Leistungskürzung

Begonnen von ndhfrank, 20. Oktober 2022, 17:04:08

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ndhfrank

Hallo Ihr lieben Helfenden,
ich habe ein Probleme und hoffe auf Eure Hilfe. Heute erhielt ich eine Bescheid vom JC das meine Leistungen vom 01.11.2022 um monatlich 59,40€ gekürt werden.

Hierzu folgendes,ich habe schon einige Jahre einen Minijob bei einem sozialen Verein auf 450€ Basis.
Im Februar diesen Jahres wurde ich von der Vereinsleitung angesprochen ob ich bereit wäre meine monatlichen Arbeitsstunden auf 37,5 Stunden im Monat zu reduzieren da man den neuen Mindestlohn nicht zahlen könnte. Da ich den Job gern behalten möchte stimmte ich dem Vorschlag zu. Allerdings habe ich das JC darüber nicht informiert da sich ja an meinem Einkommen nichts ändert. Eine entsprechende Änderung meines Arbeitsvertrages liegt natürlich vor.
Das Bruttoeinkommen des neuen Bescheides wird mit 528€ angesetzt, was aber so nicht stimmt da ich ja nur 37,5 Stunden arbeite.

Nun erhielt ich diesen Bescheid mit der Leistungskürzung, ich habe erst einmal Widerspruch eingelegt.
Ist das korrekt vom JC einfach ohne Nachfrage die Leistungen zu kürzen? Ich komme mir vor wie ein Betrüger und muß nun zig Formulare und 5Einkommensbescheinigungen vom AG audfüllen lassen ich finde das schon sehr schikanös.

vielen Dank für Eure Ratschläge und Hilfe
Ndhfrank

Leeres Portemonnaie

Nach meinem Verständnis ist das sozusagen die Anpassung an den neuen Mindestlohn.
Dann ist das ja erstmal korrekt, andere gesetzliche Anpassungen werden ja auch ohne Vorab-info gemacht, die jährliche Anpassung z. Bsp.  :smile:

Woher sollen die Deine Stundenzahl denn wissen, wenn Du sie nicht informierst?
Reiche das nach, dann kann auch richtig berechnet werden.  :smile:   
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

ndhfrank

Alo bitte was soll der Kommentar?
Wenn sich an meiner Einkommenssituation etwas geändert hätte, bekäme das JC eine Veränderungsmitteilung.
Ich bekomme aber nach wie vor 450€! Da können die nicht einfach mal so ins Blaue hinein meine Leistungen kürzen. Aber in diesem Staat ist ja heutzutage alles möglich, nur darf man sich nicht alles gefallen lassen !

Yavanna

Auch eine Reduktion der Stunden ist eine Veränderung und hätte per VÄM mitgeteilt werden müssen.

Leeres Portemonnaie

Zitat von: ndhfrank am 21. Oktober 2022, 16:37:41Alo bitte was soll der Kommentar?
Wenn sich an meiner Einkommenssituation etwas geändert hätte, bekäme das JC eine Veränderungsmitteilung.
Ich bekomme aber nach wie vor 450€! Da können die nicht einfach mal so ins Blaue hinein meine Leistungen kürzen.


Ich versuche es mal anders:
Du hast vor den 37,5 Std vermutlich um die 40-43 Std gearbeitet, zum Mindestlohn. 
Das waren so 450,-€ bisher.
Nun ist Dir nicht entgangen, dass der gesetzliche Mindestlohn seit Oktober erhöht wurde. Steht ja auch in Deinem Eingangspost.

Somit ergeben 44 Std. monatlich jetzt neu 528,-€. Davon wird natürlich auch mehr abgezogen als von 450,-€.
 
Da das JC lt. Deiner Aussage nichts von der Stundenreduzierung weiß, setzt es nun automatisch den Mindestlohn (weiterhin) an, für die vorausgesetzten Stunden, die Du lt. ihren Unterlagen arbeitest.
Das geschieht, ohne dass jeder davon betroffene Minijobber extra eine VÄM abgeben muss.
Die meisten Minijobber sind froh darüber, nichts extra mitteilen zu müssen.

Nur das wollte ich damit sagen.

Es sind nicht diejenigen, die Dir antworten, für diese Situation verantwortlich.
Und selbst bei unrichtigen Antworten macht sich der Kommentator Gedanken um (D)ein Problem, wozu Du gefragt hast.

(Dieser -->  :smile: Smiley impliziert übrigens Freundlichkeit.)   

