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:help: :schock: spinnt das Jobcenter jetzt?

Begonnen von stefano maria, 27. Oktober 2022, 11:04:16

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stefano maria

Hallo und guten Tag,

brauche dringend Hilfe  :help:

ich habe gestern, 26.10 eine "Aufforderung zur Mitwirkung" mit Datum 19.10 ! erhalten. (Ja, es herrscht Postchaos fast überall in Deutschland).
Aber jetzt zur Sache: ich bin 62 Jahre alt (geb. 03.1960)
Jobcenter will laut Aufforderung ("Sie haben die  Möglichkeit ab 04.2023 mit Abschlag in Rente zu gehen") dass ich einen Antrag auf Rente mit Abschlag stelle.
Die Aufforderung schließt mit folgenden Sätzen ab: "Bitte stellen Sie einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung und reichen uns den Bescheid nach Erhalt vor.
Bitte reichen Sie diese bis 05.11.2022 ein."
Frage: muss ich den Antrag stellen obwohl ich noch 62 Jahre alt bin und dann auch noch mit Abschlag? Und die geben mir ganze 10 Tage Zeit um den Bescheid einzureichen?
Spinnt das Jobcenter jetzt? Oder dürfen die das?!?!? 

Vielen Dank!

Sheherazade

Wärst du mit der Rente ohne Abschläge unabhängig von Sozialleistungen?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

stefano maria

Zitat von: Sheherazade am 27. Oktober 2022, 11:26:26Wärst du mit der Rente ohne Abschläge unabhängig von Sozialleistungen?


   Nein, ich glaube nein. Denn laut Rentenauskunft würde die Rente ohne Abschläge, also Regelaltersrente ab 08.2026, knapp 900 (890) euro monatlich betragen-

Bundspecht

Zitat von: stefano maria am 27. Oktober 2022, 11:04:16"Bitte stellen Sie einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung und reichen uns den Bescheid nach Erhalt vor.
Bitte reichen Sie diese bis 05.11.2022 ein."

:lachen:  :lachen:  :lachen:  :lachen:

DER war gut .... Weiß das JC überhaupt wie lange so ein Antrag dauert ???? Alleine mit dem ausfüllen und Sachen zusammen suchen für den Antrag, damit ist man schon ein paar Tage beschäftigt !

Und wenn denn noch irgendetwas fehlt, dauert es noch länger ..., vor allem weil der Rententräger alles schriftlich macht "Stichwort Postlaufzeit" (ist ja Ok , aber manchmal würde auch eine Mail oder ein Anruf nützlich sein)

So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Lina

Ab 2023 darf das JC niemanden mehr ab 63 Jahre zwangsverrenten. Die versuchen Dich zu übertölpeln.

Bundspecht

Zitat von: Lina am 27. Oktober 2022, 12:38:34Ab 2023 darf das JC niemanden mehr ab 63 Jahre zwangsverrenten. Die versuchen Dich zu übertölpeln.


Darum soll er die Rente ja auch noch bis zu 05.11.2022 stellen ....Ein schelm..... :mocking:
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

stefano maria

Zitat von: Bundspecht am 27. Oktober 2022, 12:41:02
Zitat von: Lina am 27. Oktober 2022, 12:38:34Ab 2023 darf das JC niemanden mehr ab 63 Jahre zwangsverrenten. Die versuchen Dich zu übertölpeln.


Darum soll er die Rente ja auch noch bis zu 05.11.2022 stellen ....Ein schelm..... :mocking:
Genau. Ich sagte ja , da spinnen die Römer..
Aber die Frage ist: wie verhalte ich mich jetzt. Ich bin fassungslos oder besser gesagt ratlos, eigentlich beides..

Fettnäpfchen

stefano maria

Zitat von: stefano maria am 27. Oktober 2022, 12:55:36Aber die Frage ist: wie verhalte ich mich jetzt. Ich bin fassungslos oder besser gesagt ratlos, eigentlich beides..
Du bist noch keine 63 da geht das wohl nicht so einfach wenn ich den ersten Satz vom ersten Link richtig verstehe > Leistungsberechtigte sind grundsätzlich ab Vollendung des 63. Lebensjahres verpflichtet, eine Rente wegen Alters vorzeitig, d.h. auch mit Abschlägen in Anspruch zu nehmen (vgl. Fachliche Weisungen zu § 12a SGB II, Rz. 12a.32). Die Verpflichtung besteht nicht, wenn die <
Lies dich mal unten ein:
https://www.arbeitsagentur.de/wissensdatenbank-sgbii/12a-vorrangige-leistungen?pk_vid=ac5494cfa13157ee1666883112adae43#accordion9661649767199

https://www.arbeitsagentur.de/wissensdatenbank-sgbii/12a-vorrangige-leistungen?pk_vid=ac5494cfa13157ee1666883112adae43#accordion9661649767199

und wie schon geschrieben:
Zitat von: Lina am 27. Oktober 2022, 12:38:34Ab 2023 darf das JC niemanden mehr ab 63 Jahre zwangsverrenten. Die versuchen Dich zu übertölpeln.

