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Maßnahme verlängert sich bei Krankheit

Begonnen von putinow, 07. Januar 2023, 17:07:57

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BigMama

Es ist grundsätzlich beides möglich via EGV und via Zuweisung.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Yasha

Zitat von: Bundspecht am 07. Januar 2023, 20:39:23Ich habe schon diverse (sinnlose) Maßnahme mitmachen müssen ... Aber in einer EGV war da noch nie was von zu Lesen.

Dann hattest Du bislang keine mit ganzheitlichem Anteil bzw. Modulen.  Wenn die vorhanden wären, dann braucht es vorher eine freiwillige Zustimmung, die SB gerne via EGV abluchsen.

Weil der Betroffene so das Modul nicht mehr beim Träger abwählen kann. Und der Träger und JC so mehr Berichte zu vermittlungsrelevanten Hemmnissen bekommen können oder wollen.

Birgt immer die Gefahr sowas unwissend zu unterschreiben. Ist aber nicht verboten  -sondern Vorschrift -jedoch gehört dazu immer die Aufklärung über den ganzheitlichen Anteil -was bislang seltenst passiert.

Darum -Vorsicht wenn ein vermeindlich unverfänglicher Name der Maßnahme etwas anderes vorgaukelt..

Die Nichtunterschrift hat dann immer den Vorteil -dass dann bei einem VA  das Recht auf Abwahl der Ganzheitlichkeit erhalten bleibt. Denn das kann nicht durch VA ausgehelbelt werden.

Bei solchen Nichtunterschriften verzichten dann meistens die JC ganz auf die Maßnahme, wenn sie keine Ganzheitlichkeit dazu ertricksen können.

Hary

Das Krankentage nicht zählen ist nichts Ungewöhnliches und durchaus in vielen Bereichen ganz normal. Wenn du eine Maßnahme 6 Wochen besuchen sollst, dann kann es durchaus sein, dass dies bedeutet dass nur Tage gezählt werden an denen du auch tatsächlich dort warst.

Bei einer Ausbildung ist dies für die Praktika z.B so. Wenn du zehn Wochen Praktikum machen musst im ersten Jahr, dann zählen da nur Tage die du tatsächlich im Praktikum warst. Bedeutet wenn du von zehn Wochen drei krank warst, dann musst du diese drei Wochen noch ranhängen.

Und warum dich ein Träger bei Krankheit kündigen sollte ergibt keinen Sinn. So lange deine Zuweisung besteht bekommt dieser Geld für dich. Egal ob du da bist oder nicht. Er wäre schön blöd einen Teilnehmer raus zuwerfen der Geld bringt, aber keine Kosten verursacht 😅

Ottokar

Was ich hier bislang vermisse, ist die Info dazu, zwischen wem hier der Maßnahmevertrag geschlossen werden soll:
- JC und ALG II Bezieher, oder
- JC und Maßnahmeträger?

Abgesehen davon muss der Maßnahmevertrag in keinem Fall unterzeichnet werden.

Sofern der Maßnahmevertrag zwischen JC und ALG II Bezieher geschlossen werden soll, ersetzt dieser die sonst übliche Zuweisung=Verwaltungsakt (vgl. §§ 53 ff SGB X). Mangels Regelung in § 31 SGB II besteht kein sanktionierbarer Zwang zum Abschluss eines solchen Vertrages, das JC sollte vielmehr schon aus Gründen der Rechtssicherheit das Ganze als Verwaltungsakt erlassen.

Sofern der Maßnahmevertrag zwischen Maßnahmeträger und ALG II Bezieher geschlossen werden soll, besteht auch hier mangels Regelung in § 31 SGB II kein sanktionierbarer Zwang zum Abschluss eines solchen Vertrages, insbesondere nicht mit einem außenstehenden Dritten.
Vielmehr würde ein Vertrag mit diesem Inhalt (Maßnahme verlängert sich bei Krankheit) gegen die rechtlichen Grundlagen für solche Maßnahmen verstoßen, wonach allein das JC den Inhalt und Umfang einer solchen Maßnahme gegenüber dem ALG II Bezieher regeln darf (und muss).
Zudem besteht keine sachliche oder rechtliche Notwendigkeit für den Maßnahmeträger, irgendetwas mit dem ALG II Bezieher einzelvertraglich zu regeln. Alles Erforderliche ist gesetzlich geregelt, oder kommt als Verwaltungsakt vom JC, welches - wie schon geschrieben - allein befugt ist, diesbezüglich etwas mit dem ALG II Bezieher rechtsverbindlich zu regeln. Eine Sanktion kommt nach § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB II grundsätzlich nur in Betracht, wenn man eine zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit nicht antritt, abbricht oder Anlass für den Abbruch gegeben hat.
Nicht jedoch, wenn der Maßnahmeträger ohne Unterschrift eines Maßnahmevertrages oder anderer Unterlagen die Maßnahme nicht durchführen will.
Der Grund für den Nichtantritt der Maßnahme liegt hierbei in der Weigerung des Maßnahmeträgers, diese mit dem ALG II Bezieher zu beginnen und durchzuführen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Fettnäpfchen

