Keine Rücksicht auf das Alter?

Begonnen von Miau, 12. Dezember 2022, 12:55:55

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Miau

Hallo, liebe Forumsmitglieder,

mit dem neuen Bürgergeld sollen ältere Arbeitslose nicht mehr "gesondert" behandelt werden. Der Grund hierfür ist vermutlich der Fachkräftemangel, hervorgerufen u.a. durch die geburtenstarken Jahrgänge, die inzwischen in Rente gegangen sind. Die Älteren sollen dem Arbeitsmarkt wohl noch zur Verfügung stehen, um diese Lücke abzufedern..

Die Zwangsverrentung ab dem 63. Lbsj. wurde bis 2026 ausgesetzt.

Übergangsweise soll ein "Bestandsschutz" für ältere Arbeitslose bestehen. Was beinhaltet dieser?

Soll diese Personengruppe fortan so von den SBs behandelt werden wie jüngere Arbeitslose?
Also volles Programm bei Vermittlung, Maßnahmen und Bewerbungen?

Was ändert diese Gleichbehandlung daran, wenn Arbeitgeber dennoch oft Vorbehalte gegen (Langzeit-) Arbeitlose haben oder es für sie keinen Sinn macht, ältere Arbeitslose einzustellen, wenn der Rentenbezug absehbar ist?

Lina

Zitat

"Die Zwangsverrentung ab dem 63. Lbsj. wurde bis 2026 ausgesetzt."

D.h. doch, man muß ab 2023 nicht mehr vorzeitig in Rente gehen aber, wenn man die Voraussetzungen erfüllt, kann man in Altersrente mit Abschlägen gehen wenn man das will?

Miau

#2
Bis zum 31.12.2022 kann das JC einen zwangsweise mit 63 in Rente schicken (das bedeutet dann zwangsweise Abschläge auf Lebenszeit hinzunehmen), sofern diese nicht so niedrig ist, dass ergänzend Grundsicherung gezahlt werden muss. Ist dies der Fall, darf das JC die Zwangsverrentung mit 63 nicht betreiben.

Ab dem 1.1.2023 darf eine Zwangsverrentung mit 63  vorerst nicht mehr veranlasst werden.

Klar kann man freiwillig mit 63 Jahren in Rente gehen. Wenn man lebenslang die Abschläg hinnehmen will/kann. Mit 63 Jahre ist vorzeitig, die Regelaltersgrenze ist nicht erreicht, daher die Abschläge.

Leider keine Antworten auf meine Fragen....

Fettnäpfchen

Zitat von: Miau am 12. Dezember 2022, 13:42:10Leider keine Antworten auf meine Fragen....
nach 60 Minuten  :weisnich:

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

OLD-MAN

Miau,

du hast das Prinzip der Zwangsverrentung nicht verstanden!

Miau

wüsste nicht, dass ich das behaupet hätte, das Prinzip der Zwangsverrentung verstanden zu haben
dann klär mich doch mal auf , anstatt mich runter zu putzen!I

Zitat von: Fettnäpfchen am 12. Dezember 2022, 15:19:10nach 60 Minuten  :weisnich:

warum fängst Du denn nach 60 Minuten nicht damit an? Du bist doch schon länger hier. Wie man nur so schnell sich auf den Schlips getreten fühlen kann (Thema Fahrtkostenerstattung)...

TripleH

Du meinst die Regelung des § 53 Abs. 2 SGB II:

Zitat(2) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die
Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen haben, ohne
dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist, gelten nach
Ablauf dieses Zeitraums für die Dauer des jeweiligen Leistungsbezugs nicht als arbeitslos. [gilt bis
zum 31. Dezember 2022]

Dazu sieht der Gesetzesentwurf in § 65 Abs. 8 SGB II vor:

Zitat(8) 1Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die am 31. Dezember 2022 aufgrund von § 53a Absatz 2 in
der bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Fassung nicht als arbeitslos galten, gelten auch weiterhin
nicht als arbeitslos, sofern die Voraussetzungen des § 53a Absatz 2 in der bis zum 31. Dezember 2022
geltenden Fassung weiter vorliegen. 2Die Vorschrift hat keine Auswirkungen auf die Erbringung von
Eingliederungsleistungen.




Miau

#7
Erst mal merci. Damit kann ich schon eher etwas anfangen. Ich wäre dankbar, wenn das mir mal erläutert werden würde.

Zitat von: TripleH am 12. Dezember 2022, 15:36:43gelten nach
Ablauf dieses Zeitraums für die Dauer des jeweiligen Leistungsbezugs nicht als arbeitslos. [gilt bis
zum 31. Dezember 2022]

was bdeutet das dann, wenn ich  (weit über 58 Jahre alt) für die Statistik nicht als arbeitslos gelte, es aber faktisch bin und Leistungsbezieher obendrein? Und was bedeutet das in puncto Eigenbemühungen, Vermittlung, Maßnahmen? Obwohl schwer vermittelbar allein aufgrund meines Alters?

quote author=TripleH link=msg=1561583 date=1670855803](.....) 2Die Vorschrift hat keine Auswirkungen auf die Erbringung von
Eingliederungsleistungen.
[/quote]
Also hier der Bestandsschutz und AlgII muss weiterhin gezahlt werden.

Habe bei haufe.de nichts Aktuelles gefunden

Kopfbahnhof

Zitat von: Miau am 12. Dezember 2022, 16:22:29Und was bedeutet das in puncto Eigenbemühungen, Vermittlung, Maßnahmen?
Das man so behandelt wird wie ein 20 jähriger auch.