 

Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Quinky

Das Jobcenter kann nicht einfach von 528€ ausgehen, DENN
Aktuell sind 528€ KEIN!!!! Minijob, sondern ein sozialversicherungspflichtiger Midijob. Somit ist es völlig unmöglich, von 528€ netto auszugehen. Diese 528€ WÄREN Bruttolohn, wovon die SV-Beträge = rund 10% abgezogen werden müssten. (genaue Summen müssten geprüft werden)
Einfach willkürlich ein völlig anderes Arbeitsverhältnis, was der Arbeitgeber immer bestätigen muss, durch Änderung des kompletten Arbeitsvertrages, anzunehmen ist unter "aller Sau". Hier werden Gelder angenommen, die nicht existieren UND auch rechtlich nicht existieren können.
Das hat nichts mit dem Mindestlohn zu tun!
Es ist richtig, das der Mindestlohn ab 1. Oktober geändert wurde, es ist richtig, das die Minijob-Grenze angehoben wurde, jedoch nicht auf 528€, sondern auf 520€!
Auch wenn es sich hier laut Jobcenter nur um 8€ über der Minijob-Grenze handelt, ändert sich das komplette Arbeitsverhältnis, kein Mini-Job sondern ein SV-Job.
Denken ist hier nicht die Stärke des Jobcenter-MA.
Auf jeden Fall hätte der Jobcenter-MA nachfragen müssen und nicht ein rechtlich unmögliches Arbeitsverhältnis unterstellen dürfen!

Ernie

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Quinky am 21. Oktober 2022, 20:17:36Das Jobcenter kann nicht einfach von 528€ ausgehen, DENN
Aktuell sind 528€ KEIN!!!! Minijob, sondern ein sozialversicherungspflichtiger Midijob. Somit ist es völlig unmöglich, von 528€ netto auszugehen. Diese 528€ WÄREN Bruttolohn, wovon die SV-Beträge = rund 10% abgezogen werden müssten. (genaue Summen müssten geprüft werden)
Einfach willkürlich ein völlig anderes Arbeitsverhältnis, was der Arbeitgeber immer bestätigen muss, durch Änderung des kompletten Arbeitsvertrages, anzunehmen ist unter "aller Sau". Hier werden Gelder angenommen, die nicht existieren UND auch rechtlich nicht existieren können.
Das hat nichts mit dem Mindestlohn zu tun!
Es ist richtig, das der Mindestlohn ab 1. Oktober geändert wurde, es ist richtig, das die Minijob-Grenze angehoben wurde, jedoch nicht auf 528€, sondern auf 520€!
Auch wenn es sich hier laut Jobcenter nur um 8€ über der Minijob-Grenze handelt, ändert sich das komplette Arbeitsverhältnis, kein Mini-Job sondern ein SV-Job.
Denken ist hier nicht die Stärke des Jobcenter-MA.
Auf jeden Fall hätte der Jobcenter-MA nachfragen müssen und nicht ein rechtlich unmögliches Arbeitsverhältnis unterstellen dürfen!


Das stimmt so nicht.
Denn 2x im Jahr darf ein Minijobber über der Verdienstgrenze liegen.
Deshalb kann es durchaus sein, dass das JC davon ausgeht.
Außerdem, sollten die von mir vermuteten 44 Std. lt. Vertrag vor der Änderung auf 37,5 Std. stimmen, was bitte soll dann das JC berechnen, und wie? Wenn keine Änderung angezeigt wurde?
Sollen die wirklich nachfragen: "Herr / Frau xy, arbeiten Sie jetzt tatsächlich noch 44 Std.? Oder was dürfen wir für Sie berechnen?"

Und wieso sollte das JC die Grenze eigentlich stören? Die sind doch für den Arbeitsvertrag gar nicht verantwortlich. 

Leute, gewisse Pflichten hat auch der LE, und wenn er nicht alles meldet, wie in diesem Fall, ist es vielleicht auch nicht schlimm. Kann man nachholen, kein Problem.

Aber es hier so darzustellen, als läge alle Schuld allein beim JC, finde ich schon etwas merkwürdig. 

Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Quinky

"leeres Portomonnaie"
Das ein Minijobber 2x im Jahr mehr verdienen darf ist mit bekannt.
Hier wird jedoch davon ausgegangen, das Standardmässig 528€ verdient wird im Minijob. Das ist nicht möglich.
Ebenfalls ist nicht bekannt, das der Arbeitgeber tatsächlich 12€ zahlt. Fiktive Anrechnung ist rechtswidrig.
Es geht ab 1.11., den haben wir noch nicht. d.h. eine Änderungsmitteilung von "ndhfrank" über die Veränderung kann noch erfolgen. Das das Jobcenter einfach willkürlich OHNE irgendeine Information hier eine Änderung vornimmt, ist klar rechtswidrig, da fiktive Anrechnungen verboten sind.
Auf jeden Fall ist die Anrechnung falsch!!!
Entweder Stundenzahl, Lohnhöhe, Mini- oder Midi-Job, alles ist dem Jobcenter UNBEKANNT. Hier wird einfach kassiert, was in der Höhe eine Reduzierung des Existenzminimums bedeutet, was gesetzlich garantiert ist.
(bei 528€ brutto kann 59,40€ weniger NIE herauskommen!)

Ernie

P.S.
Selbstverständlich sollte "nehfrank" eine Veränderungsmitteilung dem Jobcenter übersenden

Leeres Portemonnaie

Zitat von: QuinkyAuf jeden Fall ist die Anrechnung falsch!!!
Entweder Stundenzahl, Lohnhöhe, Mini- oder Midi-Job, alles ist dem Jobcenter UNBEKANNT.


Das ist nicht richtig.
Das JC hat einen Vertrag bekommen (oder eingesehen), als der TE angefangen hat zu arbeiten. Dieser liegt dem JC noch immer in unveränderter Form vor. Es geht davon aus, alles ist geblieben, wie es im Vertrag steht.

Überleg mal, was es bedeuten würde, wenn die JC ständig die Arbeitsverträge von allen Aufstockern prüfen würden. Alle 6 Monate neu einreichen ...
Ich kann mir die Diskussionen schon allein hier im Forum lebhaft vorstellen.  :mocking:

Änderungen, z. B. Nebenkostenabrechnungen, reicht man doch auch ein, besonderes, wenn es um Nachzahlung geht. Obwohl der Mietvertrag unverändert bleibt.  :scratch:   

Zitat von: Quinky(bei 528€ brutto kann 59,40€ weniger NIE herauskommen!)

Ernie

P.S.
Selbstverständlich sollte "nehfrank" eine Veränderungsmitteilung dem Jobcenter übersenden

Wir wissen nicht, wovon das JC ausgeht und was es berechnet.
Dazu wäre Einsicht in den Bescheid hilfreich. Wir wissen auch nicht, ob explizit "Minijob" im Arbeitsvertrag steht. Es kann sich auch um einen TZ-Job in der Gleitzone handeln, da kann man auch mal 250,- verdienen und auch mal 450,- oder 528,- oder 750,- ...

Fest steht aber, der TE hätte dem Drama entgehen können, wenn er einfach eine kleine Meldung an's JC gegeben hätte, zumal der Arbeitsvertrag geändert wurde,  und jetzt schlägt es Wellen, weil das JC "irgendwas" berechnet und von "irgendwas" ausgeht. Es ist ein Versäumnis des TE, und das meine ich nicht böse oder "anklagend".
Es ist lediglich eine mögliche Erklärung für die Rechnung des JC.

Zitat von: QuinkyEbenfalls ist nicht bekannt, das der Arbeitgeber tatsächlich 12€ zahlt.

Der Mindestlohn ist doch aber verpflichtend für AG.

 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Quinky

Der TE schreibt:

Hierzu folgendes,ich habe schon einige Jahre einen Minijob bei einem sozialen Verein auf 450€ Basis.

d.h. es besteht ein Mini-Job und nichts anderes.

Weiterhin:
Der Mindestlohn ist doch aber verpflichtend für AG

soweit gebe ich dir recht, ob er aber gezahlt wird oder nicht, keine Ahnung. Manche AG "vergessen" einfach den Mindestlohn, müssen erst darauf hingewiesen werden.
Das Jobcenter handelt fiktiv, OHNE zu wissen was los ist.
Das Jobcenter geht von 528€ brutto aus, als Minijob rechtlich nicht möglich, 59,40€ Abzug sind UNMÖGLICH! Egal was das Jobcenter rechnet, es rechnet falsch zum Nachteil des hilfsbedürftigen Menschen.

Das die Situation geklärt werden muss, da gebe ich dir recht, jedoch einfach eine willkürliche, auf jeden Fall falsche Anrechnung durchzuführen, das ist rechtswidrig

ndhfrank

Vielen Dank Quinky ,so sehe ich das auch. Meine Stunden wurden zum 1.Februar 2022 in Einvernehmen mit dem AG VON 45 auf 37,5 reduziert mit einer schriftlichen Änderung im Arbeitsvertrag. Der Verein finanziert sich über Spenden und der neue Mindestlohn wäre nicht zu stämmen gewesen.

