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Analyse & Konzepte im Märkischen Kreis gescheitert

Begonnen von UW, 14. November 2022, 13:29:05

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UW

Endlich Gewissheit. Die Grundsicherungsträger im Märkischen Kreis verfügen seit 2014  über kein schlüssiges Konzept im Sinne der Rechtsprechung des BSG.

2. Pressemitteilung von RA Lars Schulte-Bräucker
"Wie bereits in meiner letzten Pressemitteilung ausgeführt, betrifft das Urteil die aus Sicht des Grundsicherungsträgers als angemessen angesehenen Unterkunftskosten für Leistungsbezieher nach dem SGB II/ SGB XII nach dem Konzept der Firma Analyse und Konzepte.

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat der Klägerin nunmehr in weiten Teilen Recht gegeben und festgestellt, dass das Konzept des beklagten Jobcenters Märkischer Kreis nicht schlüssig im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist.




Unterkunftskosten im Märkischen Kreis für Empfänger nach Leistungen des SGB II/ SGB XII zu niedrig

Tacheles Rechtsprechungsticker KW 46/2022.







UW


TripleH

Dass das nicht ausreichend anonymisiert ist, ist dir klar?

UW

Hallo TripleH,

danke für deinen Hinweis. Ich habe das Urteil noch einmal nachgebessert und nur noch die Namen der Richter stehen lassen. Nach meinen (möglicherweise veralteten) Kenntnissen, sprechen die Recht im Namen des Volkes und sollten genannt werden.

Der erfolgreiche Rechtsanwalt hatte mir die Veröffentlichung seines Namens als Verfahrensbeteiligter ausdrücklich genehmigt. 

Allerdings geht es mir mit der Veröffentlichung dieses Urteil eigentlich darum möglichst viele Leistungsberechtigte darüber zu informieren, dass ihnen Leistungsansprüche durch Vortäuschung falscher Tatsachen vorenthalten wurden und sie zu ermutigen mögliche Ansprüche noch sicher zu stellen.

Für Betroffene anderer Kreise könnten wichtige Hinweise zur Konzeptprüfung gesehen werden.





TripleH

Es geht weder um Richter (wobei deine Ansicht zumindest bei den ehrenamtlichen fragwürdig ist) noch um den Anwalt der Kläger. Die Namen der Vertreter des Landkreises standen da und ich kann nichts davon lesen, dass du dafür eine Zustimmung hattest.

Wenn man auf Recht und Gesetz pocht, sollte man sich auch selbst daran halten.

UW

Mir ist es wichtig herauszustellen, dass der Märkische Kreis durch Vortäuschen angeblich "schlüssiger Konzepte" Tausende von Leistungsberechtigten in den Jahren 2014/2015; 2016/2017; 2018/2019 um etliche Hunderttausend Euro . . . hat.

Diese Vermögensschädigungen werden wohl nie erstattet werden. Der Gesamtschaden wäre berechenbar.

Für die Jahre 2021-2022 sind noch knapp 6 Wochen lang Überprüfungsanträge möglich. Dann fallen die Rechte auf Ansprüche aus dem Jahr 2021 wohl weg.

Das LSG NRW hat in seinem Urteil diese Konzepte als nicht schlüssig verworfen.




UW

# TripleH
Jetzt sind auch die Namen der beiden ehrenamtlichen Richter geschwärzt. Danke für den konkreten Hinweis. So ist nachbessern vereinfacht. Vielleicht kannst Du aber mal nachrecherchieren, ob das wirklich erforderlich war oder doch nicht. Ich meine es vor Jahren anders gelesen zu haben.

# die, die es interessiert u.a.
Es erstaunt mich immer wieder wie schnell sich Kritiker finden, die selber nicht durch konkrete Hinweise zur Qualitätsverbesserung beitragen, aber das Haar in der Suppe suchen.

Meine Aufmerksamkeit gilt denen, die kein Geld für Suppe haben. 


Zur Information. Das Urteil vom 26.06.2022 (Verhandlung) wurde mir gestern um 14:20 Uhr von der Klägerin zur Verfügung gestellt, um 15:37 Uhr habe ich es ins Internet hochgeladen, um diejenigen zu ermutigen, die noch für das Jahr 2021 Nutzen daraus ziehen können.


violet

hat der telkomöchtegernrichter sich nicht schon genug im anderen forum blamiert
oder glaubst du dass dein blödsinn richtiger wird wenn du es woanders postest

TripleH

Das ist jetzt ungerecht. Das Urteil ist schon wichtig. Anscheinend galt die KdU Richtlinie nis Ende 2021, so dass durchaus noch Überprüfungsanträge betroffener Personen möglich ist.

Einzig und allein das Verhalten des TE, von anderen die unbedingte Einhaltung von Recht und Gesetz zu fordern, selbst aber es damit nicht so genau zu nehmen und auf Kritik dazu mit Uneinsichtigkeit zu reagieren, ist zu rügen.

UW

Hallo  violet,

Du hattest gepostet:

"hat der telkomöchtegernrichter sich nicht schon genug im anderen forum blamiert
oder glaubst du dass dein blödsinn richtiger wird wenn du es woanders postest"

Kennen wir uns? Möchtest Du mich kennen lernen? Dann ruf an unter aufRECHT e.V. 02371 63740.
Selbstverständlich darfst Du auch an Deinen Vorverurteilungen fest halten.

Ich scheue keine Konfrontation. Aber ich suche auch keine Anhänger.
Ich will helfen.

violet

der TE spielt sich weiterhin zum "kenner" des stgb/stpo und zum "experten" des betrugstatbestandes auf,
obwohl ihm mehrmals zerkaut wurde, dass er nicht einmal die basics beherrscht

Zitat von: UW am 16. November 2022, 19:36:43Vortäuschung falscher Tatsachen
Zitat von: UW am 17. November 2022, 05:45:40Vermögensschädigungen