Widerspruchszeit Erwerbsminderungsrentenantragsablehnung zur Maßnahme verpflicht

Begonnen von Kara Fall, 29. November 2022, 01:20:59

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Kara Fall

Nachdem ich mehrfach vom MD des Jobcenters ein halbes Jahr wegen meiner Herzerkrankung zurückgestellt wurde,wurde ich vom JC aufgefordert Erwerbsminderungsrente zu beantragen,was ich auch tat.Mein damals für mich zuständiger sehr netter Fallmanager stellte mir dafür extra einen Coachinggutschein aus,bei welchem "einfach nur" von a bis z darauf geachtet wurde,den Rentenantrag von Anfang an so lückenlos und sicher zu stellen ,wie es nur möglich sei.Jedoch meinte mein Sachbearbeiter ebenfalls,dass dennoch die meisten Rentenanträge im ersten Anlauf abgelehnt werden,was nun auch kürzlich geschah,da die medizinischen Gründe nicht ausreichend seien (unglaublich,da eine nicht heilbare Herzinsuffizienz diagnostiziert wurde).
Wie von meinem damals netten Sachbearbeiter legte ich fristgerecht Widerspruch ein,was nun drei Monate her ist.
Während dieser noch andauernden Entscheidungszeit/Widerspruchszeit wechselte mein Fallmanager.....und die Probleme fingen an.Der neue Sachbearbeiter versucht mit richtig Druck,mich in Maßnahmen zu bringen,was aufgrund meiner Erkrankung nicht möglich ist und bis zu diesem Mitarbeiterwechsel nie in Frage gestellt wurde.
Nun meine Frage/-n:
Ich habe gehört,dass ich in dieser Widerspruchszeit nicht verpflichtet sei,Maßnahmen anzutreten.Ist das korrekt?
Was passiert,wenn ein neues Gutachten behaupten würde,ich wäre bis zu sechs Stunden arbeitsfähig,dem aber nicht so ist?Welche Möglichkeiten habe ich noch?
Icch bin zwar erst 48 Jahre alt,aber aufgrund meiner Erkrankung schon froh,alles so (wirklich mehr als) gut mit meiner Tochter (allein erziehend) hinzubekommen.Der neue sachbearbeiter meint,wer das so gut hinbekäme,könne auch arbeiten gehen,
aber es kann mir doch NICHT zum Vorwurf gemacht werden,dass alles im Alltag gut läuft (Schuldenfrei,Kind einser Schülerin auf dem Gymnasium,nie auffallende Probleme sonst im leben gehabt,keine Sucht-oder sozialen Probleme,etc.)?!
Das Sozialamt fühlt sich aufgrund des Bescheids der Rentenantragsablehnung (also angeblich arbeitsfähig) auch nicht als für mich zuständige einzuspringende Stelle.
Mir ist schonklar,dass man in Bezug von Hartz4 dazu verpflichtet ist,alles zu tun,seine Hilfebedürftigkeit zu beenden,was ja aber gesundheitlich nicht geht.Natürlich werde ich gegebenenfalls Widersprüche einlegen und auch vors Sozialgericht gehen,aber ich habe solche Existenzängste,dass der neue für mich zuständige Fallmanager mir Sperren auferlegt,wenn ich Maßnahmen ablehne.
Und wie kann es sein,dass der medizinische Dienst der Rentenversicherung mich nicht einmal persönlich begutachtete,sondern seine infos nur aus vorhandenen Arztaktenzog,dann jedoch komplett gegensätzlich entscheidet?Nicht umsonst hat der MD vom Jobcenter mich mehrfach sechs Monate aufgrund meiner Erkrankung zurückgestellt.
Letzte Frage:Wenn ich eine Krankschreibung habe,inwiefern kann ich dann zu Terminen persönlich beim Jobcenter vorgeladen werden?Mein ehemaliger Sachbearbeiter war immer von selbst so ?innovativ? und hielt mit mir alle drei Monate telefonischen kontakt und bei jeglichen Anliegen zwischendurch,egal ob meiner- oder seinerseits per Email.
Nun habe ich heute auch noch eine Einladung erhalten zum persönlichen Erscheinen für den 9.12.,obwohl ich,dem JC bekannt,aufgrund eines Breinbruchs,der sehr kompliziert ist,seit sechs Wochen krank geschrieben bin und auch noch eine Weile sein werde.In dieser Einladung wurde ich ebenfalls aufgefordert meine Krankschreibung mitzubringen (welches das Jobcenter nachweislich und bestätigt )schon längst hat.Was passiert,wenn ich mit Hinweis auf meine krankschreibung diesen termin,natürlich rechtzeitig vorher,absage?Ich fühle mich von diesem neuen Sachbearbeiter echt schikaniert.Stehe ich da auf dem Schlauch und sehe das zu einseitig,oder sehe ich das realistisch?Mir ist schon klar,dass ich rein theoretisch einen Wechsel des fallmanagers beantragen und bekommen könnte,jedoch weiss ich aus mehreren authentischen berichten,dass aufgrund der (momentanen noch viel mehr als eh schon ) Überbelastung/Unterbesetzung auf deraritige Anträge noch mehr schikaniert wird.
Sorry,das waren nun doch mehr fragen,als ich ursprünglich stellen wollte,und ich hoffe,in meine Aufregung nicht zu durcheinander formuliert zu haben.Ich habe nun echt Existenzängste und es wäre toll,wenn mir jemand oder einige tips geben könnten!Danke im voraus schon mal!!!

