und hat sie irgendwann mal ihren Aufenthalt hier in Deutschland unterbrochen und hat mehr als 6 Monate in der Türkei gelebt? Hat ihre Mutter in Deutschland schon einmal gearbeitet?

 

Wie alt ist ihre Mutter und bekommt sie eine eigene Rente? Oder jetzt Witwenrente?

 

Wenn ich diese Informationen noch von Ihnen bekomme, werde ich mich am Montag mit der Ausländerbehörde in Verbindung setzen. Da ich keine Schweigepflichtsentbindung  von Ihrer Mutter habe, mache ich es anonym. Falls ich doch eine brauche melde ich mich bei Ihnen.

 

Noch eine andere Frage haben Sie noch weitere Geschwister in Deutschland und wie bestreiten sie alle ihren Lebensunterhalt?

 

Das sind viele Fragen, aber die sind wichtig, weil ich denke, wenn ihre Mutter ihren Lebensunterhalt hier in Deutschland selbst sichern kann, ohne Sozialleistungen zu erhalten, wird es keine Probleme geben und der Aufenthalt wird immer weiter verlängert.  Das muss ich aber mit der Ausländerbehörde besprechen.

 


Mit freundlichen Grüßen


habe ihr das alles beantwortet. mal sehen was kommt

Ratlos

#32
Zitat von: tsumo am 19. August 2022, 13:58:57Da ich keine Schweigepflichtsentbindung  von Ihrer Mutter habe, mache ich es anonym.
Aha und das ist eine offizielle anonyme Beraterin?  :mocking:

Bei solchen externen Anonym-Beratern ziehe ich mich aus dem Faden zurück.

Natürlich greift § 31 AufenthG unter bestimmten Voraussetzungen. Habe ich dir ja geschrieben.
Ändert aber nichts an der Tatsache dass bei kleinster Meinungsverschiedenheit auf den Rechtsmittelverzicht gepocht wird und euch somit keinerlei Rechtsbehelfe möglich sind.
Auszug aus einer höchstrichterlichen Entscheidung:
Vor Bekanntgabe des Verwaltungsaktes fehlt eine ausreichende Grundlage für eine die Tragweite des Verzichts überschauende Entscheidung. - Genau wie ich es schon geschrieben habe.

P.S. Habe gerade mal in einen deiner anderen Threads nachgelesen. Du schreibst dort dass deine Mutter 400,78 €
Rente bekommt und nun dazu ca. 60 % aus den 580 € Rente deines Vaters (Witwenrente) = 348 €,
Insgesamt also 748,78 €.
Abzüglich des halben Anteils an den KdU (330 €) bleiben 418 €- Damit läge sie unter dem Sozialbedarf von 449,- € und würde Aufstockung benötigen.







tsumo

Habe das als antwort nun bekommen:

Hallo Herr XXXX,

 

Da Ihre Mutter eigenes Einkommen, sprich hier eigene Rente und auch  bald Witwenrente bekommt und mit Ihnen zusammenlebt, wird das reichen.

 

Ich spreche Montag mit der Ausländerbehörde erst einmal anonym. Dann vereinbare ich mit Ihnen und Ihrer Mutter einen Termin für die Schweigepflichtsentbindung. Da ich nicht weiss ob ich am Montag im Büro bin, kann ich leider heute noch keinen Termin geben. Anschließend würde ich den Sachbearbeiter anschreiben. Er wird kein Interesse haben Ihre Mutter in die Türkei zu schicken. Die Mitarbeiter haben ihre Vorgaben, sind aber keine Unmenschen. Das Schreiben, dass Ihre Mutter unterschrieben hat, ist ein vorgefertigtes Schreiben. Es ist auch richtig, dass sie es unterschrieben hat. Der bisherige Aufenthaltstitel erlischt mit dem Tod des Ehepartners. Der neue Aufenthaltstitel ist zunächst für ein 1 Jahr gültig und wird dann auch weiter verlängert.  Das sind meine bisherigen Erfahrungen und es wird bei Ihrer Mutter genau so sein. Wenn Sie jetzt grundsätzlich nur von Grundsicherung gelebt hätte, wäre es vielleicht noch etwas anderes. Muss aber auch nicht sein.

