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Formular HG erhalten obwohl nicht existent- Stand Bedarfsgemeinschaft überprüft

Begonnen von zoolander, 08. Januar 2023, 22:19:02

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zoolander

Hallo zusammen!

Kurz nach dem WBA-Formular trudelte bei mir auch ein Schreiben mit folgendem  Thema ein:

"Der aktuelle Stand ihrer Bedarfsgemeinschaft wurde überprüft" - Sogar in doppelter Dringlichkeit: Original und Zweitschrift der Anlage HG kamen am selben Tag.

Jetzt bin ich (wieder mal) unschlüssig, was ich hier genau anzugeben habe, damit nichts durcheinander kommt, denn eine HG gibt es nicht.

Gefordert werden:
  • aktueller Mietvertrag bzw. Mietbescheinigung
  • Anlage HG

Fakten zu mir und dem Wohnverhältnis:
  • Ü25
  • Wohne WG-like in einem Haus, das meiner Mutter und mir zu gleichen Teilen gehört.
  • Für meine Verpflegung komme ich selbst auf, ansonsten werden die Betriebs-, -Neben und Heizkosten geteilt. So ist es dem Amt bekannt und so wurde es bisher auch gehandhabt und in jeder WBA angegeben.

Aber: Da nicht aus einem Topf gewirtschaftet wird, was ja widerum der Definition einer Haushaltsgemeinschaft entspricht, kann ich dieses Formular überhaupt nicht ausfüllen.
Ich wohne mit einer weiteren Person in einem Haushalt, bilde aber keine HG.
Im Formular gibt es keinen Punkt mit "liegt eine HG vor - ja / nein", den ich verneinen könnte.

Und wie verfahre ich mit der beigefügten Mietbescheinigung? Die ist ja vom Vermieter auszufüllen, der so ja nicht existiert.
Die dort geforderten Angaben mitsamt den Nachweisen erhält das Amt sowieso in den nächsten Tagen mit der WBA - wie bisher auch.

Soll ich einfach einen Brief an den Sachbearbeiter schicken, in dem die Wohnsituation (nochmals) erläutert wird?
Was würdet ihr tun?

Danke fürs Lesen und viele Grüße

zoolander


Ottokar

Fülle in der Anlage HG 1. bis 3. entsprechend aus, unter 4. kreuzt du an "Die unter Abschnitt 2 genannte Person zahlt keine Leistungen an die Bedarfsgemeinschaft".
5. lässt du unausgefüllt und erklärst in einem Begleitschreiben, dass das Haus dir und deiner Mutter zu jeweils 50% gehört und ihr somit beide in eurem jeweils eigenen Hausteil wohnt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


zoolander

Vielen Dank @Ottokar für die schnelle Unterstützung  :smile:
so habe ich es übernommen.

Ich liebe diese charmante Art des Amts, die Antragssteller in den Formularen mit einem wilden Mix aus Haushaltsgemeinschaft. Haushalt und Bedarfsgemeinschaft zu verwirren. "HG" ist ein schönes Beispiel dafür:

Punkt 2:
Überschrift "Angaben zur Person in meiner Haushaltsgemeinschaft
Text darunter ..."in einem Haushalt leben..."

Punkt 3:
Überschrift "Angaben zum Verwandtschaftsverhältnis"
Text darunter: "Sofern zu mehreren Personen in der Bedarfsgemeinschaft..." und
"Person in der Bedarfsgemeinschaft, zu der das Verwandtschaftsverhältnis besteht."


zoolander

Zitat von: horst am 09. Januar 2023, 20:30:42Hier sind noch Tipps vom User FightForRight Urgestein

Vielen Dank horst. Ne kleine Auffrischung der Fakten ist immer gut.  :ok: