Wechselmodell - temporäre Bedarfsgemeinschaft - Leistungen am "Wechseltag"

Begonnen von gloegg, 01. Dezember 2022, 12:26:56

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

gloegg

Liebe Forumsmitglieder,

ich bin geschieden und lebe in einer "temporären Bedarfsgemeinschaft" mit meinen beiden Kindern.

Es wurden Leistungen für die Zukunft beantragt.

Die Kinder werden im echten Wechselmodell erzogen, halten sich also genau zu 50 Prozent bei mir und zu 50 Prozent bei anderen Elternteil auf. Wir wechseln alle 14 Tage.

Das Jobcenter fordert mich nun auf, die zukünftigen Betreuungszeiten exakt nachzuweisen.

Auf dem ausgehändigten Formular steht nun der Hinweis, dass Leistungen nicht berücksichtigt werden, wenn sich die Kinder am jeweiligen Tag nicht für "mindestens 12 Stunden" in der temporären Bedarfsgemeinschaft aufhalten. Eine Recherche ergab sogar den Hinweis von "MEHR als 12 Stunden".

Würde das bei einem angenommenen Wechsel um 14 Uhr bedeuten, dass die Kinder jeweils am ersten Betreuungstag (also an zwei Tagen im Monat) KEINE Leistungen erhalten, weil sie sich am jeweiligen Tag nur 10 Stunden in der Bedarfsgemeinschaft aufhalten? :weisnich:

Oder, falls es tatsächlich "mehr als 12 Stunden" Aufenthalt sind, bei einem angenommenen Wechsel um 12 Uhr, dass die Kinder gar an allen "Wechseltagen" (also an vier Tagen im Monat) KEINE Leistungen erhalten? :schock:

Oder verstehe ich das falsch? Kann da jemand helfen?  :help:

Yavanna

Da wo die Kinder mehr als 12 Stunden sind, geht die Leistung hin. Wechsel um 14 Uhr = Leistung an den Morgens Betreuer

gloegg

Zitat von: Yavanna am 01. Dezember 2022, 12:48:24Da wo die Kinder mehr als 12 Stunden sind, geht die Leistung hin. Wechsel um 14 Uhr = Leistung an den Morgens Betreuer

Es ist nur einer der Betreuer im Leistungsbezug, nämlich ich.

Also habe ich Recht mit meiner Vermutung, dass bei einem Wechsel um 14 Uhr die Bedarfsgemeinschaft zwei Tage im Monat und bei einem Wechsel um 12 Uhr vier Tage keine Leistungen erhält, obwohl die Betreuung auf die Minute genau zu 50 Prozent erfolgt? Wie wird das gerechtfertigt?

TripleH

Fragst du das Bundessozialgericht:

Zitat1. Eine temporäre Bedarfsgemeinschaft besteht in der Regel für jeden Tag, an dem der Hilfebedürftige sich länger als zwölf Stunden in dieser Bedarfsgemeinschaft aufhält.

https://openjur.de/u/169480.html#:~:text=1.,Stunden%20in%20dieser%20Bedarfsgemeinschaft%20aufh%C3%A4lt.

Yavanna

Besonders wenn der andere Partner nicht im Leistungsbezug ist, wird sich doch wohl eine Lösung finden  :wand:

gloegg

Zitat von: TripleH am 01. Dezember 2022, 15:06:12Fragst du das Bundessozialgericht:

Zitat1. Eine temporäre Bedarfsgemeinschaft besteht in der Regel für jeden Tag, an dem der Hilfebedürftige sich länger als zwölf Stunden in dieser Bedarfsgemeinschaft aufhält.

https://openjur.de/u/169480.html#:~:text=1.,Stunden%20in%20dieser%20Bedarfsgemeinschaft%20aufh%C3%A4lt.

@TripleH

,,Länger als 12 Stunden" klingt ja zumindest eindeutig geregelt...

Auch wenn sich mir nicht erschließt- auch aus dem Urteil nicht - warum der im Leistungsbezug stehende Elternteil bei einer exakten 50/50-Betreuung finanziell benachteiligt wird.

@Yavanna

Zitat von: Yavanna am 01. Dezember 2022, 15:10:26Besonders wenn der andere Partner nicht im Leistungsbezug ist, wird sich doch wohl eine Lösung finden  :wand:

Nicht Partner, Elternteil. Inwiefern ist ,,eine Lösung finden" gedacht? Der andere Elternteil ist finanziell nicht besser gestellt, aber (aus Gründen) eben nicht im Leistungsbezug.