Du kannst also das JC anschreiben und fordern das sie dir mitteilen auf welcher Rechtsgrundlage mit 62 J. von Dir gefordert werden darf das du diese Rente mit Abschlag beantragen sollst.
Bis da was als Antwort kommt machst du nichts. und dann schludderst du auch ein bißerl und schon ist 2023
und vllt. das Bürgergeld eingeführt wovon ich persönlich ausgehe.

Oder (normal tendiere ich nicht zu folgendem Tip):
Ignoriere das Schreiben wenn es nicht gerade per PZU gekommen ist und das bis ins nächste Jahr hinein und dann siehe Zitat von User Lina

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

stefano maria



Okay danke dir,deine Ratschläge sind gut aber ich habe einfach Angst dass das JC , wenn ich nicht reagiere oder den Antrag nicht stelle mir die Geldleistungen ganz entziehen, denn im JC Schreiben steh am Ende folgender Satz:
"Haben Sie bis zum genannten Termin nicht reagiert oder die erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht, können die Geldleistungen ganz entzogen werden bis Sie die Mitwirkung nachholen § 60,66,67 blablabla SGB I"

eifelbahner

Hi  :mocking:

dasselbe wollte das Jobcenter bei mir auch probieren und hat dafür extra einen Termin bei einem anderen Sachbearbeiter für eine Beratung eingerichtet.
Den Sachbearbeiter kannte ich schon von einem "PC-Kurs" her und der stand selber kurz vor der Rente, nur ganz nebenbei erwähnt.
Langer Rede, kurzer Sinn: die Überprüfung meines Versicherungsverlaufs zeigte, dass ich gar nicht die Voraussetzungen für einen vorzeitigen Rentenbezug erfülle.
Soweit ich mitgekriegt habe, muss man dafür 3 der letzten 5 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet haben.
Fällt bei mir weg, da ich seit 2008 wegen Krankheit keinen Fuss auf dem Arbeitsmarkt fassen kann.  :weisnich:

111929

Da kommt es auf die Rentenhöhe an-ich habe auch ein derartiges Schreiben 2021 erhalten - klar wenn die Rente mit Abschläge höher ist als Hartz 4 würde ich in Rente gehen ! Ansonsten siehe oben !

terrier

die Sache ist doch ganz einfach. Stelle formlos bei deiner Rentenversicherung einen Antrag auf vorgezogene Altersrente. Dieses Schreiben überlässt du dem JC formlos als Kopie. Damit hat du deiner Mitwirkung Genüge getan und wartest mit grosser Ruhe, was die RV macht. Das Kann dauern, Wochen, Monate. Und 2023 bist du aus dem Schneider, denn dann kann dich das JC nicht mehr in die vorgezogene Rente zwingen.
Du stellst ja nur einen ANtrag, mehr nicht. Das heisst nicht, das du nun in Rente gehen musst, du kannst deinen Antrag jederzeit zurücknehmen.
Das JC baut dir da einen Türken auf wie der Volksmund sagt, geh da nicht drauf ein.
-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

Fettnäpfchen

stefan maria

Zitat von: stefan maria am 28. Oktober 2022, 01:10:42"Haben Sie bis zum genannten Termin nicht reagiert oder die erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht, können die Geldleistungen ganz entzogen werden bis Sie die Mitwirkung nachholen § 60,66,67 blablabla SGB I"
Ja und
Das sind die Standardtextbausteine um Druck auszuüben. Welcher § fehlt da dazwischen?
genau der https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__65.html
und ausserdem stellst du ja einen Antrag auf Auskunft etc nach den §§ 13 - 15 SGB 1 https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__13.html

Aber der Tip
Zitat von: terrier am 28. Oktober 2022, 15:18:04die Sache ist doch ganz einfach. Stelle formlos bei deiner Rentenversicherung einen Antrag auf vorgezogene Altersrente. Dieses Schreiben überlässt du dem JC formlos als Kopie.
ist auch gut.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

stefano maria

Zitat von: terrier am 28. Oktober 2022, 15:18:04die Sache ist doch ganz einfach. Stelle formlos bei deiner Rentenversicherung einen Antrag auf vorgezogene Altersrente. Dieses Schreiben überlässt du dem JC formlos als Kopie. Damit hat du deiner Mitwirkung Genüge getan und wartest mit grosser Ruhe, was die RV macht. Das Kann dauern, Wochen, Monate. Und 2023 bist du aus dem Schneider, denn dann kann dich das JC nicht mehr in die vorgezogene Rente zwingen.
Du stellst ja nur einen ANtrag, mehr nicht. Das heisst nicht, das du nun in Rente gehen musst, du kannst deinen Antrag jederzeit zurücknehmen.
Das JC baut dir da einen Türken auf wie der Volksmund sagt, geh da nicht drauf ein.

Ich danke dir sehr für deinen Rat. Habe jetzt so gemacht. Bin gespannt wie es weiter geht. LG - Stefan Maria

Kein Bittsteller

Und vergiss nicht deinen Antrag zum 01.01.2023 zurückzuziehen :smile:
Zwischendurch mal Widerspruch einlegen.