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Wohnungssuche durch Betreuer

Begonnen von Lea1234, 14. November 2022, 10:28:45

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Lea1234



Guten Morgen zusammen,

wir haben folgendes problem. Wir leben zu viert in einer 2 Zimmer Wohnung. Heißt wir schlafen auch zu viert in einem Zimmer. Das ganze in eine totale Zumutung. Wenn ein Kind krank wird, wird auch das andere Kind angesteckt. Wenn eins aufwacht wird auch das andere Kind wach. Wenn ihre Freunde kommen und nach ihren Kinderzimmern fragen, dann werden unsere Kinder sehr traurig und fragen warum sie kein eigenes Kinderzimmer haben. Leider können sie auch nicht in unserem Schlafzimmer spielen, da überall Betten stehen und das Zimmer selbst sehr klein ist. Auch mal im Zimmer kurz zu etspannen/energie tanken ist uns nicht möglich, da spielende Kinder durch die Wohnung rasen. Auch möchten die Kinder mal alleine, unter sich spielen. Das ist jetzt nur ein kleiner Bruchteil von dem großen Ganzen. Ich selber bin extrem krank und nehme starke Arzneimittel, wie Pregabalin, Sertralin, Lorazepam oder Quetiapin ein. Ich bin in tiefer Depression. Angstörungen, Panikattacken, sozial phobische Störungen sind weiter anzeichen mit denen ich zu kämpfen habe. Ich selbst brauche auch mal ein Zimmer für mich alleine. Unsere Wohnungssiduation macht alles noch schlimmer, habe ich den Eindruck.

Leider wohnen wir in einem kleinen Städtchen, wo der Wohnungsmarkt extrem umkämpft ist und leider bekommen wir seit Jahren immer eine Ablehnung. Manche antworten uns nicht mal, nachdem Sie erfahren, dass wir Leistungen bekommen. Diese und Wohnungen davor, haben wir ohne graßem Aufwand zugesagt bekommen. Ich hatte auch einen sehr gut bezahlten Job. Doch seitdem wir Leistungen erhalten, haben wir NULL chancen.

Ich habe auch einen Betreuer, dem aber unsere Wohnungslage egal ist. Nach dutzenden absagen, wünscht er uns nur weiterhin viel Glück bei der Suche. Obwohl sein Bereich auch Wohnungsangelegenheiten betrifft.

Jetzt meine Frage, bitte entschuldigt, dass ich euch zu texte. Kann ich verlagen, dass mein Betreuer die Wohnungssuche aktiv mitgestalltet oder liegt es in seinem Ermessen. Wie sieht es aus, wenn wir ein Makler beauftragen? Bekommen wir dafür überhaupt eine zusage vom Amt?

Ich bin wirklich für jede Antwort dankbar. Danke im Voraus.

Grüße Lea




Ratlos

#1
So ein amtlicher Betreuer erhält einen gerichtlich angeordneten Aufgabenkreise und wird nur innerhalb dieses Aufgabenbereichs tätig. Unterstützt hat er dich, nach vielen Absagen hat er aufgegeben. Soweit der Sachverhalt wie du ihn schilderst.

Wenn du dir nicht selbst eine neue Wohnung suchen kannst (egal aus welchen Gründen) muss dein Betreuers das für dich tun wenn die Betreuung auch Wohnungsangelegenheiten umfasst.

Erstreckt sich aber sein Aufgabenbereich nicht auf die tatsächliche Wohnungssuche so wäre es auch seine Aufgabe die notwendigen Schritte einzuleiten, die es dir möglich machen eine andere Wohnung zu finden.
Das wäre z.B. die Einschaltung von Maklern.
Beschluss des LSG Bayern v. 27.04.2018, AZ: L 11 AS 242/18 B ER

Der Tatrichter im Betreuungsgericht legt fest wofür objektiver Betreuungsbedarf besteht. Dazu muss deine konkrete derzeitige Lebenssituation  beurteilt werden.
Gehört aber die Wohnungssuche zu seinem Aufgaben und hat er die Suche einfach aufgegeben, kannst du dich auch beim Betreuungsgericht beschweren. Es steht nämlich im Gesetz, dass ein Betreuer zur Übernahme einer Betreuung nur dann geeignet ist, wenn er mit fachlichen Qualifikation und als Person für eine  Betreuung geeignet ist.

