DRINGEND!Unterhalt und Trennungsunterhalt, ist mein Bescheid richtig?

Begonnen von Mara, 22. Oktober 2022, 21:26:36

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Mara

Zitat von: Quinky am 23. Oktober 2022, 21:02:16Hallo Mara,
wo es eine allgemeine Anlaufstelle gibt, kann ich dir nicht sagen, außer einem Anwalt für Sozialrecht.
Allerdings kann ich Dir anbieten:
WENN Du die Zahlen des Unterhaltes hast, kann ich weiter rechnen und gegebenenfalls den Wortlaut des Widerspruches in etwa aufstellen. Lediglich über die Höhe eines eventuellen Kinderwohngeldes kann ich nichts sagen (Ist in jeder Kommune variabel bedingt durch Miethöhe und Unterhaltshöhe).
Hier könnte dann angeführt werden, weil das JObcenter nicht informiert hat konnte kein Kinderwohngeld beantragt werden.

Gruß
Ernie

Erni,wenn du mir helfen könntest wäre ich dir wirklich sehr danbar.Ich weiß sonst nicht was ich machen soll😔

Ich werde alles besorgen was nötig ist . Ich weiß auch,dass das mein Ex eine hohe Summe zurück zahlen musste und es stellte sich heraus das die ihm zu viel berechnet haben und jetzt fordert er das Gekd zurück.Es gibt einen Mitarbeiter der Stadt über ihn läuft das ganze und er hat ständig mit ihm kontakt.  Ich habe heute daran gedacht ihn sogar zu kontaktieren,weil wie wir sehen ,wurde hier einiges falsch gemacht und ich schwöre es ich habe dasschon zu Beginngeahnt und war auch total froh,dass ich mehr an Unterhalt von meinem Ex bekomme ,damit ich bloß nicht viel von diesen idioten erhalte,damit es nicht falsch berechnet wird und jetzt sowas 😪 ich traue mich auch nicht davon meinem Ex zu erzählen,da er neulich schon voll sauer auf mich war ,weil die ihm ja zu viel angerechnet haben und er sich jetzt drum kümmern muss und da sagte er noch zu mir die haben auch 100% bei dir etwas falsch gemacht und ich habe das natürlich verneint,damit das nicht ausartet und er das nicht noch schlimmer macht .Ich versuche keine Probleme mit ihm zu haben ,da er uns ja viel Unterhalt zahlt aber möchte auch nicht mit dem Jobcenter probleme haben 😔 deswegen brauche ich wirklich eure  Hilfe 🙏

TripleH

Der Bescheid ist nicht falsch. Unterhalt fließt nicht zu, also kann auch nicht mit Unterhalt gerechnet werden, ganz einfach.

Ob das angesichts § 33 Abs. 3 Satz 2 SGB II rechtens ist, da es sich anscheinend um eine freiwillige und keine titulierte Unterhaltszahlung handelt, steht wieder auf einem anderen Blatt.



Quinky

Es muss bei der Berechnung allerdings so getan werden, als ob Unterhalt fliesst, weil daher die ALGII/Sozialgeldzahlungen im Einzelnen beeinflusst werden.
Was ist denn, wenn der Unterhalt größer ist als der Bedarf des Kindes?
Dann darf das Jobcenter offiziell betrügen?? Der Unterhalt steht dem Kind zu, nicht dem Jobcenter

Quinky

Zitat von: TripleH am 23. Oktober 2022, 22:18:27Der Bescheid ist nicht falsch. Unterhalt fließt nicht zu, also kann auch nicht mit Unterhalt gerechnet werden, ganz einfach.

Ob das angesichts § 33 Abs. 3 Satz 2 SGB II rechtens ist, da es sich anscheinend um eine freiwillige und keine titulierte Unterhaltszahlung handelt, steht wieder auf einem anderen Blatt.




