Keine Rücksicht auf das Alter?

Begonnen von Miau, 12. Dezember 2022, 12:55:55

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Kopfbahnhof

Zitat von: Miau am 12. Dezember 2022, 18:24:42oder sind KdU und RS (=Regelsatz?) vom JC?
So ist es, mehr gibt's da nicht.

Zitat von: Miau am 12. Dezember 2022, 18:24:42mich mal auch mal in dieser Richtung mehr informieren
Kannst du bei deiner RV machen die meisten bieten dazu auch Beratung an.
(z.B. ob es einen Anspruch auf EM Rente gibt)

Dem JC musst du dazu, erst mal nichts Erzählen.

Miau

@ TripleH: es ist bedauerlich, dass sich zwar mit Deinem vergleichsweise hilfreicheren Hinweis dennoch nicht wirlich etwas anfangen lässt. Es gibt bekanntlich ab dem 24.11.2022 das Gesetz zum Bürgergeld. Der Gesetzesentwurf wurde an einigen Stellen darin nicht übernommen. Also kann ich nur die entsprechenden Paragraphen des Entwurfs mit dem vom Bundesrat beabschiedeten Gesetz vergleichen. Bringt aber immer noch nichts wirklich, da man das Gesetz in seiner Bedeutung  und in seinen Auswirkungen verstehen sollte (um sich diese Erkenntnisse ggfs. zunutze zu machen). Es steht Dir doch frei zu entscheiden, etwas zur Klärung beizutragen oder eben nicht. Verlangt hatte ich dahingehend von Dir persönlich im Übrigen nichts. Ob dies in Deiner Freizeit geschieht, bestimmst Du ebenfalls selbst und allein.

Zitat von: BigMama am 12. Dezember 2022, 18:31:38Das bedeutet, dass in einer Übergangsphase eLb, die das 58. Lj vollendet haben und danach mindestens 12 Monate keinen VV auf sv-pflichtige Beschäftigungen bekommen haben, weiterhin nicht als arbeitslos gelten sondern weiterhin nur als arbeitsuchend.

Worin besteht der Unterschied zwischen "arbeitslos" und "nur arbeitssuchend" bzgl. der Eingliederungsmaßnahmen/Vermittlung, aloo Auswirkungen in der Praxis. Ist für mich gleichbedeutend. Oder ist das wieder ein nur für die Statistik relevanter Unterschied?

Zitat von: BigMama am 12. Dezember 2022, 18:31:38Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Auch ältere Menschen haben insbesondere bei guter Qualifikation noch Chancen eine Stelle zu finden, auch eine gut bezahlte. Nur weil ein Leistungsbezieher älter ist, muss er noch lange nicht langzeitarbeitslos sein. Das kann so sein, muss aber nicht zwingend.

Theoretisch bzw. könnte man meinen... Bei mir ist es aber trotz alledem so, dass ich aufgrund meines Alters erklärtermaßen keinen (gutbezahlten) Job mehr bekomme.  :wand:

Zitat von: Fettnäpfchen am 13. Dezember 2022, 15:28:42Nur weil ich länger hier bin heißt das nicht das ich auf alles auch eine Antwort habe.

Das hätte dir aber selber in den Sinn kommen können anstatt einer lächerlichen Mutmaßung wie das mit den Fahrtkosten. Erstens hast du das ja beantwortet und auch von mir eine Stellungsnahme bekommen.
Wenn ich mich auf den Schlips getreten fühle da muss es schon etwas sein das extrem ist. Ich weiß wie leicht man etwas falsch ausdrückt wenn man in der SGB 2 Tretmühle steckt und dann auch noch gesundheitliche Probleme hat.

Ich kann Deinen unaufgeforderten Meldungen und beharrlichen Nachfragen (über Fahrtkostenerstattung zum SB wollte ich mich überhaupt nicht informieren) nichts abgewinnen. Es macht auch nicht wirklich Sinn, sich unaufgefordert in diesem Thread zu melden, nur um mitzuteilen, dass Du nichts zu meinen Fragen beitragen kannst. Was Du mit Deinem Satz über Ausdrucksfähikeit, Gesundheit und SGB II-Tretmühle und mit Deinem Ton von Dir selbst preisgibst, kann jeder selbst lesen und sich denken. Du verstehst einfach nicht den gedanklichen Hintergrund meiner Aussagen/Beiträge. Tut mir sehr leid für Dich!