Ottokar

Zitat von: Kara Fall am 29. November 2022, 01:20:59Ich habe gehört,dass ich in dieser Widerspruchszeit nicht verpflichtet sei,Maßnahmen anzutreten.Ist das korrekt?
Das ist so nicht korrekt.
Das JC muss jedoch abwarten, bis deine Erwerbsfähigkeit abschließend festgestellt wurde, solange fehlt es ja an der für das JC rechtsverbindlichen Leistungseinschätzung.

Zitat von: Kara Fall am 29. November 2022, 01:20:59Was passiert,wenn ein neues Gutachten behaupten würde,ich wäre bis zu sechs Stunden arbeitsfähig,dem aber nicht so ist?Welche Möglichkeiten habe ich noch?
Wenn die DRV im Widerspruchsverfahren eine Einschätzung trifft, die deiner Meinung nach nicht korrekt ist, kannst du dagegen vorm SG klagen.

Zitat von: Kara Fall am 29. November 2022, 01:20:59Und wie kann es sein,dass der medizinische Dienst der Rentenversicherung mich nicht einmal persönlich begutachtete,sondern seine infos nur aus vorhandenen Arztaktenzog,dann jedoch komplett gegensätzlich entscheidet?
Dieses Problem der Schreibtischdiagnose ist hinreichend bekannt. Deshalb sollte man bei einem Antrag auf Erwerbsminderung der DRV u.a. keinen Zugriff auf die Unterlagen des äD der AfA gestatten.
Sehr beliebt ist auch die Ablehnungsbegründung, "Sie müssen nur einen AG finden, der sie mit ihren Einschränkungen akzeptiert.", diese ist rechtlich nicht haltbar, da das Gesetz ausdrücklich auf die üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes abstellt.

Zitat von: Kara Fall am 29. November 2022, 01:20:59Letzte Frage:Wenn ich eine Krankschreibung habe,inwiefern kann ich dann zu Terminen persönlich beim Jobcenter vorgeladen werden?
Eine AU rechtfertigt grundsätzlich keine Nichtmeldung. Da die AU hier wegen einer chronischen Erkrankung und nicht wegen einer z.B. akuten ansteckenden gehbe- oder verhindernden Erkrankung oder Bettlägerigkeit vorliegt, ist eine Meldung beim JC erst mal grundsätzlich zumutbar.
Anders würde es aussehen, wenn z.B. dein Facharzt dir nachweislich jede Form von Aufregung und Stress untersagt, wozu zweifelsohne auch ein Besuch des JC gehört.

Zitat von: Kara Fall am 29. November 2022, 01:20:59Nun habe ich heute auch noch eine Einladung erhalten zum persönlichen Erscheinen für den 9.12.,obwohl ich,dem JC bekannt,aufgrund eines Breinbruchs,der sehr kompliziert ist,seit sechs Wochen krank geschrieben bin und auch noch eine Weile sein werde.
Das JC weis nachweislich von deinem Beinbruch? Dann kann hier imho die Einladung folgenlos abgelehnt werden, da du deshalb erheblich Gehbehindert bist und der Besuch unter den herrschenden winterlichen Bedingungen und durch Schmerzen und Schmerzmittel verminderte Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit eine stark erhöhte Unfallgefahr mit sich bringen würde.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Fettnäpfchen

Kara Fall

Dem ist nicht mehr viel hinzuzufügen.

Was die Maßnahmen die du erwähnst angeht sind diese meist falsch gefordert.
Also immer schlau machen hier zum Beispiel:
Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten?

und für dich als Neue hier noch was wichtiges um Sicherheit deinem neuen SB gegenüber zu bekommen:
Ratgeber ([glow=red,2,300]nicht nur[/glow]) für Neulinge
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern?
GOLDENE REGELN für den JobCenter-Alltag
Alltagstipps für den Umgang mit dem Leistungsträger
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!!
Nicht ohne Beistand zur Arge

Ansonsten gilt wie immer wenn Fragen da sind einfach fragen!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.