Jobcenter verlangen weiterhin Krankmeldung in Papierform

Begonnen von selbiger, 07. Januar 2023, 03:43:51

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selbiger

Seit dem Jahreswechsel 2023 sind gesetzlich versicherte Arbeitnehmer in Deutschland nicht mehr verpflichtet, ihrem Arbeitgeber eine Krankmeldung vorzulegen. Arbeitsagenturen und Jobcenter verlangen weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) in Papierform.

https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-jobcenter-verlangen-weiterhin-krankmeldung-in-papierform

pure ignoranz die glauben tatsächlich die stehen über alles..!! :wand:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Hary

Mein Arbeitgeber hat auch noch darum gebeten eine Kopie des Scheins einzureichen. Der Hintergrund ist aber, dass die Abfrage bei der Krankenkasse wohl noch nicht richtig und zuverlässig funktionier.

Da das Jobcenter als Behörde weiß wie fähig man in der IT ist, kann man fast mutmaßen dass die davon ausgehen, dass es bis 2024 nicht gut funktionieren wird.... 😅

Penny

Zitat von: selbiger am 07. Januar 2023, 03:43:51pure ignoranz die glauben tatsächlich die stehen über alles..!! :wand:

Und was ist daran schlimm, ich lass mir immer ne Kopie geben auf nen DIN A 4 Blatt

selbiger

Zitat von: derduisburger am 07. Januar 2023, 09:16:04
Zitat von: selbiger am 07. Januar 2023, 03:43:51pure ignoranz die glauben tatsächlich die stehen über alles..!! :wand:

Und was ist daran schlimm, ich lass mir immer ne Kopie geben auf nen DIN A 4 Blatt

denn denke nochmal in ruhe drüber nach..steht ja schliesslich im obrigem post..darum was du denen als kopie gibts oder dir geben lässt geht es dabei garnicht..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

BigMama

Zitat von: selbiger am 07. Januar 2023, 03:43:51pure ignoranz die glauben tatsächlich die stehen über alles..!! :wand:

Hast du dich mal über die Gründe hierfür informiert? Es gibt keine gesetzliche Grundlage für BA oder JC die AUB-Daten bei der Krankenkasse zu erfragen.
Und hier sind wir bei Grundlagenwissen des Verwaltungshandelns:
Vorbehalt des Gesetzes. Das bedeutet im konkreten Fall nichts anderes als dass die BA und die JC keine Daten hinsichtlich einer AU bei der Krankenkasse erfragen dürfen, weil es (noch) keinen Paragrafen gibt, der es ihnen erlaubt.
 
Somit war dein Kommentar mal wieder  :wand:
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Unwissender

Ich glaube irgendwo gelesen zu haben, das die JC und Arbeitsämter vor 2024 keinen Zugriff auf die automatische Krankmeldung haben! Also war doch von vornherein klar, das man "seinen! Nachweis für die AUB kopieren und einschicken muss!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Hary

Zitat von: Unwissender am 07. Januar 2023, 10:37:50Nachweis für die AUB kopieren und einschicken muss!
Das zeigt mal wieder den Irrsinn. Ich kopiere die AU, damit sie dort noch einmal kopiert , und dies Kopie dann gescannt wird, damit die kopierte Kopie vernichtet werden kann... Mal von der Sinnhaftigkeit abgesehen wundert es da auch nicht warum Behörden überlastet sind 😅

Selbst wenn man einen Scan per Mail schickt wird dieser dort gedruckt um ihn dann zu digitalisieren....

selbiger

Zitat von: BigMama am 07. Januar 2023, 10:26:31
Zitat von: selbiger am 07. Januar 2023, 03:43:51pure ignoranz die glauben tatsächlich die stehen über alles..!! :wand:

Hast du dich mal über die Gründe hierfür informiert? Es gibt keine gesetzliche Grundlage für BA oder JC die AUB-Daten bei der Krankenkasse zu erfragen.
Und hier sind wir bei Grundlagenwissen des Verwaltungshandelns:
Vorbehalt des Gesetzes. Das bedeutet im konkreten Fall nichts anderes als dass die BA und die JC keine Daten hinsichtlich einer AU bei der Krankenkasse erfragen dürfen, weil es (noch) keinen Paragrafen gibt, der es ihnen erlaubt.
 
