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Ganzheitliche Betreuung/Coaching

Begonnen von FritzLoch, 14. Januar 2023, 19:04:38

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FritzLoch

Moin Gemeinde,

diese im Betreff genannte Maßnahme basiert im Bürgergeld auf Freiwilligkeit? Wo gibt es diesbezüglich etwas nachzulesen?

Waldschrat Pferdepension e.V.

Hary

Es kommt auf den Kontext an. Beispiel du hast eine Förderung nach §16i SGB II, dann sind solche Coachings Pflicht und Bestandteil der Förderung. Während des normalen Leistungsbezuges wohl nicht. Aber man kann nun durchaus argumentieren dass eine Teilnahme durchaus zum Mitwirken zählt. Du kannst aber sehr sicher davon ausgehen, dass nicht jeder Leistungsbezieher einen Coach für zwei Stunden im Monat bekommt. Wo sollen die ganzen Leute denn herkommen?

terrier

unter Coaching wird hier vielfach befürchtet, das man eine Person beigeordnet bekommt, die einen ständig beobachtet, anleitet und in den Schlaf singt. Das ist falsch. Was und wann und wie das letztendlich wird, damit hat noch kein JC Erfahrung geschweige denn mehr dazu ausgebildetes Personal im Vorrat. Die dazu benötigten qualifizierten Sozialarbeiter sind dünn gesät. Das wird noch sehr laaaaaaaaaange dauern.
-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

Fritz1971

Es ist freiwillig, bzw kann bei fehlender Mitwirkung nicht sanktioniert werden, Punkt!
Wenn man natürlich so einen Schwachsinn unterschreibt, dann sieht es anders aus und es werden sicher viele Leute leider wieder ihren Wilhelm drunter setzen aus Unwissenheit bzw Angst.

Yasha

#4
Zitat von: FritzLoch am 14. Januar 2023, 19:04:38diese im Betreff genannte Maßnahme basiert im Bürgergeld auf Freiwilligkeit? Wo gibt es diesbezüglich etwas nachzulesen?

Ganzheitliche Maßnahmen sind  kene Erfindung des Bürgergelds.Ausnahme 16k. Nur das Instrument soll erst ab 01.07.2023 gelten. Es gibt aber dazu  bislang dazu keine Details zum Nachlesen.

Zitat von: terrier am 14. Januar 2023, 22:10:05unter Coaching wird hier vielfach befürchtet, das man eine Person beigeordnet bekommt, die einen ständig beobachtet, anleitet und in den Schlaf singt. Das ist falsch.

Dahingehend ist das sogar schon vereinzelt Fakt.. Als Modul innerhalb diverser Coaching Maßnahmen.

Die bekomnt man dann meist verdeckt mit EGV-zur Unterschrift. Wer die unterschreibt -der kann das Modul Ganzheitlichkeit nicht mehr beim Träger abwählen.Diese Ganzheitlichkeit suggeriert vermittlungsrelvante Hemmnisse, die angeblich die Beschäftigungsfähigkeit negativ beeinflussen, so die Argumentation, die ich schon in vielen solcher Coaching Maßname las.Inklusive angedachter Haubesuche.

Fakt ist:
Das durch Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht gewährleiste die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Dieses Recht auf informationelle Selbstbestimmung umfasst insbesondere die Befugnis des einzelnen, selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden

Dazu darf aber voher nichts beim JC unterschrieben werden, was direkt oder indirekt den Verzicht auf dieses Recht bedeutet.

Gesundes Mißtrauen ist mehr als sonst angebracht. Denn manche Coaches agieren mit besonders übegriffigen Methoden,die nach Lizenzvergabe nach Österreich dort helle Empörung auslösten:

Diese Fragen müssen Arbeitslose in ganz Österreich für das ,,JobIMPULS-Projekt" ausfüllen 

Kopfbahnhof

Zitat von: Yasha am 14. Januar 2023, 23:35:44in vielen solcher Coaching Maßname las.Inklusive angedachter Haubesuche.
Wobei man da trotzdem nicht mit machen muss, auch wenn man den Vertrag unterschrieben hat.

Anders wird es jetzt sein, wenn es nur um diese eine Maßnahme mit Coaching handelt.
Beim SB nichts anderes Thema war und man den Wisch, auch noch Unterschreibt.
Hier keine Unterschrift bedeutet auch, keine Sanktion möglich.
(auch wen manch SB was anderes dazu labern sollte)

Mit Unterschrift wird es nicht einfach werden, ohne Sanktion wieder raus zu kommen.

terrier

-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

Yasha

#7
Zitat von: terrier am 15. Januar 2023, 17:58:29
Zitat von: Yasha am 14. Januar 2023, 23:35:44Nur das Instrument soll erst ab 01.07.2023 gelten.

16k -aber eben die anderen nicht. Und die sind schon seit 2018 durchgehend Fakt, Innerhalb 16e und 16i und als ganzheitliche Module in zig Maßnahmen. In mehr oder minderer Ausprägung. Wobei sich die Bandbreite inzwischen enorm verbreitet hat. Ebenso die Zielgruppen.

 Da tummeln sich inzwischen schon Gesundheitscoaching, psychosoziales Coaching, Einzelcoaching, BG-Coaching, Coachingcenter,Coaching mit Zeitbudget,Aufsuchendes Coaching,Coaching für Erwerbstätige, Integrationscoaching, Intensivcoaching, Coachingcenter, modulares Coaching, mobiles Coaching,Schwerbehinderten Coaching. Coaching für Alleinerziehende, Coaching Erziehungszeit, Familiencoaching, Eventcoaching, Aktivcoaching, Aktivierungs Coaching usw...