Neuigkeiten:



Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern eine schöne Adventszeit.

Hauptmenü

Nötigung zum Aufhebungsvertrag

Begonnen von TG, 15. November 2022, 08:15:32

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

TG

Hallo,
ein ausländischer Arbeitnehmer wurde nach 7 Mon. von einer Zeitarbeitsfirma genötigt, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Das war am 2. Nov. Der Vertrag war rückdatiert auf den 28.10.22. Den Inhalt des Vertrages hat er nicht verstanden. Er war mit einer Zeugin beim AG. Auf der Abrechnung wurden Urlaubstage angerechnet. Diese hat er aber gar nicht genommen. Ebenfalls wurden Plusstunden nicht berücksichtigt.
Er hat 3 Anwälte kontaktiert, keiner wollte ihm helfen.
Fragen:
1. Welche Möglichkeiten hat er jetzt noch?
2. Löst diese Situation eine Sperre beim JC aus?
3. Wie ist er krankenversichert?

AlterGaul

Zitat von: TG am 15. November 2022, 08:15:321. Welche Möglichkeiten hat er jetzt noch?
2. Löst diese Situation eine Sperre beim JC aus?
3. Wie ist er krankenversichert?

1. Keine, es sei denn er hat Beweise, dass die Situation anders als dargestellt ist, jedoch wird er wahrscheinlich um das Arbeitsgericht nicht drum herum kommen. Er hat mit seiner Unterschrift eine Willenserklärung abgegeben. Vielleicht gäbe es eine Möglichkeit, dass er plausibel darlegen kann, dass er den Inhalt des Vertrages nicht verstanden hat. Meiner Meinung nach wird das nicht funktionieren.

2. Kann muss aber nicht. Hängt vom JC ab.

3. Wenn er beim JC gemeldet ist, sollte er krankenversichert sein.
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

Oberfrank


Zu Punkt 1.
Das sehen ich keine Chance etwas "umzubiegen"
Er hat etwas unterschrieben was er nicht versteht, das ist in jedem Land der Erde ein persönliches Problem und eigenes Risiko.
Ein Aufhebungsvertrag ist frei formulierbar, auch was Urlaubstage und Überstunden betrifft - im Nachhinein da etwas zu ändern ist nicht möglich, man hat ja zugestimmt.
Solle er da nicht "körperlichen Zwang" oder grobe Sittenwidrigkeit nachweisen können, sehe ich da keine Möglichkeit.

Zu Punkt 2.
Ja, das ist durchaus möglich.

Zu Punkt 3.
Hier umgehend beim Amt melden - dann ist man in der Regel auf der sicheren Seite.
Gruss aus Oberfranken
Frank

TG

Zitat von: AlterGaul am 15. November 2022, 09:41:38Wenn er beim JC gemeldet ist, sollte er krankenversichert sein.

Auch bei einer Sperre?

Muß er jetzt einn VÄM Antrag oder den HA stellen? Vor Arbeitsbeginn bekam er H4.

Sheherazade

Zitat von: TG am 15. November 2022, 12:21:53Muß er jetzt einn VÄM Antrag oder den HA stellen? Vor Arbeitsbeginn bekam er H4.

Einfach mal beim Jobcenter nachfragen, 7 Monate nach dem letzten Leistungsbezug will das Jobcenter meistens einen neuen Antrag.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: TG am 15. November 2022, 08:15:32Er war mit einer Zeugin beim AG
Dann zur Sicherheit alles gut Aufschreiben, so als Merkhilfe.

Leihbuden können manchmal richtige Hinterfotzige Schweine sein.
Was du nicht schriftlich Nachweisen kannst, bekommst du nicht.
Hier möglich die nicht bezahlten Überstunden inkl. dem Urlaub.

Darum haben evtl. die Anwälte auch schon Abgewunken.
Versucht mal raus zu bekommen, ob es noch mehr solche Fälle bei dieser Zeitbude gibt.

