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Aufrechnung Fragen

Begonnen von mausilein, 04. Januar 2023, 14:50:46

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0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

mausilein

Hallo mal wieder  :smile:

ich hatte beim JC um eine Aufrechnung gebeten, da ich diesen Betrag nicht in einer Summe zahlen kann, ( War vom abschließenden Bescheid ) entweder ich bekomme etwas oder muss zurückzahlen.

Es war die Forderung inkl. eine Anhörung zur Aufrechnung dabei, der Inhalt stimmt auch. Nur meine Frage ist, dass man ankreuzen muss

Der ausgeführte Sachverhalt trifft zu
Zu dem genannten Sachverhalt möchte ich mich nicht äußern
zu den genannten Sachverhalt möchte ich mich wie folgt äußern

muss ich da einfach der ausgeführt Sachverhalt trifft zu ankreuzen oder ?

Und den Fragebogen zur Prüfung einer beabsichtigen Aufrechnung ausfüllen?

Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen

Kopfbahnhof

Zitat von: mausilein am 04. Januar 2023, 14:50:46muss ich da einfach der ausgeführt Sachverhalt trifft zu ankreuzen oder ?
Wenn der zutrifft schon

Zitat von: mausilein am 04. Januar 2023, 14:50:46Fragebogen zur Prüfung einer beabsichtigen Aufrechnung ausfüllen?
Vermutlich

Weiß ja keiner um was es geht aber, Ratenzahlung sollte das JC Akzeptieren.

mausilein

Danke für die Rückmeldung, ok dann werde ich dies so abgeben, Der Fragebogen war bereits dabei deswegen wollte ich nochmal nachfragen zwecks ausfüllen.  :smile:

mausilein

Ich wollte euch noch etwas fragen, mein Freund und ich müssen ja beide den Zettel ausfüllen. Kann man beide Zettel zusammen machen in den Briefumschlag oder jeder einzeln sein eigenen ?

Bei einer Überzahlung wird für jedes Mitglied einer BG der individuelle Überzahlungsbetrag ermittelt.
Daher 2 Aufrechnungen.
Da ihr eine BG seid, könnt ihr beide eure Antworten in einen Umschlag packen.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

mausilein

Danke für die Rückmeldung, ok machen wir dann so. Dachte nur das jeder die Briefe einzeln abgeben muss. Hab immer "Angst" das was nicht ankommen tut , werfe das immer in den Briefkasten ein. Online möchte ich nicht machen.

Schnuffel01

Wichtige Unterlagen ans JC versende ich grundsätzlich mit Prio.
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

Kopfbahnhof

Zitat von: Schnuffel01 am 05. Januar 2023, 13:25:27versende ich grundsätzlich mit Prio.
Letztlich kannst du damit aber auch nichts Anfangen.
Man bekommt lediglich eine Information, der Brief sei Zugestellt worden.

Als Nachweis, für den Ernstfall, taugt Prio nichts.

Fettnäpfchen

mausilein

Zitat von: mausilein am 05. Januar 2023, 11:26:39mein Freund und ich müssen ja beide den Zettel ausfüllen. Kann man beide Zettel zusammen machen in den Briefumschlag oder jeder einzeln sein eigenen ?
Kommt darauf an ob ihr als VuE lauft oder ob jeder seine eigene BG ist.
In letzterem Fall jeder einzeln, ansonsten kann euch das "auf die Füße" fallen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Ottokar

Zitat von: Kopfbahnhof am 05. Januar 2023, 16:09:55Als Nachweis, für den Ernstfall, taugt Prio nichts.
Da bin ich anderer Meinung.
Prio sehe ich auf der gleichen Stufe wie ein Fax.
Die Post schreibt dazu:
ZitatMit der Sendungsnummer auf dem Einlieferungsbeleg, dem Zusatzaufkleber im Markenblock oder der Sendungsnummer im pdf der Internetmarke ist es Ihnen möglich, mit dem Einlieferungsdatum unter www.deutschepost.de/briefstatus Informationen zum Sendungsstatus abzufragen. Alternativ können Sie sich aber auch die Post & DHL App herunterladen und den kleinen Matrixcode scannen. Eine Sendungsauskunft ist auch telefonisch über den Kundenservice 0228 4333112 (Mo-Fr von 8 - 18 Uhr; außer an bundeseinheitlichen Feiertagen) möglich. In der Sendungsverfolgung liefern wir Ihnen Auskünfte über den Zeitpunkt der Annahme in der Filiale sowie der Bearbeitung im Zielbriefzentrum. Mit der Erfassung Ihrer Sendung im Zielbriefzentrum kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass die Zustellung am gleichen Tag bis spätestens 18 Uhr erfolgt ist – Ihre Sendung gilt ab diesem Zeitpunkt in unserem System als zugestellt und wird dementsprechend beauskunftet. Falls die Zustellung an der Empfängeradresse jedoch nicht möglich ist, werden durch den Zusteller die Zustellhindernisse (z.B. Nachsendeantrag, unbekannt verzogen) vermerkt. Auch diese Information "Nicht zugestellt" können Sie in unserer Sendungsverfolgung sehen.
Dokumentiert wird hier also, das der Zusteller den Brief zur Zustellung erhalten hat. Zusätzlich wird dokumentiert, falls der Brief nicht zugestellt werden konnte. Damit gibt es nur ein einziges Szenario, wo der Brief nicht den Empfänger erreicht, obwohl keine Zustellhindernisse dokumentiert wurden: der Zusteller muss den Brief verloren haben.
Bei Einschreiben Einwurf dokumentiert der Zusteller zusätzlich den Einwurf in den Briefkasten bzw. das Postfach. Aber auch hier kann der Brief verloren gehen (falsch eingeworfen, danebengeworfen, rausgefallen).
Zu beachten ist dabei, das Briefe an Behörden i.d.R. über Postfach gesammelt zugestellt werden. Da kommt kein Zusteller und schmeißt den Brief in den Kasten vorm JC, da kommt ein Zusteller und bringt einen gelben Kasten voller Briefe in die Poststelle des JC, oder jemand vom JC holt diesen Kasten bei der Post ab.
Einschreiben Einwurf wird dabei zum gleichen Zeitpunkt wie Prio dokumentiert, nämlich bevor der Brief im gelben Kasten landet.
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Kopfbahnhof

