EPP , bei vielen AN erst im Oktober 22

Begonnen von FrNanunana, 14. September 2022, 18:59:43

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FrNanunana

Hallo,
alle Arbeitnehmer, die ich gefragt habe, erhalten ihre 300 € EPP erst im Oktober 22.
Die AG erklären, dass die EPP mit dem September Lohn, wenn dieser September Lohn im Folgemonat überwiesen wird, auch erst im Oktober ausgezahlt wird.

Aber die EPP hat doch nichts mit dem September Lohn an sich zu tun...oder !?

Die EPP ist doch eine Sonderzahlung----oder etwa nicht !?

Dabei heißt es doch, diese EPP soll im September ausgezahlt werden, an die AN.

Ich kenne niemanden, der die EPP zwischen dem 01.09. und dem heutigen 14.09. erhalten hat und niemanden, der diese 300 € bis zum 30.September erhalten wird.

Der Chef meines Mannes erklärt, er will erst die EPP beim Staat abrechnen und deswegen erst im Oktober oder November 22 an die AN auszahlen; er hätte dafür jetzt kein Geld übrig an alle AN die 300 € zu überweisen.

Diese Firma zahlt immer im Folgemonat.
Die Hälfte der AN erhalten ihren Lohn, für die Arbeitsstunden von September22, erst ab dem 03.10. und einige AN erst zum 15.10.22 (verstehe das wer will).

Kann mich mal jemand aufklären, mit der Auszahlung ? 
DANKE

Josef

Die EPP ist ein Sonderzuschlag auf den Bruttolohn und wird auch entsprechend versteuert.
Im Endeffekt ist der Bruttolohn einfach um 300 Euro höher. Diese 300 Euro bekommt der AG in Form einer Steuerermäßigung bei der Lohnsteuer zurück, er führt also einfach 300 Euro weniger Lohnsteuer an das Finanzamt ab als was auf der Gehaltsabrechnung draufsteht.
Schwieriger wird die Situation bei geringfügig Beschäftigten, da es hier ja keine Lohnsteuer gibt (hier vielleicht dann doch weil ja aus den 450 Euro plötzlich 750 Euro werden). Sollte also hier Lohnsteuer abgezogen werden sollte man nächstes Jahr eine Lohnsteuererklärung machen um diese wieder erstattet zu bekommen.

Konkret in deinem Fall heisst das, das die EPP tatsächlich erst mit dem Septemberlohn ausgezahlt wird je nachdem wann dies geschieht. Wieso der AG deines Mannes sagt er kann es sich im Moment nicht leisten verstehe ich aus oben genannten Gründen nicht ganz da es keine Sonderbelastung wäre. Aussnahme wäre wenn es sich hier um ein Unternehmen handelt, welches sehr viele geringfügig Beschäftigte hat. Somit muss der AG tatsächlich die Kosten auslegen und kann sie Aufgrund der fehlenden Lohnsteuer nicht gegenrechnen.

Die Sache mit den Auszahlungsdaten ist eher eine historische Geschichte, früher wurde zwischen Angestellten und Arbeitern unterschieden, die Arbeiter wurden Stundenweise abgerechnet und deshalb gab es monatlich unterschiedliche Lohnhöhen, also die klassischen Lohnempfänger und dieses musste früher per Hand berechnet werden und dauerte eben etwas länger deshalb hatte der AG bis 15. des Folgemonat Zeit bzw. hat er immer noch die Löhne abzurechnen und auszuzahlen. Die Angestellten hatten/haben ein Gehalt welches monatlich gleich ist, somit wurde dies immer früher ausgezahlt da hier nicht gerechnet werden musste.
In einigen Unternehmen wird das immer noch so gehandhabt auch wenn es oft diese Umstände nicht mehr gibt bzw. es gibt mittlerweile PC´s.
Für mich persönlich ist es einfach nur wichtig wenn das Gehalt ungefähr jeden Monat zur gleichen Zeit auf dem Konto ist.

mystik-1

Nein, keine Ahnung.
Ich kenne auch niemanden mit bereits erfolgter Auszahlung.

Bei uns bin ich gespannt,  da die Minijobber alle unter 100€ Arbeitslohn erhalten,  wie das laufen soll, wenn der AG nicht auszahlt.