Weiterbildung bei bevorstehendem Renteneintritt

Begonnen von Miau, 02. Dezember 2022, 18:37:31

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Miau

Hallo liebe Forumsmitglieder,

bin aufs Land ausgewichen (gestiegene Mietpreise, Wohnungsknappheit in der Stadt) und bin dadurch an ein anderes JC geraten. Vom neuen SB wurde mir vor einigen Monaten eine standardisierte EGV vorgelegt. Ich wurde aufgefordert, diese sofort (beim Termin) zu unterschreiben (Nötigung), was ich nicht gemacht habe. Hauptsächlich mit mit allgemeinen Formulierungen zur Weiterbildungsmaßnahmen (klingt wie Strafvollzugsmaßnahmen), die er prinzipiell befürwortete.Von Vermittlung/unmittelbare Arbeitsaufnahme war keine Rede. Stattdessen habe ich umgehend eine individualisierte EGV hingeschickt, die (natürlich) vom SB bis dato nicht gegengezeichnet wurde.
 
Nachdem ich eine VÄM über die enorm gestiegenen Heizkosten (aufgrund der allgemeinen Gaspreissteigerung) an die Leistungsabteilung geschickt hatte, kam prompt/zeitgleich die Vorladung zum SB (Berufsberater). Man achte auf die unterschwellige Message! Die Leistungsabteilung behauptet, die angeforderten Nachweise angeblich nicht erbracht zu haben,mit Androhung von §§ 60,66,67. Also Verschleppung der Bewilligung. Die VÄM lag bereits seit 2 Monaten vor.

Die Nachweise wurden dagegen fristgerecht und nachweislich (Postbeleg) von mir erbracht. Übrigens war das JC-Schreiben auf den Anfang des Monats datiert u. wurde mir mit einer mehr als 2wöchiger Verzögerung per Billigzustellung (nicht Post) zugestellt. Die darin gesetzte Frist von ca.14 Tagen lief 2 Werktage nach Erhalt diese Schreibens ab....

In meiner EGV hatte ich Weiterbildungsmaßnahmen ausgeschlossen und mich stattdessen zu einer effektiven, da sinnvollen "Beendigung der Hilfsbedürftikeit" durch fortlaufende Bewerbungen (Teil-/Vollzeitbeschäftigung) verpflichtet.

Wurde bereits vor geraumerZeit zu einer ca. 1jährige Pseudoweiterbildungsmaßnahme gezwungen. Die reinste Unterforderung. Nicht im Mindesten qualifizierend für das angegeben Berufsziel. Mit Null Effekt für die Arbeitsaufnahme, bei sämtlichen ehemaligen Teilnehmern. Konnte man - wie so oft beim JC - nicht als Berufsqualifizierung bezeichnen, sondern als reine Disziplinierungsmaßnahme (außerdem: Bereinigung der Arbeitslosenstatistik, Einkommensquelle für den Träger). Anscheinend hat das JC kein effektives Weiterbildungkonzept für einige Akademikergruppen (es waren  v.a. Natur-und Geisteswissenschaftler u. Juristen, es waren auch kaufm. Berufe darunter).   

Als Mobilitätshilfen schlug er E-Bike/Mofa oder PKW-Kauf (Darlehen) vor. Weder das Darlehen noch die Unterhaltskosten (Sprit, Versicherung, Steuern, Reparaturen) für einen PKW kann ich derzeit ohne ausreichend bezahlten Job finanzieren. Völlig unrealistisch! Mit Zweirädern bei Wind und Wetter über die Landstraßen, ohne Fahrradstreifen/Beleuchtung und bei mit 120 KMH vorbeirauschenden Autos ist unzumutbar! Bin 64 Jahre alt.

Habe Hochschulabschluss und beziehe bald Rente und finde keine Arbeit mehr.  Erfahrungsgemäß (Bewerbungen) bin ich den Arbeitgebern einfach zu alt. Hier fahren nur Schulbusse.

