Helferpauschale für Umzug - Nachweis

Begonnen von Flo84, 07. September 2022, 14:02:31

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Flo84

Hallo,

für einen bewilligten und abgeschlossenen Umzug habe ich die Helferpauschale gegenüber dem JC beantragt.

Das Jobcenter bewilligt mir diese Pauschale auch, aber nur gegen den namentlichen Nachweis zweier Freunde welche geholfen haben, sowie deren eigenhändigen Unterschrift (Aufforderung zur Mitwirkung).

Ist dieser geforderte Nachweis so rechtens?

Falls ja, wie kann ich so einen Nachweis formulieren? "Hiermit bestätige ich (Name), dass ich im Rahmen des Umzuges geholfen habe, Unterschrift"?

Kopfbahnhof

Zitat von: Flo84 am 07. September 2022, 14:02:31Ist dieser geforderte Nachweis so rechtens?
Evtl. meldet sich hier noch jemand dazu, der es genau weiß.

Da es aber eine Pauschale ist, wüsste ich nicht warum das JC irgendwelche Namen haben möchte.

Eine einfache Quittung, mit Unterschrift sollte es auch tun.

Der Umzug hat ja sicher statt gefunden, von selbst werden die Möbel ja nicht in die neue Bleibe gelaufen sein.

Ratlos

Zitat von: Kopfbahnhof am 07. September 2022, 16:03:24Eine einfache Quittung, mit Unterschrift sollte es auch tun.
Tut es auch. Soweit ich jetzt auswändig weiß beträgt die Pauschale für Helfer 4 E pro Stunde.

Born

4.--€!! Wir haben einen gesetzlichen Mindestlohn !! Wer  arbeitet dafür, besonders als Umzugshelfer
 Gruß:
      Born  :coffee:

Ratlos

Die Puschalen für Helfer beim Umzug sind regional verschieden, da es ja auch verschiedene Preise in den Regionen gibt.
Die Pauschalen liegen pro Person zwischen 20 € und 50 € und richen sich auch nach dem Arbeitsumfang, d.h. der Größe der Wohnung die leer gemacht werden muss und Menge der Gegenstände.
Wenn man bei einem Umzug von einer Dauer von 8 Stunden Arbeitszeit ausgeht, sind das max. rd. 6 € die Stunde pro Helfer bei einem Satz von 50 €.
In aller Regel liegt der Pauschalsatz niedriger.
Die Helferpauschale ist in erster Linie für die Verpflegung der Helfer gedacht und nicht als "Arbeitslohn".

Flo84

Ja, es geht praktisch um einen Umzug in Eigenregie - Hierfür gibt es eine Pauschale für Verpflegung der privat organisierten Helfer.

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Flo84 link=msg=1552435Falls ja, wie kann ich so einen Nachweis formulieren? "Hiermit bestätige ich (Name), dass ich im Rahmen des Umzuges geholfen habe, Unterschrift"?

Genau.
"Hiermit bestätigte ich, Max Moritz, dass ich meinem Freund / Kumpel / Kollegen ... Flo84 bei seinem Umzug am xx 2022 und am xy 2022 geholfen habe. "
Unterschrift.

Oder auf einem Wisch:
"Hiermit bestätigen wir ..." und Beide unterschreiben.   
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Spritzenhalter

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 07. September 2022, 18:56:42
Zitat von: Flo84 link=msg=1552435Falls ja, wie kann ich so einen Nachweis formulieren? "Hiermit bestätige ich (Name), dass ich im Rahmen des Umzuges geholfen habe, Unterschrift"?

Genau.
"Hiermit bestätigte ich, Max Moritz, dass ich meinem Freund / Kumpel / Kollegen ... Flo84 bei seinem Umzug am xx 2022 und am xy 2022 geholfen habe. "
Unterschrift.

Oder auf einem Wisch:
"Hiermit bestätigen wir ..." und Beide unterschreiben.   


Bestätige Eidesstattlich...

Leeres Portemonnaie

Das ist doch nicht vor Gericht.  :scratch:

"Eidesstattlich" würde ich persönlich niemals ohne Aufforderung oder dgl. in einen Schriebs wie so eine Erklärung bringen.  :nea: 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Fettnäpfchen

Ratlos

Zitat von: Ratlos am 07. September 2022, 16:47:56Die Puschalen für Helfer beim Umzug sind regional verschieden, da es ja auch verschiedene Preise in den Regionen gibt.
Die Pauschalen liegen pro Person zwischen 20 € und 50 € und richen sich auch nach dem Arbeitsumfang, d.h. der Größe der Wohnung die leer gemacht werden muss und Menge der Gegenstände.
Bis jetzt hat mir noch niemand einen Link oder ähnliches bereitgestellt um das einmal nachlesen zu können.
Kannst du das vllt.?

Würde mich aus Helfersicht brennend interessieren denn ich kenne das nur vom "Hören/Sagen/Lesen". und fast immer mit Ablehnung vom JC.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Ratlos

@ Fettnäpfchen - einen Link oder Urteile dazu habe ich nicht gefunden. Schau mal da rein:
https://www.umzugsauktion.de/
unter Rubrik "Umzugstipps".
Helferpauschale von maximal 30 Euro für die Verpflegung der Umzugshelfer steht da.
Die Pauschalen für Umzugshelfer sind regional unterschiedlich.
Normalerweise gehen alle Berichte darüber von 20 - 50 € pro Tag  aus.

Die Pauschalen sind hauptsächlich für Verpflegung der Helfer gedacht, nicht unbedingt als Entlohnung.

Ratlos

@ Fettnäpfchen - jetzt weiß ich wieder wo ich die 4 € gelesen habe.
In  § 20 JVEG. Dieses Geld erhält eine arbeitslose Person als Zeugengeld wenn sie vor Gericht geladen wird.
Was die angesprochene 12 € Mindestlohn betrifft siehe § 21

Fettnäpfchen

Ratlos

Danke für die Mühe!
Entspricht leider nicht dem was ich mir vorgestellt habe damit man rechtssicher vor dem JC auf so eine Pauschale bestehen kann.

Beim § ist es ja eindeutig in der Überschrift und mit dem Satz
dem Zeugen ist durch seine Heranziehung ersichtlich kein Nachteil entstanden. dürfte jedes JC das nicht gewillt ist zu bezahlen einfach ablehnen. Hätte er einen Nachteil könnte er ja sowieso nicht helfen denn wer hilft schon wenn es wichtigeres gibt.
Von einer
Zitat von: Ratlos am 09. September 2022, 09:53:47eine arbeitslose Person als Zeugengeld
habe ich auch nichts gelesen.

und bei Umzugsauktion.de habe ich zwar gesucht aber es nicht gefunden hab aber auch schnell aufgehört da bei den einigermaßen passenden Stichworten wie Arbeitsamt oder Umzugshelfer oder Verpflegung nichts stand.

Ein schönes WE
FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Flo84

Also ich hab das jetzt so formuliert wie oben angegeben und unterschreiben lassen.

Lt. Auskunft JC sind das bei mir 20 € pro Person für den Umzugstag


Ratlos

Zitat von: Flo84 am 09. September 2022, 18:32:18Lt. Auskunft JC sind das bei mir 20 € pro Person für den Umzugstag
Bei 8 Stunden Tätigkeit entspricht das 2,50 € pro Stunde für Verpflegung.
Als Entlohnung für die Helfertätigkeit ist das ja auch nicht gedacht.
Eine Rechtsgrundlage für Entlohnung habe ich auch nicht gefunden - weder § noch Urteile.