Bei Betreuungen tritt keine Rechtskraft ein. Betreuung hat mit dem Zivilrecht in dieser Hinsicht nichts zu tun.
D.h. du kannst gegen Entscheidungen des Gerichts bei einem neuen Sachverhalt (= Wohnungssuche aufgegeben) der dir wichtig ist zur Abänderung der jetzigen Betreuungsentscheidung einen neuen Antrag stellen.

Lade doch bitte mal hoch welche Aufgaben er für dich übernehmen muss.
Dann kann man mehr sagen und zielgerichtet gegen den Betreuer argumentieren.
In aller Regel machen die keinen Handgriff zuviel.


terrier

zu klären wäre hier wohl erst mal

-ob es sich um einen gerichtlich bestellten Betreuer handelt
-wenn ja, ob diesem Wohnungssuche bzw Hilfe bei der..gerichtlich übertragen wurde.

oder ist das nur ein von einer xyz Vereinigung freiwilliger Betreuer, der nu keine Lust mehr hat. Der Begriff Betreuer ist nicht geschützt.
Zitat von: Lea1234 am 14. November 2022, 10:28:45ch habe auch einen Betreuer, dem aber unsere Wohnungslage egal ist. Nach dutzenden absagen, wünscht er uns nur weiterhin viel Glück bei der Suche. Obwohl sein Bereich auch Wohnungsangelegenheiten betrifft.
Teile doch bitte mal mit, ob es sich bei deinem Betreuer um einen gerichtlich bestellten Betreuer handelt und wenn ja, welche Aufgabenkreise ihm zugeordnet sind.


wäre wichtig zu wissen,
-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

Ratlos

Lieber @ terrier
das und mehr habe ich alles in meiner Antwort bereits geschrieben  :grins:
Zitat von: Lea1234 am 14. November 2022, 10:28:45Obwohl sein Bereich auch Wohnungsangelegenheiten betrifft.
Daraus ergibt sich, dass es sich um einen amtlichen Betreuer handelt denn ein Aufgabenbereich wird vom Gericht zugeordnet.:grins:
 

Lea1234

#4
Unterstützung haben wir bislang nicht erhalten. Habe mich da falsch ausgedrückt.

Danke für den Hinweis mit dem Beschluss.

Übernehmen muss er Finanz, Gesundheit, Wohn und Leistungsangelegenheiten.

@terrier Es ist ein gerichtlich bestellter Betreuer. Wohnungssuche explizit nicht, aber Wohnungsangelegenheiten. Ob das die Suche mit einschließt!? Aufgaben umfassen Finanz, Gesundheit, Wohn und Leistungsangelegenheiten.

@Oberfrank Ich habe mich da falsch ausgedrückt. Bei der Suche nach einer Wohnung haben wir keine Unterstützung bekommen. Das was Sie ansprechen stimmt so nicht ganz (nur hochpreisige Wohnungen im Portfolio). Wenn ich eine Wohnung zu vermieten habe und mich nicht selbst darum kümmer möchte, gebe ich es an einem Makler ab. Da ist es egal ob 500€ oder 5000€.

Ich würde aber erst einmal mit Such-Anzeigen im Lokalen Bereich (Zeitungen, Internetplattformen, Seite der Gemeinde,...)  wenn noch nicht versucht.
Hier können Kosten evtl. leichter übernommen werden... Ich glaub Sie haben nicht richtig durchgelesen.



Zitat von: Ratlos am 14. November 2022, 11:39:49So ein amtlicher Betreuer erhält einen gerichtlich angeordneten Aufgabenkreise und wird nur innerhalb dieses Aufgabenbereichs tätig. Unterstützt hat er dich, nach vielen Absagen hat er aufgegeben. Soweit der Sachverhalt wie du ihn schilderst.

Wenn du dir nicht selbst eine neue Wohnung suchen kannst (egal aus welchen Gründen) muss dein Betreuers das für dich tun wenn die Betreuung auch Wohnungsangelegenheiten umfasst.