Eine Weiterbildung macht objektiv und aus meiner Sicht keinen Sinn mehr (ich weiß, dass das den SB nicht interessiert (Arbeitslosenstatistik, persönl. Vermittlungserfolge)). Sie ändert für die Arbeitgeber nichts am Ablehnungsgrund (Alter). Bewerbungstrainings etc. hatte ich bereits ausreichend. Es wird einem a priori unterstellt, zu blöd dazu zu sein,sich selbst vermarkten zu können. Der Arbeitgeber ist in dieser völlig verqueren Denke (einseitige Schuldzuweisung) völlig außen vor.

Sehe nicht ein, mit Abschlägen vorzeitig in Rente zu gehen oder noch eine Weiterbildungsmaßnahme anzutreten (Verschwendung von Steuergeldern durch die JC). Wer garantiert mir, dass diese nachfolgend zum Ziel führt? Selbst hierfür bräuchte ich ebenfalls eine "Mobilitätshilfe".

Ich weiß nicht, wie ich beim Termin mit dem SB verfahren soll. Es wird um die von mir korrigierte EGV und  unsinnige Weiterbildung gehen. 

Lehne ich Weiterbildungsmaßnahmen ab (was ich tun werde), drohen (rückwirkende) Sanktionen. Bzgl. der EGV höchstwahrscheinlich ein VA (mit Widerspruchsmöglichkeit).

Gibt es noch einen anderen Weg, dies für mich sinnvoll zu händeln? Was könnte ich dem SB alternativ vorschlagen, um diesem ganzen Unsinn zu entgegehn? Was meint Ihr?


Heimatloser

Mal von deinem Verkehrsproblem abgesehen: Ich kanns gut verstehen, dass du eigentlich keine Weiterbildung mehr machen willst, sowohl aufgrund der Erfahrungen beim letzten Mal (ich kenne solche Maßnahmen leider aus eigener Erfahrung),als auch aufgrund deines Alters. Wenn dein SB dich unbedingt in eine Maßnahme stecken will, warum suchst du dir nicht selbst irgendeine Maßnahme bei Kursnet raus,die dich interessieren würde und unterbreitest das quasi als "Gegenvorschlag" ? Ob das inhaltlich tatsächlich in beruflicher Hinsicht zielführend ist, dürfte aufgrund deines Alters wohl inzwischen irrelevant sein, denn -wie du schon richtig erkannt hast- ist die Wahrscheinlichkeit, dass du nochmal einen Job kriegst, herzlich gering. Worauf ich hinaus will: wenn sie dich schon unbedingt in eine "Weiterbildung" stecken wollen und sich das nicht umgehen lässt, dann versuch wenigstens, dass du bei den Inhalten ein Wörtchen mitsprechen kannst. Denn sonst würdest du wohl unweigerlich wieder in so einer Sinnlosmaßnahme wie beim letzten Mal landen.

Miau

#2
Merci, Heimatloser!
Kursnet ist ein guter Tipp. Die Frage der Mobilität bleibt. Die der Finanzierung hierfür auch. Mir wurden auch schon einmal selbst ausgesuchte Weiterbildungen verweigert.Gentlemen's Agreement zwischen JC und Bildungsträgern...

Fettnäpfchen

Miau

Zitat von: Miau am 02. Dezember 2022, 18:37:31Nachdem ich eine VÄM über die enorm gestiegenen Heizkosten (aufgrund der allgemeinen Gaspreissteigerung) an die Leistungsabteilung geschickt hatte, kam prompt/zeitgleich die Vorladung zum SB (Berufsberater). Man achte auf die unterschwellige Message! Die Leistungsabteilung behauptet, die angeforderten Nachweise angeblich nicht erbracht zu haben,mit Androhung von §§ 60,66,67. Also Verschleppung der Bewilligung. Die VÄM lag bereits seit 2 Monaten vor.
Was hast du denn geschrieben und hast du die Teuerung auch mit einem entsprechende Heizkostenerhöhungsschreiben belegt?
Was für Nachweise?

Zitat von: Miau am 02. Dezember 2022, 18:37:31Die Nachweise wurden dagegen fristgerecht und nachweislich (Postbeleg) von mir erbracht.
Das ist gut
trotzdem um da was zu Antworten muss man schon wissen was Sache ist.

Zitat von: Miau am 02. Dezember 2022, 18:37:31Die darin gesetzte Frist von ca.14 Tagen lief 2 Werktage nach Erhalt diese Schreibens ab....
Böses JC  :no: aber fast egal weil es gibt auch den 67er § der sogar erwähnt wurde.