@ Kopfbahnhof
Dass dies so möglich ist, war mir neu. Für eine EM wirds für mich nicht reichen. Außerdem weiß ich nur zu gut, wie Befunde von Amtsärzten zustande kommen und medizinische Gutachten aussehen. Wer ist schon mit 64 Jahren fit wie ein Turnschuh oder wie ein 20jähriger?l
Es müsste mehr von Leuten wie Dir hier geben. Es ist sehr nett, was und wie Du schreibst.


a_good_heart

Zitat von: Miau am 13. Dezember 2022, 19:31:15Worin besteht der Unterschied zwischen "arbeitslos" und "nur arbeitssuchend" bzgl. der Eingliederungsmaßnahmen/Vermittlung, aloo Auswirkungen in der Praxis. Ist für mich gleichbedeutend. Oder ist das wieder ein nur für die Statistik relevanter Unterschied?

Das bedeutet, dass wir ü58-jährigen nun wieder mit Nachdruck mit Sinnlosmaßnahmen etc. drangsaliert werden... :no:
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Miau

Zitat von: a_good_heart am 13. Dezember 2022, 19:58:20Das bedeutet, dass wir ü58-jährigen nun wieder mit Nachdruck mit Sinnlosmaßnahmen etc. drangsaliert werden... :no:

Man hat sich also überlegt, die ü58 nicht mehr wie bisher in Ruhe zu lassen.

War es nicht bislang so, dass den Ü 58 es nicht selbst überlassen war, was oder wieviel sie selbst machen wollten? Also passé .

Ab 1.1.2023 sollen die ü58 wieder voll rangenommen werden mit diesen Sinnlosmaßnahmen? Verschwendung von Steuergeldern! Muss eine Maßnahme nicht nachhaltig bzw. zielführend sein? Von wegen nicht zumutbar!

Mit welchen Argumenten kann ich denn versuchen, mich diesem Unsinn zu entziehen?

Reiner1970

Den Maßnahmenvertrag nicht unterschreiben. Vertragsfreiheit

a_good_heart

Zitat von: Reiner1970 am 13. Dezember 2022, 23:52:41Den Maßnahmenvertrag nicht unterschreiben. Vertragsfreiheit

Richtig! :zwinker:

Bei einer Maßnahme muss man rein gar nichts Unterschreiben. Das Jobcenter hat vielmehr die Maßnahmen so zu wählen das der Teilnehmer nichts unterschreiben muss. Der LE hat hier keinerlei Mitwirkungspflicht!
Im Gegenteil, der Versuch mittels Sanktionsdrohung jemanden zu einer Unterschrift zu zwingen ist eine Nötigung nach §240 StGB.
Sanktionen dürfen nur bei Pflichtverstößen verhängt werden. Das Nichtunterschreiben eines Vertrags ist kein Pflichtverstoß.
Das SGB II statuiert keinen Kontrahierungszwang Verträge mit Maßnahmeträgern abzuschließen; die Weigerung des Vertragsschlusses ist mithin von Art. 2 GG (Vertragsfreiheit, höherrangiges Recht) geschützt, sodass eine Minderung ausscheidet.
Rechtsgrundlage für die Teilnahme an jeglichen Maßnahmen ist die Zuweisung, es bedarf also keines Maßnahmevertrages mit dem Träger.
Was Träger dürfen, ist gesetzlich geregelt. Auch dafür benötigen die keinerlei Einverständniserklärungen.
Eine Hausordnung muss man auch nicht durch Unterschrift anerkennen, diese gilt automatisch aufgrund des Hausrechts.
Abtretungserklärungen zu Gunsten des Maßnahmeträgers sind generell rechtswidrig.