Ich bin 64 und bin froh das ich diesen Minijob noch habe, darum habe ich der Änderung zugestimmt.
Da sich aber das Einkommen von 450€ durch die Reduzierung der Arbeitsstunden auf 37,5 pro Monat, auch nach Einführung des neuen Mindestlohnes nicht geändert hat bin ich davon ausgegangen das es nicht erforderlich ist dies dem JC mit zu teilen.

Bin mal gespannt was da noch alles auf mich zu kommt, der AG muß für dir Monate Juli bis Oktober Einkommensnachweise ausfüllen und ich eine EKS mit Lohnbescheinigung.

Kopfbahnhof

#11
Ich würde dem JC eine Mitteilung zukommen lassen, dass der Verdienst nach wie vor 450,- € ist.
Die diese zu Unrecht vorgenommene Kürzung sofort Aufheben.

Als Info kann man ja noch, für den begriffsstutzigen SB, schreiben, dass die Stundenzahl reduziert wurde.

Ansonsten alles so bleibt wie es war, inkl. der Einkommensnachweise vom AG.

Der AV, ebenso der geänderte, geht den SB absolut gar nichts an!

Zitat von: ndhfrank am 22. Oktober 2022, 16:39:15bin ich davon ausgegangen das es nicht erforderlich ist dies dem JC mit zu teilen.
Davon gehe ich auch aus, weil am Verdienst gar keine Änderung eingetreten ist.

Vermutlich werden nicht wenige, jetzt die Stundenzahl darum auch Anpassen. (nach Unten)
Denn noch gilt die 450€ Grenze, o.k. ab Oktober 520€

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Kopfbahnhof am 22. Oktober 2022, 17:57:32Ich würde dem JC eine Mitteilung zukommen lassen, dass der Verdienst nach wie vor 450,- € ist.
Die diese zu Unrecht vorgenommene Kürzung sofort Aufheben.



Hätte man vermeiden können.  :zwinker:

ZitatAls Info kann man ja noch, für den begriffsstutzigen SB, schreiben, dass die Stundenzahl reduziert wurde.


Ich finde sowas unmöglich.
Aber es ist Mode und unheimlich ... schwach, anderen die Schuld zuzuschieben.




Zitat von: ndhfrank am 22. Oktober 2022, 16:39:15bin ich davon ausgegangen das es nicht erforderlich ist dies dem JC mit zu teilen.


ZitatDavon gehe ich auch aus, weil am Verdienst gar keine Änderung eingetreten ist.

Vermutlich werden nicht wenige, jetzt die Stundenzahl darum auch Anpassen. (nach Unten)
Denn noch gilt die 450€ Grenze.


Für Dich gilt die Grenze vielleicht noch.
Alle anderen sind schon im Oktober angekommen.  :yes:


Zitat von: QuinkyDer TE schreibt:

Hierzu folgendes,ich habe schon einige Jahre einen Minijob bei einem sozialen Verein auf 450€ Basis.

d.h. es besteht ein Mini-Job und nichts anderes.


Das MUSS aber nicht im Vertrag stehen. Also die Bezeichnung "Minijob".

Der TE äußert sich auch nicht dazu, wie es wirklich ist.
Ist auch egal, schade um die Zeit, die man vertrödelt, um seine Gedanken Fragestellern wie diesem mitzuteilen.
Solche ignoranten Geldnehmer ohne Mitwirkungseinsichten, die verlangen, dass andere alles riechen müssen und ihm anschließend die Füße küssen, sind mein Textfeld nicht wert.

Zum  :kotz: diese Mentalität, leider versaut sie den ehrlichen Aufstockern alles. 



Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Kopfbahnhof

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 22. Oktober 2022, 18:25:51schwach, anderen die Schuld zuzuschieben.
Aber als Minijobber muss ich auch nicht unbedingt damit rechnen, dass das JC einfach mal eben so die Lohnabrechnung anpasst, ohne die überhaupt zu kennen.
Ich finde das schon etwas dreist, genauso gut hätte das JC auch mal Nachfragen können.
Für den TE ist keine Leistungsrelevante Änderung eingetreten, also muss er nichts melden.

Es wird nicht wenige AG geben, die bleiben bei den 450€ und Reduzieren lieber die Stunden.
Manche weil sie es nicht zahlen wollen, andere schlicht nicht können.

ndhfrank

#14
Nochmal vielen Dank für Eure sehr hilfreichen Kommentare.
Ich lade mal den neuen Bescheid inklusive Berechnungsbogen hoch, vielleicht interessiert es ja die Allgemeinheit.

MFG
Ndhfrank