Beispiel:
Ohne Unterhaltsberechnung wird ein HartzIV-Bescheid erstellt
Allerdings besteht ein SV-Arbeitsvertrag, der ohne Unterhalt nach wie vor einen HartzIV-Anspruch ergibt.
Da die AN jedoch nicht weiss, wieviel Unterhalt gezahlt wird hat sie keine Möglichkeit zu überprüfen, ob durch die Unterhaltszahlung der HartzIV-Anspruch wegfällt und Wohngeldanspruch sowie Kinderwohngeld besteht.
Ohne Unterhaltsberechnung ergäbe sich z.B. ein HartzIV-Anspruch von 450€, das Jobcenter kassiert jedoch 650€ zum Beispiel. Die HartzIV-Empfängerin hat KEINE Möglichkeit, ihre Rechte durchzusetzen, da sie keine Informationen besitzt.
Damit überhaupt eine Möglichkeit besteht, muss eine ALGII-Berechnung MIT Unterhalt durchgeführt werden.
Das hat nichts damit zu tun, das das Jobcenter den Unterhalt kassiert!

TripleH

Zitat von: Quinky am 24. Oktober 2022, 09:58:15Es muss bei der Berechnung allerdings so getan werden, als ob Unterhalt fliesst, weil daher die ALGII/Sozialgeldzahlungen im Einzelnen beeinflusst werden.

Nein. Kein Zufluss, keine Berücksichtigung. Es gibt auch keinen fiktiven Zufluss. Das hat das BSG bereits mehrfach entschieden.

Zitat von: Quinky am 24. Oktober 2022, 09:58:15Was ist denn, wenn der Unterhalt größer ist als der Bedarf des Kindes?

Dein aufgezeigtes Problem ist mir bewusst. Allerdings ist der Bedarf des Kindes 587,50 Euro. Der Kindesvater müsste also 587,51 Euro zahlen, damit das JC überhaupt in den Bereich des "Betrügens" käme. Denn erst dann wäre der eine Cent nicht verteilbar. Bei einer Unterhaltszahlung von 587,50 Euro würde das Kindergeld voll bei der Mutter angerechnet. Erst ab 587,51 Euro wäre der Unterhalt, der oberhalb der 587,50 Euro liegt, nicht durch das JC zu beanspruchen, da das Kind in dem Umfang nicht mehr hilfebedürftig ist und der überschießende Unterhalt nicht auf die Kindesmutter angerechnet werden darf.

Damit der Kindesvater in den Bereich von 587,50 Euro Unterhalt käme müsste er in dieser Altersstufe (4 Jahre) zwischen 6.201-7.000 Euro verdienen. Wäre dem so, würde er bestimmt mehr Trennungsunterhalt zahlen müssen als dann mickrige 54 Euro (641,50 Euro Unterhalt insgesamt - 587,50 Euro Kindesunterhalt).

Da die Kindesmutter einen Job hat, wäre vom Kindergeldüberhang auch keine Versicherungspauschale abzusetzen, auch hier entsteht kein Schaden.

Sowas wie hier wird eigentlich nur dann gemacht, wenn der Unterhaltspflichtige unregelmäßig zahlt, mal früher, mal später, mal vielleicht gar nicht. Auch die lange Dauer ist erstaunlich. Die Stelle, die im Auftrag des JC das Schreiben erstellt hat und wohl auch den Eingang der Unterhaltszahlungen überwacht, sollte eigentlich Auskunft geben können, wieso das gemacht wurde. Denn eigentlich müsste sich auch der Kindesvater die Frage stellen, ob er überhaupt schuldbefreiend an die Stadt oder das JC zahlt, da eigentlich nur rückständiger Unterhalt an das JC übergeht und künftiger nur unter den engen Grenzen des § 33 Abs. 3 SGB II.

Mara

Hallo zusammen, am Donnerstag Abend werde ich mich mit meinem Exmann treffen. Er bringt mir alle Unterlagen.Ich werde sie dann am Donnerstag oder Freitag hier hochladen.

Ich habe mich nicht getraut ihm zu sagen ,wofür ich das alles brauche 😔 damit ich nicht deswegen keine Probleme mit ihm habe aber bin auch total überfordert jetzt mit allem ,was ich hier lese 😥 ich verstehe davon nur die hälfte🙈

Ich weiss nur,dass ich

641,50€ Ubterhalt von meinem Exmannerhalte,was er seit 1.Juni 2022 IMMER an das Jobcebter schickt!

