Angemessenheitsfiktion nach Umzug

Begonnen von Sese, 08. Dezember 2022, 16:02:18

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Sese

Hallo liebes Forum,

ich bin mit meiner 9-jährigen Tochter in eine größere Wohnung gezogen (wir hatten vorher nur 1 gemeinsames Schlafzimmer).

Aufgrund der Preissteigerungen und des knappen Wohnraums gibt es hier derzeit praktisch keine
"angemessenen" Wohnungen.
Mit viel Glück habe ich eine Wohnung bekommen, allerdings 88 Euro über der Angemessenheitsgrenze.
Ich habe dem JC den Umzug mitgeteilt mit der Bitte, von der Angemessenheitsfiktion nach Paragraph 67 Abs. 3 Gebrauch zu machen.
Anbei habe ich meine Bemühungen, eine günstigere Wohnung zu bekommen sowie die Nichtverfügbarkeit "angemessener" Wohnungen dokumentiert.

Das Jobcenter hat geantwortet, dass es nur die maximal mögliche Miete der Angemessenheitstabelle bezahlt und wie folgt argumentiert:

"...Sie haben keine vorherige Zustimmung eingeholt. Diese hätte aufgrund der Unangemessenheit der Unterkunftskosten auch nicht erteilt werden können. Bitte beachten Sie hierzu, dass bei der Neuanmietung immer eine vorherige Zusicherung zur Anmietung der Wohnung erfolgen muss.
Die von Ihnen begehrten Sonderregelungen des Paragraphen 67 Abs. 3 SGB II gelten in diesem Fall nicht."

Ist das so korrekt ?


Kopfbahnhof

Zitat von: Sese am 08. Dezember 2022, 16:02:18Ist das so korrekt ?
Erst mal ja

Zitat von: Sese am 08. Dezember 2022, 16:02:18nur die maximal mögliche Miete der Angemessenheitstabelle bezahlt
Ist schon mal besser das es in der Höhe Übernimmt, statt bei den alten Kdu zu bleiben.
(der bisherigen Wohnung und Umzug ohne vorherige Genehmigung)

Zitat von: Sese am 08. Dezember 2022, 16:02:18sowie die Nichtverfügbarkeit "angemessener" Wohnungen dokumentiert.
Abwarten bis der neue Bescheid da ist und dann evtl. in Widerspruch gehen.
Notfalls muss es dann Abschließend, vor dem Sozialgericht geklärt werden.

Sese

Das kam heute mit dem neuen Bescheid.
Ich würde natürlich nur Widerspruch einlegen, wenn ich im Recht bin.
Deshalb frage ich ja hier nach.
Ich hatte auch mit der Härtefall-Regelung argumentiert (Dringlichkeit des Umzugs), aber darauf ist das JC nicht eingegangen.

Kopfbahnhof

Zitat von: Sese am 08. Dezember 2022, 16:45:14wenn ich im Recht bin
Das weißt du erst, wenn es zur Klage kommen sollte.

Der Umzug war Notwendig, angemessene Wohnungen gibt es Null, also was hättest du anders tun können?
Das JC schreibt ja selbst alles was über den Richtlinien ist, wird sowieso Abgelehnt.

PaulHilft

Ich bin gerade wegen eines sehr ähnlichen Sache vor Gericht. Doch will ich die Umzugskosten und eine Anteile einmalige Nebenkostennachzahlugn haben.

Das mit der KDU so Millimeter genau zu haben, ist nicht in Ordnung. Vor allem wenn es keine Wohnungen gibt. Ich es nicht aktuell sogar so, dass eh die vollen KDU für 6 Monate, 12 oder 24 übernommen werden?
Quell

Das es sowieso mega unmenschlich und asozial von der Behörde ist, ist klar. Ich nenne das die asoziale Fatze des Staates.

jens123

Leider wird sich zudem kein Gericht damit beschäftigen, auch wenn ich die persönliche Situation verstehe. Der Knackpunkt ist, dass die vorherige Zustimmung (oder zumindest irgendein Antrag), gar nicht erst versucht wurde einzuholen. Bereits an der Stelle wird das abgebügelt, mit der Sache selbst (ob die höhere Miete übernommen werden sollte) wird sich nicht beschäftigt werden.

