Sterbefall/Erbe

Begonnen von Tabsi, 23. September 2022, 11:14:56

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Tabsi

Hallo,

vorige Woche ist meine Mutter verstorben.
Wann muss ich das dem Jobcenter mitteilen?

Wir sind eine Erbengemeinschaft. Welche Unterlagen muss ich dann später, wenn wir untereinander alles abgewickelt/geklärt haben, dem Jobcenter vorlegen? Oder reicht dann mein Kontoauszug, wo der Zufluss ersichtlich ist?

Wäre schön, wenn mir das jemand beantworten kann.

Vielen Dank

Fettnäpfchen

Tabsi

Mein Beileid!

In dem Ratgeber Erben als ALG II Empfänger ist das alles ganz verständlich beschrieben.
Lies dir den mal durch und wenn dann noch Fragen offen sind einfach nachfragen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Tabsi

Danke

Werde mir das durchlesen und mich bei Fragen nochmal melden.

Vielen lieben Dank für die Info.

Tabsi

Ich habe noch eine Frage. Was verlangt das JC alles für Unterlagen? Erbschein und was noch? Auch Kontoauszug meiner Mutter?

Vielen Dank

Fettnäpfchen

Tabsi

Zitat von: Tabsi am 28. September 2022, 10:56:11Was verlangt das JC alles für Unterlagen? Erbschein und was noch? Auch Kontoauszug meiner Mutter?
Du meldest dem JC das deine Mutter verstorben ist und das du jetzt auf das Erbe wartest. Das JC hat da noch nichts zu wollen.

Theoretisch schreibt dich das JC an und verlangt diverse Auskünfte wie
Was geerbt wird/wurde
ob man Alleinerbe oder eine Erbgemeinschaft ist
Wann das Erbe zugeflossen ist bzw. zufließen wird
und den Erbschein wollen sie auch

Wenn das Erbe geregelt ist, jeder Kostenfaktor bezahlt ist,
und das Erbe unter den Erben aufgeteilt ist dann erst bekommst du deinen Anteil auf dein Konto.
Diesen Anteil meldest du dem JC und belegst es (mit falls vorhanden entsprechenden Schriftstücken) und mit DEINEM Kontoauszug.

Unterlagen, egal welcher Art, von deiner Mutter gehen das JC nichts an.

MfG FN
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Tabsi

Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort.

Somit wären alle Fragen meinerseits geklärt dank dir.

Fettnäpfchen

Tabsi

Zitat von: Tabsi am 28. September 2022, 14:01:33Somit wären alle Fragen meinerseits geklärt dank dir.
Solltest du neue Fragen haben mach am besten hier weiter.

MfG FN
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Tabsi

Ja danke, werde ich machen. Toll, dass man hier so schnell Hilfe bekommt.

MfG Tabsi

Kopfbahnhof

Zitat von: Fettnäpfchen am 28. September 2022, 13:40:52und den Erbschein wollen sie auch
Darauf haben die keinen Anspruch.

In vielen Fällen gibt es gar keinen.
Nur für die Neugier eines SB im JC würde ich auch niemals einen Beantragen.

Zitat von: Fettnäpfchen am 28. September 2022, 13:40:52jeder Kostenfaktor bezahlt ist,
Ja alles, aber auch alles mit Belegen sammeln was mit dem Erbe in Zusammenhang steht.
Auch so Banales wie evtl. Tel. Porto Fahrtkosten usw.

Tabsi

Ja wir lassen uns überall Belege geben. Die Beerdigung ist ja erst Mitte Oktober. Kostet mindestens 35OO €. Geht ja alles von ihrem Konto ab. Telefon, Strom, Gas usw. auch.

Dann die ganze Restsumme durch 3, da bleibt nicht viel übrig.

tsumo


Tabsi

Ja Mitte Oktober, warum?

jens123

Das JC wird von dir nicht erwarten, dass du innerhalb von 4 Wochen alles geklärt hast. Kümmere dich erstmal um dich selbst und die Dinge, die absehbar erledigt werden müssen.

Da du Details noch gar nicht wissen kannst, würde ich erstmal abwarten, was letzendlich den Erben zur Verfügung steht. Ich würde dem JC anfangs nur (neutral) mitteilen, dass die Ermittlung in der Erbsache noch nicht abgeschlossen sind. Das ist ganz normal, manchmal dauert es Jahre.

Tabsi

Ja das ist vollkommen richtig. Ich habe es auch ganz neutral mitgeteilt.
Ich wollte aber den Werdegang wissen, wie ich das handhaben muss.

Danke nochmal für die ganzen Ratschläge, hat mir sehr geholfen.

jens123

Du hast alles richtig gemacht und kannst im Moment nicht mehr machen. Dein JC wird dir antworten und sagen, welche Angaben sie noch brauchen. Kann nur bedingt mitreden, weil ich ein Erbe ausgeschlagen habe; das ging aber auch ohne Probleme. Interessant wird für das JC nur sein, wieviel dir evtl. vererbt wurde und wann es dir real zur Verfügung steht. Solange das nicht feststeht, kann auch das JC keine weiteren Schritte fordern.