Beamte bekommen unfassbares Gehaltsplus dank Bürgergeld

Begonnen von hanskanns, 30. November 2022, 22:18:41

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Ottokar

#15
Wenn ich den Aufschrei einiger hier so lese, beschleicht mich der Verdacht, dass im Forum doch mehr Beamte unterwegs sind als gedacht.

Beim sog. Lohnabstandsgebot handelt es sich um ein im Tarifvertrag verankertes Mindestabstandsgebot (BVerfG 2 BvL 4/18).
Ob durch die Regelsatzerhöhung dieser Mindestabstand unterschritten wurde, ist mir nicht bekannt, jedoch behaupten verdi und Beamtenbund dies, Beamte bekommen deshalb ab Januar 2023 mehr Sold. Außerdem wurde der, ebenfalls gesetzlich/tariflich verankerte, Wohnzuschuss für Beamte rückwirkend zum 01.01.2022 deutlich erhöht. Dabei wurde die tatsächliche Inflation zu 100% berücksichtigt und nicht nur zu 47% wie beim Regelsatz.
Und wenn ich mir dann ansehe, wie viele dieser Beamten ihren Job machen, dann kann ich gar nicht so viel f*essen wie ich :kotz: möchte.
Kein Wunder, das die meisten Beamten sich einbilden, sie wären was Besseres als der Bürger über den sie herrschen. Schließlich sorgt der Staat schon mit der Entlohnung für genügend Abstand zur Realität.

Zitat von: orpheus am 01. Dezember 2022, 11:15:02Wenn das Beamtenleben so toll ist (Supergehalt fürs Nixtun), warum seid ihr denn dann keine Beamten geworden?
Weil (heutzutage) nur Personen mit einem bestimmten psychologischen Profil verbeamtet werden.
Zu diesem Profil gehört zwingend ein "mentaler Abstand" zum Normalbürger. (Nein, das ist nicht nur meine Meinung, das ist ein durch eigene Erfahrungen belegter Fakt.)
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Edelbert_Käsemann

Also ich hätte locker Beamter werden können aber hatte damals noch bessere Perspektiven.
Leider jetzt gesundheitlich nichts mehr möglich.

orpheus

Was ist denn ein "mentaler Abstand" zum Normalbürger?

Edelbert_Käsemann

Zitat von: orpheus am 03. Dezember 2022, 11:27:46Was ist denn ein "mentaler Abstand" zum Normalbürger?

Das man sich für was besseres hält hätsch jetzt gesacht ghabbdt

AlterGaul

Zitat von: Ottokar am 03. Dezember 2022, 10:09:16Beim sog. Lohnabstandsgebot handelt es sich um ein im Tarifvertrag verankertes Mindestabstandsgebot (BVerfG 2 BvL 4/18).
Es gibt bei den Beamten kein Lohnabstandsgebot und ebenso keinen Tarifvertrag. Beamte werden kraft Gesetzes alimentiert und zwar nach 17 verschiedenen Besoldungsgesetzgebern.

Zitat von: Ottokar am 03. Dezember 2022, 10:09:16Ob durch die Regelsatzerhöhung dieser Mindestabstand unterschritten wurde, ist mir nicht bekannt, jedoch behaupten verdi und Beamtenbund dies, Beamte bekommen deshalb ab Januar 2023 mehr Sold.
Nicht nur verdi und der Beamtenbund behaupten dieses, ebenso das BVerfG in deinem oben verlinkten Beschluss von Mai 2020 und deshalb müssen alle 17 Besoldungsgesetzgeber ihre Besoldung anpassen, weil sie verfassungswidrig zu niedrig ist.

ZitatIn dem Verfahren
zur verfassungsrechtlichen Prüfung,
      
ob die Grundgehaltssätze der Bundesbesoldungsordnung R, soweit sie vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Juli 2010 die Besoldungsgruppen R 1 und R 2 im Land Berlin betreffen, und
   
die Grundgehaltssätze der Landesbesoldungsordnung R, soweit sie vom 1. August 2010 bis 31. Dezember 2015 die Besoldungsgruppen R 1 und R 2 und vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 darüber hinaus die Besoldungsgruppe R 3 im Land Berlin betreffen,
      

mit Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes vereinbar sind
      
[...]

hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -

[...]

am 4. Mai 2020 beschlossen:

    Mit Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes unvereinbar sind

Quelle: BVerfG 2 BvL 4/18

Der Hessische VGH behauptet es ebenso, aber ein Verwaltungsgericht kann keine Gesetze als verfassungswidrig erklären und so müssen sie dieses dem BVerfG vorlegen.

ZitatVerfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt am Main, 12. März 2018, 9 K 324/17.F, Urteil
Tenor

    Das Verfahren wird ausgesetzt.

    Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob

    - Art. 1 Nrn. 2 und 3 i. V. m. Anhang 1 (Anlage IV) sowie i. V. m. Anhang 2 (Anlage V) des Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2016 vom 14. Juli 2016 (GVBl. S. 110 - Grundgehaltssätze und Familienzuschlag ab 1. Juli 2016),

    - Art. 1 Nrn. 1 und 4 i. V. m. Anhang 1 (Anlage IV) sowie i. V. m. Anhang 2 (Anlage V) des Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2017/2018 und zur Änderung dienstlicher Vorschriften vom 30. Juni 2017 (GVBl. S. 113 - Grundgehaltssätze und Familienzuschlag ab 1. Juli 2017),

    - Art. 2 Nrn. 2 und 5 i. V. m. Anhang 6 (Anlage IV) sowie i. V. m. Anhang 7 (Anlage V) des Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2017/2018 und zur Änderung dienstlicher Vorschriften vom 30. Juni 2017 (GVBl. S. 113 - Grundgehaltssätze und Familienzuschlag ab 1. Februar 2018),

    - Art. 1 Nrn. 1 und 3 i. V. m Anhang 1 (Anlage IV) sowie i. V. m. Anhang 2 (Anlage V) des Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2019, 2020 und 2021 vom 19. Juni 2019 (GVBl. S. 114 - Grundgehaltssätze und Familienzuschlag ab 1. März 2019),

    - Art. 2 i. V. m. Anhang 6 (Anlage IV) sowie i. V. m. Anhang 7 (Anlage V) des Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2019, 2020 und 2021 vom 19. Juni 2019 (GVBl. S. 114 - Grundgehaltssätze und Familienzuschlag ab 1. Februar 2020),

    jeweils i. V. m. § 2 des Hessischen Sonderzahlungsgesetzes (HSZG) vom 22. Oktober 2003 (GVBl. I S. 280), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 16. Dezember 2015 (GVBl. S. 594),

    mit Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar sind, soweit sie die Besoldungsgruppe A 6 in dem Zeitraum vom 1. Juli 2016 bis 31. Dezember 2020 betreffen.
Quelle: Hessischer Verwaltungsgerichtshof  1 A 863/18


Zitat von: Ottokar am 03. Dezember 2022, 10:09:16Außerdem wurde der, ebenfalls gesetzlich/tariflich verankerte, Wohnzuschuss für Beamte rückwirkend zum 01.01.2022 deutlich erhöht.
Es gibt bei Beamten keinen tariflich verankerten Wohnzuschuss. Deine Verallgemeinerung ist falsch. Es haben längst nicht alle Bundesländer einen Zuschlag aufgrund des Wohnsitzes eingeführt. Es gibt auch keinen Wohnzuschuss für Beamte. Welches Bundesland meinst du? Welche Bundesländer haben nach deiner Bezeichnung den Wohnzuschuss eingeführt? Bei aufmerksamer Verfolgung wird dem geneigten Leser aufgefallen sein, dass einige Bundeslänger andere Wege gegangen sind. Davon mal abgesehen, sind selbst die anderen Wege verfassungswidrig.

Zitat von: Ottokar am 03. Dezember 2022, 10:09:16Dabei wurde die tatsächliche Inflation zu 100% berücksichtigt und nicht nur zu 47% wie beim Regelsatz.
Das ist absolut falsch. Führe doch erstmal bitte das Bundesland auf und dann die Stelle im Gesetzesentwurf, wo drin steht, dass für den "Wohnzuschuss" die Inflation berücksichtigt wurde. Ich glaube nicht, dass das BVerfG im Mai 2020 die jetzige Inflation vorher sehen konnte. Die verfassungswidrigen Erhöhungen basieren einzig und alleine auf den Beschluss vom BVerfG von Mai 2020. Selbst alle Krücken, die die Länder gewählt haben, sind trotz Erhöhung weiterhin verfassungswidrig zu niedrig. 
Gutachten Prof. Dr. Dr. Batthis Bundesland Sachsen