Erstreckt sich aber sein Aufgabenbereich nicht auf die tatsächliche Wohnungssuche so wäre es auch seine Aufgabe die notwendigen Schritte einzuleiten, die es dir möglich machen eine andere Wohnung zu finden.
Das wäre z.B. die Einschaltung von Maklern.
Beschluss des LSG Bayern v. 27.04.2018, AZ: L 11 AS 242/18 B ER

Der Tatrichter im Betreuungsgericht legt fest wofür objektiver Betreuungsbedarf besteht. Dazu muss deine konkrete derzeitige Lebenssituation  beurteilt werden.
Gehört aber die Wohnungssuche zu seinem Aufgaben und hat er die Suche einfach aufgegeben, kannst du dich auch beim Betreuungsgericht beschweren. Es steht nämlich im Gesetz, dass ein Betreuer zur Übernahme einer Betreuung nur dann geeignet ist, wenn er mit fachlichen Qualifikation und als Person für eine  Betreuung geeignet ist.

Bei Betreuungen tritt keine Rechtskraft ein. Betreuung hat mit dem Zivilrecht in dieser Hinsicht nichts zu tun.
D.h. du kannst gegen Entscheidungen des Gerichts bei einem neuen Sachverhalt (= Wohnungssuche aufgegeben) der dir wichtig ist zur Abänderung der jetzigen Betreuungsentscheidung einen neuen Antrag stellen.

Lade doch bitte mal hoch welche Aufgaben er für dich übernehmen muss.
Dann kann man mehr sagen und zielgerichtet gegen den Betreuer argumentieren.
In aller Regel machen die keinen Handgriff zuviel.



Oberfrank

Zitat von: Lea1234 am 14. November 2022, 10:28:45Nach dutzenden absagen, wünscht er uns nur weiterhin viel Glück bei der Suche. Obwohl sein Bereich auch Wohnungsangelegenheiten betrifft.

Jetzt meine Frage, bitte entschuldigt, dass ich euch zu texte. Kann ich verlagen, dass mein Betreuer die Wohnungssuche aktiv mitgestalltet oder liegt es in seinem Ermessen. Wie sieht es aus, wenn wir ein Makler beauftragen? Bekommen wir dafür überhaupt eine zusage vom Amt?


natürlich kannst du eine aktive Mitarbeit bei der Wohnungssuche verlangen.
Aber du schreibst ja selbst von einer Vielzahl von Absagen - die wird auch er kassieren (oder hat es schon) Denn an den Voraussetzungen der Mieter ändert auch ein Betreuer nichts.

Die Kosten für einen Makler werden in der Regel nicht übernommen.
Hier finden sich meist eh nur hochpreisige Wohnungen im Portfolio.
Was aber wichtig ist, das ihr und / oder der Betreuer seine Bemühungen (und sei Scheitern) detailliert dokumentiert um Argumente gegenüber dem Amt zu haben, falls ihr euch dazu entschließt eine Anfrage bzgl. eines Maklers zu stellen.

Ich würde aber erst einmal mit Such-Anzeigen im Lokalen Bereich (Zeitungen, Internetplattformen, Seite der Gemeinde,...)  wenn noch nicht versucht.
Hier können Kosten evtl. leichter übernommen werden...
Gruss aus Oberfranken
Frank

Ronald BW

Er ist ja schon mal dafür zuständig das Menschenwürdig untergebracht wird.
Er kann also sicher auch andere mit der Suche beauftragen.
Macht ja auch wenig Sinn das Er das macht dafür gibt es Makler.
Allerdings muss Er vorher klären wer für die Maklergebühr aufkommt.

Ratlos

Der Einsatz eines Maklers gehört zu seinen Pflichten. Aber wegen der Kosten empfehle ich diesen Einsatz in die Betreuungsaufgaben durch das Gericht festsetzen zu lassen.
Mit den dokumentierten Absagen (Zeuge Betreuer) lässt sich sehr gut argumentieren, noch besser in Verbindung mit gleich 4 Medikamenten gegen Angst, Panik, Psycho und sedidierendes Lorazepam (Tavor)

In der folgenden Anhörung kann dann die TE und der Betreuer die Wohnsituation auch mit Fotos nachweisen, eben z.B. 4 Betten in 1 kleinen Zimmer usw. Auch das Alter der Kinder ist dann mitentscheidend.
Das Kindswohl steht eigentlich über allem anderen.
Das Gericht wird dann mit Sicherheit tätig.

