Neuigkeiten:



Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern eine schöne Adventszeit.

Hauptmenü

Fragen zur Maßnahme

Begonnen von Wolfi90, 06. November 2022, 12:55:34

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Wolfi90

Guten Tag zusammen,

Ich habe folgendes Anliegen:
Meine Frau macht seit Anfang Oktober eine Maßnahme diese Dauert 25 Monate und beinhaltet die Umschulung zur Technischen Produktdesignerin.
Die Maßnahme findet über die Fa.Moveo aus Rottweil statt, Ort der Durchführung ist Pforzheim (77km von uns Entfernt).
Da die Teilnehmer natürlich nicht alle aus Pforzheim kommen darf man diese Maßnahme auch von zuhause aus durchführen, meine Frau ist in Pforzheim aber die Einzige die von Außerhalb an den Standort kommen muss da die anderen beiden aus Pforzheim sind und noch zwei von Zuhause aus mit machen.

Meine Frau hat eine lange Anfahrt täglich mit Bus und Bahn so das sie fast 3 Stunden unterwegs ist.
Man bot ihr zu Anfang an ihr wie den anderen Teilnehmern den PC und das Zubehör abzuholen und dann von Zuhause aus zu Lernen da sie einen weiten weg hat.
Nun ist das so das unser Sachbearbeiter sich dagegen stellt und sagt sie muss nach Pforzheim fahren täglich.
Ich soll Teilzeit Arbeiten und die Kinder auch noch versorgen was mir die letzten 4 Wochen aber keine Probleme machte.

Nun ist das Problem das sie natürlich viel Lernen muss damit sie die zwischenprüfung im Juni 2023 schafft sie aber Nachhilfe benötigt.

Die Freundin meines Vaters ist gelernte Produktdesignerin und kann ihr Helfen nur ist es so das meine Frau vor 18:30 Uhr nicht Zuhause ist und durch die lange Fahrt Abends keinen Kopf mehr hat zu lernen, sie hat zurzeit massiv Probleme und Angst das sie die Prüfung dann nicht schaffen wird.

Samstags nimmt sie schon Nachhilfe in Englisch und wenn sie dann Sonntags Mathe und Wirtschaft lernt mit der Freundin hat sie kein Wochenende mehr frei was ihr natürlich zu schaffen macht.
Sie ist geplagt von Dauermüdigkeit und ihr Arzt rät ihr zu schauen das sie mehr schläft und sich keinen Stress macht.

Die Leitung bei Moveo Pforzheim meinte sie solle von Zuhause aus Arbeiten damit sie Nachmittags um 15Uhr schluss machen kann und dann Nachhilfe nehmen kann.
Das Problem ist aber unser Sachbearbeiter besteht darauf das sie nach Pforzheim geht an den Standort und dort mit macht, wegen der Kinder.
Unsere Kids sind aber den ganzen Tag in der Schule und in AG's bis 17Uhr.
Letzte Woche als sie an Grippe Erkrankte durfte sie nämlich auch von Zuhause aus Lernen und da war sie viel Entspannter und ich konnte mit ihr Mittags Lernen und sie unterstützen.

Besteht für uns irgendeine Möglichkeit das zu ändern?
Es kann doch nicht sein das sie verpflichtet wird nach Pforzheim zu Fahren 77km während andere Teilnehmer aus unserem Umkreis und noch weiter von Zuhause aus Lernen dürfen.

Sie ist willig die Maßnahme durchzuführen sie geht aber schon auf dem Zahnfleisch da sie von 5:00 Uhr bis 18:30 Unterwegs ist.

Ottokar

Ich verstehe den Grund für die Frage nicht.
Die Art der Durchführung der Maßnahme obliegt dem Maßnahmeträger, das JC hat hierbei keinerlei Mitspracherecht, solange das Maßnahmeziel nicht gefährdet wird.
Der Heimunterricht soll ja nun gerade verhindern, dass das Maßnahmeziel aufgrund der unzumutbar langen Pendelzeit gefährdet wird. D.h. deine Frau kann hier mit dem Maßnahmeträger Heimunterricht vereinbaren, ohne dass das JC dagegen etwas einwenden kann, geschweige denn wird dafür die Zustimmung des JC benötigt.