Yavanna

Sorry, wo ist das Problem, wenn das andere Elternteil nicht im Leistungsbezug ist, zu bestätigen,  dass das Kind 13, 14, Std etc beim Leistungsempfänger war?
Wenn man sich natürlich gegenseitig einen reinwürgen will, habt ihr noch mehr Probleme

Fred

Paritätisches Wechselmodell (PWM) bedeutet, dass die Kinder exakt hälftig bei dir sind. Gibt es einen Gerichtsbeschluss?

Ansonsten genügt eine von Euch unterschriebene Vereinbarung. Oder notfalls auch eine Eidesstattliche Versicherung von dir.

Streit gibt es zwischen Eltern meist nur, wenn auch die Mutter ALG2 bezieht. Dann wird natürlich um jeden Euro gefeilscht.

Im Übrigen steht dir dann auch halb der Mehrbedarf für Alleinerziehende zu.

Klappt gut mit der temporären BG... ich war auch Mal in der Situation. Problematisch ist es meist nur, wenn beide HartzIV beziehen und Mutti geldgierig ist anstatt teilen zu können.

Lebt das PWM, was besseres gibt es für die Kinder nicht, sofern natürlich die Voraussetzungen stimmen. 
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

gloegg

@Yavanna

Zitat von: Yavanna am 01. Dezember 2022, 16:34:07Sorry, wo ist das Problem, wenn das andere Elternteil nicht im Leistungsbezug ist, zu bestätigen,  dass das Kind 13, 14, Std etc beim Leistungsempfänger war?
Wenn man sich natürlich gegenseitig einen reinwürgen will, habt ihr noch mehr Probleme

Dem Jobcenter ist bekannt, dass die Kinder exakt 12 Stunden beim Leistungsempfänger waren. Natürlich kann man für die Zukunft eine andere Vereinbarung treffen.

Es ist jedoch nicht einzusehen, warum bei einer 50/50-Betreuung nicht auch ein Anspruch auf 50 Prozent der Leistungen besteht...

@ Fred

Wir waren glücklicherweise in der Lage, uns auf das paritätische Wechselmodell zu einigen.

Da ich (berechtigterweise) keinerlei Unterhaltszahlungen erhalte, hätte ich halt gerne 50 Prozent der Leistungen für die Kinder - bei 50 Prozent Betreuungsleistung nur fair und angemessen.

Zitat von: Fred am 01. Dezember 2022, 17:10:39Paritätisches Wechselmodell (PWM) bedeutet, dass die Kinder exakt hälftig bei dir sind. Gibt es einen Gerichtsbeschluss?

Ansonsten genügt eine von Euch unterschriebene Vereinbarung. Oder notfalls auch eine Eidesstattliche Versicherung von dir.

Streit gibt es zwischen Eltern meist nur, wenn auch die Mutter ALG2 bezieht. Dann wird natürlich um jeden Euro gefeilscht.

Im Übrigen steht dir dann auch halb der Mehrbedarf für Alleinerziehende zu.

Klappt gut mit der temporären BG... ich war auch Mal in der Situation. Problematisch ist es meist nur, wenn beide HartzIV beziehen und Mutti geldgierig ist anstatt teilen zu können.

Lebt das PWM, was besseres gibt es für die Kinder nicht, sofern natürlich die Voraussetzungen stimmen. 

Fred

Ja klar und das Geld steht Dir ja auch zu und wird dringend benötigt. Kinder sind nicht billig. Daher nicht locker lassen und das Geld beantragen.

50/50 bedeutet für mich, dass man die einzelnen Tage nicht nachweisen muss. Idealerweise holst Du die Kinder halt dann immer um 11:00 Uhr ab und bringst sie irgendwann nach 18:00 zurück.

Daran erkennst Du jetzt auch die Krux. Du holst sie um 11:00, somit stehen dir die Leistungen für den gesamten Tag zu. Und nach den 2 Wochen bringst Du sie offiziell nach 18:00 zurück, somit hättest Du sogar nochmal einen Tag Anspruch auf Regelleistung. Daher genügt eigentlich der Hinweis Betreuung exakt 50/50. Das sind aber nicht immer die hellsten Lichter dort, daher schreibt es ihnen schön zum Zählen auf.
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

TripleH

ZitatDaher genügt eigentlich der Hinweis Betreuung exakt 50/50. 