 

Wenn Sie mögen, können Sie mir gerne Ihre Telefonnummer schreiben, dann würde ich Sie am Montag anrufen wenn ich jemanden bei der Ausländerbehörde erreicht habe.

Ich bin im Moment telefonisch schwer erreichbar, ich könnte Sie aber anrufen.

 

Machen Sie sich bitte  keine Sorgen und beruhigen Sie auch Ihre Mutter bitte und seien Sie füreinander da. 

 

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

 


Mit freundlichen Grüßen

Ratlos

Sehr suspekt alles!
Eine "Beraterin" die anonym agiert und nicht mal die Telemnummer des Hilfesuchenden kennt?
Mit dem rechnen hat sie es auch nicht so (wenn deine Angaben im anderen Thread stimmen)
und das Damoklesschwert Rechtsmittelverzicht erwähnt besser wohl kennt sie gar nicht.
Naja - wer es braucht. Wünsche guten Erfolg

tsumo

Zitat von: Ratlos am 19. August 2022, 17:58:18Sehr suspekt alles!
Eine "Beraterin" die anonym agiert und nicht mal die Telemnummer des Hilfesuchenden kennt?
Mit dem rechnen hat sie es auch nicht so (wenn deine Angaben im anderen Thread stimmen)
und das Damoklesschwert Rechtsmittelverzicht erwähnt besser wohl kennt sie gar nicht.
Naja - wer es braucht. Wünsche guten Erfolg

das ist eine mitarbeiter der awo in lübeck. sie ruft anonym an und fragt die dinge nach die mich betreffen. woher soll sie meine nummer kennen ich habe sie doch heute erst nur mit mail kontaktiert? verstehe nicht was du genau meinst.

Ratlos

Dann bist du ja beratungsmäßig gut versorgt und Antworten im Forum können dir praktisch keinen Nutzen mehr bringen
Zum Abschluss noch ein offizieller Link und .... Glück auf
https://www.luebeck.de/de/buergerservice/leistungen/index.html?lid=9741600&zufi=1&bereich=0

tsumo

Zitat von: Ratlos am 20. August 2022, 09:58:06Dann bist du ja beratungsmäßig gut versorgt und Antworten im Forum können dir praktisch keinen Nutzen mehr bringen
Zum Abschluss noch ein offizieller Link und .... Glück auf
https://www.luebeck.de/de/buergerservice/leistungen/index.html?lid=9741600&zufi=1&bereich=0

wow.. ok sei halt schnippisch.

Spritzenhalter

Zitat von: tsumo am 20. August 2022, 11:20:00
Zitat von: Ratlos am 20. August 2022, 09:58:06Dann bist du ja beratungsmäßig gut versorgt und Antworten im Forum können dir praktisch keinen Nutzen mehr bringen
Zum Abschluss noch ein offizieller Link und .... Glück auf
https://www.luebeck.de/de/buergerservice/leistungen/index.html?lid=9741600&zufi=1&bereich=0

wow.. ok sei halt schnippisch.


Sie haben durch den Nutzer "Ratlos" nützliche und hilfreiche Antworten zum Problem erhalten. Da Sie jetzt durch offizielle Beratungsstellen rechtssicher betreut und beraten werden sind weitere Beiträge hierzu nicht zielführend.


Ratlos

Wenn schon zusätzliche, externe Beratung gewünscht wird, dann sollte diese wenigstens über kompetente Anwälte erfolgen, nicht aber von einer AWO-Mitarbeiterin die von vornherein anonym agieren will.
Aber TE hat den Link wohl gar nicht gelesen. Darum hier einen Auszug aus dem offiziellen Portal der Stadt Lübeck (seinem Wohnort):

In der Öffentlichen Rechtsauskunft können Sie durch niedergelassene Rechtsanwälte Beratung in sämtlichen Rechtsgebieten erhalten.

