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Keine Rücksicht auf das Alter?

Begonnen von Miau, 12. Dezember 2022, 12:55:55

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Kopfbahnhof

Zitat von: Miau am 14. Dezember 2022, 18:18:20da gewisse Interessen verfolgen
Natürlich ist das so, wie fast überall, wer Zahlt bestimmt :sad:

Darum ist es ja wohl so Ausgegangen :schock:

Zitat von: Miau am 14. Dezember 2022, 18:18:20Es hat auf jeden Fall gereicht, eine EM-Rente zu bekommen.
Nicht gelesen? Hat es eben nicht.

Da mind. noch 6 h Arbeitsfähig als Pförtner z.B. :wand:

Miau

#31
Zitat von: a_good_heart am 14. Dezember 2022, 18:12:36
Zitat von: Miau am 14. Dezember 2022, 17:52:09Ich will an keiner Maßnahme mehr teilnehmen. Und werde es auch nicht.

Notfalls lege ich mithilfe eines RA Widerspruch ein.

Ich lasse mich auch nicht durch Sanktionen erpressen und werde sie aushalten.

Für einen Widerspruch braucht es keinen RA.
Solltest du eine Zuweisung erhalten, dann stellst du die hier im Forum anonymisiert ein. Über das weitere Vorgehen gibt es dann schon Hilfe von einigen Usern, damit es erst gar nicht zu einer Sanktion kommt. :blum:


Wie toll ist das denn zu lesen!!! Das tut gut, wenn einem von "Wildfremden" Unterstützung angeboten wird. Ich brauche ja nicht extra zu erwähnen, dass man sich als LE wie ein Sandkorn unter einer Dampfwalze vorkommt. Merci vielmals!

Zitat von: Kopfbahnhof am 14. Dezember 2022, 18:23:39Nicht gelesen? Hat es eben nicht.

Hatte das schon gelesen, dabei wohl aber etwas übersehen. Entschuldigung!
Das ist ja alles sehr unschön.
D.h. Du hast den Status eines bedingt Arbeitsfähigen, aber nicht den eines voll Erwerbsunfähigen, beziehst auch keine kleine EM (gemäß Deiner Beeinträchtigung), die durch das JC (KdU, RS) aufgestockt wird? So hatte ich das zuerst verstanden, was mir spanisch vorkam. Deshalb auch meine Nachfrage. Für mich umsomehr unverständlich, wenn Du keine EM von Deiner RV bekommst wie die dann arbeitsvermittlungsmäßig für Dich zuständig sein können.
Vielleicht einen Überprüfungsantrag stellen (mit Gegengutachten) durch Facharzt (am besten Professor) stellen?




hotwert

Meinen ehemaligen Stiefvater, zu dem ich aber noch gut Kontakt habe, haben sie damals auch noch zum Bewerbungstraining.
Er hat über 45 Jahre gut verdient, im Druckhaus als Buchbinder. 2 Jahre vor der Rente noch in ALG1 (nicht gewollt, das Druckhaus ist insolvent gegangen).
Eig. hätte man ihn in Ruhe lassen können, er hatte ja 2 Jahre Anspruch auf ALG1 und direkt anschließend die Altersrente ohne Abschläge.
Da noch ein Bewerbungstraining machen zu müssen war einfach nur sinnlos.
Aber die haben ihn Angst gemacht mit Leistungseinstellung, und ALG2 hätte er wegen Grundbesitz und vermögen nie bekommen.
Soviel zum Thema das ältere Leute in Ruhe gelassen wurden, früher...

Vermutlich wollten die ihn nötigen vorzeitig in Rente zu gehen damit er seine Ruhe hat.

Ottokar

Vielleicht kann man ja das wegweisende Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 08.12.2022, Az. 6 AZR 31/22, anführen.
Das BAG hat es als zumutbar angesehen, dass ein älterer Arbeitnehmer 2 Jahre vor Beginn der abschlagsfreien bzw. normalen Altersrente gekündigt wird und de facto 2 Jahre eher in den Ruhestand geht.
Es ist lt. BAG älteren AN zumutbar, die letzten beiden Jahre vor Rentenbeginn keine Erwerbstätigkeit mehr auszuüben. Vielleicht schließt sich die Sozialgerichtsbarkeit dem ja an.
Ansonsten kann man ja immernoch mit den Gründen "Alter" und "Gesundheit" argumentieren, wenn es darum geht, eine Maßnahme oder Job abzulehnen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Miau

Zitat von: Ottokar am 15. Dezember 2022, 09:34:59Vielleicht kann man ja das wegweisende Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 08.12.2022, Az. 6 AZR 31/22, anführen.
Das BAG hat es als zumutbar angesehen, dass ein älterer Arbeitnehmer 2 Jahre vor Beginn der abschlagsfreien bzw. normalen Altersrente gekündigt wird und de facto 2 Jahre eher in den Ruhestand geht.
Es ist lt. BAG älteren AN zumutbar, die letzten beiden Jahre vor Rentenbeginn keine Erwerbstätigkeit mehr auszuüben. Vielleicht schließt sich die Sozialgerichtsbarkeit dem ja an.

Damit kann ich was anfangen: Angabe des betreffenden (hochaktuellen) Urteils mit Az und Kurzkommentar. Sehr hilfreich, vielen Dank!

FritzLoch

Die "Alten" sind als Fachkräfte unersetzlich denn die sogenannten importierten Fachkräfte sind für den deutschen Arbeitsmarkt ungeignet bzw. befinden sich seit 2015 in der Ausbildung.
Waldschrat Pferdepension e.V.