Sese

Hätte ich auf die Zustimmung gewartet (die ich ja laut JC eh nicht bekommen hätte), wäre die Wohnung weg gewesen.

Ist denn die "vorherige Zustimmung" oder "der Versuch, sich die Zustimmung einzuholen" eine Voraussetzung, dass die Angemessenheitsfiktion greift ?

Wie ist da die Rechtsgrundlage ?


OLD-MAN

Mehr als das Angemessene gibt es nicht, find´ dich damit ab!

Pers. Meinung: Wie kann man ohne die finanzielle Sicherheit in eine 88,- € teurere Wohnung ziehen? Ist mir unverständlich!

Gerade in dieser Zeit der Inflation und Energiepreissteigerungen werden dir die 88,- € noch bitter weh tun! (Stichwort: Haushaltsenergie).

Sese

Ganz einfach:

weil es aufgrund der Inflation keine angemessenen Wohnungen gibt !

Die Frage ist vielmehr die:

wie kann noch trotz Inflation und Preissteigerungen stur an den alten Angemessenheitsgrenzen festgehalten werden !!??

Bezüglich Haushaltsenergie mache ich mir keine Sorgen.
Meine Tochter und ich haben einen Jahresverbrauch von nur 600kwh.

Ich komme mit dem Geld aus, aber mich interessiert halt auch die Rechtsgrundlage bezüglich der Angemessenheitsfiktion.



Yavanna

Da es, wie geschrieben, noch keine eindeutige Rechtslage gibt, kannst du ja bis vors BSG ziehen. Dann wäre es geklärt. Die gleiche Problematik wird ja auch beim Bürgergeld auftauchen

TripleH

Zitat von: Sese am 08. Dezember 2022, 16:02:18ich bin mit meiner 9-jährigen Tochter in eine größere Wohnung gezogen (wir hatten vorher nur 1 gemeinsames Schlafzimmer).

War das nur eine 1-Zimmer Wohnung? Wenn nein: warum konntest du dir nicht ein kombiniertes Wohn/Schlafzimmer einrichten und das Schlafzimmer dem Kind überlassen?

OLD-MAN

Zitat von: TripleH am 09. Dezember 2022, 09:40:31warum konntest du dir nicht ein kombiniertes Wohn/Schlafzimmer einrichten und das Schlafzimmer dem Kind überlassen?

Es ist müssig, über Dinge zu diskutieren, die nicht zu ändern sind! Das "wieso und warum" ist hier jetzt völlig uninteressant!

Sese

Zitat von: TripleH am 09. Dezember 2022, 09:40:31
Zitat von: Sese am 08. Dezember 2022, 16:02:18ich bin mit meiner 9-jährigen Tochter in eine größere Wohnung gezogen (wir hatten vorher nur 1 gemeinsames Schlafzimmer).

War das nur eine 1-Zimmer Wohnung? Wenn nein: warum konntest du dir nicht ein kombiniertes Wohn/Schlafzimmer einrichten und das Schlafzimmer dem Kind überlassen?

Wir waren nur als Notlösung übergangsweise bei meinen Eltern untergekommen.
Sie hatten uns 1 Zimmer+Küche+Bad zur Verfügung gestellt (kein Wohnzimmer).
Ich kam direkt aus dem Ausland, und meine Tochter kam von ihrer Mutter aus einem anderen Bundesland.


TripleH

ZitatDas "wieso und warum" ist hier jetzt völlig uninteressant!

Es geht darum, ob überhaupt ein wichtiger Grund für den Umzug vorlag, so dass das Jobcenter hätte zustimmen müssen.

ZitatSie hatten uns 1 Zimmer+Küche+Bad zur Verfügung gestellt (kein Wohnzimmer).

Also gab es einen wichtigen Grund. Jetzt musst du nur noch rausfinden, ob deine örtliche Kommune über ein sogenanntes "schlüssiges Konzept" verfügt.