Die Stellungnahmen der einzelnen Verbunde sprechen allesamt eine Sprache, dass ausnahmslos alle Länder, die basierend auf den Beschluss vom BVerfG von Mai 2020 ihr Besoldungsgesetz geändert haben, gnadenlos versagt haben. Die Umstellung der Besoldung erfolgte ausnahmslos rein fiskalischen Motiven. Da ging es nicht im Ansatz drum, eine ordnungsgemäße Besoldung herzustellen, sondern nur darum, die absolut billigste Lösung zu finden. Die Auswirkungen hat Prof. Dr. Dr. Battis in seinem Gutachten beschrieben.

Zitat von: Ottokar am 03. Dezember 2022, 10:09:16Und wenn ich mir dann ansehe, wie viele dieser Beamten ihren Job machen, dann kann ich gar nicht so viel f*essen wie ich :kotz: möchte.
Schaffen wir Polizei, Justiz, Finanzamt und Feuerwehr einfach ab oder verbeamten diese nicht mehr. Ich freue mich drauf, wenn sie ihr Streikrecht gemäß GG wahrnehmen. Wo man tatsächlich drüber streiten kann meiner Meinung nach ist, ob Lehrer verbeamtet werden müssen.

Zitat von: Ottokar am 03. Dezember 2022, 10:09:16Kein Wunder, das die meisten Beamten sich einbilden, sie wären was Besseres als der Bürger über den sie herrschen. Schließlich sorgt der Staat schon mit der Entlohnung für genügend Abstand zur Realität.
Frage mal nach was ein Feuerwehrmann oder Justizvollzugsbeamter verdient. Die beiden Gruppen sind überwiegend im mittleren Dienst nach A7 und A8 tätig. Die verdienen keine 4.000 Euro Netto, wie ein Nutzer hier zuvor propagiert hatte.

Zitat von: Ottokar am 03. Dezember 2022, 10:09:16Weil (heutzutage) nur Personen mit einem bestimmten psychologischen Profil verbeamtet werden.
Zu diesem Profil gehört zwingend ein "mentaler Abstand" zum Normalbürger. (Nein, das ist nicht nur meine Meinung, das ist ein durch eigene Erfahrungen belegter Fakt.)
Auch diese Aussage ist falsch. Es findet überwiegend ein AC statt und bei bestehen eine ärztliche Untersuchung.
Was für ein psychologisches Profil passt denn zu einem Polizisten oder Feuerwehrmann?
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

Yavanna

Lieber Ottokar, ich bin  gerne hier Mitglied und gebe gerne Hilfestellung, aber manche deiner Ansichten gehen mir gegen den Strich und auch die Zensur, die hier im Forun stattfindet.  Oder meinst du, es fällt nicht auf, dass Beiträge kommentarlos gelöscht werden?
Beamte oder Angestellter der BA, Kommunen, Jobcenter,  etc sind hier unterwegs. Und bestimmt nicht, um sich aufzugeilen am Leid anderer, sondern um bei Missständen zu unterstützen.
Vielleicht eignet sich ein Moderator dieses Forums mal mehr Neutralität an.

Schönen Abend

Ottokar

@AlterGaul
Das du dir in deinem Beitrag mehrfach selbst widersprichst, ist dir offenbar nicht aufgefallen.
Was Tarif und Besoldung betrifft: https://beamte.verdi.de/themen/besoldung/++co++e2eb6d84-4a10-11ed-925e-001a4a160111
und was die Wohnkosten betrifft, gilt dies bundesweit: https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/satte-zuschl%C3%A4ge-beamte-bekommen-wegen-gestiegener-mietkosten-bis-zu-10000-euro-mehr/ar-AA14uS9B?li=BBqg6Q9
die anderen Bundesländer werden also nachziehen müssen und einige haben das auch schon angekündigt.