putinow

Zitat von: putinow am 07. Januar 2023, 19:17:00Komme erst nächstes Wochenende wieder zu meiner Bekannten. Dann könnte ich das Schriftstück mal hier hochladen. Sie hat aber am Dienstag einen Termin im Jobcenter bei ihrem Arbeitsberater oder wie das heißt um alles zu besprechen. Dann könnte ich wieder berichten. Danke erstmal für die Antworten.
Hat die Bekannte keinen Computer um sich hier einzuklicken?
Ansonsten hoffe ich das sie so "Sattelfest"ist um nicht zu scheitern.
Zumindest solltest du in dem Fall alle hier gemachten Tipps weitergeben!

Zitat von: Yasha am 07. Januar 2023, 18:48:25Allerdings -generell kenne ich das so  -dass jeder TRäger bei einer AU von mehr als 6 Wochen den SB des JC informieren muss und der dann die Maßnahme abbricht -weil dann das Maßnahmeziel nicht mehr gewährleistet ist. zudem  -gibt es generell als Standard Freistellungen bzw. Gründe  -in bestimmten Sachlagen- die nicht zu einer Verlängerung führen.Insbesondere Vorstelltermine bei Arbeitgebern. Zum Beispiel.
Ein Bericht aus meinem pers. Erfahrungen.
Mir wurde eine Maßnahme zur Pflegekraft aufgezwungen zumindest versucht. Und bis die Prüfung meinerseits und der Schriftverkehr mit dem JC erledigt war (bekam die Zuweisung eineinhalb Wochen nach Maßnahmebegin) ist die Maßnahme schon kurz vor dem zweiten Modul gewesen was das JC überhaupt nicht interessiert hat und nur meinte das man das dann am Ende der Maßnahme mit Beginn der nächsten dann ja das erste Modul nachholen kann.

Das Ganze wurde zum VA ging dann in Widerspruch und wurde nur nicht beim SG (welches damals schon zweimal JC freundlich urteilte) zur Klage gebracht weil ich ein Attest beigebracht habe das die Tätigkeit eines Pflegehelfers für mich aus gesundh. Gründen nicht geeignet ist.

Man bedenke auch den, aus meiner Sicht, Schwachsinn wenn man mit Modul zwei anfängt dann Modul drei und dann Modul eins nachholt in dem man lernen soll was für Rechte der Patient und man selber hat und was sonst noch an Grundwissen erforderlich ist um überhaupt an Modul zwei und drei teilnehmen darf/soll/kann.
Da waren dann auch Praktika die man sich selber, die Plätze, suchen soll dabei. Soweit ich das noch in Erinnerung habe.

Aber die versuchen halt alles und als O.-Kommune geht es noch ein bißerl leichter als wie eine gE.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

putinow

Also ich habe telefonisch noch mal nachgefragt.
1. Der Vertrag wird zwischen CBZ und Teilnehmer geschlossen. Das Jobcenter scheint nur der Vermittler zu sein. Bei dem Unternehmen handelt sich um dieses hier.
https://www.cbz-gruppe.de/
2. In ihrer EGV steht nur das sie sich regelmäßig bei Firmen bewerben soll. Keine vorgegeben Anzahl der Bewerbungen. Weiterhin steht da das sie auch an Maßnahmen teilnehmen müsse.
3. Sie bekommt als Teilnehmer die Fahrtkosten erstattet und zusätzlich pro Stunde 1,25€ als Vergütung. Tägliche Arbeitszeit von 7,30-12 Uhr, Montag bis Freitag. Das ganze 3 Monate.

Die Frage zwecks nachholen bei Krankheit ist: Sie fängt Ende Januar wieder ihre Behandlung beim Hautarzt an. 44 Bestrahlungen 4x die Woche ca. eine Stunde. Das heißt wenn sie 8 Uhr beim Hautarzt ist, kann sie frühestens gegen 10 Uhr im CBZ sein.
Die Termine nachmittags machen geht nicht da dann nur Spezialsprechstunde Laser- Haarsprechstunde- Privat ist. Sonst Sprechstunde von 8 Uhr bis 11,30 Uhr, Montag- Freitag außer Donnerstag.



Kopfbahnhof

Zitat von: putinow am 08. Januar 2023, 13:51:47Die Termine nachmittags machen geht nicht da dann nur Spezialsprechstunde Laser
Dann muss der Träger eben damit klar kommen.
Die Behandlung ist ja auf jeden Fall wichtiger und Notwendiger, als ein bescheuerter Euro Job.

Zitat von: putinow am 08. Januar 2023, 13:51:47Der Vertrag wird zwischen CBZ und Teilnehmer geschlossen.
Was genau soll das sein, für 1,25€ die Stunde?

Sicher muss sie keinen Vertrag mit dem Träger abschließen.
Ich würde da gar nichts dort Unterschreiben, noch überhaupt hin fahren.