219€ Kindergeld
20€ seit Juli zusätzlich für meine
     Tochter
374€ verdiene ich durch meinen Minijob
-------
Das sind Gesamt 1254,50 € die uns gehören und wieviel erhalte ich jetzt vom Jobcenter ? Ist also wie auf der Seite 5 Die Summe richtig?

Habe ich das jetzt so verstanden,dass es zwar alles Richtig ist nur halt falsch aufgeteilt,da sie nicht in dem Bescheid den Unterhalt und Trennungsunterhalt erwähnen ?

Ooooder müsste ich Theoretisch mehr erhalten und die kassieren etwas ein,wovon ich nix weiss? Oder sie kassieren das ein und verteilen das so,dass es ausschaut als ob es aus der Taschedes Jobcenters kommt,daher auch keine Auflistung im Bescheid von dem,wieviel wir von meinem Exmann bekommen?

Wenn nur die Aufteilung falsch ist das kann man bestimmt mit der Leistungsabteilung klären das die den Bescheid ändern aber erhalte ich etwas nicht,was mir oder meinem Kind zusteht dann ist das eine andere Nummer und brauche professionelle Hilfe im Notfall,würde ich mich an die Sachbearbeiter der Stadt wenden die damals bzw.auch jetzt dafür zuständig sind.Ich hatte ja hier geschrieben,dass meinem Ex viel zu viel abgezogen wurde ( da er weniger verdient hat od.irgendwas mit Steuern) ich weiss es nicht genau  und jetzt fordert er sein Geld zurück und da gibt es einen Sachbearbeiter der dafür zuständig ist bei der Stadt und ich dachte mir im Notfall ihn zu kontaktieren.Das muss überprüft werden,vorallem ich hatte ausser das Schreiben von der Stadt keine andere Mitteilung vom Jobcenter erhalten und dann irgendwann wurde ja der Teil vom Unterhalt garnicht mehr in dem Bescheid aufgelistet .Ich habe keinen Überblick darüber. Sowas geht garnicht und dabei ist das ja nicht viel,was ich aufstockend erhalte .Ich komme mir vor,wie als wäre ich keine alleinerziehende Mutter,die noch arbeiten geht plus noch Unterhalt fürs Lind und sich selber vom Exmann bekommt und als Unterstützung ,da das Geld nicht ganz ausreicht vom Jobcenter einen geringen Teil erhält,ich komme mir vor als würde ich VOLL von Hartz4 leben und das stimmt ja nicht so  :no:





Wie gesagt ich bin jetzt total durcheinander.



Quinky

TriplH,
ich will mich nicht streiten, jedoch damit das Kind Kinderwohngeld bekommt, muß der Unterhalt nicht 587,50€ betragen, sondern 587,50 - 219€ Kindergeld = 368,50€.
Hier ist die Frage: wieviel Unterhalt bekommt das Kind und wieviel wird Trennungsunterhalt gezahlt?
Insgesamt wird über 600€ Unterhalt vom Kindesvater gezahlt.
Hier könnte es also knapp werden, das Kinderwohngeld-Berechtigung besteht und somit eine völlig andere Rechnung (Kind fällt aus der BG heraus) entsteht.

Mara

Zitat von: Quinky am 24. Oktober 2022, 18:25:54TriplH,
ich will mich nicht streiten, jedoch damit das Kind Kinderwohngeld bekommt, muß der Unterhalt nicht 587,50€ betragen, sondern 587,50 - 219€ Kindergeld = 368,50€.
Hier ist die Frage: wieviel Unterhalt bekommt das Kind und wieviel wird Trennungsunterhalt gezahlt?
Insgesamt wird über 600€ Unterhalt vom Kindesvater gezahlt.
Hier könnte es also knapp werden, das Kinderwohngeld-Berechtigung besteht und somit eine völlig andere Rechnung (Kind fällt aus der BG heraus) entsteht.

