Ortsabwesendheit angemeldet, Termin während den Zeitraum bekommen.

Begonnen von hotwert, 10. September 2022, 18:38:41

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hotwert

Der Brief kam heute doch noch (einige Tage nach dem Verwaltungsakt)

Das JC macht also 22997,06€ geltend ohne Sozialversicherungen.
ALG I kam der Brief auch heute, die machen 7308,00€ geltend

Die Nachzahlung der Rente beträgt 35199,84€.

Heißt also 4.894,78 sollte ich sie Nachzahlung bekommen, wenn ich das richtig verstehe.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

JensM1

ZitatBTW in allegro werden Erstattungsansprüche erfasst, die das JC gegen den ALG II Empfänger hat, nicht gegenüber Dritten wie die DRV oder andere Sozialleistungsträger.

Das ist definitiv falsch. War vor einigen Jahren noch so, die entsprechenden Funktionen wurden aber schon vor geraumer Zeit in Allegro implementiert.

hotwert

Zitat von: JensM1 am 11. November 2022, 18:40:11
ZitatBTW in allegro werden Erstattungsansprüche erfasst, die das JC gegen den ALG II Empfänger hat, nicht gegenüber Dritten wie die DRV oder andere Sozialleistungsträger.

Das ist definitiv falsch. War vor einigen Jahren noch so, die entsprechenden Funktionen wurden aber schon vor geraumer Zeit in Allegro implementiert.

So wie ich den Abrechnung vom JC lese, wurden aber nur alle Bezüge zusammengezählt die in den Zeitraum zusammengekommen sind. Eine Gegenüberstellung mit der Rente ist da nicht ersichtlich.

Eig. Wurde ja nur jeder Euro gezählt den ich seit Leistungsbeginn bekommen habe?

Sozusagen zahlt jetzt die Rentenversicherung das Geld an die AfA und das JC und was die Differenz der beiden Beträge zu dem Nachzahlbetrag bekomm ich.

Wäre der Nachzahlbetrag niedriger, müssen sich AfA und JC mit dem begnügen was da ist, und ich bekäme nichts, müsste aber auch selbst nichts zahlen.

Ottokar

Zitat von: hotwert am 12. November 2022, 20:39:40Sozusagen zahlt jetzt die Rentenversicherung das Geld an die AfA und das JC und was die Differenz der beiden Beträge zu dem Nachzahlbetrag bekomm ich.

Wäre der Nachzahlbetrag niedriger, müssen sich AfA und JC mit dem begnügen was da ist, und ich bekäme nichts, müsste aber auch selbst nichts zahlen.
Korrekt.
Wie schon geschrieben, wirst du rechtlich so gestellt, als hättest du seit 01.11.2019 Rente bekommen und nicht ALG I/II.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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JensM1

ZitatSo wie ich den Abrechnung vom JC lese, wurden aber nur alle Bezüge zusammengezählt die in den Zeitraum zusammengekommen sind. Eine Gegenüberstellung mit der Rente ist da nicht ersichtlich.

Die ist nur ersichtlich, wenn Rente < gewährte Leistungen, s. Monat 02/22.

hotwert

Zitat von: JensM1 am 13. November 2022, 13:44:09
ZitatSo wie ich den Abrechnung vom JC lese, wurden aber nur alle Bezüge zusammengezählt die in den Zeitraum zusammengekommen sind. Eine Gegenüberstellung mit der Rente ist da nicht ersichtlich.

Die ist nur ersichtlich, wenn Rente < gewährte Leistungen, s. Monat 02/22.
In dem Monat hab ich die Nebenkosten Nachzahlung erhalten.
113,35€.
Allerdings ist die Rente die mir in dem Zeitraum monatlich zusteht immer noch höher, nämlich 950,58€ monatlicher Zahlbetrag.

Egal, ist ja zu meinen Vorteil.

JensM1

ZitatAllerdings ist die Rente die mir in dem Zeitraum monatlich zusteht immer noch höher, nämlich 950,58€ monatlicher Zahlbetrag.

Ergibt abzüglich Freibetrag 30,00 Euro den ausgewiesenen Erstattungsanspruch.

Ottokar

Zitat von: JensM1 am 13. November 2022, 14:09:50Ergibt abzüglich Freibetrag 30,00 Euro den ausgewiesenen Erstattungsanspruch.
Wenn der ALG II Anspruch entfällt, wird kein Freibetrag berücksichtigt, das hatte ich bereits erklärt.
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hotwert

Falls es noch jemanden interessiert:
Die Erstattung von ca. 5300€ kam heute auf mein Konto.

Ich hab die Forderungen von ALG I und II ja auch bekommen, die diese an die Renteversicherung geschickt haben, und den Nachzahlbetrag der auf dem Rentenbescheid stand. Ich kam da bei meiner eigenen Rechnung nur auf ca. 4800€. Keine Ahnung warum das jetzt 500€ mehr sind. Die Energiepreispauschale hat damit nichts zu tun, den die kam gesondert auf mein Konto, und die erste Rente Ende Dez. auch.

Zusätzlich war ende Dezember ein Schreiben des Jobcenters im Briefkasten: "Nachweis über Meldung von Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld II an die gesetzliche Rentenversicherung."
vom 01.01.2022 bis 01.11.2022.

Ich frag mich nur was ich mit diesem Schreiben soll, denn rechtlich bin ich ja seit 01.11.2019 nun Rentner.
Direkt entsorgen?

Fettnäpfchen

hotwert

Danke für die Rückmeldung.

Zitat von: hotwert am 10. Januar 2023, 14:18:52Ich frag mich nur was ich mit diesem Schreiben soll, denn rechtlich bin ich ja seit 01.11.2019 nun Rentner.
Direkt entsorgen?
Lieber noch ein paar Jahre aufbehalten. Ist ja nur ein DIN A 4 Blatt.

MfG FN
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hotwert

Eben kam der Brief von der RV über die Berechnung der Nachzahlung.

Die Rente hat dem JC 135€ weniger bezahlt als die verlangt haben. Anscheinend haben die das nachgerechnet und etwas hat nicht gestimmt. 277€ Zinsen sind dazugenommen.
Von 1.1.20 bis 31.12.22 mit 4%.

Insofern ist alles zu meinen Gunsten abgelaufen. :D

Ottokar

Zitat von: hotwert am 12. Januar 2023, 14:09:44Anscheinend haben die das nachgerechnet und etwas hat nicht gestimmt.
Das stimmt hoffnungsvoll.
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