Zitat von: Miau am 02. Dezember 2022, 18:37:31für einen PKW kann ich derzeit ohne ausreichend bezahlten Job finanzieren.
Ich traue mich nicht mehr Auto zu fahren falls es zutrifft. Gelogen wird auf der anderen Seite des Bürotisches, also wo du hinschaust.

Zitat von: Miau am 02. Dezember 2022, 18:37:31Bewerbungstrainings etc. hatte ich bereits ausreichend.
1x hätte gereicht und danach hätte zumindest ich abgelehnt.

Zitat von: Miau am 02. Dezember 2022, 18:37:31Sehe nicht ein, mit Abschlägen vorzeitig in Rente zu gehen oder noch eine Weiterbildungsmaßnahme anzutreten (Verschwendung von Steuergeldern durch die JC).
Das ist ab 01.01.23 bis 2026 Ruhend gestellt also die Zwangsverrentung
und was Maßnahmen angeht sind fast alle falsch gefordert und werden wenn sie den Anforderungen nicht entsprechen kategorisch abgelehnt! > Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten?

Zitat von: Miau am 02. Dezember 2022, 18:37:31Was könnte ich dem SB alternativ vorschlagen, um diesem ganzen Unsinn zu entgegehn? Was meint Ihr?
Deinem Text nach zu urteilen ist der SB resistent
daher allem widersprechen (ausser der Unterschrift einer EinV bis 31.12. da auf das Recht zur Prüfung bestehen!) und alles zur Prüfung mitnehmen und z.b. hier nachfragen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Miau

Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Dezember 2022, 19:15:06Was hast du denn geschrieben und hast du die Teuerung auch mit einem entsprechende Heizkostenerhöhungsschreiben belegt?
Was für Nachweise?

Mieterhöhungsschreiben , angefügt der VÄM, dann Gaspreiserhöhung des Energieversorgers an den Vermieter (war vom JC angefordert worden). Zusätzlich geänderter DA für die erhöhte Miete.

Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Dezember 2022, 19:15:06Ich traue mich nicht mehr Auto zu fahren falls es zutrifft. Gelogen wird auf der anderen Seite des Bürotisches, also wo du hinschaust

Inwiefern traust Du Dich nicht mehr Auto zu fahren, falls was zutreffend ist? Wen/was meinst Du mit "gelogen"? Das bedarf schon einer Erklärung wie man sich mit Hartz IV und deutlich gestiegenen Lebenshaltungskosten (Lebensmittel, Strom, Sprit etc.) allein einen PKW leisten und unterhalten kann. Ich kann es jedenfalls nicht. Jahrzehntelang habe ich kein eigenes Auto benötigt. Hatte mal einen Firmenwagen zur privaten Nutzung. Entsprechend hoch wäre auch der Versicherungssatz.


Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Dezember 2022, 19:15:06Deinem Text nach zu urteilen ist der SB resistent
daher allem widersprechen (ausser der Unterschrift einer EinV bis 31.12. da auf das Recht zur Prüfung bestehen!) und alles zur Prüfung mitnehmen und z.b. hier nachfragen.

Vermutlich wird mir beim Termin der SB mitteilen, dass er angeblich meine EGV nicht akzeptieren kann und auf schriftliche Fixierung in der EGV von Weiterbildungsmaßnahmen besteht. Was mache ich dann am besten, da ich durch eine Weiterbildungum nicht jünger werde. Auch, um dann den drohenden VA abzuwenden. Das war meine Frage.
 
Der Text dieser ursprünglichen Blanko-EGV wurde hier schon einmal vor einiger Zeit in Gänze veröffentlicht, aber nicht kommentiert. Finde den Thread nicht mehr.

