Nötigung zum Aufhebungsvertrag

Begonnen von TG, 15. November 2022, 08:15:32

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Ratlos

Zitat von: TG am 16. November 2022, 19:26:00Mit den Worten: du unterschreibst das jetzt oder wir holen die Polizei.
Beachte bitte: Der Aufhebungsvertrag ist nicht das Wichtigste.
Viel wichtiger ist das WARUM aus welchem Grund wollte die Firma die Polizei rufen?
Ist der Drohungsgrund gerechtfertigt bleibt es beim Aufhebungsvertrag und er bleibt gültig.
Ist der Grund aber nicht gerechtfertigt muss das Gericht den Vertrag für ungültig erklären.
Nenne uns doch bitte mal den Drohgrund und was die bei der Polizei anzeigen wollten.

oldhoefi

@TG,

Zitat von: TG am 17. November 2022, 21:46:50werde den Hilfesuchenden weiterreichen
Sehr gut, dass diese Angelegenheit mit einem Fachanwalt besprochen werden soll.

ZitatMeine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Des Weiteren schließe ich mich den Aussagen von @Ottokar an.

Ratlos

Ottokar hat hier doch gar keinen Beitrag geschrieben.
Bitte richtig weiter googeln Frau Oldhöfi.
Zitat von: oldhoefi am 18. November 2022, 15:03:49Sehr gut, dass diese Angelegenheit mit einem Fachanwalt besprochen werden soll.
Wenn jeder Hilfesuchende nur den Rat bekommt zum RA zu rennen braucht man eigentlich als User gar nicht zu antworten.
Sinn der Sache dürfte es sein dem TE mit Rat die Grundlage zum Erfolg zu geben.
Aber dazu gehören Sachkenntnisse! Hast du die Frau Oldhöfi?

oldhoefi

@Ratlos,

geht das nun schon wieder los.

Ich dachte, Du hast mich auf Deine Ignore-Liste gesetzt, scheint nicht (mehr) der Fall zu sein.

Im Übrigen habe ich zum Arbeitsrecht mehr Fachkenntnisse, als Dir lieb sein dürfte.

Und genau deshalb gebe ich @TG den dringlichen Rat, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen.

Und jetzt lasse mir endgültig meine Ruhe, denn meine Beiträge sind direkt an @TG gerichtet und nicht an Dich - wie (eigentlich) unschwer zu erkennen ist.

Ratlos

Zitat von: oldhoefi am 18. November 2022, 17:20:04Im Übrigen habe ich zum Arbeitsrecht mehr Fachkenntnisse, als Dir lieb sein dürfte.
:grins: Das glaube ich nicht ganz. Du darfst es aber gern mit einem Fachbeitrag für den TE beantworten. Bei Bedarf stelle ich dir die BGH Entscheidungen zur Verfügung.
Zitat von: oldhoefi am 18. November 2022, 17:20:04meine Beiträge sind direkt an @TG gerichtet und nicht an Dich
Wir sind hier ein öffentliches Forum um Hilfesuchenden Rat und Kenntnisse zu geben,
damit die Grundlage für gezieltes Vorgehen als Gesprächsgrundlage z.B. mit einem RA oder ohne Rechtsbeistand für das ArbG zu geben.
Hier geht es auch um die Kosten: Verfahren vor dem ArbG können sehr kostenintensiv sein.
Der Streitwert wird mit 1-3 Brutogehältern festgelegt und die RA Kosten trägt zunächst der TE selbst.
Daher ist es wichtig im Vorfeld zu prüfen ob die Drohung gerechtfertigt und damit der Aufhebungsvertrag durchaus Bestand hat oder eben nicht.
Und den Mund lasse ich mir von dir nicht verbieten.
Wünsche Ihnen schönes Wochenende verehrte Dame.

P.S. Den TE bitte ich nochmals im eigenen Interesse den Grund der Drohung für den angekündigten Polizeieinsatz zu nennen.



oldhoefi


Ratlos

 Du :zensiert: bist mir keine Antwort mehr wert.  :kotz:

Yavanna

Leutz:
Oldhoefi ist schon ewig dabei und eine Koryphäe hier im Forum.

Ratlos gibt durchaus vernünftige Ratschläge und ist meiner Meinung nach juristisch bewandert, auch wenn Rechtberatung hier nicht erlaubt ist.

Können nicht alle an einem Strang ziehen,  ohne sich zu zerfleischen, um Fragestellern die best mögliche Hilfe zu bieten

Ratlos

@ Yavanna
Zitat von: Yavanna am 19. November 2022, 15:43:45Ratlos gibt durchaus vernünftige Ratschläge und ist meiner Meinung nach juristisch bewandert,
Genau das ist mein Anliegen. Fragestellern die - wenn notwendig - rechtliche Grundlage zu geben um auf Fast-Augenhöhe mit einem RA mitreden zu können oder alleine zu agieren wenn die Sachlage nicht unbedingt einen RA erfordert.

Weiteres Anliegen ist ein Gerichtsverfahren nach Möglichkeit mit durchgreifenen Argumenten zu vermeiden denn im Zivilrecht kostet praktisch alles gutes Geld.
Im vorliegenden Fall würde der Streitwert mit 1-3 Bruttogehältern festgelegt werden, woraus sich bei Abrechnung nach RVG und Gerichtskosten eine recht gute Summe ergibt.
Aber in dem Fall würde auch ich vor das Arbeitsgericht ziehen wenn diese Drohung ungerechtfertigt war.

oldhoefi

@TG,

ich bleibe bei meiner Aussage, schnellstmöglich einen Fachanwalt zu kontaktieren bzw. einzuschalten.

Alleine schon wegen der Schilderungen im Eingangsbeitrag, denn augenscheinlich hat der Arbeitgeber die Sprachbarriere zu seinem alleinigen Vorteil ausgenutzt.

Und wenn ich ergänzend so etwas lese

ZitatMit den Worten: du unterschreibst das jetzt oder wir holen die Polizei. Er hatte darum gebeten, das Papier mitzunehmen, damit jemand ihm den Inhalt erklärt. Der Text wurde auch mit einer Hand zugehalten, also Hand drauf und Zeigefinger auf das Unterschriftsfeld gelegt.

wäre bei mir endgültig der Ofen aus.

Von der sog. Vertragsfreiheit scheint dieser Arbeitgeber keine Ahnung zu haben, ist vielmehr meilenweit davon entfernt.

Damit verabschiede ich mich aus diesem Thread, und wünsche dem Betroffenen erfolgreiches Gelingen.

TG

@ alle, die geantwortet haben:
Ich habe alle Links recherchiert. Der Betroffene ausländische Mitarbeiter war bei 3 Fachanwälten. Die haben alle abgelehnt. Dann habe ich ihn zur Gewerkschaft geschickt. Dort sind die Machenschaften der Zeitarbeitsfirma bereits bekannt. Sie versuchen, dem AN zu helfen. Inzwischen ist dieser in eine Depression gerutscht...

Ich danke für eure guten Ratschläge und Hinweise.