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Wohnung sei nicht angemessen - Ablehnung Umzugsgrund

Begonnen von anoe269, 21. September 2022, 16:43:01

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anoe269

Hallo zusammen.

Nach langer Suche habe ich nun eine preislich angemessene (laut örtlicher Rahmenbedingungen) Wohnung zu 99% sicher. Mit dem zukünftigen Vermieter ist abgesprochen, dass ich nach Bewilligung des JC den Vertrag unterschreiben kann.

Meine derzeitige Wohnsituation ist durch erhebliche Lärmbelästigung geprägt, weiterhin schimmelt es in der Wohnung, und der Vermieter verweigert jede Maßnahme zur Behebung dieser Umstände.

Laut §22 SGB2 hat das JC eine Notwendigkeit für den Wohnungswechsel nicht anerkannt. Der Grund dafür liegt wohl in der extrem billigen Warmmiete meiner jetzigen Wohnung (300 warm, 200 kalt) - und die der neuen Wohnung liegt bei 350 warm, 230 kalt. Das JC will den Grund nicht anerkennen, und erklärt daher trotz Angemessenheit der neuen Wohnung (örtliche Grenze Nettokalt: 280€, örtliche Grenze Bruttokalt: 370€) einen Umzug und die Neuberechnung des Leistungsanspruches für unangemessen.

Jetzt habe ich ein Attest, das mir eine psychische Belastung durch derzeitige Wohnsituation bescheinigt. Dieses habe ich sofort nachgesendet, mit der Bitte um baldige Neubeurteilung des Sachverhalts, da die Unterschrift des neuen Mietvertrages drängt. Eine Sachbearbeiterin teilte mir bereits mit, dass solche Widerspruchs-Beurteilungen bis zu 13 Wochen Zeit in Anspruch nehmen können.

FRAGE: Welche Möglichkeiten habe ich um den Prozeß zu beschleunigen? Reicht ein ärztliches Attest um einen Umzugsgrund als wirksam zu erklären? Was kann ich tun?


Mit freundlichem Gruß

A.

Ottokar

Zitat von: anoe269 am 21. September 2022, 16:43:01Welche Möglichkeiten habe ich um den Prozeß zu beschleunigen?
Keine.
Das JC will keine Umzugskosten zahlen und sieht zudem eine Möglichkeit, deine KdUH faktisch einzufrieren, d.h. du erhältst nach dem nicht genehmigten Umzug nur die KdUH wie bisher, ohne Anspruch auf z.B. Heizkostennachzahlungen. Was das aktuell bedeutet, kannst du dir selber denken.

Hast du die Mängel dokumentiert? Zeugen dafür? Nachweise darüber, dass der Vermieter die Mängelbeseitigung verweigert?
Dann hast du imho gute Chancen, eine Klage auf Anerkennung der Notwendigkeit des Umzuges und der tatsächlichen Kosten der neuen Wohnung zu gewinnen.

Du kannst hier nur noch klare Verhältnisse schaffen und dem JC mitteilen (Bsp):
Zur Anerkennung der Erforderlichkeit des Umzuges aus gesundheitlichen und medizinischen Gründen und der Anerkennung der tatsächlichen Kosten der neuen Wohnung setze ich Ihnen eine Frist bis zum 26.09.2022, andernfalls verliere ich diese Wohnung.
Im Falle einer Ablehnung werde ich die Anerkennung einklagen, denn ich zweifele nicht daran, dass das Sozialgericht die vorgebrachten gesundheitlichen und medizinischen Gründe anerkennen wird, denn derartige Gründe sind in der höchstrichterlichen Rechtsprechung unstrittig.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Oberfrank

Zitat von: anoe269 am 21. September 2022, 16:43:01FRAGE: Reicht ein ärztliches Attest um einen Umzugsgrund als wirksam zu erklären? Was kann ich tun?


Mit freundlichem Gruß

A.


Das bezweifle ich, denn die psychischen Belastungen von denen das Attest spricht sind durch ein Bestehen auf die einwandfreie Mietsache zu beseitigen.
Hast du dem Vermieter SCHRIFTLICH und per EINWURFeinschreiben eine Frist gesetzt?
Mit Mietminderung gedroht? (Bitte nur mit Anwalt durchziehen)

Gruss aus Oberfranken
Frank

anoe269

Hallo,

Ich habe dokumentierten eMail-Verkehr mit der jetzigen Hausverwaltung, mindestens 2 Mal wurde auf die Lärmebelästigung hingewiesen, einmal habe ich auch ein Lärmprotokoll mitversandt. Was den Schimmel angeht, habe ich ebenfalls bereits einmal per eMail darauf hingewiesen. Alles Andere ist leider nur telefonisch abgelaufen (ZB die Aussage der Hausverwaltung, dass sie unwillens sind, die Störpartei trotz wiederholter Vergehen zu kündigen)

ZitatDas bezweifle ich, denn die psychischen Belastungen von denen das Attest spricht sind durch ein Bestehen auf die einwandfreie Mietsache zu beseitigen.