Fettnäpfchen

Miau

Zitat von: Miau am 02. Dezember 2022, 23:04:09Mieterhöhungsschreiben , angefügt der VÄM, dann Gaspreiserhöhung des Energieversorgers an den Vermieter (war vom JC angefordert worden). Zusätzlich geänderter DA für die erhöhte Miete.
Zitat von: Miau am 02. Dezember 2022, 18:37:31Die VÄM lag bereits seit 2 Monaten vor.
Das heißt also das dem JC alle Unterlagen nachweislich vorlagen und es nicht bearbeitet hat.
Dann dem Link folgen (einfachheitshalber)
https://hartz.info/index.php?msg=1557236 und das Musterschreiben auf deine Situation anpassen. (am Schluss ist es das selbe JC du bist der dritte fast gleiche Fall in kurzer Zeit)

Zitat von: Miau am 02. Dezember 2022, 23:04:09Inwiefern traust Du Dich nicht mehr Auto zu fahren, falls was zutreffend ist? Wen/was meinst Du mit "gelogen"?
Das wäre eine mögliche Antwort an den SB gewesen. Ich dachte das, auch mit dem gelogen, wäre anhand des folgenden Satzes
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Dezember 2022, 19:15:06Gelogen wird auf der anderen Seite des Bürotisches, also wo du hinschaust.
ersichtlich.
Du kannst aber deine eigenen Worte nehmen:
Zitat von: Miau am 02. Dezember 2022, 23:04:09wie man sich mit Hartz IV und deutlich gestiegenen Lebenshaltungskosten (Lebensmittel, Strom, Sprit etc.) allein einen PKW leisten und unterhalten kann. Ich kann es jedenfalls nicht. Jahrzehntelang habe ich kein eigenes Auto benötigt. Hatte mal einen Firmenwagen zur privaten Nutzung. Entsprechend hoch wäre auch der Versicherungssatz.

Zitat von: Miau am 02. Dezember 2022, 23:04:09Vermutlich wird mir beim Termin der SB mitteilen, dass er angeblich meine EGV nicht akzeptieren kann und auf schriftliche Fixierung in der EGV von Weiterbildungsmaßnahmen besteht. Was mache ich dann am besten, da ich durch eine Weiterbildungum nicht jünger werde. Auch, um dann den drohenden VA abzuwenden. Das war meine Frage.
In eine EinV kann durchaus eine Maßnahme verankert werden aber das ist kein Grund diese zu akzeptieren und sofort zu unterschreiben. Auf dein Recht bestehen
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Dezember 2022, 19:15:06zur Prüfung mitnehmen und z.b. hier nachfragen.
Prüfzeit mindestens 14 Tage ausbitten.
Ein VA darf normal nicht sofort gemacht werden außer du verweigerst die Unterschrift aber das sollst du ja nicht machen sondern eine Prüfzeit der EinV erbitten.
Und ob es überhaupt zu einer Maßnahme kommt sieht man später und da meldest du dich ja vorher wenn du deinen Termin hattest und entsprechendes verlangt/gefordert wird. UND dann kann man damit weitermachen.

Zitat von: Miau am 02. Dezember 2022, 23:04:09Der Text dieser ursprünglichen Blanko-EGV wurde hier schon einmal vor einiger Zeit in Gänze veröffentlicht, aber nicht kommentiert. Finde den Thread nicht mehr.
Ja mit EinV`s ist es nicht leicht da melden sich wenige zu Wort und meine Materie ist es auch nicht nur ein bißerl Randwissen.

Wenn du deinen alten Usernamen eingibst findest du unter meine Beiträge deine alten Beiträge. Wenn du dich abgemeldet hast weiß ich nicht ob die noch gespeichert sind.

MfG FN

Edit
Am besten wäre es wenn du einen Beistand mit zu dem Termin nimmst! Du wirst sehen da wird der SB eher handzahm und zusätzlich hast du noch einen Zeugen. Den Beistand aber als Beistand bezeichnen denn ein Zeuge darf abgelehnt werden ein Beistand nicht!
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Ronald BW

Niemand kann verpflichtet werden sich ein Fahrzeug anzuschaffen.

Früher war es so das der Staat ein MonatsTicket bezahlen musste wenn das beantragt wurde.
Ob das aktuell immer noch so ist weiß ich jetzt nicht.
Auf jeden Fall müssen die Arbeitszeiten des jeweiligen AN bei Nutzung des ÖPNV diesem Angebot angepasst werden.
Maßnahmen werden Staatswegen veranlasst es dürften also die gleichen Regeln gelteen wie für deren AN

Miau

Merci Ronald,
Deine Info ist sehr hilfreich! Die ÖPNV-Kostenübernahme wäre gut. Ob sich ein Arbeitgeber darauf einlässt, dass ich erst nach 9 Uhr beginnen kann, weiß ich nicht. Wie ich nach Hause kommen soll ebenfalls nicht.