@Yavanna
Ich lösche keine anderen Meinungen, sondern nur unsachliche und beleidigende Beiträge, welche gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen und die deshalb gemeldet wurden.
Deinen habe ich mal stehen lassen, obwohl er sowohl unsachlich als auch beleidigend ist.
Es wäre sicher interessant zu sehen, wie du reagierst, wenn ich mich so zu deinen Ansichten äußern würde wie du hier zu meinen. Aber dafür ist mir meine Zeit zu schade.
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AlterGaul

Zitat von: Ottokar am 04. Dezember 2022, 19:58:36@AlterGaul
Das du dir in deinem Beitrag mehrfach selbst widersprichst, ist dir offennbar nicht aufgefallen.

Zeige doch bitte die Textstellen auf, wo ich mir selber widerspreche.
Deine Behauptungen hast du mit keiner einzigen Quelle hinterlegt, deshalb bitte ich dich nochmal Quellen zu liefern. Selbst die Berechnungen des VGH Hessen hast du ignoriert oder gar nicht gelesen, welches deine Behauptungen widerlegen.
Wärst du auf meine Fragen eingegangen, wären dir bereits Fehler in deiner Argumenation aufgefallen.
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Thomas Jefferson

AlterGaul

Zitat von: Ottokar am 04. Dezember 2022, 19:58:36Was Tarif und Besoldung betrifft: https://beamte.verdi.de/themen/besoldung/++co++e2eb6d84-4a10-11ed-925e-001a4a160111
Ich verstehe nicht was du mit dem nachträglichen einfügen dieses Links aussagen willst. Das ist eine typische Forderung bei einer anstehenden Tarifverhandlung. Damit haben Beamte primär erstmal überhaupt nichts mit zu tun. Denn wie ich bereits zuvor ausführte, gilt für Beamte kein Tarifvertrag sondern nur das Gesetz. Es hat sich eingebürgert, dass die Tariferhöhungen fast wirkungsgleich auf die Beamten übertragen werden, abzüglich einer Pensionsrückstellung. Auch da muss man wieder schauen, welcher Besoldungsgesetzgeber dieses macht. Das Land Hessen ist aus den Verhandlungen für die Angestellten ausgetreten und wäre sowieso nicht bei den Verhandlungen dabei und kocht gleichzeitig noch für Beamte ihre eigene Suppe. Im öffentlichen Dient gibt es sehr viele Tarifverträge. Dieser wird in deiner angesprochenen Tariverhandlung nicht verhandelt. Dafür gibts andere Termine. In dieser Tarifverhandlung geht es hauptsächlich um den TVÖD Bund und VKA und folglich um eine Übertragung auf die Beamten des Bundes. Deine Beispiele bezogen sich jedoch überwiegend auf die Beamten in NRW. Die Tarifverhandlungen finden statt, weil der bisherige Zeitraum für die Laufzeit des Tarifvertrages am Ende ist. Die Tarifverhandlungen hätten so oder so stattgefunden, unabhängig davon, wie die Preise sich entwickelt hätten.

Zitat von: Ottokar am 04. Dezember 2022, 19:58:36und was die Wohnkosten betrifft, gilt dies bundesweit: https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/satte-zuschl%C3%A4ge-beamte-bekommen-wegen-gestiegener-mietkosten-bis-zu-10000-euro-mehr/ar-AA14uS9B?li=BBqg6Q9
die anderen Bundesländer werden also nachziehen müssen und einige haben das auch schon angekündigt.
Deine Aussage mit bundesweit ist absolut falsch. Der Artikel, der übrigens genauso in der Bildzeitung hätte stehen können strotzt nur so vor Fehlern und ich bin sehr verwundert, dass du diesem nicht einem kritischen Faktencheck unterzogen hast. Hättest du dieses getan, hättest du festgestellt, dass es hier lediglich um die Beamten in NRW geht. Durch die Änderung des LBSG NRW sind diese Nachzahlungen entstanden. Bei Prüfung des Gesetzentwurfes wäre einem aufgefallen, dass diese hohen Nachzahlungen lediglich für Beamte mit mindestens drei Kindern gilt. Ein lediger Beamter in A6 bekommt nichts an Nachzahlung. Komischerweise wurde dieses in dem Artikel erst gar nicht erwähnt. War wohl nicht spektakulär genug. NRW ist den Weg über die Mietenstufe gegangen in Verbindung mit mindestens drei Kinder und hat den Familienzuschlag mit einem regionalen Ergänzungszuschlag verschmolzen. Selbst diese Regelung  ist weiterhin verfassungswidrig zu niedrig. NRW ist der Prozeduralisierung im Gesetzentwurf nicht hinreichend nachgekommen und hat, wenn ich es richtig in Erinnerung habe nicht das 95% Perzentil bei den Wohnkosten berücksichtigt.