Auch schon mal vorbeugend für das JC, um eine mögliche Sperre gleich zu Verhindern.

jens123

Wenn der Aufhebungsvertrag nicht rechtswidrig war und der AN der Verhandlung angemessen folgen bzw. den Vertrag verstehen konnte (Ausländer, evtl. Sprachbarriere?), sitzt er in der Falle. Mit der Unterschrift wurde zugestimmt.

Das Wichtigste ist nun H4 zu beantragen, um einen möglichst schmerzfreien Übergang hinzubekommen. Ein 3-monatige Sperre ist wahrscheinlich, weil die Person an seiner Arbeitslosigkeit (durch Unterschrift an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses) mitgewirkt hat. In der Sperrzeit muss man sich m. W. auch selbst krankenversichern.

Alles was noch offen ist an Ansprüchen aus dem ehemaligen Arbeitsverhältnis kann dann nur von einem Anwalt arbeitsrechtlich geklärt werden. Vielleicht lohnt es sich auch, den Aufhebungsvertrag noch einmal prüfen zu lassen. Vmtl. werden sich die Halsabschneider aber gut abgesichert haben, es ist ja deren Geschäftsmodell.

TG

Zitat von: Kopfbahnhof am 15. November 2022, 18:03:13Leihbuden können manchmal richtige Hinterfotzige Schweine sein.

Wohl wahr! Besonders diese Fa. scheint ziemlich krass zu sein. Ich haben den Mann gestern zur Gewerkschaft geschickt. Dort hatte man bereits einige Infos über deren Machenschaften, also kein Einzelfall. Zetzt kommt Bewegung rein.

Kopfbahnhof

Zitat von: TG am 16. November 2022, 08:01:38bereits einige Infos über deren Machenschaften,
Damit sollte es auch keine Sperre vom JC geben.

Wenn doch, dürfte eine Klage recht Sinnvoll sein.

hansmeisner

Inwiefern kann das Jobcenter jemanden "sperren"? Das gibt es doch nur beim ALG I. Ansonsten hat er Anspruch auf ALG II (H4), da er ja nun hilfebedürftig ist.

Sanktion (30%) ist eine andere Sache, aber wie wirkt sich das aus im Sanktionsmoratorium?  :scratch: Oder verstehe ich da was falsch?

Kopfbahnhof

Zitat von: hansmeisner am 16. November 2022, 16:00:25Inwiefern kann das Jobcenter jemanden "sperren"?
Weil hier ein Aufhebungsvertrag Unterschrieben wurde.

Somit kann es das JC als vorsätzliche Herbeiführung, der Arbeitslosigkeit sehen.
Damit kann es eine Sperre verhängen, hat nichts mit dem Moratorium zu tun.

Ratlos

Zitat von: TG am 15. November 2022, 08:15:32ein ausländischer Arbeitnehmer wurde nach 7 Mon. von einer Zeitarbeitsfirma genötigt,
Womit und wie wurde er denn genötigt?
Zitat von: TG am 15. November 2022, 08:15:32Den Inhalt des Vertrages hat er nicht verstanden.
Dann wäre der Vertrag u.U. anfechtbar. Stelle  doch den Vertragstext mal hier rein bitte.

hansmeisner

Zitat von: Kopfbahnhof am 16. November 2022, 16:07:52[...]
Damit kann es eine Sperre verhängen, hat nichts mit dem Moratorium zu tun.
Trotz Hilfebedürftigkeit? Laut BVG dürfen Sanktionen auch nur max. 30% betragen. Wieso sollte dann eine Sperre trotz Hilfebedürftigkeit möglich sein, frage ich mich...?

"Sie erhalten kein Geld weil sie dumm sind. Schlafen Sie bitte unter einer Brücke."  :weisnich:

Kopfbahnhof

Zitat von: hansmeisner am 16. November 2022, 16:26:07Trotz Hilfebedürftigkeit?
Ja wenn durch eigenes Verschulden herbei geführt, ist das so.

Und zwar komplett inkl. KV.

Yavanna

Früher gab es parallel zur Sperrzeit eine 30%Sanktion
Jetzt gibt es noch die Möglichkeit des Ersatzanspruchs §34, ist aber schwer nachzuweisen und durchzusetzen.