Ottokar

Zitat von: Miau am 02. Dezember 2022, 18:37:31Bin 64 Jahre alt.
D.h. du bist Bj. 58? Dann erhältst du mit 66 Jahren Altersrente. Wann genau wäre es denn soweit?
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Miau

Merci Fettnäpfchen,
 
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Dezember 2022, 16:53:45Das heißt also das dem JC alle Unterlagen nachweislich vorlagen und es nicht bearbeitet hat.
Dann dem Link folgen (einfachheitshalber)
https://hartz.info/index.php?msg=1557236 und das Musterschreiben auf deine Situation anpassen. (am Schluss ist es das selbe JC du bist der dritte fast gleiche Fall in kurzer Zeit)

Die haben die VÄM zwar bearbeitet, aber einfach liegen gelassen bzw. nicht sofort verschickt. Zwischen Zustellung der Nachweisanfordewrung der Leistungsabteilung vergingen ca. 2 Wochen. Vermutlich ging intern eine Mitteilung  der Leistungsabteilung an den SB, eine Vorladung zu terminieren, wofür der SB ca. 2 Wochen brauchte. Beide Schreiben kamen zeitgleich an. Einmal per Post (Vorladung) und per Billigzusteller (Schreiben der Leistungsabteilung). Oder der Billigzusteller hat 2 Wochen für die Zustellung benötigt. Dadurch hatte ich nur noch 2 Werktage Zeit, um fristgerecht den Nachweis zu erbringen. Mit Ablauf der 1. Frist kam noch ein 2. Schreiben mit erneuter Fristsetzung, in dem behauptet wurde, ich hätte angeblich den Nachweis zur 1. gesetzen Frist nicht vorgelegt, was unzutreffend war. Also Verschleppung mit bewusster Kalkulation und Unterstellung, nicht fristgerecht meine Mitwirkungspflichten erfüllt zu haben. Drohende Folge: VÄM abgelehnt+Sanktion.

Ob es sich hierbei um dasselbe JC handelt weiß ich nicht. Wegen der herumlaufenden Spitzel werde ich mich hüten, konkret zu werden.

Heute Entwarnung: die erhöhten Heizkosten wurden bewilligt. Ein ungeheurer Druck viel von mir ab- wie wahrscheinlich bei jedem anderen Betroffenen. Wegen der Verzögerung musste ich für einen Monat in Vorleistung treten, so dass dieses Geld mir fehlte.

Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Dezember 2022, 16:53:45In eine EinV kann durchaus eine Maßnahme verankert werden aber das ist kein Grund diese zu akzeptieren und sofort zu unterschreiben. Auf dein Recht bestehen
Mit der EinV ist alles noch offen. Bin zum Termin erschienen, aber der SB war kurzfristig erkrankt.

Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Dezember 2022, 16:53:45Prüfzeit mindestens 14 Tage ausbitten.
Ein VA darf normal nicht sofort gemacht werden außer du verweigerst die Unterschrift aber das sollst du ja nicht machen sondern eine Prüfzeit der EinV erbitten.
Und ob es überhaupt zu einer Maßnahme kommt sieht man später und da meldest du dich ja vorher wenn du deinen Termin hattest und entsprechendes verlangt/gefordert wird. UND dann kann man damit weitermachen.

Das zu wissen tut einfach gut und stärkt einem den Rücken bei dieser "Unrechts- und Knüppelbehörde". Vielen Dank auch hierfür!


Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Dezember 2022, 16:53:45Wenn du deinen alten Usernamen eingibst findest du unter meine Beiträge deine alten Beiträge. Wenn du dich abgemeldet hast weiß ich nicht ob die noch gespeichert sind.