Wer führt Maßnahmen gemäß § 16 SGB II i.V. § 45 SGB III eigentlich aus? "Beauftragte Dritte" sind es.
Legitim erst dann, wenn der LE keine Ahnung hat, wo Sozialgeheimnisse was zu suchen haben und wo nicht, beziehungsweise sich auf eine Datenschutzvereinbarung einlässt und diese unterschreibt.
Ohne Unterschrift  des LE ist es nicht mehr legitim "beauftragte Dritte" einzuspannen, wenn diese außen stehende Firmen oder Vereine etc. sind.
Ein außerhalb des Sozialrechtsverhältnis stehender Dritter, wie hier der Maßnahmeträger, kann nämlich nur mit Zustimmung des Leistungsberechtigten Daten erheben und verwerten (§ 4a des Bundesdatenschutzgesetz).
Ohne Zustimmung (Unterschrift) des LE ist damit eigentlich jede Maßnahme obsolet... :cool:
Und genau deswegen wird es ja auch rauf und runter gebetet nichts zu unterschreiben.

Generell gilt: Außer dem Antrag auf Hartz IV/Bürger-Hartz muss man nichts weiteres unterschreiben.
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Fettnäpfchen

Miau

Zitat von: Miau am 13. Dezember 2022, 19:31:15Ich kann Deinen unaufgeforderten Meldungen und beharrlichen Nachfragen (über Fahrtkostenerstattung zum SB wollte ich mich überhaupt nicht informieren) nichts abgewinnen. Es macht auch nicht wirklich Sinn, sich unaufgefordert in diesem Thread zu melden, nur um mitzuteilen, dass Du nichts zu meinen Fragen beitragen kannst.
Wenn du meinst dann solltest du mal schauen warum ich mich gemeldet habe und beharrlich naja. Vllt solltest du mal ein bißerl reflektieren.
Der Grund warum ich überhaupt etwas geschrieben habe
Zitat von: Fettnäpfchen am 12. Dezember 2022, 15:19:10
ZitatLeider keine Antworten auf meine Fragen....
nach 60 Minuten  :weisnich:

MfG FN
sollte ein Hinweis auf etwas Geduld sein
und so etwas sollte man von Leuten in deinem Alter erwarten können. Aber du moserst ja nur rum.

und warum ich mich noch mal gemeldet habe.
Zitat von: Miau am 12. Dezember 2022, 15:28:22wüsste nicht, dass ich das behaupet hätte, das Prinzip der Zwangsverrentung verstanden zu haben
dann klär mich doch mal auf , anstatt mich runter zu putzen!I

Zitatnach 60 Minuten  :weisnich:

warum fängst Du denn nach 60 Minuten nicht damit an? Du bist doch schon länger hier. Wie man nur so schnell sich auf den Schlips getreten fühlen kann (Thema Fahrtkostenerstattung)...
Zitat von: Fettnäpfchen am 13. Dezember 2022, 15:28:42Nur weil ich länger hier bin heißt das nicht das ich auf alles auch eine Antwort habe.

Was du abziehst ist unverschämt
verlangst du doch das man umgehend für dich und deine stellenweise abstrusen Fragen sofort und umfänglich zur Verfügung stehen soll. Darüber hinaus erkennt man Vorbehalte deinerseits was du mit der abgeschlossenen Fahrtkostennachfrage nicht als erledigst erkennst. und moserst weiter...
Zitat von: Fettnäpfchen am 13. Dezember 2022, 15:28:42Nur weil ich länger hier bin heißt das nicht das ich auf alles auch eine Antwort habe.

 :bye:
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Miau

Zitat von: a_good_heart am 14. Dezember 2022, 08:56:05. Der LE hat hier keinerlei Mitwirkungspflicht!

Wie ist das zu verstehen? Wenn der LE hier keine Mitwirkungspflicht hat,

steht es ihm frei daran mitzuwirken oder nicht?

hat er hier auch kein Mitwirkungsrecht die jeweilige Zuweisung (Maßnahme) abzulehnen oder anzunehmen?

a_good_heart

Zitat von: Miau am 14. Dezember 2022, 16:09:02
Zitat von: a_good_heart am 14. Dezember 2022, 08:56:05. Der LE hat hier keinerlei Mitwirkungspflicht!