Nein, das genügt nicht. Die Meinung des BSG dürfte da ein bißchen höher zu werten sein als die deine.

gloegg

Ich habe weiter recherchiert und in den ,,fachlichen Weisungen" der Bundesagentur für Arbeit folgenden Hinweis gefunden:

,,Legen die Eltern fest, dass sich das Kind regelmäßig zwischen 13 und 17 Kalendertagen in den verschiedenen Haushalten aufhält, liegt ein sogenanntes Wechselmodell vor. In diesen Fällen werden die Bedarfe des Kindes nicht taggenau aufgeteilt, sondern je BG zur Hälfte."

Mal schauen, ob ,,mein" Jobcenter die eigenen Weisungen kennt...

Fred

Sag ich doch. Alles andere wäre doch unlogisch. Hälftig bedeutet hälftig. Egal wie man rechnet.
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Yavanna

Und die ganze Diskussion,  obwohl der andere keine SGB II Leistungen bezieht.
Ist es trotz Kind/Kinder so verhärtet. Traurig 😢

Fred

Na ja i.d.R. gehen Beziehungen ja auseinander, weil man sich nicht versteht, nicht zusammenpasst, oft unterschiedlicher Meinung ist, und auch streitet, etc. Oft wird man vom Partner auch einfach getäuscht. Warum sollte das nach einer Trennung besser werden. Da heißt es dann, dass man sich der Kinder zuliebe verstehen müsse. Das hat aber doch während der Beziehung auch nicht geklappt. Stattdessen kommen jetzt sogar noch weitere Probleme und Minenfelder hinzu, räumliche Trennung, etwaige neue Partner, uvm.

Wer es nicht Mal schafft, 18 Jahre zusammen zu bleiben, bis das Kind erwachsen ist. Was will man noch erwarten.

Viele sind zu Beginn einer Beziehung nicht ehrlich. Wenn ich überlege, was für ein Theater meine damalige zu Beginn der Beziehung gemacht hat. Ich hatte keine Luft mehr zum Atmen. Und wie man(n) oft so ist oder zumindest ich, habe ich mich mit viel Liebe rumschlagen lassen, sie geheiratet und ein Kind gemacht. Während der Schwangerschaft war sie ruhig und wir verstanden uns blendend. Nach der Schwangerschaft ging's schon los und wurde permanent schlimmer. Entweder bekommen Frauen einen Vogel mit Kind oder sie haben von Anfang an gelogen.

Irgendwann viel dann die Aussage, sie sei Sklave hier. Damit meinte sie mich und meine Familie, die uns tausende Euro fürs Kind zusteckten, somit wir selbst nichts kaufen mussten. Da hatte ich gemerkt, dass ab jetzt etwas nicht mehr stimmte. Und alles müsse immer nach meinem Kopf laufen, sagte sie noch. Da wusste ich, ok, sie arbeitet ab jetzt nur noch gegen mich. Und so war es auch. Ich weiß bis heute nicht, ob es ihr einfach einen Schalter umgelegt hat oder was auch immer.

Ich denke, sie fühlte sich eher als Sklave vom Kind, gab aber mir die Schuld. Eine psychisch gesunde Frau kann sich auf gesunde Art und Weise auch normal vom Kind etwas lösen. Aber sie wurde total hektisch und sprang auf jeden Pups vom Kind an und reagierte dann gereizt, schrie auch mit dem Kind, etc. Ich will aber nicht sagen, dass sie nicht gut war zum Kind.

Ich hatte gesunde Vorschläge, sagte zu ihr, dass sie sich jetzt einge Stunden ins Schlafzimmer legen soll und ich kümmere mich ums Kind. Sie war aber von Anfang an diese Übermutter... schwer zu erklären. Ich arbeitete Vollzeit und wir konnten uns den Luxus erlauben, dass sie zu Hause bleiben konnte. Was auch ein Fehler war. Besser wäre gewesen, man hätte sich von Anfang an alles geteilt Kind und Arbeit.

Ich mag diese entspannten Frauen, die ihr Kind zwar über alles lieben, aber nicht auf jedes Schreien vom Kind gleich hektisch reagieren. Das war sie halt nicht.

Ich habe dann immer wieder genau das gemacht wie sie und war überhaupt nicht hektisch. Es ist doch schön sich um ein Kind zu kümmern. Wie schaffen das dann Frauen mit mehreren Kindern, wenn meine mit einem Kind schon total durchgedreht ist.



Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.