Was heißt "Bestehen auf einwandfreie Mietsache" ?

ZitatHast du dem Vermieter SCHRIFTLICH und per EINWURFeinschreiben eine Frist gesetzt?
Mit Mietminderung gedroht? (Bitte nur mit Anwalt durchziehen)

Eine Mietminderung habe ich bereits per eMail gefordert bzw. darauf hingewiesen dass ich anwaltlich vorgehen will. Keine Reaktion.

Eine Frist habe ich bis jetzt meinem jetzigen Vermieter nicht gesetzt.

Das heißt also, wenn ich jetzt umziehen würde, würde ich nichtmal anteilig Erstattungen für die Heizkosten bekommen? Das ist ja super.

LG

Oberfrank


Du (das Amt) zahlst / zahlt  Miete für eine Wohnung ohne Mängel.
Sind Mängel vorhanden hat diese der Vermieter zu beheben.

Aber was nutzt eine Meldung der Mängel ohne eine Fristsetzung.
Erst wenn diese verstrichen ist, ist der Vermieter in Verzug eine einwandfreie Mietsache zu Verfügung zu stellen. Vorher wird auch kein Anwalt tätig.
Gruss aus Oberfranken
Frank

anoe269

ZitatZur Anerkennung der Erforderlichkeit des Umzuges aus gesundheitlichen und medizinischen Gründen und der Anerkennung der tatsächlichen Kosten der neuen Wohnung setze ich Ihnen eine Frist bis zum 26.09.2022, andernfalls verliere ich diese Wohnung.
Im Falle einer Ablehnung werde ich die Anerkennung einklagen, denn ich zweifele nicht daran, dass das Sozialgericht die vorgebrachten gesundheitlichen und medizinischen Gründe anerkennen wird, denn derartige Gründe sind in der höchstrichterlichen Rechtsprechung unstrittig.

Ich habe praktisch keine Ahnung wie man da jetzt vorgeht.

Also, ich habe ein paar Nachweise für eMail Verkehr. Den Schimmel kann ich fotografieren. Ich habe auch ein Lärmprotokoll erstellt, und nachweislich dem Vermieter zukommen lassen. Was benötige ich noch, um erfolgreich zu klagen?

Und wo gehe ich dann hin, um zu klagen? Kenne mich null mit sowas aus. Außerdem ist das größte Problem, dass schlichtweg keine Zeit ist. Ich wollte diesen Monat endlich kündigen und raus aus dem Sauladen hier. Ich halte es psychisch einfach nicht mehr aus.

ZitatAber was nutzt eine Meldung der Mängel ohne eine Fristsetzung.
Erst wenn diese verstrichen ist, ist der Vermieter in Verzug eine einwandfreie Mietsache zu Verfügung zu stellen. Vorher wird auch kein Anwalt tätig.

Ich habe die Mängel unlängst gemeldet, nachweislich. Heißt das jetzt, dass ich sie erneut melden muss, und eine eigens willkürlich festgesetzte Frist setzen muss, um darauf zu bestehen, dass die Mietsache nicht einwandfrei ist???

LG




LG

Hary

Zitat von: anoe269 am 21. September 2022, 17:38:51Eine Mietminderung habe ich bereits per eMail gefordert bzw. darauf hingewiesen dass ich anwaltlich vorgehen will. Keine Reaktion.
Eine Mietminderung fordert man eher nicht, sondern tätigt diese. Aber Vorsicht, so kann man schnell seine Wohnung verlieren. Was man selbst als angemessene Minderung sieht und was ein Gericht dann urteilt, weicht sehr oft sehr stark voneinander ab und schnell hat man so unberechtigt einen Mietrückstand erzeugt der zur Kündigung führt. Gerade solche oft subjektiven Empfindungen wie Lärm ist schwierig. Das Empfinden hängt ja auch von der eigenen Einstellung ab. Kann ich meinen Nachbarn gut leiden, dann nehme ich seine alltäglichen Geräusche die ich höre locker hin und sie stören mich nicht. Kann ich ihn hingegen nicht ausstehen, dann empfinde ich schnell das klappern seines Abwasches als extreme Belästigung...

Vor einer Minderung solltest du Hilfe bei einem Mieterverein suchen, auch Alternativen wie Mietrückhalt sind gute Alternativen (auch im Bezug auf das Jobcenter). Da kann man die Miete sogar um 100% zurückhalten und damit den Mangel wie Schimmel selber beseitigen, sofern der Vermieter ihn beseitigt oder der Grund für den Rückbehalt wegfällt, dann muss der gesamte Betrag jedoch sofort gezahlt werden.

