Einstiegsgeld bei § 16i SGB II möglich?

Begonnen von Jenniy, 23. August 2022, 16:57:04

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Jenniy

Hi
ich fange nächste Woche einen neue Arbeit nach dem "§ 16i SGB II" an.
Jetzt hätte ich mal einige Fragen an euch.
1.) Kann ich trotz 16i auch noch Einstiegsgeld beantragen?
1.1) Falls nein und mein Lohn Ende September kommt, also in dem selben Monat wo ich Alg2 anfang des Monats eigentlich bekommen sollte, würde ich ja nach dem Zuflussprinzip ja kein Alg2 mehr bekommen, oder? Das heisst wenn ich Ende September mein 1. Lohn bekomme, wäre ich ja quasi ein Monat ohne Geld für Miete,Strom und Essen hätte ich ja kein Geld.
Gibt es für solche Fälle eine Lösung? Falls ich Anfang Monats kein Alg2 bekomme.
1.2) Könnte ich z.B. wenn alles nicht klappt ein Darlehen beim JC beantragen?

Falls ihr Tipps haben solltet, wäre ich euch echt sehr dankbar

Yasha

Zitat von: Jenniy am 23. August 2022, 16:57:04ich fange nächste Woche einen neue Arbeit nach dem "§ 16i SGB II" an.
Zitat von: Jenniy am 23. August 2022, 16:57:041.) Kann ich trotz 16i auch noch Einstiegsgeld beantragen?
Die Förderung mit ESG würde mit der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen (mindestens 15 Stunden in der Woche)  Beschäftigung beginnen. Wichtig wäre dabei  die  Versicherungspflicht  in  allen  Zweigen  der  Sozialversicherung (Kranken-, Renten-und Arbeitslosenversicherung.

Ein gefördertes Beschäftigungsverhältniss nach § 16e sowie § 16i ist demnach nicht via ESG förderfähig.

Beantragen kannst du das solange, wie Du die Arbeit noch nicht aufgenommen hast. Wirst aber sehr wahrscheinlich eine entsprechende  Antwort bekommen, wie vorgenannt.


Jenniy

@ Yasha
Danke dir für deine schnelle Antwort. In die Arbeitslosenversicherung werde ich nicht zahlen, somit fällt der Einstiegsgeld weg.
Könnte ich vielleicht zur Überbrückung bis zum ersten Lohn einen Darlehen beantragen, damit ich zumindest meine Miete Strom zahlen kann und natürlich was für die Lebensmittel übrig habe?

Yasha

Zitat von: Jenniy am 23. August 2022, 17:37:43@ Yasha
Könnte ich vielleicht zur Überbrückung bis zum ersten Lohn einen Darlehen beantragen, damit ich zumindest meine Miete Strom zahlen kann und natürlich was für die Lebensmittel übrig habe?

Für diesen Fall hat jedes Jobcenter -normalerweise -solche Infoblätter;

https://www.jobcenter-freiburg.de/wp-content/uploads/2021/09/2018_05_Flyer_DIN-lang_Darlehen_bei_Arbeitsaufnahme.pdf

Und dabei eine eigene Regelung. Guck mal  -per Suchmodus, ob Dein JC sowas online gestellt hat. Eine gesondertes Infoblatt zur Arbeitsaufnahme 16i ist mir bislang nicht bekannt. Guck am besten auch mal nach der aktuellen

Weisung Vermittlungsbudget Deines Jobcenters.

im Internet. Manche Jobcenter haben darin Regelungen nach 16g oder 16f, die durchaus mit der Arbeitsaufnahme 16i kombinierbar sein können. (16f -Fahrgeld, Arbeitskleidung).

Wenn, dann steht das gesondert in deren Weisung zum Vermittlungsbudget.

Kannst du dann ggf. ergänzend formlos beantragen. Aber einen Rechtsanspruch hast du da auch nicht. Weil Leistungen aus dem Vermittlungsbudget eine Ermessensleistung sind.

Jenniy

@Yasha
Super vielen lieben dank für deine Hilfe
Werde mal bei meinem JC schauen, ob die auch so einen Flyer haben

Dir noch einen schönen Abend