Diese EinV wurde nicht von mir reingestellt. Es muss im Mai oder Juni letzen Jahres gewesen sein. Den Namen des Users erinnere ich nicht mehr. Hilfreich zum Auffinden sind evtl. folgende Details und Merkmale:

Auf jeden Fall ist es bei dieser einseitig formulierten Blanko-EinV so, dass sie willkürlich- nach "Bedarf", den das JC festlegt oder falls Veränderungen in den persönlichen Verhältnissen- abgeändert wird, ansonsten "Anpassung durch Fortschreibung".. Sie ist "bis auf Weiteres gültig". Ein Beiblatt (Laufzettel, "Mein Wegweiser") ist ausdrücklich Bestandteil dieser EinV. . Dieses Beiblatt soll ich aber lediglich zur Kenntnis nehmen: "Mir ist bekannt, dass das (Beiblatt).. in der jeweils gültigen Fassung Bestandteil dieser EinV ist". Des Weiteren soll mir lediglich "bekannt" sein, dass in diesem Beiblatt "meine Integrationsbemühungen und Integrationsschritte an den jeweiligen Eingliederungsprozess konkretisiert und aktualisiert werden". Auf diesem Laufzettel werden dann fortlaufend die jeweiligen Maßnahmen ("Unterstützungsleistungen des JC") aktualisiert und konkretisiert. Unterpunkte des Beiblatts: "Mein Ziel, Mein Teilziel, Mein nächster Schritt, Was mir noch dabei wichtig ist". Der SB hatte damals dieses Beiblatt unausgefüllt unterschrieben.

Vielleicht finde ich ja noch den genauen+gesamten Text hier im Forum.
 
Der Leistungsbezieher soll sich u.a. im Rahmenvertrag zu "allen" Eingliederungsmaßnahmen zur Verringerung/Beendigung der Hilfebedürftigkeit verpflichten. Die Leistungen u. Pflichten des JC bestehen unkonkret und entindividualisiert in der Beendigung oder Verringerung (also Aufstocken) der Hilfsbedürftikeit. Ansonsten soll der SB den Leistungsbezieher bei seinen "Vorhaben"lediglich unverbindlich und unkonkret "beratend und unterstützend" tätig sein.Also sittenwidrig und einseitig.

Meine vorgelegte EinV sieht anders aus. Sie hat Gültikeit bis Januar 2023 (6 Monate).
Befürchte, dass der Termin beim SB doch nochh im Dezember erfolgt und dazu dient, mir eine Weiterbildung aufzuzwingen und in die EinV einfließen zu lassen und anschließend in den VA. Oder sehe ich das falsch?


Miau

Zitat von: Ottokar am 06. Dezember 2022, 13:01:31
Zitat von: Miau am 02. Dezember 2022, 18:37:31Bin 64 Jahre alt.
D.h. du bist Bj. 58? Dann erhältst du mit 66 Jahren Altersrente. Wann genau wäre es denn soweit?

Ja ich gehe regulär in die Altersrente.Warum ist denn für Dich das genaue Datum von Interesse?
Error: der gesamte Wortlaut der EinV war im Mai oder Juni diesen Jahres  von einem anderen User  hier veröffentlicht worden


Fettnäpfchen

Miau

Zitat von: Miau am 06. Dezember 2022, 16:10:04Ja ich gehe regulär in die Altersrente.Warum ist denn für Dich das genaue Datum von Interesse?
:scratch:  Damit er für eine passende Antwort die nötigen Daten hat.
Oder findest du es korrekt wenn dich dein JC so kurz vor der Rente in (sicherlich) überflüssigen Maßnahmen zwischen parkt.
Meiner Meinung nach könnte das durchaus eine Nachfrage/hinweis beim Bundesrechnungshof wert sein wenn Steuergelder dermaßen verschleudert werden.

Zitat von: Miau am 06. Dezember 2022, 16:10:04Error: der gesamte Wortlaut der EinV war im Mai oder Juni diesen Jahres  von einem anderen User  hier veröffentlicht worden
das dürfte zweitrangig sein da diese EinV keine Gültigkeit mehr hätte wenn sie abgeschlossen oder als VA erlassen worden wäre.

Zitat von: Miau am 06. Dezember 2022, 15:07:44Heute Entwarnung: die erhöhten Heizkosten wurden bewilligt.
:ok:

Zitat von: Miau am 06. Dezember 2022, 15:07:44Mit der EinV ist alles noch offen. Bin zum Termin erschienen, aber der SB war kurzfristig erkrankt.
Hoffentlich hast du die Fahrtkostenerstattung nicht vergessen!