Zitat(cc) Die Höhe der grundsicherungsrechtlichen Kosten der Unterkunft wird realitätsgerecht erfasst, wenn die von der Bundesagentur für Arbeit länderspezifisch erhobenen und in ihrer Auskunft übermittelten Daten über die tatsächlich anerkannten Bedarfe (95 %-Perzentil) zugrunde gelegt werden. Hierbei handelt es sich um den Betrag, mit dem im jeweiligen Jahr bei rund 95 % der Partner-Bedarfsgemeinschaften mit zwei Kindern der anerkannte monatliche Bedarf für laufende Kosten der Unterkunft abgedeckt worden ist. Der Anteil der Haushalte, bei denen ein noch höherer monatlicher Bedarf für die laufenden Kosten der Unterkunft anerkannt worden ist, liegt bei unter 5 %. Auf diese Weise werden die tatsächlich als angemessen anerkannten Kosten der Unterkunft erfasst, während zugleich die statistischen Ausreißer, die auf besonderen Ausnahmefällen beruhen mögen, außer Betracht bleiben. Damit wird sichergestellt, dass die auf dieser Basis ermittelte Mindestbesoldung unabhängig vom Wohnort des Beamten ausreicht, um eine angemessene Wohnung bezahlen zu können.
Quelle: 2 BvL 4/18 Rdnr. 95

Rheinland Pfalz, Hamburg, Bayern und Bremen sind andere Wege gegangen. Auch dazu hat sich das BVErfG in deinem erwähnten Beschluss geäussert:

Zitatc) Bei der Umsetzung der aus Art. 33 Abs. 5 GG resultierenden Pflicht zur amtsangemessenen Alimentation besitzt der Gesetzgeber einen weiten Entscheidungsspielraum (vgl. BVerfGE 8, 1 <22 f.>; 114, 258 <288>; 117, 372 <381>; 121, 241 <261>; 130, 263 <294>; 139, 64 <112 Rn. 94>; 140, 240 <278 f. Rn. 73>). Dies gilt sowohl hinsichtlich der Struktur als auch hinsichtlich der Höhe der Besoldung (vgl. BVerfGE 81, 363 <375 f.>; 130, 263 <294>; 139, 64 <112 Rn. 94>; 140, 240 <278 f. Rn. 73>); diese ist der Verfassung nicht unmittelbar, als fester und exakt bezifferbarer Betrag, zu entnehmen (vgl. BVerfGE 44, 249 <264 ff.>; 117, 330 <352>; 130, 263 <294>; 139, 64 <112 Rn. 94>; 140, 240 <278 f. Rn. 73>). Insofern stellt die in Art. 33 Abs. 5 GG enthaltene Garantie eines ,,amtsangemessenen" Unterhalts lediglich eine den Besoldungsgesetzgeber in die Pflicht nehmende verfassungsrechtliche Gestaltungsdirektive dar (vgl. BVerfGE 117, 330 <352>; 130, 263 <294>; 139, 64 <112 Rn. 94>; 140, 240 <279 Rn. 73>). Innerhalb des ihm zukommenden Entscheidungsspielraums muss der Gesetzgeber das Besoldungsrecht den tatsächlichen Notwendigkeiten und der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anpassen. Die von ihm jeweils gewählte Lösung – hinsichtlich Struktur und Höhe der Alimentation – unterliegt allerdings der gerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerfGE 139, 64 <112 Rn. 94>; 140, 240 <279 Rn. 74>).
Quelle: 2 BvL 4/18 Rdnr. 26

Diesen Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum nutzen die Gesetzgeber schamlos aus. Das einzige was zählt ist ähnlich wie bei der Ermittlung des Regelsatzes, es so billig wie möglich z machen unabhängig davon, ob es verfassungsgemäß ist oder nicht. Im Bereich der Besoldung haben es die Gesetzgeber ebenso getan und ganz wüste und wilde Konstrukte geschaffen, die aus fiskalisch geprägten Gründen es so billig wie möglich machen.
Ich kann verstehen, dass es verdammt harte Kost ist und am Anfang erstmal total unübersichtlich und verwirrend. Es gibt viele Abhängigkeiten untereinander und Zusammenhänge die auf dem ersten Blick erstmal nicht zu erkennen sind.