Wie ist das zu verstehen? Wenn der LE hier keine Mitwirkungspflicht hat,

steht es ihm frei daran mitzuwirken oder nicht?

hat er hier auch kein Mitwirkungsrecht die jeweilige Zuweisung (Maßnahme) abzulehnen oder anzunehmen?

Die von dir aus dem Zusammenhang gepickte, nicht vorhandene Mitwirkungspflicht, erstreckt sich in diesem Fall natürlich nur auf das unterschreiben von Verträgen von Dritten.
Es gehört selbstverständlich zu deiner Mitwirkungspflicht an zugewiesenen Maßnahmen teilzunehmen. Wenn deine Teilnahme aber nur mit einer Unterschrift (oder meist mehreren) möglich ist, kannst du nicht sanktioniert werden, wenn der Maßnahmenträger dich deshalb ablehnt.
Ich gehe so vor: 1.) Widerspruch gegen die Maßnahme beim JC. 2.) Am Ersttermin beim Maßnahmeträger nichts unterschreiben. 3.) In der Regel hat sich das dann erledigt.
Allerdings haben dich das JC und der Maßnahmenträger dann nicht mehr lieb... :zwinker:   
 
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Ottokar

Zitat von: Miau am 12. Dezember 2022, 12:55:55Soll diese Personengruppe fortan so von den SBs behandelt werden wie jüngere Arbeitslose?
So sieht es aus.

Zitat von: BigMama am 12. Dezember 2022, 18:31:38Das bedeutet, dass in einer Übergangsphase eLb, die das 58. Lj vollendet haben und danach mindestens 12 Monate keinen VV auf sv-pflichtige Beschäftigungen bekommen haben, weiterhin nicht als arbeitslos gelten sondern weiterhin nur als arbeitsuchend.
was rein statistisch ist

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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


BigMama

Zitat von: Miau am 14. Dezember 2022, 16:09:02hat er hier auch kein Mitwirkungsrecht die jeweilige Zuweisung (Maßnahme) abzulehnen oder anzunehmen?
Nein, die Aussage von @a_good_heart ist so pauschaliert wie sie geschrieben wurde nicht korrekt.

Es besteht keinerlei Verpflichtung etwas bei einem Träger zu unterschreiben. Jedoch ist dies nicht immer notwendig.
Wenn es sich um die Zuweisung in eine eingekaufte Maßnahme handelt, ist es nicht zwingend notwendig. Es gibt Maßahmen in denen dies nicht zwischen Träger und JC so vereinbart wurde. Maßnahmen hingegen, für die ein AVGS-MAT ausgehändigt wurde, sind zwingend an einen Maßnahmenvertrag geknüpft den der Träger mit dem Teilnehmer schließt.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Kopfbahnhof

Zitat von: Miau am 13. Dezember 2022, 19:31:15Für eine EM wirds für mich nicht reichen. Außerdem weiß ich nur zu gut, wie Befunde von Amtsärzten zustande kommen
Reicht es Mittlerweile bei den meisten nicht mehr, vor 20 Jahren sah das noch deutlich besser aus.
Da bekam man eine EM Rente viel schneller.

Wie der Ablauf, bis zum Gutachten bei deiner RV ist weiß ich nicht.
Ich wurde dort gründlichst Durchuntersucht, sogar bei beiden Anträgen.
Beide male gab es ein umfangreiches Gutachten, nichts mit Aktenlage und Amtsarzt gibt es dort auch keinen.

Die haben ihre eigene Med. Abteilung mit Labor und allem möglichen Zeug zur Untersuchung.
Der Abschluss war dann immer bei einem Arzt der zufällig Anwesend war.
(die haben keine eigenen Ärzte)

Ich bin einmal mehr froh über die Zuständigkeit, wenn ich sehe wie die JC selbst Ü 60 Leute jetzt evtl. behandeln könnten.

Miau

Zitat von: BigMama am 14. Dezember 2022, 16:36:43Es besteht keinerlei Verpflichtung etwas bei einem Träger zu unterschreiben. Jedoch ist dies nicht immer notwendig.
Wenn es sich um die Zuweisung in eine eingekaufte Maßnahme handelt, ist es nicht zwingend notwendig. Es gibt Maßahmen in denen dies nicht zwischen Träger und JC so vereinbart wurde. Maßnahmen hingegen, für die ein AVGS-MAT ausgehändigt wurde, sind zwingend an einen Maßnahmenvertrag geknüpft den der Träger mit dem Teilnehmer schließt.

