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Wird eine Wohngeldnachzahlung als Einkommen angerechnet?

Begonnen von katarina, 22. August 2022, 11:15:28

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CCR

Zitat von: PetraL am 23. August 2022, 10:36:43Genauso Steuerrückzahlungen: Die hat man doch schon selbst gezahlt, die dann nochmal als Einkommen später anzurechnen kann doch auch nicht richtig sein. Genauso wie irgendwelche anderen Erstattungen, die man ja schon vorher GEZAHLT hat (und die - außer bei KdU, falls vom JC gezahlt - auch nicht angerechnet werden dürfen) ...
Ne ne ne ... irgendwie verstehe ich diese Welt nicht ...  :no:  :no:  :no:
Das stinkt doch bis zum Himmel !?  :sad:

die 270 € Heizkostenzuschuss darf sie behalten, immerhin.

Rheinland-Pfalz hat als erstes Bundesland bereits am 15. Juni 2022 den Zuschuss ausgezahlt. In allen anderen Ländern verhält sich die Verteilung laut der französischen Nachrichtenagentur AFP folgendermaßen:
Heizkostenzuschuss 2022: Wann wird das Geld in den Bundesländern ausgezahlt
Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen:    Auszahlung vom Heizkostenzuschuss im Juli 2022
Berlin, Schleswig-Holstein und Hessen:    Auszahlung vom Heizkostenzuschuss im August 2022
Hamburg, Saarland und Sachsen:    Auszahlung vom Heizkostenzuschuss im September 2022
Baden-Württemberg:    Auszahlung vom Heizkostenzuschuss spätestens Ende Oktober 2022
Bayern, Sachsen-Anhalt und Thüringen:    Zeitpunkt der Auszahlung noch offen

katarina

Ich habe jetzt nochmal ein nettes klares Schreiben verfasst, indem ich versucht habe die Bearbeiterinnen als Menschen zu erreichen. Mal sehen, ob das was bringt  :empathy:

katarina

2 Tage nach meinem Schreiben bekomme ich eine Email, dass mein Antrag bearbeitet ist und der Bescheid voraussichtlich Mitte September, also in 3 Wochen!! verschickt wird und dann auch die Auszahlung erfolgt.
Unglaublich! Ich war erstmal sehr wütend und denke mittlerweile auch, dass das Berechnung ist. Ich meine immerhin geht es hier um Hilfe bei Bedürftigkeit! Und was bitteschön braucht 3 Wochen um eine Banküberweisung zu machen.

Jetzt reg ich mich wieder ab, weil ich werde nicht erreichen, dass das Geld früher kommt.

CCR

Zitat von: katarina am 25. August 2022, 15:15:48Tage nach meinem Schreiben bekomme ich eine Email, dass mein Antrag bearbeitet ist und der Bescheid voraussichtlich Mitte September, also in 3 Wochen!! verschickt wird und dann auch die Auszahlung erfolgt.
dann bekommst du gleich auch den Heizkostenzuschuss mit ausgezahlt, spart der Behörde Zeit. Die haben mit ALG II ja nichts mitzutun, da wird nur vom JC angefragt, ob Wohngeld besteht