Zitat von: Miau am 06. Dezember 2022, 15:07:44Das zu wissen tut einfach gut und stärkt einem den Rücken bei dieser "Unrechts- und Knüppelbehörde". Vielen Dank auch hierfür!
Vorsicht auch da versuchen die einen zu "übertölpen".
Antworten wie > das muss ich überprüfen lassen und das dauert seine Zeit schließlich haben die Berater noch anderes zu tun als auf Zuruf sofort alles stehen und liegen lassen um meine Angelegenheiten zu sichten< sind logisch nachvollziehbar und sollten selbst einem SB einleuchten.
Ansonsten halt wie die SB machen und alles gebetsmühlenartig wiederholen.

Zitat von: Miau am 06. Dezember 2022, 15:07:44Befürchte, dass der Termin beim SB doch nochh im Dezember erfolgt und dazu dient, mir eine Weiterbildung aufzuzwingen und in die EinV einfließen zu lassen und anschließend in den VA. Oder sehe ich das falsch?
Egal ob Dez. oder Jan. o. .....
Wie du am besten vorgehst ist ja eindeutig vorgeschlagen worden.
und ich bin sicher wenn Ottkar antwortet dass das Maßnahmenproblem behoben werden wird.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Miau

Zitat von: Fettnäpfchen am 06. Dezember 2022, 17:15:09Damit er für eine passende Antwort die nötigen Daten hat.
Oder findest du es korrekt wenn dich dein JC so kurz vor der Rente in (sicherlich) überflüssigen Maßnahmen zwischen parkt.
Meiner Meinung nach könnte das durchaus eine Nachfrage/hinweis beim Bundesrechnungshof wert sein wenn Steuergelder dermaßen verschleudert werden.

Eine Weiterbildungsmaßnahme ist in meinem Alter unsinnig, macht mich für die Arbeitgeber nicht attraktiver oder jünger. Mir fehlen keine Berufabschlüsse. Auch bin ich ausreichend qualifiziert. Profitieren werden der SB, der Bildungsträger und die Statistiker. Ab wann sollen die Leute denn jetzt gem. des neuen Bürgergelds anstatt wie in der Vergangenheit auf Teufel komm raus in irgendeine Arbeit vermittelt zu werden nun in Bildung u. Qualifizierung gedrängt werden? Scheue mich ein wenig, meine persönlichen Daten hier preiszugeben, wegen der Spitzel. Also gut:  Anfang Juli 2024 gehe ich in Rente.

Zitat von: Fettnäpfchen am 06. Dezember 2022, 17:15:09as dürfte zweitrangig sein da diese EinV keine Gültigkeit mehr hätte wenn sie abgeschlossen oder als VA erlassen worden wäre.

Mir wurde im Juli diesen Jahres meine EinV vorgelegt. Der Text meiner EinV war original derselbe wie die EinV eines anderen Users. Den hatte er ca. im Mai/Juli diesen Jahres hier editiert.

Mein Gegenentwurf zur EinV ist auf 6 Monate gültig (endet Anfang Januar 2023). Sie ist also noch aktuell, wenn auch nicht vom SB gegengezeichnet und hätte bei der nicht stattgefundenen Vorladung beim SB verhandelt und abgeändert werden können. Oder kann kein VA draus gemacht werden, weil mein Gegenentwurf Anfang 2023 abläuft?
Da die vorgelegte EinV "bis auf weiteres gültig" sein soll, muss ich dann im Januar wieder einen neuen Gegentwurf schicken?


Zitat von: Fettnäpfchen am 06. Dezember 2022, 17:15:09Vorsicht auch da versuchen die einen zu "übertölpen".
Antworten wie > das muss ich überprüfen lassen und das dauert seine Zeit schließlich haben die Berater noch anderes zu tun als auf Zuruf sofort alles stehen und liegen lassen um meine Angelegenheiten zu sichten< sind logisch nachvollziehbar und sollten selbst einem SB einleuchten.
Ansonsten halt wie die SB machen und alles gebetsmühlenartig wiederholen

Verstehe ich nicht. Worin liegt das Übertölpeln seitens des JC?