Deshalb schrieb ich bereits zuvor, dass man sich lieber die Gesetzesentwürfe durchlesen sollte, anstatt irgendwelche Artikel auf bildähnlichen Seite, wo die Redakteure überhaupt keine Ahnung von der Materie haben. Wie oft wird sich aufgeregt, dass bspw. in der Bild über Leistungsbezieher ein vollkommen verzerrtes Bild dargestellt wird und in diesem Fall ist das bei den Beamten exakt das gleiche. Oftmals glaubt man nur das, was man glauben will, Stichwort Confirmation Bias.
Es klingt komisch, dass die Besoldung der Beamten vom Regelsatz abhängt, jedoch genau den Bezugswert nutzt das BVerfG.
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

terrier

seid ihr eigentlich sicher, das dieser ganze juristische Sermon hier irgendjemanden interessiert? Beharkt euch gerne über PN aber lasst uns, die wir das eh nicht ändern können damit in Ruhe. ES INTERESSIERT UNS NICHT!
-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

Yavanna

Zitat von: terrier am 05. Dezember 2022, 08:37:37seid ihr eigentlich sicher, das dieser ganze juristische Sermon hier irgendjemanden interessiert? Beharkt euch gerne über PN aber lasst uns, die wir das eh nicht ändern können damit in Ruhe. ES INTERESSIERT UNS NICHT!

Sprichst du jetzt für alle User? Mitnichten.
Mich interessiert die Plauderecke nicht, daher lese ich sie nicht. Ich würde aber nie auf die Idee kommen, jemanden deshalb anzuschreien.

Unwissender

Wozu braucht ein Beamter einen Wohnzuschuss?  :weisnich: Verdienen die so wenig?
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Ottokar

Ich soll dir aufzeigen, was du nicht selbst erkennst, obwohl du es geschrieben hast? Zwecklos. Auf diesen Grabenkrieg lasse ich mich nicht ein, dafür ist mir meine Zeit zu schade. Die Fakten zum Lohnabstandsgebot und Wohnkostenzuschuss stehen fest, egal wie sie bezeichnet werden, daran ändert drum-herum-reden nichts. Und Deine Kümmelkörner kannst du allein spalten.
Du willst unbedingt das letzte Wort haben? Bitte sehr:
Zitat von: AlterGaul am 05. Dezember 2022, 08:02:02Es klingt komisch, dass die Besoldung der Beamten vom Regelsatz abhängt, jedoch genau den Bezugswert nutzt das BVerfG.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


AlterGaul

Zitat von: Ottokar am 05. Dezember 2022, 10:48:17Ich soll dir aufzeigen, was du nicht selbst erkennst, obwohl du es geschrieben hast? Zwecklos.
Ich habe es erkannt und sogar verstanden. Du hast durch deine Antworten, deine Unkenntnis im Beamtenrecht aufgezeigt. Ich habe lediglich genauer nachgefragt. Ich habe das getan, was hier im Forum immer propagiert wird. Wenn man was nicht verstanden hat, dann frage nach. Des Weiteren habe ich Fehler aufgezeigt, so wie viele es bei ihren SB tun.

Zitat von: Ottokar am 05. Dezember 2022, 10:48:17Du willst unbedingt das letzte Wort haben? Bitte sehr:
Zitat von: AlterGaul am 05. Dezember 2022, 08:02:02Es klingt komisch, dass die Besoldung der Beamten vom Regelsatz abhängt, jedoch genau den Bezugswert nutzt das BVerfG.

Ob ich nun das letzte Wort habe oder nicht, ist mir ziemlich total egal. Ich werde weiterhin falsche Aussagen anhand von Quellen aufzeigen und natürlich korrigieren bzw. verbessern.
Wir können weiterhin festhalten, dass du keine Quellen genannt hast.
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

anne

Vielleicht wurde das Bürgergeld nur so geringfügig erhöht, um Beamten nicht noch mehr zuzugestehen. Muß man auch mal positiv sehen. Na mal im Ernst, da gibt es schon Beamte, die nicht in saus und Braus leben. Diverse andere hätte die "Erhöhung" allerdings wirklich nicht nötig.