Postzustellung

Begonnen von Lilie79, 02. Dezember 2022, 19:22:36

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Lilie79

Hi zusammen,


Ich warte seit 1 Woche darauf das ich meinen neuen Heizabschlag meines Stromanbieters in der Post habe. Wir haben seit 1 Woche keinen Postler mehr gesehen. Wie soll ich jetzt weiter vorgehen? Ich habe die Preisanpassung nur in meinem online Konto... Ich kann nix ausdrucken... ich muss das ja an die Leistungsabteilung senden... Was nun ? Wie weiter ? Ich bekomme Panik da ab 3 Januar der neue Heizabschlag fällig ist. Und noch nichts abgegeben werden konnte ?

Lina

Zitat von: Lilie79 am 02. Dezember 2022, 19:22:36Hi zusammen,


Ich warte seit 1 Woche darauf das ich meinen neuen Heizabschlag meines Stromanbieters in der Post habe. Wir haben seit 1 Woche keinen Postler mehr gesehen. Wie soll ich jetzt weiter vorgehen? Ich habe die Preisanpassung nur in meinem online Konto... Ich kann nix ausdrucken... ich muss das ja an die Leistungsabteilung senden... Was nun ? Wie weiter ? Ich bekomme Panik da ab 3 Januar der neue Heizabschlag fällig ist. Und noch nichts abgegeben werden konnte ?

Dann mach doch eine Foto von Deiner online- Preisanpassung und sende das an das JC.

Lilie79

Omg du bist mein Retter in der Not . Darauf wäre ich nicht gekommen....so mache ich es ganz lieben Dank dir !  :sehrgut:

Lilie79

Hallo zusammen,

habe am 3 Dezember dem JC meine neue Preisanpassung der Heizkosten geschickt. Es sind 73 Euro mehr. Bisher kam noch keine Rückmeldung das der Antrag auf Übernahme der Mehrkosten abgelehnt wurde bzw bewilligt wurde. Kann es sein das das JC es gar nicht bearbeitet weil es ja ab Januar 50 Euro mehr gibt. Und sie deswegen die Mehrkosten für Heizung nicht übernehmen?

TripleH

Nein, das eine hat nichts mit dem anderen zu tun. Wahrscheinlich wurde es schlicht und einfach noch gar nicht bearbeitet.

Lilie79

Habe gerade das Bewilligungsschreiben aus dem Briefkasten geholt....der Witz ist das  mir 48 Euro vom 73 Euro für Heizung mehr bewilligt worden sind und ich vom Regelsatz ( von 50 Euro mehr) selber noch 25 Euro selber zahlen darf? Und ich dann vom Regelsatz ab 1.1.23 nur 25 Euro mehr habe ? Ist das rechtens so ? Oder muss ich bei dem Bewilligungsbescheid ( 48 mehr für Heizkosten) Widerspruch einlegen?
 :weisnich:
Meine Frage: Habe ich Anspruch darauf das alle Mehrkosten für Heizung vom JC übernommen werden?

TripleH

Stand da keine Begründung dabei?

Lilie79

#7
Begründung: Es sind folgende Änderungen eingetreten : Berücksichtigung höherer Heiz/ Stromkosten ab 01.01.23
Wie sich die Leistungen im einzelnen zusammen setzen können sie im Berechnungsbogen ersehen
Es sind mir nur 48 Euro mehr bewilligt worden. Mehr kann man auch im Berechnungsbogen nicht sehen.
Und nun ?
Wieso werden von 73 Euro nur 48 Euro mehr bewilligt? Das JC muss doch alles für Heizung bezahlen? 
Dezember Heizkosten Abschlag 111 Euro ab 1.1. 23
148,70..... Zu zahlen beim Stromanbieter ab 1.1.23 sind 184 Euro
35,30 Euro soll ich selber zahlen ab 1.1.23 ist das rechtens?
Ich vermute das das JC die 148,70 Euro als angemessen bewertet hat. Und mir nur soviel bewilligt wurde weil ich bei einer evtl Gutschrift von überzahlten Heizkosten zuviel ans JC zurück zahlen muss.
Muss ich trotzdem beim JC einen Widerspruch einlegen das man  die vollen Kosten übernimmt?

Yavanna

War die Erhöhung denn nur für Heizkosten, oder, wie du aus dem Bescheid zitiert hast, auch anteilig für Strom?

TripleH

Man müsste den Abschlagsbescheid sehen und den neuen Berechnungsbogen ab Januar.

Kopfbahnhof

Eigentlich nicht schwer, HK muss das JC in voller Höhe Übernehmen auch den Abschlag.
Wenn der Verbrauch in etwa gleich geblieben ist.

Haushaltstrom ist dein Problem und hat nichts mit dem JC zu tun. (außer für Heizung)

Ottokar

Um hier weiter helfen zu können, muss man erst mal genau wissen, was eigentlich Sache ist.
Du heißt mit Strom? WIE? Heizlüfter, Ölradiador, Konvektoren oder Nachtspeicherheizung?
Ist der Heizstrom ein separater Kreislauf mit eigenem Zähler, oder wie werden die Kosten dafür ermittelt/gemessen/berechnet?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Lilie79

#12
Danke für eure Antworten ich lade alles Mal hoch nach den Feiertagen.🙂 Wünsche allen ein schönes Weihnachtsfest und schöne Feiertage.

horst

Zitat von: Lilie79 link=msg=1562500 date=1671714970
Muss ich trotzdem beim JC einen Widerspruch einlegen das man  die vollen Kosten übernimmt?

/quote]
Den Heizlüfter fürs Bad und die Nachtspeicheröfen sollten sie schon voll übernehmen,
deshalb auch Einspruch und auf die Antwort des JC warten.

Dir auch eine schönen Weihnachten.


Kopfbahnhof

Zitat von: horst am 22. Dezember 2022, 21:47:22Den Heizlüfter fürs Bad
Der wurde noch nie voll Übernommen, dafür gibt es eine Pauschale, sofern vorhanden.