Danke Dir  :smile:  am Donnerstag Abend oder Freitag,werde ich alle hochladen ,was mein Exmann mir bringt dann wissen wir mehr 👍

Lg
Mara

Ottokar

#23
Der ALG II-Zahlbetrag ist 1062,44€ lt. Bescheid, der Kinder-Sofortzuschlag von 20€ wird zusätzlich gezahlt, gehört aber mit zum ALG II, also sind es insgesamt 1082,44€, die du vom JC bekommst.
Kinder- und Trennungsunterhalt betragen insgesamt 641,50€, der Betrag wäre bei ALG II voll abzusetzen, wenn du ihn direkt bekommst.
Da der ALG II-Zahlbetrag mit 1082,44€ deutlich höher ist als der Gesamtunterhalt, gibt es hier erst mal keinen Nachteil durch den Anspruchsübergang und die deshalb erfolgende Zahlung des Unterhalts an das JC.
Ob das Kind seinen Bedarf mit Unterhalt selbst decken kann und deshalb möglicherweise dem Grunde nach Anspruch auf Kinderwohngeld besteht (was nicht bedeutet, dass es tatsächlich zu einer Wohngeldzahlung kommt), kann man erst sagen, wenn die Höhe des Kindesunterhalts bekannt ist.

Allerdings muss man dazu sozial- oder zivilgerichtlich prüfen lassen, ob der Unterhaltsanspruch tatsächlich nach § 33 SGB II übergegangen ist, denn eine Rückübertragung ist nur zum Zweck der gerichtlichen Geltendmachung durch den Leistungsempfänger möglich, was hier jedoch ausfällt, da der Unterhalt regelmäßig gezahlt wird. Es besteht imho somit nur die Möglichkeit, den vom JC behaupteten Anspruchsübergang anzufechten.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Mara

Hallo zusammen !

wir sind momentan krank und mein Ex hat mir alle Unterlagen etwas später gebracht !

Und jetzt wo ich alles wissen wollte ,sagt er mir das er ab September ca 200€ weniger Unterhalt und Trennungsunterhalt zahlt ,da die seine Fahrtkosten zur Arbeit jetzt berücksichtigt haben .

Zuvor waren es ja 641,50€ ,die er zahlen musste
( 306,50€ Unterhalt,335€ Ehegattenunterhalt)

Und ab dem 1.9 zahlt er 449,50€
( 286,50€ Unterhalt und 163€ Ehegattenunterhalt)

Ich möchte ja das mein Bescheid geändert wird,da ja der Unterhalt und Trennungsunterhalt nicht mehr dort aufgeführt werden und die Aufteilung ja falsch ist und mich das total stört ,da das so ausschaut als ob ich ganz vom Jobcenter lebe und das stimmt ja nicht .


Zudem überweise ich von Tag 1 meine Miete an den Vermieter selber.Ich erhaltr ja ,,nur,,aufstockendes Hartz 4  !

Die ersten Monate war ich ja zwar beim Jobcenter gemeldet aber habe den Vollen Unterhalt ausschließlich von meinem Ex erhalten .Aufstockendes Hartz 4 bekam ich erst,wo er ja in Kurzarbeit ging .

Sagt mir bitte,wie ich das an die Leistungsabteilung verfassen soll , damit die meinen Bescheid ändern 🙏

Ich danke euch 🙏

Sheherazade

Zitat von: Mara am 02. November 2022, 11:27:40Sagt mir bitte,wie ich das an die Leistungsabteilung verfassen soll , damit die meinen Bescheid ändern 🙏

Indem du von deinem Mann die Unterhaltsberechnung anforderst, die da irgendjemand gemacht hat.

Zitatsagt er mir das er ab September ca 200€ weniger Unterhalt und Trennungsunterhalt zahlt ,da die seine Fahrtkosten zur Arbeit jetzt berücksichtigt haben .

Wer sind denn "die"? Da muss es doch irgendwas schriftliches geben, das du dem Jobcenter einreichen kannst.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TripleH

"Die" sind höchstwahrscheinlich die Beistandschaft des Jugendamtes, auf die das Jobcenter die Aufgabe der Geltendmachung von Unterhalt gem. § 33 SGB II rückabgetreten hat. Jedenfalls deutet das hier früher hochgeladene Schreiben ("im Auftrag des Jobcenters") darauf hin. Und der Turnus - alle 2 Jahre - auch.

Es ist daher davon auszugehen, dass das Jobcenter weiß, wieviel Unterhalt fließt.

Mara

Ich habe alle Unterlagen von ihm erhalten !

Alle Berechnungen und Schreiben von der Stadt ,in denen steht,wieviel er für wen zahlen muss.

