Witwenrente

Begonnen von Nika, 22. Oktober 2022, 13:33:21

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Nika

 :weisnich:
Ich erhalte seit Nov.21 Witwenrente in Höhe von 150.€. Jobcenter behauptet ich hätte es als Einkommen anmelden müssen. Kann ich das nicht nachreichen? Jetzt werde ich mit einer Maßnahme "erpresst". Im November bin ich in Therapie,laut Arzt nicht mehr arbeitsfähig.Ein Amtsarzt hat anscheinend. Kein Interesse an mir.
Es gibt für mich nichts schlimmeres" als zu wollen, aber nicht zu können"!!

Yavanna

Natürlich hättest du das als Einkommen angeben müssen.

§11 Abs. 1 Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld abzüglich der nach § 11b abzusetzenden Beträge mit Ausnahme der in § 11a genannten Einnahmen....

Hexmaster66

Zitat von: Yavanna am 22. Oktober 2022, 13:59:02Natürlich hättest du das als Einkommen angeben müssen.

§11 Abs. 1 Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld abzüglich der nach § 11b abzusetzenden Beträge mit Ausnahme der in § 11a genannten Einnahmen....

Fettnäpfchen

Nika

Zitat von: Nika am 22. Oktober 2022, 13:33:21Jetzt werde ich mit einer Maßnahme "erpresst".
Wenn du dich erpresst fühlst dann kannst du gegen die Maßnahme vorgehen, z.B. damit > Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten?


und für die Profis in Einkommensanrechnung

Da habe ich keine Ahnung von aber mal erwähnen kann ja auch nicht schaden. Vermutlich hat die Grundrente nichts damit zu tun  :weisnich:  :scratch:
Quelle im Anhang
(11.79)
Grundrenten
(1) Die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) ist
nach § 11a Absatz 1 Nr. 2 ausdrücklich nicht als Einkommen zu be-
rücksichtigen. Der Alterserhöhungsbetrag ist Teil der Grundrente
nach § 31 Absatz 1 Satz 2 BVG und damit ebenfalls anrechnungs-
frei (vergleiche BSG, Urteil vom 17.10.2013, B 14 AS 58/12 R).
Auch bei den Hinterbliebenen (Witwen/Witwer, Waisen) wird die
Grundrente nicht angerechnet. Zur Höhe der jährlich angepassten
Grundrenten siehe Arbeitshilfe ,,Wesentliche Eckwerte des SGB II".
BA Zentrale GR 11
Stand: 18.08.2016
Seite 23

Ein schönes WE
FN

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tsumo