Geschäft nimmt kaputten Rucksachk nicht zurück

Begonnen von Katrin, 08. November 2022, 11:02:36

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Katrin

Hallo liebe Leute,

am 29.7.22 habe ich einen Rucksack für 34 € gekauft. Beide Schnallen zum Festzurren sind kaputt, weil die Plastikteile zum Festziehen der Schlaufen abgebrochen sind!? Erst die linke u. dann später die rechte Seite.
Habe diese aber nicht mutwillig kaputt gemacht, sondern sie sind beim Aufsetzen des Rucksackes abgebrochen....
Jetzt war ich gestern im Geschäft und wollte meine Geld zurück haben, weil die Gewährleistung von 2 Jahren ja noch nicht abgelaufen ist.
Habe aber kein Geld bekommen aus folgenden Gründen: Im Kassenbeleg wird der Rucksack nämlich als ,,Acceccoires" aufgeführt und nicht explizit als Rucksack. Das Geschäft sagte, ,,Acceccoires" könnte alles möglich sein. Ich hätte so einen Rucksack gar nicht in dem Geschäft gekauft.

Was kann man in so einem Fall tun?

Danke für Rat!

Ratlos

Auf dem Kassenbon steht doch der Name des Unternehmens also hast du dort was gekauft.
Acceccoires können freilich alles sein aber anhand ihrer Buchhaltung müssen sie wissen welches Acceccoir sie dir verkauft haben. Frag doch mal danach. Dann kommt die Verkäuferin bestimmt ins "schwimmen".

Katrin

Zitat von: Ratlos am 08. November 2022, 11:12:15Auf dem Kassenbon steht doch der Name des Unternehmens also hast du dort was gekauft.
Acceccoires können freilich alles sein aber anhand ihrer Buchhaltung müssen sie wissen welches Acceccoir sie dir verkauft haben. Frag doch mal danach. Dann kommt die Verkäuferin bestimmt ins "schwimmen".

Ah, ok, gute Idee. Auf dem Beleg steht ja auch noch die Artikelnummer des Acceccoires, ich habe aber nicht mehr das Papieretikett vom Rucksack, wo ja auch immer die Artikelnummer vermerkt ist...

Ratlos

Zitat von: Katrin am 08. November 2022, 11:49:05Auf dem Beleg steht ja auch noch die Artikelnummer des Acceccoires,
Das genügt doch um festzustellen welches Acceccoir (Rucksack) man dir verkauft hat.
Eine Verpflichtung zur Geldrückgabe hat der Händler aber nicht. Er kann auch einen Austausch anbieten.

Katrin

Zitat von: Ratlos am 08. November 2022, 11:51:47
Zitat von: Katrin am 08. November 2022, 11:49:05Auf dem Beleg steht ja auch noch die Artikelnummer des Acceccoires,
Das genügt doch um festzustellen welches Acceccoir (Rucksack) man dir verkauft hat.
Eine Verpflichtung zur Geldrückgabe hat der Händler aber nicht. Er kann auch einen Austausch anbieten.

Aber da ich den Rucksack ja erst am 29.7.22 gekauft habe, muss der Händler mir doch einen neuen geben, oder? Absichtlich habe ich den nicht kaputt gemacht

Ratlos

#5
Einen Austausch kann er vornehmen - klar. Lass dich aber nicht an den Hersteller vertrösten.
Dein Vertragspartner ist der Händler.
Allerdings wird der sich wohl auf unsachgemäße Behandlung des Rucksackes berufen, wie es bisher aus deinem Text hervorgeht. Wenn er schon den Kauf bestreitet.

Kopfbahnhof

Zitat von: Katrin am 08. November 2022, 11:02:36weil die Plastikteile zum Festziehen der Schlaufen abgebrochen sind!?
Vermutlich wird es dann hier um Verschleißteile gehen, bzw. unsachgemäßen Gebrauch dieser.
(solche Teile sind oft von der Garantie ausgenommen)

War evtl. irgendein billiger Chinamüll.

Entweder der Händler zeigt sich Kulant, oder es sieht eher schlecht für dich aus.

Katrin

Zitat von: Kopfbahnhof am 08. November 2022, 16:02:54
Zitat von: Katrin am 08. November 2022, 11:02:36weil die Plastikteile zum Festziehen der Schlaufen abgebrochen sind!?
Vermutlich wird es dann hier um Verschleißteile gehen, bzw. unsachgemäßen Gebrauch dieser.
(solche Teile sind oft von der Garantie ausgenommen)

War evtl. irgendein billiger Chinamüll.