Mir gehts nur darum,ob das Jobcenter das auch richtig berechnet hat und wenn ja dann sende ich einfach eine Email an die Leisungsabteilung und bitte ,um Bescheidänderung ,dss die wieder den Unterhalt und Trennungsunterhalt in meinem Bescheid immer mit auflisten,damit man eine Übersicht hat,denn so wie das da steht,sieht es so aus als ob ich ganz vom Jobcenter lebe und die haben das ja so schön aufgeteilt ,dass ich nix verstehe  :coffee: 

Die wissen genau wieviel ich von meinem Ex erhalte!

Im Anhang werde ich denen dann meinen Nachweis senden,dass ich jetzt weiss wieviel unser Geld ist  !

Ich hoffe nur,dass die das auch machen oder können die einfach Nein sagen?

In allen Unterlagen habe ich gelesen,dass mein Ex immer alles zahlt ohne Probleme .Ich hab sogar Schreiben gelesen,wo die Stadt ihm zuviel berechnet hat dann erhielt er das Geld zurück aber nur ,weil ihm das aufgefallen ist.

Da gab es immer wieder Änderungen auch wenn es Unverständlich ist,warum die auf einmal das so haben wollten,dass der Unterhalt nicht mehr direkt an mich überwiesen wird, bin ich doch froh,weil ich vorher immer Nachweise zeigen musste sowohl der Stadt als auch dem Jobcenter dann immer so ein hin und her musdte ständig mit der Stadt telefonieren und da gab es Mißverständnisse und komischerweise sind die Mitarbeiterinnen nicht mehr da und seitdem das ein Mann von der Stadt macht ,gibt es keine Probleme mehr .

Deshalb soll das auch weiterhin so bleiben ,da ich nix mehr damit am Hut habe .

Mir gehts nur drum das ich die Auflistung habe und alles richtig verrechnet wird  :coffee:


TripleH

ZitatDie wissen genau wieviel ich von meinem Ex erhalte!

Ja, genau nichts, weil es das Jobcenter erhält.

ZitatIch hoffe nur,dass die das auch machen oder können die einfach Nein sagen?

Natürlich werden die den Bescheid nicht ändern, solange der Unterhalt nicht an dich gezahlt wird. Sonst würdest du viel zu wenig ALG2 bekommen.

Zitatist,warum die auf einmal das so haben wollten,dass der Unterhalt nicht mehr direkt an mich überwiesen wird

Wieso "auf einmal"? Das geht doch schon seit 2 Jahren so?

Zitatund da gab es Mißverständnisse 

Vielleicht deswegen?

Du musst einen Schritt nach dem anderen machen. Der erste Schritt wäre, zu klären, warum der Unterhalt ans Jobcenter geht und nicht an dich direkt.



Ottokar

alt:
913,14€ ALG II Bedarf Mara
- 219,20€ Erwerbseinkommen
- 335€ Ehegattenunterhalt
= 358,94€ ALG II Anspruch

587,20€  ALG II Bedarf Kind
- 219€ Kindergeld
- 306,50€ Kindesunterhalt
= 61,70€ ALG II Anspruch


neu ab 01.09.2022:
913,14€ ALG II Bedarf Mara
- 219,20€ Erwerbseinkommen
- 163€ Ehegattenunterhalt
= 530,94€ ALG II Anspruch

587,20€  ALG II Bedarf Kind
- 219€ Kindergeld
- 286,50€ Kindesunterhalt
= 81,70€ ALG II Anspruch

Ihr bekommt beide ALG II/Sozialgeld, da euer individuelles Einkommen nicht ausreicht, euren Bedarf zu decken. Damit besteht weder Anspruch auf Wohngeld noch Kinderwohngeld.
Das der Unterhalt nicht im Bescheid aufgeführt wird, ändert daran nichts und führt weder zu rechtlichen noch materiellen Nachteilen.
Die einzige Möglichkeit, damit der Unterhalt wieder an dich gezahlt und somit im Bescheid aufgeführt wird, besteht darin, den Anspruchsübergang auf das JC anzufechten. Dazu sollte man einen Anwalt prüfen lassen, ob die Voraussetzungen für den Anspruchsübergang tatsächlich vorlagen, oder nicht.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.