Frage zum Schimmel: Kennst du die Ursache dafür? Schimmel ist ja oft eine Folge von Feuchtigkeit und das würde dazu führen, dass du einen Grund hättest überdurchschnittlich zu Heizen um die Feuchtigkeit aus der Wohnung zu bekommen. In so einem Fall und unter Berücksichtigung mit den exorbitanten Kosten dafür könntest du das Jobcenter vielleicht zur Einsicht bringen, dass eine Weigerung zu sehr hohen Kosten führen könnte.

anoe269

Vielen Dank für die Informationen.

So wie es mir scheint, bleibt wohl nur der Weg einer Klage gegen das JC. Da ich nicht die Energie habe, mich mit dem JC anzulegen, und auch die Zeit die mir noch für den Mietvertrag der neuen Wohnung bleibt wohl zu gering ist, werde ich wohl das ganze Vorhaben bleiben lassen.

ZitatFrage zum Schimmel: Kennst du die Ursache dafür?

Der Schimmel findet sich an zwei Außenwänden der Wohnung, ich tippe auf Baumangel - auch wegen der schlechten Dämmung der Wohnung. Das Haus in dem ich wohne ist eine Flüchtlingsunterkunft aus den 1950er Jahren, notdürftig gebaut, schlecht gedämmt und sehr hellhörig.

Fettnäpfchen

anoe269

Zitat von: anoe269 am 21. September 2022, 16:43:01FRAGE: Welche Möglichkeiten habe ich um den Prozeß zu beschleunigen? Reicht ein ärztliches Attest um einen Umzugsgrund als wirksam zu erklären? Was kann ich tun?
Warum hältst du dich nicht an das von Ottokar geschriebene?
Jetzt ist die Frist mit 26. natürlich nicht mehr einzuhalten.
Du kannst das vorgeschlagene noch mit einem Urteil zusätzlich untermauern dass:
Unterkunftskosten und Urteile
Zitat- Urteil vom 24.11.2011, Az. B 14 AS 107/10 R:
§ 22 Abs. 1 S. 2 SGB II umfasst auch Fälle, in denen der Umzug zwar nicht zwingend notwendig ist, aber aus sonstigen objektiv sachlichen Gründen erforderlich erscheint. Ausreichend ist, dass ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Grund für den Wohnungswechsel vorliegt, von dem sich auch ein Nichtleistungsberechtigter leiten lassen würde.
Die neue Wohnung muss geeignet sein, die nicht mehr hinnehmbaren Nachteilen der bisherigen Wohnung abzuwenden.
Die Kosten der neuen Wohnung müssen angemessen sein, wobei der durch den Umzug erzielbare Gewinn an Lebensqualität innerhalb der Angemessenheitsgrenze allenfalls eine geringfügige Kostensteigerung zulässt.
und was die Klage angehen würde
Erlass einer einstweiligen Regelung => Zustimmung zum Umzug natürlich anzupassen mit den Argumenten auf die Ottokar hingewiesen hat und auch da kann man das Urteil anhängen!
UND
Zitat von: anoe269 am 21. September 2022, 16:43:01Eine Sachbearbeiterin teilte mir bereits mit, dass solche Widerspruchs-Beurteilungen bis zu 13 Wochen Zeit in Anspruch nehmen können.
ist falsch denn hier gilt anderes siehe Zitat
Von
Zitat von: coolioDie Zustimmung muss eigentlich vor Ort erteilt werden (Angemessenheitserklärung).
Wenn die nicht vor Ort getroffen wird, schriftliche Aussage fordern mit Begründung, sonst weiter zum Teamleiter / Geschäftsführer, gleich vom SB veranlassen lassen!.
Weil:
Das JC hat eine Treuepflicht und muss Zeit- Fristgerecht entscheiden.
D.H.
Kommt das JC seiner Treuepflicht nicht nach, kann man die Zustimmung bzw. die eigene Entscheidung vorm SG ersetzen lassen - solange die Angemessenheit klar bzw. unstrittig ist.
Die zitierte Treuepflicht ergibt sich aus § 17 Abs. 1 SGB I.

MfG FN
Zitat von: anoe269 am 21. September 2022, 19:35:41Da ich nicht die Energie habe, mich mit dem JC anzulegen, und auch die Zeit die mir noch für den Mietvertrag der neuen Wohnung bleibt wohl zu gering ist, werde ich wohl das ganze Vorhaben bleiben lassen.
Das sind zwei Schreiben einmal JC und evtl. einmal SG

Zitat von: anoe269 am 21. September 2022, 17:52:25Was benötige ich noch, um erfolgreich zu klagen?
siehe Beitrag 1
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