Pfändung Finanzamt

Begonnen von TG, 17. November 2022, 21:59:45

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TG

Moin,
das Finanzamt hat eine Pfändung angedroht. Ein P.Konto wird in den nächsten Tagen eingerichtet. Wo muß der Schuldner die Erhöhung des Pfändungsfreibetrages um 300€ Energiepauschale beantragen?

Es ist weder eine Schuldnerberatung involviert, noch eine Inso geplant. Der Schuldner ist über 70J. alt, die mtl. Rente liegt 100 € unterhalb der Pfändungsfreigrenze. Kann man in diesem Falle eine Niederschlagung beim FA beantragen?

Die Schulden tauchten unerwaret aus einer Erbschaft ca 2J. später auf. Geerbt wurde nur eine kleine Restsumme vom Girokto. Das ist natürlich inzwischen verbraten.

Ratlos

Zitat von: TG am 17. November 2022, 21:59:45Wo muß der Schuldner die Erhöhung des Pfändungsfreibetrages um 300€ Energiepauschale beantragen?
Beim zuständigen Vollstreckungsgericht bzw. über eine Bescheinigung der Zahlstelle nach §§902 / 903 ZPO.
In jedem Fall muss sich auch das FA an die Pfändungsfreigrenzen halten - siehe §§ 850 ff ZPO.
Zitat von: TG am 17. November 2022, 21:59:45Kann man in diesem Falle eine Niederschlagung beim FA beantragen?
Beantragen kannst du alles. Ob es durchgeht ist eine andere Frage. Ich glaube es nicht.
Außerdem nützt die Niederschlagung nichts denn die Schuld bleibt rotzdem bestehen mit weiteren Säumniszuschlägen.