Ich habe mich nur dafür bedankt, dass mir hier mit Eurer Unterstützung bzgl. der EinV der Rücken gestärkt wird und Unterstützung angeboten wird.


Fettnäpfchen

#13
Miau

Zitat von: Miau am 06. Dezember 2022, 18:12:54Mein Gegenentwurf zur EinV ist auf 6 Monate gültig (endet Anfang Januar 2023). Sie ist also noch aktuell, wenn auch nicht vom SB gegengezeichnet
Wie kommst du denn auf die Idee das dein Entwurf gültig ist.
Für einen öffentlich rechtlichen Vertrag braucht es von den Vertragsparteien eine Unterschrift, also von beiden.
(Beim Kooperationsplan schaut das anders aus aber den gibt es noch nicht.)

Zitat von: Miau am 06. Dezember 2022, 18:12:54Eine Weiterbildungsmaßnahme ist in meinem Alter unsinnig, macht mich für die Arbeitgeber nicht attraktiver oder jünger. Mir fehlen keine Berufabschlüsse. Auch bin ich ausreichend qualifiziert.
Eben und deswegen kannst du nicht in irgendeine Maßnahme gesteckt werden sondern es muss eine sein die dir hilft und die gibt es nicht und zweimal die selbe Maßnahme ist erst recht nicht!

Zitat von: Miau am 06. Dezember 2022, 18:12:54Da die vorgelegte EinV "bis auf weiteres gültig" sein soll, muss ich dann im Januar wieder einen neuen Gegentwurf schicken?
Mit absoluter Sicherheit nicht.
Falls dir der Gedanke noch nicht gekommen ist:
Die SB hat dich einfach ignoriert, Ihre Arbeit nicht gemacht und daher
musst du dich auch um nichts kümmern. Ausser die melden sich bei dir und ansonsten ist das einzige wichtige für dich an deinen WBA zu denken.
und natürlich einen Job finden
aber selbst die Bewerbungen musst du nicht nachweisen da es keine Einv gibt die Gültigkeit hat.

Zitat von: Miau am 06. Dezember 2022, 18:12:54Verstehe ich nicht. Worin liegt das Übertölpeln seitens des JC?
ist wohl zu ausführlich gewesen. In einfachen Worten:
Es kann passieren das die Prüfzeit nicht bewilligt werden will oder nur ein zwei o. drei Tage.

Zitat von: Miau am 06. Dezember 2022, 18:12:54Mir wurde im Juli diesen Jahres meine EinV vorgelegt. Der Text meiner EinV war original derselbe wie die EinV eines anderen Users. Den hatte er ca. im Mai/Juli diesen Jahres hier editiert.
Das verstehe ich überhaupt nicht.  :weisnich:
Liest sich als ob der SB die EinV aus diesem Forum kopiert und dir als EinV vorgelegt hat.

Zitat von: Fettnäpfchen am 06. Dezember 2022, 17:15:09Hoffentlich hast du die Fahrtkostenerstattung nicht vergessen!
UND?

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Miau

#14
Zitat von: Ottokar am 06. Dezember 2022, 13:01:31D.h. du bist Bj. 58? Dann erhältst du mit 66 Jahren Altersrente. Wann genau wäre es denn soweit?

07/2024. Und nun?
 
@ fettnäpchen
Fahrtkosten: Nein, hatte ich nicht vergessen und bekommen. Zufrieden?

editierte EinV des anderen Users: vielleicht handelt es sich um dasselbe JC, die eine solche EinV standarmäßig benutzen und nur die darin die entsprechenden Namen einsetzen?

Kooperationsplan: wohl erst ab dem 01.07.2023 möglich? Dann für Leistungsbezieher keine Einforderung der Pflichterfüllung des JC  mehr möglich? Es werden darin lediglich nur unverbindliche, nicht rechtsverbindliche  Absprachen getroffen? Also kein öffentlich-rechtlicher Vertrag mehr abgeschlossen? Muss darin auch der Leistungsbezieher nur unverbindliche Absprachen mit dem JC treffen? Wenn nein, wäre das nicht die totale Einseitigkeit und somit jeder Kooperationsvertrag nicht rechtswirksam und auch nicht anfechtbar?