Der Deutsche Untertan hat gefälligst zu Arbeiten bis er Tot umfällt.

Kenne deine Lage nicht, evtl. kannst du dich zur RV retten?
Bei mir ist das schon seit 10 Jahren so, die sind zuständig für die Wiedereingliederung.
Somit hat das JC da nichts mehr zu melden :grins:

Miau

Zitat von: Kopfbahnhof am 12. Dezember 2022, 16:40:58Bei mir ist das schon seit 10 Jahren so, die sind zuständig für die Wiedereingliederung.
Somit hat das JC da nichts mehr zu melde

Wie geht das denn? Kann doch nur so funktionieren, dass Du vorzeitig mit Abschlägen bzw. in (Erwerbsunfähigkeits-)Rente gegangen bist?

Kopfbahnhof

Zitat von: Miau am 12. Dezember 2022, 17:43:24Wie geht das denn?
Hatte 2x Antrag auf EM Rente gestellt, wurde Abgelehnt.

Da es aber gewisse körperliche Mangelerscheinungen gibt, darf ich vieles nicht mehr machen.

Somit brauche ich einen leidensgerechten Job, wobei mir die RV eigentlich Helfen soll.
Aber da kommt nichts, weil die dafür kein Geld mehr übrig haben. (weil eben Ü 50 jetzt 60)

Mir aber jetzt egal denn das Wichtigste ist, JC hat nichts mehr zu Gackern wenn es um Arbeit, Maßnahmen usw. geht.
Eben weil dafür nicht zuständig, nur noch für KdU und RS.

Miau

Vielen Dank @Kopfbahnhof,

werde mich mal auch mal in dieser Richtung mehr informieren. Beziehst Du Rente und zusätzlich Sozialhilfe vom Sozi-amt oder sind KdU und RS (=Regelsatz?) vom JC?

Bleiben immer noch meine Eingangangsfragen.


@ TripleH,
es ist wenig hifreich, als Antworten Gesetzesparagraphen, zudem aus Gesetzesentwürfen zu zitieren.

Hilfreich sind Erläuterungen zum neuen Gesetz (Bürgergeld) und  evtl. Tipps für die Praxis.

Gesetzestexte kann ich auch allein finden und lesen.

BigMama

Es bringt gewisse Schwierigkeiten mit sich über die Erfahrungen mit einem Gesetzesentwurf zu berichten.
Zitat von: Miau am 12. Dezember 2022, 12:55:55Was beinhaltet dieser?
Das bedeutet, dass in einer Übergangsphase eLb, die das 58. Lj vollendet haben und danach mindestens 12 Monate keinen VV auf sv-pflichtige Beschäftigungen bekommen haben, weiterhin nicht als arbeitslos gelten sondern weiterhin nur als arbeitsuchend.
Zitat von: Miau am 12. Dezember 2022, 12:55:55Soll diese Personengruppe fortan so von den SBs behandelt werden wie jüngere Arbeitslose?
Diese Personen sollen weiterhin unterstützt werden bei der Suche nach einer versicherungspflichtigen Beschäftigung wie jeder andere Leistungsbezieher auch, d.h. es stehen ihm auch weiterhein alle arbeitsmarktpolitischen Instrumente offen.
Zitat von: Miau am 12. Dezember 2022, 12:55:55Also volles Programm bei Vermittlung, Maßnahmen und Bewerbungen?
siehe oben
Zitat von: Miau am 12. Dezember 2022, 12:55:55Was ändert diese Gleichbehandlung daran, wenn Arbeitgeber dennoch oft Vorbehalte gegen (Langzeit-) Arbeitlose haben oder es für sie keinen Sinn macht, ältere Arbeitslose einzustellen, wenn der Rentenbezug absehbar ist?
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Auch ältere Menschen haben insbesondere bei guter Qualifikation noch Chancen eine Stelle zu finden, auch eine gut bezahlte. Nur weil ein Leistungsbezieher älter ist, muss er noch lange nicht langzeitarbeitslos sein. Das kann so sein, muss aber nicht zwingend.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

TripleH

Zitat@ TripleH,
es ist wenig hifreich, als Antworten Gesetzesparagraphen, zudem aus Gesetzesentwürfen zu zitieren.

Ach? Komisch, klang es doch erst so:

ZitatErst mal merci. Damit kann ich schon eher etwas anfangen.

Womit sich meine Bereitschaft, dir zu helfen, nunmehr gegen Null orientiert. Ich weiß besseres mit meiner Freizeit anzufangen.

Fettnäpfchen

Miau

Zitat von: Miau am 12. Dezember 2022, 15:28:22
Zitatnach 60 Minuten  :weisnich:

warum fängst Du denn nach 60 Minuten nicht damit an? Du bist doch schon länger hier. Wie man nur so schnell sich auf den Schlips getreten fühlen kann (Thema Fahrtkostenerstattung)...
Nur weil ich länger hier bin heißt das nicht das ich auf alles auch eine Antwort habe.

Das hätte dir aber selber in den Sinn kommen können anstatt einer lächerlichen Mutmaßung wie das mit den Fahrtkosten. Erstens hast du das ja beantwortet und auch von mir eine Stellungsnahme bekommen.
Wenn ich mich auf den Schlips getreten fühle da muss es schon etwas sein das extrem ist. Ich weiß wie leicht man etwas falsch ausdrückt wenn man in der SGB 2 Tretmühle steckt und dann auch noch gesundheitliche Probleme hat.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.