Zitat von: Ottokar am 06. Januar 2023, 12:38:06Dokumentiert wird hier also
Ja in der Theorie ist das so.
Im Ernstfall steht du aber ohne irgendwas da, die Post zuckt da nur mit den Schultern.

Hatte kürzlich mal 2 Prio Briefe (versch. Empfänger) zeitgleich versendet.
Beide über das selbe Startbriefzentrum.

1x wurde die Zustellung bestätigt, der andere liegt laut Post immer noch im Briefzentrum.
Nachverfolgung kam nur, wir können dazu keine Auskunft geben, weil nicht Auffindbar.

Habe den Empfänger selbst kontaktiert, der hat den Empfang dann bestätigt.

Ottokar

Zitat von: Kopfbahnhof am 06. Januar 2023, 17:02:15Nachverfolgung kam nur, wir können dazu keine Auskunft geben, weil nicht Auffindbar.

Habe den Empfänger selbst kontaktiert, der hat den Empfang dann bestätigt.
Das kann dir beim Einschreiben genau so passieren.
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horst

Zitat von: mausilein am 05. Januar 2023, 12:07:50Danke für die Rückmeldung, ok machen wir dann so. Dachte nur das jeder die Briefe einzeln abgeben muss. Hab immer "Angst" das was nicht ankommen tut , werfe das immer in den Briefkasten ein. Online möchte ich nicht machen.

die haben bei uns in den Fluren immer so Wandbriefkästen der SB sagt dann immer können sie hier einwerfen ist so ein Briefkasten mit einer großen Klappe oben wer weiß wer da beim Vorübergehen was raus fingert.  :no:

mausilein

Danke für die ganzen Antworten, wir haben zwei einzelne Briefe gemacht. Und diese dann beim JC in den Briefkasten geworfen, dieser ist draußen vor der Eingangstür.

Ich hätte noch eine Frage an euch

Da ich Antragsteller der BG bin, hatte ich vom JC eine Mehrfertigung zwecks dem Erstattungsanspruchs bekommen zur Kenntnisnahme. Auf der nächsten Seite war dann der Zettel mit der Rückzahlung die mein Freund zahlen muss, den Brief hat mein Freund aber auch nochmal bekommen nur ohne diesen Brief ( Mehrfertigung) ist das normal ? Frage mich wieso dieser 2 mal kommt ich hatte nicht diese (Mehrfertigung für mich bekommen)

Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen  :smile:

Ottokar

Zitat von: mausilein am 06. Januar 2023, 23:18:57Da ich Antragsteller der BG bin, hatte ich vom JC eine Mehrfertigung zwecks dem Erstattungsanspruchs bekommen zur Kenntnisnahme. Auf der nächsten Seite war dann der Zettel mit der Rückzahlung die mein Freund zahlen muss, den Brief hat mein Freund aber auch nochmal bekommen nur ohne diesen Brief ( Mehrfertigung) ist das normal ? Frage mich wieso dieser 2 mal kommt ich hatte nicht diese (Mehrfertigung für mich bekommen)
ALG II/Bürgergeld ist eine Individualleistung.
§ 38 SGB II statuiert zwar eine (widerrufliche) Vertretungsvermutung bei der Antragstellung, diese im Ergebnis jedoch lediglich dazu führen, das der Antragsteller den Bewilligungsbescheid und nachfolgende Änderungsbescheide für die gesamte BG erhält.
Rückforderungen/Erstattungsansprüche sind hingegen generell personenbezogen.
Sofern du nicht gerichtlich bestellter Betreuer deines Freundes bist, oder dem JC eine Vertretungsvollmacht nach § 13 SGB X vorliegt, darf es dir eine ausschließlich an deinen Freund gerichtete Erstattungsforderung aus Gründen des Datenschutzes gar nicht bekanntgeben (Datenweiterleitung).
Nach meiner Meinung ist die Mehrfertigung an dich ein Datenschutzverstoß.
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