Beamte bekommen unfassbares Gehaltsplus dank Bürgergeld

Begonnen von hanskanns, 30. November 2022, 22:18:41

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TripleH

Zitat von: Ottokar am 15. Dezember 2022, 09:54:55Eigentlich müssten alle ALG II Bezieher klagen, und zwar auf einen unabweisbaren Bedarf nach § 24 Abs. 1 SGB II aufgrund der Preissteigerungen bei Lebensmitteln und Strom. Macht aber keiner.

§ 24 Abs. 1 SGB II wäre nur Darlehen. Wäre nicht § 21 Abs. 6 SGB II passender, da Beihilfe?

Ottokar

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Edelbert_Käsemann


a_good_heart

Zitat von: Edelbert_Käsemann am 15. Dezember 2022, 11:40:13Könntet ihr mal ein Beispielschreiben erstellen?

Bevor du klagen kannst, musst du den Mehrbedarf erst mal beim JC beantragen, nach Ablehnung in Widerspruch gehen und erst nach Ablehnung des Widerspruchs kannst'e dann klagen... :zwinker:
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

AlterGaul

Zitat von: Ottokar am 15. Dezember 2022, 09:54:55Das BVerfG hat bereits eindeutig klargestellt, dass der Gesetzgeber auf Preissprünge sofort reagieren muss.
Hast du ein Aktenzeichen dazu?
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

selbiger

Zitat von: a_good_heart am 15. Dezember 2022, 11:52:01
Zitat von: Edelbert_Käsemann am 15. Dezember 2022, 11:40:13Könntet ihr mal ein Beispielschreiben erstellen?

Bevor du klagen kannst, musst du den Mehrbedarf erst mal beim JC beantragen, nach Ablehnung in Widerspruch gehen und erst nach Ablehnung des Widerspruchs kannst'e dann klagen... :zwinker:

es geht doch nur um ein bsp schreiben..es geht darum zu sehen wie das ganze ausehen sollte bzw könnte..dazu muss man nicht erstmal irgendwelche wiedersprüche leisten usw...
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Ottokar

Zitat von: AlterGaul am 15. Dezember 2022, 13:09:22Hast du ein Aktenzeichen dazu?
Aber gern: Urteil vom 09.02.2010, 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09
siehe dort unter Rz 140:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/02/ls20100209_1bvl000109.html
ZitatDer Gesetzgeber hat daher Vorkehrungen zu treffen, auf Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel Preissteigerungen oder Erhöhungen von Verbrauchsteuern, zeitnah zu reagieren, um zu jeder Zeit die Erfüllung des aktuellen Bedarfs sicherzustellen, insbesondere wenn er wie in § 20 Abs. 2 SGB II einen Festbetrag vorsieht.
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TripleH

Zitat von: AlterGaul am 15. Dezember 2022, 13:09:22Hast du ein Aktenzeichen dazu?

Oder hier:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/07/ls20140723_1bvl001012.html

ZitatAngesichts außergewöhnlicher Preissteigerungen bei einer derart gewichtigen Ausgabeposition ist der Gesetzgeber allerdings verpflichtet, nicht nur den Index für die Fortschreibung der Regelbedarfe (oben C I 2 b cc), sondern auch die grundlegenden Vorgaben für die Ermittlung des Bedarfs hinsichtlich des Haushaltsstroms zu überprüfen und, falls erforderlich, anzupassen.

selbiger

Zitat von: TripleH am 15. Dezember 2022, 14:04:50
Zitat von: AlterGaul am 15. Dezember 2022, 13:09:22Hast du ein Aktenzeichen dazu?

