Wiederholt Erhöhung der mtl. NK durch den Vermieter

Begonnen von Lina, 03. Dezember 2022, 14:09:14

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Lina

Hallo, ist es jetzt überall so, dass die Betriebsnebenkosten wiederholt in kurzen Abständen von Vermieter erhöht werden?

Das Argument des Vermieters:

"Wie Sie den Medien entnehmen konnten, steigen die Kosten für Energie rasant an. So hat mich die Firma XYZ darüber informiert, dass ab Januar 2023 monatliche Mehrkosten allein für die Fernwärme in Höhe von ungefähr 580,-- Euro anfallen werden".

Gibt es ab 2023 keine Preisbremse? Stimmt das mit den Preiserhöhungen wird das nicht durch die Regierung gestoppt?


Kopfbahnhof

Zitat von: Lina am 03. Dezember 2022, 14:09:14wiederholt in kurzen Abständen von Vermieter erhöht werden?
Nein und der VM darf es auch nicht einfach machen.
(nur im Rahmen mit einer BK Abrechnung)

Also besser keine Zustimmung an den VM dafür geben.

Auf jeden Fall mit dem JC vorher darüber reden.

Ratlos

Zitat von: Lina am 03. Dezember 2022, 14:09:14"Wie Sie den Medien entnehmen konnten, steigen die Kosten für Energie rasant an. So hat mich die Firma XYZ darüber informiert, dass ab Januar 2023 monatliche Mehrkosten allein für die Fernwärme in Höhe von ungefähr 580,-- Euro anfallen werden".
Das Schreiben dieser Firma XYZ muss er dir schon vorlegen. Der pauschale Hinweis genügt nicht.
Die zu erwartenden BKA-Kosten geteilt durch 12 Monate ergibt die korrekte Höhe des Abschlages.
(Kann auch aufgeteilt werden in Heizkosten und Nebenkosten)

Lina

Der Vermieter hat mit der Betriebsnebenkosten Abrechnung 2021,die wir im Juli bekommen haben, die NK um 25,-- Euro erhöht mit Hinblick auf die zu erwartenden höheren Kosten für Wärme/Energie. Jetzt will er schon wieder 20,-- Euro mehr ab Januar 2023.

Ratlos

Ist doch ganz einfach:
Wenn die gesamten Nebenkosten jährlich 1.200 € betragen : 12 Monate = 100 € angemessener Abschlag.
Der VM muss nicht mit seinem Geld in Vorlage gehen, er darf sich aber durch überhöhte Abschlagszahlungen auch keinen zinslosen Kredit verschaffen.
Aber eine Erhöhung um insgesamt 45 € halte ich für gerechtfertigt. Meine eigene stieg um 65 %.
Kommt natürlich auch drauf an was du bisher monatlich bezahlst.

violet

Zitat von: Lina am 04. Dezember 2022, 15:14:08Der Vermieter hat mit der Betriebsnebenkosten Abrechnung 2021,die wir im Juli bekommen haben, die NK um 25,-- Euro erhöht mit Hinblick auf die zu erwartenden höheren Kosten für Wärme/Energie.

dann hat er seine Möglichkeit schon "verbraucht" und muss sich damit halt abfinden
hätte die Preissteigerungen richtig einkalkulieren sollen

Yavanna

Ich kenne deine Situation nicht, aber es ist zur Zeit auch eine taktische Überlegung.
Bist du im Leistungsbezug? Dann reich die Erhöhung ein und schau, ob das Jobcenter diese übernimmt, WEIL

Bist du zur nächsten Abrechnung noch im Bezug, kann es dir egal sein. Nichts gewonnen, nichts verloren.
Bist du nicht mehr im Bezug, ist eine evtl Nachzahlung geringer oder gibt es ein Guthaben, kannst du dieses behalten.

violet

und genau deswegen werden nur die tatsächlichen aufwendungen übernommen,
damit solche vorausschauende schlaumeier keine gelder einkassieren, welche ihnen gar nicht zustehen

terrier

Zitat von: violet am 04. Dezember 2022, 16:32:45
Zitat von: Lina am 04. Dezember 2022, 15:14:08Der Vermieter hat mit der Betriebsnebenkosten Abrechnung 2021,die wir im Juli bekommen haben, die NK um 25,-- Euro erhöht mit Hinblick auf die zu erwartenden höheren Kosten für Wärme/Energie.

dann hat er seine Möglichkeit schon "verbraucht" und muss sich damit halt abfinden
hätte die Preissteigerungen richtig einkalkulieren sollen

Wie hätte der Vermieter denn im Juli 22 die ja wohl exorbitanten Preiserhöhungen zum Jahresende einkalkulieren können oder sollen? Das ging wohl garnicht.
-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

Yavanna

Zitat von: violet am 04. Dezember 2022, 17:49:28und genau deswegen werden nur die tatsächlichen aufwendungen übernommen,
damit solche vorausschauende schlaumeier keine gelder einkassieren, welche ihnen gar nicht zustehen

Und warum ist es in deinen Augen keine "tatsächliche Aufwendung", wenn der Vermieter sie verlangt?