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Fragen zur Erbengemeinschaft

Begonnen von 111929, 21. September 2022, 13:50:25

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111929

Ich bilde mit meiner Schwester eine Erbengemeinschaft. Diese hat bereits vor Testamentseröffnung die Wohnung der Erblasserin räumen lassen und alle Unterlagen  an sich genommen, Rechnungen auf meinen Namen ausstellen lassen.  Durch Recherche konnte ich ein Konto ausmachen-mit Vermögen und den weiterenZugriff meiner Schwester auf ein Vollmachtskonto verhindern. Kontaktversuche werden ignoriert, das Erbe ist blockiert.

Wie muss ich in Bezug auf das JC vorgehen ? Melden obwohl ich aufgrund der Sachlage keinen Zugriff habe+mir auch als Hartz 4 Empfänger keinen Anwalt leisten kann um an das Erbe heranzukommen ?
P.S.: Antragsfristen für den Erlass einer einstweiligen Anordung habe ich verstreichen lassen : da hatte ich Hemmungen.

Ottokar

Lass dich von einem Anwalt für Erbrecht beraten.
Erst wenn bekannt ist, wie die Erbstreitigkeiten gelöst werden können/müssen, kann man zur Rechtslage gegenüber dem JC etwas sagen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


111929

Die Beratung ist nicht unter 190 Euro Stundensatz zu bekommen.

Für eine ev. Klage wäre das Landgericht mit Anwaltspflicht zuständig.

Ottokar

Schon mal was von Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe gehört?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


jens123

Beim am Wohnort zuständigen Amtsgericht einreichen:
https://justiz.de/service/formular/dateien/agI1.pdf

"Wozu ist der Beratungshilfeschein?

Um einkommensschwachen Menschen eine außergerichtliche Rechtsverfolgung zu ermöglichen, können diese beim Amtsgericht einen Beratungsschein für den Rechtsanwalt beantragen. Für die gerichtliche Rechtsverfolgung hingegen ist Prozesskostenhilfe zu beantragen."
https://www.schuldnerberatung.de/beratungshilfeschein/

Wenn Dritte Rechnungen auf deinen Namen auslösen, könnte das Urkundenfälschung oder Betrug sein. Diesen Tipp sollt man der Schwester mit auf den Weg geben.

111929

#5
Danke für die Info-das ist sehr hilfreich.

Ja, ich habe die auf meinen Namen ausgestellten Rechnungen stornieren lassen. Kein Problem. Ich weiss das das nicht ok war von meiner Schwester + habe sie darauf hingewiesen.  Sie hat die Rechnungen auf meinen Namen bei der Bank eingereicht um den Nachlass damit zu belasten. Es handelte sich nicht um Rechnungen über Nachlassverbindlichkeiten, Beerdigungskosten  etc. . Es waren schlicht von ihr eigenmächtig produzierte Privat-Verbindlichkeiten. Damit ist sie gescheitert, weil ich widersprochen habe. So ist eben das 'Familiensetting'-unschön.

111929

Danke noch einmal für den obigen Tipp- habe mir ein Rechtsberatungstermin beim Amtsgericht besorgt für nächste Woche. Die können mir da sicher weiterhelfen. Bislang habe ich mich am BGB entlanggehangelt+so die Kontosperrung der Erblasserin veranlassen können.