LTA/AU/Erwerbsminderungsrente

Begonnen von Lilie79, 26. November 2022, 13:11:19

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Lilie79

Hi zusammen,

ich habe folgende Frage ich bin durchgehend AU geschrieben und bekam bislang immer ein DIN A 4 Blatt wo meine AU drauf geschrieben wird. Ab 01.01.23 soll die AU elektronisch verschickt werden an Arbeitgeber ( JC) und KK. Ich habe inzwischen ein Schreiben der DRV bekommen wo mein Versicherungskonto mit meinen ehemaligen Arbeitgebern und JC aufgelistet sind. Im Schreiben der DRV steht das man zur Mitwirkung verpflichtet ist und sie einem ein halbes Jahr Zeit geben um die Richtigkeit der erfassten Daten zu überprüfen und man einen Kontenprüfungsantrag stellen kann wo man alles klären kann . Sollte man die 6 Monate ohne Überprüfung der Daten verstreichen lassen und sich nicht drum kümmern, werden die erfassten Daten ob richtig oder unvollständig so übernommen.
Es steht außerdem noch die stationäre Klärung meines LTA in Würzburg an. Das JC weiss davon. Da ich aber durchgehend AU geschrieben bin. Und ich den LTA bis zum 1.1.24 angetreten haben muss weiss ich nicht ob man mich jetzt vorher im Rente schicken will. Ich bin total verunsichert auch wegen der Umstellung auf das Bürgergeld jetzt.
Außerdem habe ich Zuhause zusätzlich das Problem das das Haus in dem ich wohne verkauft werden soll  und es evtl zu einer Zwangsversteigerung kommen kann. Mal ganz abgesehen von dem towabo Zuhause möchte der Vermieter ( Familienangehörige) trotz vorhandenem Mietvertrag die Miete wegen wenig Miete einfach erhöhen.

Was meint ihr dazu ?

Fettnäpfchen

Lilie79

Zur AU weiß ich nichts

Was die DRV Überprüfung angeht ist das normal hatte ich auch schon. Von Vorteil wenn alle Daten stimmen dann hat man zur Rentenantragstellung schon mal den Posten weg, also sinnvoll.

Zitat von: Lilie79 am 26. November 2022, 13:11:19Und ich den LTA bis zum 1.1.24 angetreten haben muss weiss ich nicht ob man mich jetzt vorher im Rente schicken will. Ich bin total verunsichert auch wegen der Umstellung auf das Bürgergeld jetzt.
Wenn die LTA nur ohne AU machbar ist dann kommt es ja auf die Genesung an.
Ob die Bewilligung nach Einführung Bürgergeld nicht mehr gültig ist kann ich mir nicht vorstellen, eher sogar wegen der langen AU.
Und in Rente schicken ist ab 010123 erst mal ausgesetzt bis (glaube) 2026

Zitat von: Lilie79 am 26. November 2022, 13:11:19Mal ganz abgesehen von dem towabo Zuhause möchte der Vermieter ( Familienangehörige) trotz vorhandenem Mietvertrag die Miete wegen wenig Miete einfach erhöhen.
Solange es ihm rechtlich möglich ist die Miete zu erhöhen steht dem nichts im Weg. Probleme kann es nur für dich geben wenn die Angemessenheit überschritten wird.

Ein schönes WE
FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Lilie79

@ FN

Ich danke dir für deinen Post..ich bin derzeit echt gestresst ( unnötig)
Also du meinst damit das die DRV die Bewilligung des LTA wegen der langen AU Schreibung nochmals überprüfen wird?
Wieso ist in Rente schicken bis 2026 ausgesetzt?
Das Ding mit der Miete erhöhen wollen und erhöht bekommen sind Schikanen ob man die durchgesetzt bekommt ist fraglich.
Und gilt beim Bürgergeld auch das AU Schreibung keine Sanktionen verhängt werden dürfen?

Fettnäpfchen

Lilie79

Zitat von: Lilie79 am 27. November 2022, 12:49:08Also du meinst damit das die DRV die Bewilligung des LTA wegen der langen AU Schreibung nochmals überprüfen wird?
KANN
aber das muss man abwarten;
wenn nichts dahingehendes kommt einfach die Füße still halten nicht das du schlafende Hunde weckst.

Zitat von: Lilie79 am 27. November 2022, 12:49:08Wieso ist in Rente schicken bis 2026 ausgesetzt?
Das ist im Bürgergeld festgeschrieben worden.
https://hartz.info/index.php?topic=130246.0

Zitat von: Lilie79 am 27. November 2022, 12:49:08Das Ding mit der Miete erhöhen wollen und erhöht bekommen sind Schikanen ob man die durchgesetzt bekommt ist fraglich.
da reden wir aneinander vorbei ich habe deine Frage anders verstanden.
Was genau meinst du?

Zitat von: Lilie79 am 27. November 2022, 12:49:08Und gilt beim Bürgergeld auch das AU Schreibung keine Sanktionen verhängt werden dürfen?
Für AU ist man noch nie sanktioniert worden und wird es auch (hoffentlich) nie.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.