Lea1234

@Ronald BW Ich hatte mal gelesen, dass bei Mietobjekten, nur noch der Vermieter zuständig ist. Anders beim kaufen einer Wohnung, da zahlen beide Parteien. Ob das noch stimmt!?

@Ratlos Wenn es zu seinen Pflichten gehört, dann muss ich Ihn unbeding nochmal um Hilfe bitten oder sollte ich vorher es mit dem Gericht klären für die Festsetzung? Die Absagen sind leider nicht dokumentiert, aber mein Betreuer weiß, dass wir sehr lange nach einer geeigneten Wohnung suchen. Eventuell sind ein paar vllt 2-3 noch zu finden.


oldhoefi

@Lea1234,

beantrage Du oder Dein Betreuer bei der zuständigen Stadt/Gemeinde einen sog. Wohnungsberechtigungsschein und lasse die höchste Dringlichkeitsstufe eintragen.

Normalerweise erhält man mit dem Wohnungsberechtigungsschein eine Aufstellung über entsprechende Anbieter, die solche Wohnungen mit WBS vermieten, i. d. R. sozial geförderter Wohnungsbau.

Lea1234


Für mich ist es momentan etwas schwierig, wenn ich mich besser fühle, werde ich es in Angriff nehmen. Mein Betreuer wie zuvor angesprochen etwas schwierig, ebenfalls.


Zitat von: oldhoefi am 14. November 2022, 15:16:28@Lea1234,

beantrage Du oder Dein Betreuer bei der zuständigen Stadt/Gemeinde einen sog. Wohnungsberechtigungsschein und lasse die höchste Dringlichkeitsstufe eintragen.

Normalerweise erhält man mit dem Wohnungsberechtigungsschein eine Aufstellung über entsprechende Anbieter, die solche Wohnungen mit WBS vermieten, i. d. R. sozial geförderter Wohnungsbau.

Hary

Zitat von: Lea1234 am 14. November 2022, 10:28:45Jetzt meine Frage, bitte entschuldigt, dass ich euch zu texte. Kann ich verlagen, dass mein Betreuer die Wohnungssuche aktiv mitgestalltet oder liegt es in seinem Ermessen. Wie sieht es aus, wenn wir ein Makler beauftragen? Bekommen wir dafür überhaupt eine zusage vom Amt?
Die Frage ist was du dir davon erhoffst. Wenn du keine Wohnung findest, was meinst du wie die Vermieter reagieren wenn jemand eine Wohnung anmieten möchte, sich aber nicht blicken lässt oder einen Betreuer dabei hast? Die Chance dass sich ein Vermieter darauf einlässt ist m mehr als gering.

Kaffeesäufer

Moin, sind derzeit auch zu 4 in einer 2 Zimmerwohnung.

Die 2 Kinder 2 und 4 Jahre alt schlafen im Kinderzimmer und wir Erwachsene im Wohnzimmer auf der großen Schlafcouch.Klappt so wunderbar.Gespielt wird meist bei uns im Wohnzimmer.

Warum schlaft ihr da zu 4 in einem Zimmer?Das wäre für mich/uns auch eher unentspannt da man auch mal Paarzeit haben möchte......

hotwert

So ein Betreuer kann am Wohnungsmarkt eben auch nichts ändern. Da er schon zig absagen erhalten hat, war er ja schon tätig. Natürlich kann er nach wie vor suchen.

Meine Mutter (Betreuerin) hat auch so nen Fall bekommen, der Herr war zig Jahre im Knast und hat eine volle Schufa... Da bekommt sie auch nur Absagen (wg Schufa). Mehr wie sich bei den Sozialwohnungen auf die Liste zu schreiben kann man da kaum tun.

Auch ein Makler wird an der Wohnungssituation nichts ändern, außerdem kostet der Geld und zieht sicher keine günstigen Wohnungen an Land.

TripleH

Was ist eigentlich mit der anderen erwachsenen Person in der BG? Steht die auch unter Betreuung oder wieso soll nur der Betreuer der TE in der Pflicht sein?