Wieso heist der Laden Computer - Bildungszentrum, die bieten in der Richtung doch gar nichts an.

putinow

ZitatWas genau soll das sein, für 1,25€ die Stunde?
Ich habe keine Ahnung. Wahrscheinlich Aufwandsentschädigung in der Art.
ZitatWieso heist der Laden Computer - Bildungszentrum, die bieten in der Richtung doch gar nichts an.
ZitatWas ich so im Umfeld gehört habe, ist das die verschiedene Art von "Lehrgängen" dort anbieten bzw. durchführen. Da werden dann Leute vom Amt hingeschickt. Die machen Bastelarbeiten, Laubsägearbeiten, Malen, Stricken, Häkeln, arbeiten am Computer, wahrscheinlich Stellensuche über Internet denke ich mal.

Kopfbahnhof

Zitat von: putinow am 08. Januar 2023, 16:45:03ist das die verschiedene Art von "Lehrgängen" dort anbieten
Darum ja die Frage, was genau soll sie dort machen?

Klingt schon nach Schwachsinnsmaßnahme wenn, dann kann sie nur vom JC direkt dazu Verdonnert werden.
Auf keinen Fall selbst was mir diesem Träger Aushandeln, auch nichts dort Unterschreiben.

Ottokar

Zitat von: putinow am 08. Januar 2023, 13:51:47Also ich habe telefonisch noch mal nachgefragt.
Bei wem?

Zitat von: putinow am 08. Januar 2023, 13:51:47Der Vertrag wird zwischen CBZ und Teilnehmer geschlossen.
Das gibt es nur bei selbst gesuchten Maßnahmen, die mittels Bildungsgutschein bezahlt werden.
Ist da so eine? Oder wie ist die Bekannte an diese Maßnahme gekommen?

Zitat von: putinow am 08. Januar 2023, 13:51:47zusätzlich pro Stunde 1,25€ als Vergütung
Sehr seltsame Maßnahme, bei der man auch noch für die Anwesenheit bezahlt wird. Natürlich würde das JC die Vergütung als Einkommen anrechnen.
Oder ist das eine Arbeitsgelegenheit/AGH, auch bekannt als 1€-Job? Das würde den Inhalt des Maßnahmevertrages erklären, aber eine Zuweisung vom JC voraussetzen.
Gibt es eine Zuweisung vom JC zu einer Arbeitsgelegenheit?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


putinow

ZitatBei wem?
Mit meiner Bekannten, hatten nochmal telefoniert.
ZitatOder wie ist die Bekannte an diese Maßnahme gekommen?
Ich glaube die hatte eine Einladung vom JC bekommen sich zu einem Termin im CBZ zu treffen. Da waren mehrere Teilnehmer.
ZitatOder ist das eine Arbeitsgelegenheit/AGH, auch bekannt als 1€-Job?
Kann natürlich auch sein. Jedenfalls wird nix angerechnet.
Das Ganze wird sich hoffentlich am Dienstag genauer auflösen und klären lassen. Ich würde da sehr gerne mitgehen ins JC. Ich muss allerdings arbeiten um 9 Uhr. Ich spreche morgen mal mit meinem Chef, ob er mich nicht mal für 2 Stunden entbehren kann. Momentan ist eh nicht so viel los bei uns.

Ottokar

Zitat von: putinow am 08. Januar 2023, 20:28:36Ich glaube die hatte eine Einladung vom JC bekommen sich zu einem Termin im CBZ zu treffen.
Sowas ist rechtswidrig. Das JC darf lt. Gesetz nur zu sich selbst einladen, nicht zu Dritten.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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putinow

So kurzes Update: Konnte gestern Dank Freistellung von der Arbeit am Termin 9 Uhr beim JC als Beistand für meine Bekannte wahrnehmen. Als erstes möchte ich mal anmerken das alles höflich und freundlich über die Bühne gegangen ist. Also komplett positiv, anders als die hier in den Beiträgen gemachten negativen Schilderungen.

Die ganze Sache ist geklärt und auch vom Tisch. Sinngemäß äußerte sich ihr Arbeitsberater das es auf Grund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen und Therapie überhaupt keinen Sinn mache an irgendwelchen Maßnahmen o.ä. teilzunehmen.

Für mich überraschend das Ganze, weil wenn man hier manche Horrorgeschichten liest, hatte ich mich schon auf eine ganz andre Entwicklung eingestellt.

Greywolf08

Zitat von: putinow am 11. Januar 2023, 18:27:59... Als erstes möchte ich mal anmerken das alles höflich und freundlich über die Bühne gegangen ist. Also komplett positiv, anders als die hier in den Beiträgen gemachten negativen Schilderungen. ...
Lag vielleicht auch daran, weil du dabei warst. :Wenn deine Bekannte alleine dort aufgeschlagen wäre ...  :weisnich:

Fritz1971

Eine Frage: Wenn es sich hier um einen 1€ Job gehandelt hätte (wegen der 1,25€ Aufwandsentschädigung), wäre das ganze nicht mehr sanktionierbar gewesen bei Nichtantritt, seit Umstellung zum Bürgergeld, oder?