Hierfür ist unbedingt eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich

Die öffentliche Rechtsauskunft der Hansestadt Lübeck berät auch Einwohnerinnen und Einwohner aus den unmittelbar umliegenden Kreisen Herzogtum Lauenburg, Stormarn, Ostholstein und Nordwestmecklenburg.
Die Kosten betragen für den TE 13 € - das sollte ihm die Sache Wert sein. :flag:

P.S. Vor allem beraten diese RAe kompetent über den ominösen Rechtsmittelverzicht und dessen Unwirksamkeit

Ratlos

Eine Abschlussbemerkung möchte ich noch machen.
Solange der Rechtsmittelverzicht besteht, ist jeder Bescheid des Amtes ohne Widerrede zu akzeptieren, d.h. er wird bestandskräftig und damit so gut wie unangreifbar.
Es ist kein Widerspruch gegen einen Bescheid mehr möglich,
denn Widerspruch selbst ist bereits ein Rechtsmittel das dem Verzicht unterliegt.

tsumo

Zitat von: Ratlos am 21. August 2022, 17:29:01Eine Abschlussbemerkung möchte ich noch machen.
Solange der Rechtsmittelverzicht besteht, ist jeder Bescheid des Amtes ohne Widerrede zu akzeptieren, d.h. er wird bestandskräftig und damit so gut wie unangreifbar.
Es ist kein Widerspruch gegen einen Bescheid mehr möglich,
denn Widerspruch selbst ist bereits ein Rechtsmittel das dem Verzicht unterliegt.

für immer? auch nach dem einen jahr?

Ratlos

Zitat von: tsumo am 22. August 2022, 01:47:36für immer? auch nach dem einen jahr?
Ja! Der Verzicht wurde in der Sache erklärt und ist an keinen Fristablauf gebunden.
Will die Mutter die Aufenthaltserlaubnis verlängern lassen, darf sie zu dem Zeitpunkt kein Sozialgeld beziehen.
Du tust mir leid! Du kommst alleine in dieser Sache nicht zum Erfolg.
Ich rate letztmals dazu den Anwälten der Stadt Lübeck den Sachstand vorzutragen.
Kosten: 10 € bzw. 6 €.

Konkrete Fragen:
Wie hoch ist die eigene Rente der Mutter
wie hoch ist die Witwenrente
wie hoch ist der halbe Anteil an den Kosten der Unterkunft
wie hoch sind die monatlichen Kosten (halber Anteil) für Strom und Heizung
- alles bitte Centgenau!


tsumo

Wie hoch ist die eigene Rente der Mutter - 400,78€
wie hoch ist die Witwenrente - Liegt immernoch nicht vor.
wie hoch ist der halbe Anteil an den Kosten der Unterkunft - 661,70€ gesamt - 330,85
wie hoch sind die monatlichen Kosten (halber Anteil) für Strom und Heizung - Strom ab 1.10. 75€ - 37,50 / Heizung im Moment 185€ 92,50

Ratlos

In aller Regel gibt es die große (gibt auch eine kleine) Witwenrente mit 55 % der Rente des Verstorbenen.
Wenn also dein Vater (siehe anderer Thread) 500,86 € Rente hatte ergibt das ca. 275 € Witwenrente.
plus eigener Rente der Mutter =                                                                            400 €
Gesamteinnahmen deiner Mutter also =                                                               675 €

hiervon gehen nun die Festkosten ab = insgesamt ca.                                         460 €
verbleiben der Mutter für die Lebenshaltung ca.                                             215 €
Nun rede du weiter und erkläre mir wie sie ohne Sozialgeld über´s Monat kommt?
Mit den Einnahmen und Unkosten dürfte sie täglich gerade mal  7 € ausgeben!