Falls noch nicht bekannt:
Zumutbar wären bei einer Vollzeitmaßnahme 2,5 Std. Pendelzeit, das sind Hin- und Rückfahrt einschl. Wegezeiten.
Aufgrund des Sanktionsmoratoriums kann deine Frau die Maßnahme folgenlos verweigern, sie kann dafür nicht sanktioniert werden.
Mit der unzumutbar langen Pendelzeit besteht zudem ein rechtlich anerkannter Grund.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Wolfi90

Sie hat die möglichkeit zuhause zu Lernen, ein zimmer mit Internetdose und sehr guter Glasfaserleitung sind vorhanden, das Zimmer ist im OG bei uns und die Kinder wären bis 17Uhr außer haus ab 07.30Uhr Maßnahme beginn ist 08.00Uhr.

Die Frau die vor Ort zuständig ist meinte am ersten Tag sie könne wegen der langen Anfahrt von Zuhause aus Lernen sie bekäme ein PC Paket mit Bildschirm und zubehör wie Maus Tastatur Headset usw.
Am ersten Maßnahmetag meinte dann die Frau Sch... das sie alles Regeln wird.
Am zweiten Tag hieß es dann das unser sachbearbeiter vom JC meinte das er will das sie nach Pforzheim fährt weshalb sie kein PC Paket bekam und seit 4 Wochen nun täglich den Marathon aufnimmt.
Sie war letzte Woche Krank und hatte Grippe konnte kaum Sprechen, sie hat sich aber trotzdem eingeloggt über unseren Laptop und mit gelernt.

Zuhause könnte sie gemütlich alles Anschalten und pünktlich anfangen, hätte dann keine Extra ausgaben für Mittagessen vom Aldi oder Lidl (es gibt dort kein Essen für Schüler) und könnte ab 15:00 Uhr Abschalten und mit mir Lernen oder der Freundin meines Vaters und nicht noch heim Pendeln bis 18:30Uhr. Wie soll man nach  dieser Anstrengung noch Aufnahmefähig sein?

Und genau das ist der Grund weshalb sie Angst hat das sie die Maßnahme nicht schafft und nach der Zwischenprüfung raus fällt und dann Sanktioniert wird.

Ich werde vertröstet mit den Worten ich solle mich jetzt um die Kinder kümmern ich müsse dann auch nichts Arbeiten solange und solle die Füße stillhalten damit meine Frau ihr Ziel erreicht.

Ratlos

Wie wäre es mit einer geharnischten Beschwerde beim Direktor deines JC?
Gründe sind ja vorhanden und auch die rechtliche Grundlage hat @ ottokar dir gegeben.

Wolfi90

Ich hätte mich schon lange beschweren sollen nur weiß man keine Anlaufstelle und hat dann noch bedenken ob man wegen sowas nicht sein Geld gestrichen bekommt und man dann da Sitzt und sich einen Anwalt leisten muss.

Ich habe nichts gegen Arbeit oder Maßnahmen ich war selbst in einer Maßnahme für 6 Monate.
Aber das JC Verspricht mir seit dieser Maßnahme 2019 den Autoführerschein, ich hätte im März 2020 Starten sollen mit einer Umschulung zum Servicefahrer TQ das ganze hat sich dann durch Corona Verschoben.
Im April 2021 nahm ich dann an der Maßnahme Teil für genau 2 Wochen also 10 Werktage, ich bestand auch den Eignungstest.
Dann hieß es plötzlich in einem Telefonat mit unserem Sachbearbeiter das diese Maßnahme nicht mehr stattfindet weil in der Vergangenheit viele nur den Führerschein gemacht haben und wieder Arbeitslos waren, ich war so Naiv und hab es geglaubt.
Ich habe dann ab November 2021 bis März 2022 bei der Post gearbeitet als Hilfe für Weihnachten, saß dann wieder zuhause und habe dann Zeitungen ausgetragen im Ort und war Hilfsarbeiter.
Im Juli 2022 bekam meine Frau Post vom JC mit einem Flyer und vielen Umschulungsmöglichkeiten.
Darunter auch die Umschulung zum Servicefahrer TQ, ab da war mir bewusst das das Jobcenter mich verarscht hat mit meiner Maßnahme, ich hab nach Recherchen dann heraus gefunden das diese Maßnahme weiter lief.

Meine Angst ist aber wenn ich einen RA einschalte das es dann erst so richtig los geht und das will meine Frau micht aus Angst.

Wolfi90

Kurze Rückmeldung:
Ich habe mit der Leitung der Maßnahme gesprochen das JC ist träger der Maßnahme und hat ein mitspracherecht, sie kann das nicht einfach so Entscheiden, sie verstehe das Problem mit der langen Fahrerei aber das müsste sie mit meiner Frau Besprechen und mit dem Ansprechpartner vom JC.

