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Verwaltungsakt nach Lust und Laune

Begonnen von Donna7of9, 22. Januar 2023, 10:29:20

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Donna7of9

Hallo, ich war vor ein paar Tagen im Jobcenter bei meiner Fallmanagerin eingeladen.
Sie gab mir ohne ein Wort zusagen meine Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt mit.
Ich fragte sie warum und dass dies was negatives ist. Sie sagte nein.

Schriftliche Begründung für den Verwaltungsakt:
Fr. ... ist grds. nicht bereit die Einglierungsvereinbarung zu unterschreiben.

Das stimmt nicht. Ich habe die Eingliederungsvereinbarung mit nach Hause genommen um sie in Ruhe durchzulesen und unterschrieben wieder abzugeben. Habe immer den vereinbarten Termin eingehalten. Der negative Eintrag bleibt bestimmt in meiner Akte. Was kann ich tun?

fishfreak

Ich würde gegen die Begründung schriftlichen Widerspruch einlegen, oder gegen den gesamten VA.
Zumindest wenn ich innerhalb der Abgabefrist die EGV abgegeben hätte.

Ottokar

Du könntest Widerspruch gegen den Verwaltungakt einlegen.
Begründung: die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass sind nicht gegeben, es bestand nachweislich die Bereitschaft, eine Einglierungsvereinbarung zu unterschreiben, und besteht weiterhin.
Jedoch wurde vor Erlass dieses Verwaltungaktes kein Versuch in dieser Richtung unternommen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Hary

Wie ist die Vorgeschichte? Wenn du in der Vergangenheit regelmäßig einen VA bekommen hast, dann kann das Jobcenter durchaus argumentieren, dass man die EGV gleich als VA aushändigt, weil aus dem bisherigen Werdegang bereits zu erkennen ist dass du nicht unterschreiben wirst und ohnehin Rechtsmittel nutzen wirst.

Wenn das nicht der Fall ist, dann ist das Vorgehen schon seltsam.