Erneut Aufstockung beantragen oder Kinderzuschlag Vor/Nachteile

Begonnen von Christine 72, 25. August 2022, 17:55:47

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Christine 72

Hallo Community,
ich bin seit März raus aus der Aufstockung, da ich geerbt hatte. Für den Februar hatte ich noch knappe 300€ Aufstockung erhalten. Nach einem 1/2 Jahr, darf ich ja wieder Aufstockung beantragen. Also ab September?
Ich überlege nun, ob ein Kinderzuschlag oder die Aufstockung besser wäre?
Soweit ich mich belesen habe, habe ich bei Beiden Optionen die Möglichkeit das Bildungs,- und Teilhabe Paket zu beantragen (was ich auch brauche). Bei der Aufstockung bekomme ich noch die GEZ Befreiung und ich muss nur 1mal im Jahr neu beantragen. Der Kinderzuschlag muss alle 6 Monate neu beantragt werden...
Eure Gedanken dazu?

Yavanna

Wenn ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht,  musst du den in Anspeuch nehmen,  da es sich um eine vorrangige Leistung handelt.