Vielen Dank,

schon allein, da ich keine Maßnahme mehr machen möchte, werde ich folglich auch nirgendwo etwas unterschreiben. Egal, ob eingekauft oder eine, bei der eine AVGS-MAT (was heisst das?) ausgehändigt wird.

Wenn es für mich nicht möglich ist, an der Auswahl von Maßnahmen mitzuwirken und ich sie aber auch nicht ablehnen kann: egal.

Ich will an keiner Maßnahme mehr teilnehmen. Und werde es auch nicht.

Notfalls lege ich mithilfe eines RA Widerspruch ein (Danke @ a good heart). Die sollen sich einen anderen Depp suchen, der sich solche unqualifizierten Maßnahmen vom BA, (das weiß jeder Arbeitgeber, dass diese minderwertig sind, Ausnahme:IHK geprüfte Umschulung/Ausbildung, dies ist aber nichts für Akademiker) so kurz vor der Rente aufzwingen lässt.

Wie gesagt, ich hatte schon einmal solch eine "Maßnahme". Die totale Unterforderung und ohne jeglichen Effekt bei den Arbeitgebern, da gar nicht bzw. nicht im Geringsten qualifizierend. Das reicht für alle Zeiten.

Ich lasse mich auch nicht durch Sanktionen erpressen und werde sie aushalten.

a_good_heart

Zitat von: Miau am 14. Dezember 2022, 17:52:09Ich will an keiner Maßnahme mehr teilnehmen. Und werde es auch nicht.

Notfalls lege ich mithilfe eines RA Widerspruch ein.

Ich lasse mich auch nicht durch Sanktionen erpressen und werde sie aushalten.

Für einen Widerspruch braucht es keinen RA.
Solltest du eine Zuweisung erhalten, dann stellst du die hier im Forum anonymisiert ein. Über das weitere Vorgehen gibt es dann schon Hilfe von einigen Usern, damit es erst gar nicht zu einer Sanktion kommt. :blum:
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Miau

Zitat von: Kopfbahnhof am 14. Dezember 2022, 17:41:39
Zitat von: Miau am 13. Dezember 2022, 19:31:15Für eine EM wirds für mich nicht reichen. Außerdem weiß ich nur zu gut, wie Befunde von Amtsärzten zustande kommen
Reicht es Mittlerweile bei den meisten nicht mehr, vor 20 Jahren sah das noch deutlich besser aus.
Da bekam man eine EM Rente viel schneller.

Wie der Ablauf, bis zum Gutachten bei deiner RV ist weiß ich nicht.
Ich wurde dort gründlichst Durchuntersucht, sogar bei beiden Anträgen.
Beide male gab es ein umfangreiches Gutachten, nichts mit Aktenlage und Amtsarzt gibt es dort auch keinen.

Die haben ihre eigene Med. Abteilung mit Labor und allem möglichen Zeug zur Untersuchung.
Der Abschluss war dann immer bei einem Arzt der zufällig Anwesend war.
(die haben keine eigenen Ärzte)

Ich bin einmal mehr froh über die Zuständigkeit, wenn ich sehe wie die JC selbst Ü 60 Leute jetzt evtl. behandeln könnten.
Dann hast Du Glück oder Unglück gehabt, je nachdem wie man es sieht. Es hat auf jeden Fall gereicht, eine EM-Rente zu bekommen. Ich hoffe in angemessener Höhe. Ansonsten wird per Gutachten versucht - gerade bei RV oder Berufsgenossenschaften, also wenn es ums Geld geht, Ansprüche möglichst zu verwehren oder niedrig zu halten. Du kannst Dir vorstellen, dass Ärtze, die für die RV arbeiten (so war es wohl bei Dir) da gewisse Interessen verfolgen. Im Unterschied zu externen Gutachtern und Fachärzten. Kannst Du medizinische Gutachten verstehen?
Ja, auch für Ü60 sieht es wohl ab dem 1.1. nicht gut aus.