Entweder der Händler zeigt sich Kulant, oder es sieht eher schlecht für dich aus.

Ich dachte bei neuen Sachen bekommtn man immer wieder was neues wenn es kaputt ist, weil es doch die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren gibt

Ratlos

Zitat von: Katrin am 09. November 2022, 16:06:53ch dachte bei neuen Sachen bekommtn man immer wieder was neues wenn es kaputt ist, weil es doch die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren gibt
Wenn ein Herstellungs- oder Materialfehler vorliegt. Nicht aber wenn ich behaupte kaputt durch unsachgemäßen Gebrauch.
Wende dich doch einfach mal schriftlich an den Hersteller. Der ist meistens recht kulant und das kostet doch nichts. Einen Versuch ist es allemal wert.

Wehrt der aber auch ab sind weitere Versuche (RA, Gericht etc.) sinnlos weil die Kosten den Wert des jetzt gebrauchten Rucksackes weit übersteigen.

Kopfbahnhof

Zitat von: Katrin am 09. November 2022, 16:06:53bekommtn man immer wieder was neues wenn es kaputt ist
Da ist man oft auf Kulanz vom Händler Angewiesen, auf jeden Fall wenn man es selbst kaputt gemacht hat.
(wenn du z.B. in deinen Rucksack 50 kg Blei gepackt hast)
Selbst habe ich schon öfter mal Schuhe bei Deichmann getauscht(mit Geld zurück), kurz vor Ablauf der 2 Jahre.
Weil die Sohle gebrochen war.

Zitat von: Katrin am 09. November 2022, 16:06:53gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren gibt
Genau genommen sind es 6 Monate, danach kann es schon schwierig damit werden.

Birgit63

Du hättest gleich bei dem ersten Plastikteil was kaputt gegangen ist, zum Händler gehen sollen. Wahrscheinlich ziehst du die Bänder nicht senkrecht nach unten beim Festzurren, sondern zurrst sie waagerecht. Dadurch brechen die Plastikteile sehr schnell. Ich habe auch so einen Rucksack. Wenn ich an den Bändern zurre, dann senkrecht nach unten, weil ich auch Angst habe, dass die Plastikteile abbrechen, wenn ich waagerecht zurre.

Ratlos

Zitat von: Kopfbahnhof am 08. November 2022, 16:02:54(solche Teile sind oft von der Garantie ausgenommen)
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung/Zusage die bisher hier nicht vorliegt.
Das Gewährleistungsrecht ist dagegen eine gesetzliche Anspruchsgrundlage und tritt ein wenn ein Mangel an der Ware ist.
Fragt sich allerdings ob nach 3-monatigen problemlosen Gebrauch der Plastikschnallen jetzt nach dem Bruch von einer mangelhaften Ware ausgegangen werden kann.
Geht man aber von einem Mangel an der Ware aus kann TE zunächst nur eine Ersatzlieferung verlangen oder eine Reparatur, aber nicht das Geld zurück verlangen wie sie es möchte.

Mein Rat: Den Kaufpreis von 34 € als "Lehrgeld" ausbuchen, oder - siehe meine Antwort Nr. 8.
Alle anderen Maßnahmen würden den Wert der Ware weit übersteigen.




MsXyz

In den ersten sechs Monaten ist der Händler in der Beweispflicht. Er muss also beweisen, dass der Kunde was kaputt gemacht hat.
Danach ist der Kunde in Beweispflicht.

Der Händler hat das Recht auf Ausbesserung. Also kann zum Beispiel die kaputten Teile austauschen oder den Rucksack tauschen. Anrecht auf dein Geld hast du erstmal nicht.

Ratlos

#13
@ MsXyz
Du spielst auf § 477 BGB an (Beweislastumkehr). Bedenke - ein Händler der schon den Verkauf der Ware bestreitet wird TE auslachen.
Und das Recht gerichtlich durchzusetzen kommt viel zu teuer.
Außerdem war die Ware beim Gefahrenübergang mangelfrei sonst hätte der Rucksack nicht 3 Monate seinen Dienst getan. Welcher Mangel sollte auch an einer Plastikschnalle sein?