Oder hier:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/07/ls20140723_1bvl001012.html

ZitatAngesichts außergewöhnlicher Preissteigerungen bei einer derart gewichtigen Ausgabeposition ist der Gesetzgeber allerdings verpflichtet, nicht nur den Index für die Fortschreibung der Regelbedarfe (oben C I 2 b cc), sondern auch die grundlegenden Vorgaben für die Ermittlung des Bedarfs hinsichtlich des Haushaltsstroms zu überprüfen und, falls erforderlich, anzupassen.


da will man nur hoffen das sich der gesetzgeber auch daran hält.im mom sieht es schlich nicht danach aus..pure ignoranz ist das was der gesetzgeber zeigt..vieleicht noch unterfüttert mit fadenscheinlichen ausreden und dummverkaufsversuchen.. :weisnich:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

terrier

Zitat von: selbiger am 15. Dezember 2022, 14:32:10da will man nur hoffen das sich der gesetzgeber auch daran hält.

tja, der Gesetzgeber, sprich die beiden Parlamentesind dem BVG übergeordnet. Er muss die angeregten Änderungen nicht übernehmen. letzte Instanz sind Bundestag und Bundesrat in diesem Staat-
-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

a_good_heart

Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Yavanna

Zitat von: a_good_heart am 16. Dezember 2022, 11:02:48:schock: Frankfurter Neue Presse:
 
10.171 Euro Nachzahlung für Beamte: Aufgrund der gestiegenen Preise bekommen Beamte gerade bis zu fünfstellige Nachzahlungen. Ist das gerecht?

Lol  :lachen:
Schreib mal bitte, ob Bundes-, Landes- oder Kommunalbeamte. Und natürlich welche Besoldungs- umd Erfahrungsstufe. Dann frage ich mal in meinem Kollegen- und Bekanntenkreis rum, um die Nachricht zu verifizieren  :wand:  :lachen:

AlterGaul

Zitat von: Yavanna am 16. Dezember 2022, 11:13:13[url="https://www.fnp.de/politik/geld-euro-nachzahlung-beamte-lehrer-schule-sold-gehalt-inflation-
Schreib mal bitte, ob Bundes-, Landes- oder Kommunalbeamte. Und natürlich welche Besoldungs- umd Erfahrungsstufe. Dann frage ich mal in meinem Kollegen- und Bekanntenkreis rum, um die Nachricht zu verifizieren  :wand:  :lachen:
Ist doch nichts neues. Diejenigen die keine Ahnung vom Beamtentum haben, glauben halt den Mist der so geschrieben wird. Selbst wenn deine Antwort lautet, dass aus deinem Kollegen- bzw. Bekanntenkreis niemand so eine hohe Nachzahlung bekommen hat, wird es hier trotzdem ignoriert werden. Im Artikel steht noch nicht mal der tatsächliche Grund für die hohe Nachzahlung drin. Warum nicht? Der angegebene Grund den der Autor aufführt ist es nicht. Demnach lügt der Autor seine Leser an, weil er wahrscheinlich unfähig war, die tatsächliche Gesetzeslage zu ermitteln und einfach nur die Wörter des Artikels aus einer anderen Quelle übernommen hat. Deine Frage hatte ich bereits gestellt welche Beamte betroffen sind und natürlich keine Antwort drauf bekommen.
Die meisten wissen gar nicht, dass es 17 verschiedene Besoldungsgesetzgeber gibt inklusive 17 Besoldungstabellen mit mittlerweile absolut verschiedenen Regelungen. Selbst Beschlüsse vom BVerfG oder Richtervorlagen vom VGH Hessen scheint niemand hier genauer unter die Lupe genommen zu haben, um die Materie zu verstehen. Stattdessen wird einfach der typische spektakuläre Mist geglaubt und ungefiltert weiter verbreitet ohne diesem einen kritischen Faktencheck zu unterziehen. Es wird genau das ignoriert, welches über das SGB in Verbindung mit Hartz IV erwartet wird.
Perfide Doppelmoral!
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

terrier

ach alter Gaul, hast du hier was anderes erwartet? nee nich
-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

Edelbert_Käsemann

Ist doch egal wie viel Beamte kriegen oder nicht:
Jetzt heute Mitte des Monats haben Mindestens eine Million Hartz4 Empfänger keinen einzigen € flüssig.

Und alles außer Betteln ist illegal in dieser Situation.

Es ist aber Aufgabe des Staates das Geld so zu erhöhen dass es für die restlichen 15 Tage auch noch reicht