Aussetzung (Sanktionsmoratoriums ) der Sanktionen doch nicht mehr bis Sommer 2023?

Begonnen von Taschenkobold, 22. November 2022, 10:18:11

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Taschenkobold

Hallo zusammen,

ich hoffe auf etwas Klarheit, wobei sicherlich fast jeder hier etwas verwirrt ist, wie es ab dem 01.01.2023 weitergehen soll. Am meisten sorgen mich die Gedanken, dass es ab dem 01.01.2023 wieder losgehen könnte mit den Sanktionen. Ein weiteres halbes Jahr ''Ruhe'' vor Sanktionen macht schon viel aus.

Dass sich die CDU/CSU mal wieder völlig querstellt und weiterhin auf die Sozialschwachen draufhämmert, ist ja leider keine Neuigkeit. Nun zum eigentlichen Thema selbst:

aktuell heißt es ja noch, dass die Sanktionen (ich meine jetzt nicht die Sanktionen in Höhe von 10 Prozent, die man weiterhin ja auch erhalten kann wenn man z.B. einen Termin ohne wichtigen Grund nicht wahrnimmt) bis Sommer 2023 ausgesetzt werden. Nun scheint das wohl auf der Kippe zu stehen und wenn es laut CDU/CSU geht, dann soll ab 01.01.2023 sofort wieder bei Verstößen sanktioniert werden können. Verstehe ich das richtig oder gilt das nach wie vor, egal was noch passiert, bis Sommer 2023? Offiziell heißt es ja laut der Bundestagswebseite, dass ein Jahr lang nicht sanktioniert wird - also bis Sommer 2023. Ich bitte um Aufklärung, da ich nichts gutes ahne.


Liebe Grüße vom Taschenkobold.

Oberfrank


Das kann dir hier noch keiner sagen, das wird ja in den kommenden Tagen erst (neu) verhandelt.
Einfach mal die Medien verfolgen was da im Moment so abgeht!
Oder besser noch, hier im Forum lesen!
Gruss aus Oberfranken
Frank

Unwissender

Würde mich auch interessieren! Auf der einen Seite wurde das ja schon beschlossen und verkündet, auf der anderen Seite wird im Vermittlungsausschuss darüber diskutiert, das es ab dem 1. Tag Sanktionen geben soll!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Taschenkobold

Genau das ist es ja, was mich verwirrt. Aktuell heißt es ja nach wie vor noch, dass ein Jahr lang ''nicht sanktioniert wird''- also bis Sommer 2023.

Hier https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw20-de-sanktionsmoratorium-hartz-iv-894686 ist ja noch die Rede davon. Ich ging eigentlich davon aus, dass das nun auch ein Jahr lang gilt...



Marco1982

Das ab dem Tag 1 wieder Sanktionen geben soll, meinten die eher allgemein mit, wenn einer neu Bürgergeld beantragt, egal wann z. B. März 2024, das der keine 6-monatige Schonzeit mehr hat.

Der Vermittlungsausschuss diskutiert über das Bürgergeld, nicht über das Moratorium. Das war ja als Übergang gedacht, also mit 6 Monaten Hartz 4 und 6 Monaten Bürgergeld, also eine Sonderreglung, egal wie dann das Bürgergeld aussieht.

Aber man wird es wohl sehen, kann aber sein das es als Übergang bleibt, oder das sie da auch wieder ran gehen.

Ratlos

Zitat von: Taschenkobold am 22. November 2022, 10:18:11Ein weiteres halbes Jahr ''Ruhe'' vor Sanktionen macht schon viel aus.
Gerade steht in den Nachrichten, dass die FDP angeboten hat das zu streichen.

Marco1982

Zitat von: Ratlos am 22. November 2022, 11:07:04
Zitat von: Taschenkobold am 22. November 2022, 10:18:11Ein weiteres halbes Jahr ''Ruhe'' vor Sanktionen macht schon viel aus.
Gerade steht in den Nachrichten, dass die FDP angeboten hat das zu streichen.


Damit meinte die FDP aber eher die Schonzeit allgemain im Bürgergeld.

Ottokar

Zunächst mal gelten die Nichtanwendung des § 31a SGB II, ebenso wie die veränderte Anwendung des § 32 SGB II, bis einschl. 01.07.2023 (§ 84 SGB II).
Das bedeutet jedoch nicht, dass bis dahin begangene Pflichtverletzungen nicht sanktioniert werden können.
§ 31b Abs. 1 S. 5 SGB II regelt, dass Minderungen innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Pflichtverletzung zulässig sind. D.h. das z.B. für eine am 03.01.2023 begangene Pflichtverletzung nach § 31 SGB II am 02.07.2023 nachträglich eine Minderungen festgestellt und diese so sanktioniert werden kann.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


david_lang

So habe ich das auch verstanden. Bis ende 2022 gilt das Sanktionsmoratorium und bis ende Juni 2023 gilt die Übergangsregelung dass nicht nachträglich für den Zeitraum Juli bis Dezember 2022 sanktioniert werden kann.

Wenn man aber ab Juli 2023 oder besser noch vorher eine geeignete Arbeitsstelle findet, der hätte dann bis dahin weiter "Ruhe", da die Nachsanktionierung von Januar bis Juni dann egal wäre.

Schnuffel01

ZitatAuf diese Punkte haben sich Ampel und Union laut Beschlussvorschlag geeinigt:

    -Die sechsmonatige Vertrauenszeit, in der nur eingeschränkte Sanktionen möglich sein sollten, entfällt.
   - Die erste Pflichtverletzung soll mit einer Kürzung der Leistungen für einen Monat um 10 Prozent sanktioniert werden. Auf die zweite Pflichtverletzung soll mit 20 Prozent Kürzungen für zwei Monate reagiert, und die dritte Pflichtverletzung soll mit 30 Prozent Leistungskürzungen für drei Monate sanktioniert werden.
    -Die Karenzzeit wird von 24 Monate auf zwölf Monate verkürzt. In dieser Zeit soll die Wohnungsgröße weiterhin nicht überprüft werden.
    -Die Grenze des Schonvermögens wird runtergesetzt: Sie soll bei maximal 40.000 Euro liegen und für jede weitere Person im Haushalt bei 15.000 Euro. Zuvor lag die geplante Grenze bei 60.000 Euro und 30.000 Euro.


https://www.lvz.de/politik/buergergeld-ampel-und-union-gelingt-einigung-YZ7LRZUCY5DPRGBATLYR77AJHQ.html
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

Knauzika


ichbrauchgeld

wartet halt ab, bis alles beschlossen und verkündet wird.. bis dahin ist alles spekulation

Taschenkobold

Laut den News vom Admin hat sich mein Verdacht wohl bestätigt. Nicht zu fassen...



OLD-MAN