Somit war dein Kommentar mal wieder  :wand:

schööön für dich..nur hat niemand danach gefragt obs tolll ist..um was ging es dir also wiedermal..??? nichts destotroz..glauben diese immer noch sie stehen über alles..das wird immer wieder neu bewiesen..also werde ich damit nie falsch liegen..in jeglicher hinsicht..ausnamen sind die regeln..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

superMeier

Im Grunde ändert sich doch einfach nur nichts, dann schickt man das Teil eben per Post oder wirft es ein, das ging ja sonst auch immer. Also so dramatisch finde ich das nicht.

Ich bin ja eher überrascht, dass sich Arbeitslose nun gegenüber den Ärzten "outen" müssen, wenn sie sich krankschreiben lassen. Ich hätte vermutet, das verstößt bestimmt gegen irgend ein Datenschutz-Gesetz.

terrier

Zitat von: superMeier am 07. Januar 2023, 14:32:16dass sich Arbeitslose nun gegenüber den Ärzten "outen" müssen, wenn sie sich krankschreiben lassen

und was ist mit den vielen "Nicht"arbeitslosen, die sich die AU auch noch geben lassen müssen in Papierform aus den vielfältigsten Gründen? Betrachtet der Arzt die nun auch als arbeitslos? Kein Wunder, das die Arbeitslosenzahlen sich im Januar verdoppeln bis vervierfachen werden. :ironie:
-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

superMeier

Wie genau das abläuft, weiß ich nicht, meines Wissens nach muss man seinen Arbeitgeber nennen.

TripleH

Wo ist jetzt das Problem? Jeder bekommt einen Ausdruck der Krankschreibung für die eigenen Unterlagen. Das Blatt, dass man für sich selbst immer schon bekommen hat. Da deckt man den Diagnoseschlüssel ab, kopiert oder fotografiert das Ding und gut.

Was können Agentur und Jobcenter dafür, dass sie die AUBs noch nicht bei den Krankenkassen abrufen dürfen? Wahrscheinlich müssen selbst die Mitarbeiter dort das so machen, weil die Jobcenter nicht deren Arbeitgeber sind, aber sicher wissen wollen, welcher Mitarbeiter krank ist, während das die eigentlichen Arbeitgeber (Bundesagentur und Kommunalverwaltungen) nicht interessiert.

So ein unnötiger Thread mal wieder.

Quizchampion

Zitat von: BigMama am 07. Januar 2023, 10:26:31Hast du dich mal über die Gründe hierfür informiert? Es gibt keine gesetzliche Grundlage für BA oder JC die AUB-Daten bei der Krankenkasse zu erfragen.
Und hier sind wir bei Grundlagenwissen des Verwaltungshandelns:
Vorbehalt des Gesetzes. Das bedeutet im konkreten Fall nichts anderes als dass die BA und die JC keine Daten hinsichtlich einer AU bei der Krankenkasse erfragen dürfen, weil es (noch) keinen Paragrafen gibt, der es ihnen erlaubt.
 
Somit war dein Kommentar mal wieder  :wand:


Bist du eigentlich für die Erwerbslosen da oder laberst nur dummen Müll zu anderen?

TripleH

Laber nicht so Müll und lasse den echten Triple H nicht so schlecht da stehen!

superMeier

Zitat von: Quizchampion am 07. Januar 2023, 15:08:16Bist du eigentlich für die Erwerbslosen da oder laberst nur dummen Müll zu anderen?

Für mich hört sich das richtig an. Oder kannst du denn die Aussage mit einer Quelle widerlegen? Falls nicht, wärst du ja derjenige, der hier "dummen Müll" labert.

Quizchampion

Zitat von: superMeier am 07. Januar 2023, 15:23:10
Zitat von: Quizchampion am 07. Januar 2023, 15:08:16Bist du eigentlich für die Erwerbslosen da oder laberst nur dummen Müll zu anderen?

Für mich hört sich das nämlich richtig an. Oder kannst du denn die Aussage mit einer Quelle widerlegen? Sonst wärst du ja derjenige, der hier "dummen Müll" labert.

Wenn jemand einen Thema eröffnet, schreibt man nicht Müll und dass der TE Unsinn schreibt u.s.w. Man hätte locker den Kram in 2022 / 2023 digitalisieren können. Aber als Behörde hängt man 20 Jahre hinterher.