Ratlos

Eine Beschwerde hätte allenfalls die Folge, dass dein Fall zügiger und sehr genau bearbeitet wird. Also keine Nachteile bringt.
Ohne Eingreifen "von Oben" macht die unterste Bearbeitungsebene mit dir was sie will.
Und gute Gründe für eine sachgerechte Beschwerde wurden dir ja genannt.
Zudem kannst du dich auf die Rechtsgrundlage berufen.

Ottokar

Zitat von: Wolfi90 am 07. November 2022, 08:56:06Ich habe mit der Leitung der Maßnahme gesprochen das JC ist träger der Maßnahme und hat ein mitspracherecht, sie kann das nicht einfach so Entscheiden, sie verstehe das Problem mit der langen Fahrerei aber das müsste sie mit meiner Frau Besprechen und mit dem Ansprechpartner vom JC.
Das ist Blödsinn.

Zitat von: Ottokar am 06. November 2022, 13:32:40Aufgrund des Sanktionsmoratoriums kann deine Frau die Maßnahme folgenlos verweigern, sie kann dafür nicht sanktioniert werden.
Mit der unzumutbar langen Pendelzeit besteht zudem ein rechtlich anerkannter Grund.
Ich würde dem JC mitteilen, dass ich aufgrund der unzumutbar langen Pendelzeit die Maßnahme nur noch im Homescooling absolvieren kann, was der Maßnahmeträger auch angeboten hat. Sollte das JC dies weiterhin verweigern, muss ich die Maßnahme wegen der unzumutbar langen Pendelzeit vorzeitig beenden.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Heimatloser

Als ich vor 2 Jahren eine Fortbildung im Homeschooling begann, war das auch schon so,dass das JC seinen Segen dazu geben musste, ob man von zuhause teilnehmen durfte. Den Sinn dahinter konnte nicht mal der Maßnahmeträger erklären. Ich vermute, dass es vielleicht was damit zu tun hat, ob das JC dem Kunden die nötige Disziplin für die Teilnahme von daheim zutraute. Das Jobcenter zeigte also im Grunde die gleichen Marotten wie viele Arbeitgeber,wenn es um das Thema Homeoffice geht: es wird einfach mal pauschal unterstellt, dass man von daheim aus sowieso nicht richtig arbeitet/mitmacht,sondern nur rumgammelt. Als ob das vor Ort nicht auch möglich wäre *hust*.  Mal ganz davon abgesehen: anstelle des Jobcenters würde ich einem Kunden, bei dem nicht sicher ist,ob er die Eigenintiative zur aktiven Teilnahme zeigt, sowieso keine Fortbildung/Umschulung finanzieren.


Ratlos

@ Heimatloser
Zitat von: Ottokar am 06. November 2022, 13:32:40Zumutbar wären bei einer Vollzeitmaßnahme 2,5 Std. Pendelzeit, das sind Hin- und Rückfahrt einschl. Wegezeiten.
Aufgrund des Sanktionsmoratoriums kann deine Frau die Maßnahme folgenlos verweigern, sie kann dafür nicht sanktioniert werden.
Mit der unzumutbar langen Pendelzeit besteht zudem ein rechtlich anerkannter Grund.
Das allein zählt in dem Fall.

Ottokar

Kurz gesagt: Bewilligt Homeschooling, oder ich schmeiß hin, denn wegen der unzumutbar langen Pendelzeit pack' ich es nicht mehr, bin physisch und psychisch bereits über meine Grenzen hinaus belastet.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Wolfi90

Ich bräuchte Hilfe bei dem Vorhaben mich an den Direktor zu wenden, am besten Paragraphen oder so aus dem SGB2 zwecks der Pendelzeit.
Mittlerweile ist es so das meine Frau am Standort allein ist da ihre Kollegin weg ist, die restlichen Mitschüler sind alle nur über den PC von zuhause aus dabei, sie sitzt von 08:00Uhr bis 16Uhr in Pforzheim und Gelernt wird da nur von 08:00Uhr bis 11:30Uhr und dann macht sie Hausaufgaben und sitzt dann von 12 bis 16 Uhr rum wegen der Anwesenheitspflicht,während die anderen zuhause chillen und einfach den PC anlassen damit sie Online sind, ein Absoluter Bullshit ist das.
Und abholen tu ich sie Mittlerweile auch in der nächsten Stadt da sie da auch noch rum Hocken müsste von 17:03Uhr bis 17:55Uhr bis der Bus nach Hause kommt.

Ich möchte mich an den Direktor wenden vom JC Calw und noch an den Chef dieser Schule in Rottweil, ich wäre dankbar für Tipps.

Unser lieber Sachbearbeiter beim JC ist ja der Meinung das ich Absoluten Blödsinn spreche und im Internet ja viel steht wenn der Tag lang ist.