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Versicherungsleistungen = Einkommen? Was reicht als Beleg?

Begonnen von Hansejunge, 12. September 2022, 13:58:14

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Hansejunge

Guten Tag,

bei mir werden neue Kontaktlinsen fällig, Jahreslinsen für 200 Euro pro Stück.

Mit der Kasse habe ich jetzt vereinbart, dass ich die Rechnung beim Optiker erst einmal vorstrecke, die Rechnung bei der Krankenkasse einreiche, ebenso bei der Krankenzusatzversicherung.

Ich würde also von zwei Stellen jeweils Geld überwiesen bekommen, jeweils rund 200 Euro.

Wird das als Einkommen angerechnet? Wie müsste ich belegen, dass das kein Einkommen ist, sondern ein Begleich dessen, was ich vorgestreckt habe?

Danke.

Fettnäpfchen

Zitat von: Hansejunge am 12. September 2022, 13:58:14Mit der Kasse habe ich jetzt vereinbart, dass ich die Rechnung beim Optiker erst einmal vorstrecke,
und daher ist die Leistung nicht anrechenbar da es sich um zweckgebundenes Einkommen handelt und ein Ersatz für deine Vorleistung ist.

Im Prinzip nicht mal meldepflichtig. Also brauchst du auch nichts begründen.

MfG FN
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CCR

Sozialgelder sind ja befreit als Einkommen SGB 5 Krankenkassen.

Hansejunge

Noch eine Nachfrage dazu:

Sollte es ein Problem und Fragen geben, wenn eine Krankenzusatzversicherung Geld auf mein Konto überweist, ich selbst für diese Versicherung aber gar nicht zahle? Meine Mutter hat diese für mich übernommen und zahlt monatlich Beiträge dafür. Die Gutschrift würde dann auf mein Konto erfolgen.

Muss meine Mutter dann alles offenlegen?

Danke.

terrier

Wenn der SB deines JC deine Kontoauszüge überfliegt, wird er feststellen, das du von der Krankenkasse und von einer Versicherung eine Erstattung, so beschrieben auch auf dem Auszu erhalten hast. Ende Banane, er wird weiter überfliegen und die Sache vergessen, solche Einnahmen sind nicht relevant. Und schon garnicht wird er wissen wollen wer die Versicherung bezahlt, es sein denn du stösst ihn mit der Nase drauf.
-Terriermentalität-
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