Einladung ohne RFB

Begonnen von Miau, 15. Januar 2023, 16:31:36

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Ratlos

Zitat von: Yasha am 16. Januar 2023, 15:43:28Die Verknüpfung mit dem Merkblatt ist Schwachsinn, weil die allgmeine Mitteilung zur Mitwirkung auch separat und zudem anders auf der Homepage Deines Jobcenters steht.
@ Miau hat doch nur den Erhalt des Merkblattes unterschrieben und der Inhalt ist identisch mit den einschlägigen §§.
Die Homepage des JC ist uninteressant weil nicht jeder einen PC haben muss. Außerdem zählt der Gesetzestext und nichts anderes.
So sehe ich das.

Miau

Zitat von: Yasha am 16. Januar 2023, 15:43:28weil die allgmeine Mitteilung zur Mitwirkung auch separat und zudem anders auf der Homepage Deines Jobcenters steht. Und das mit sogar verschärften Androhungen -im Fall der Nichtbeachtung.

Woran erkennst du mein JC? Das sollte hier im Forum in datenschutzrechtlicher Hinsicht unbekannt bleiben.Ansonsten müsste ich entsprechend aktiv werden, und ich könnte Grund zur Annnahme haben, dass meine Daten/Angaben, die ich hier mache, dorthin übermittelt werden könnten.

Irgendwie machen mir deine Beiträge immer (jedes Mal in anderer Hinsicht) kein gutes Gefühl. Viellleicht meist du es ja nur gut. Bei ernsthaften, mit einschneidenden Konsequenzen verbundenen Verstößen etc. delegiere ich an meinen RA.

Auf jeden Fall wundert es mich, warum du nicht als Juristin anderweitig tätig bist. Bei deinem Spezialwisssen, differenzierter Sichtweise und Engagement.

Bei dem Psychoterror, dem man durch das JC ausgesetzt ist, finde ich persönlich eine Darlegung im Sinne von "dies und jenes könnte theoretisch noch schwer wiegende Konsequenzen haben", zu beunruhigend.
Trotzdem vielen Dank. Meine Eingangsfrage hat sich zwischenzeitlich erledigt.

Yasha

#17
Zitat von: Miau am 16. Januar 2023, 17:28:30Woran erkennst du mein JC? Das sollte hier im Forum in datenschutzrechtlicher Hinsicht unbekannt bleiben

Das fragst du mich - ernsthaft?.Habe ich das genannt? NEIN.

Ist Dein Merkblatt unvollständig?  -ja. Denn beispielsweise fehlt der Hinweis auf Meldung bei Änderung der Krankenkasse usw. Ich fügte zudem ein Vergleichsmerkblatt ein -welches auch keiner Unterschrift bedarf  -aber wenigstens die meisten Rechtslagen ansatzweise beleuchtet hätte.

Zitat von: Ratlos am 16. Januar 2023, 16:50:56@ Miau hat doch nur den Erhalt des Merkblattes unterschrieben und der Inhalt ist identisch mit den einschlägigen §§.

Ist er eben nicht -in Gänze. Siehe nachfolgende Verlinkung Zudem  -mit welchen? Kennt die jeder von sich aus -in Gänze?. Um auch die Tragweite dessen zu erfassen?

Wo sind die Mitwirkungspflichten geregelt?

Zitat von: Miau am 16. Januar 2023, 17:28:30Auf jeden Fall wundert es mich, warum du nicht als Juristin...
:schock: :lachen:

Ist wohl der netteste Irrtum und zugleich Kompliment des Jahres 2023.

Zitat von: Miau am 16. Januar 2023, 17:28:30Viellleicht meist du es ja nur gut.

Wenn Du das bislang noch nicht sicher erkannt hast -dann machen da weitere Infos in diesem Thema keinen Sinn.

Zitat von: Miau am 16. Januar 2023, 17:28:30und ich könnte Grund zur Annnahme haben, dass meine Daten/Angaben, die ich hier mache, dorthin übermittelt werden könnten.

Solche Anwürfe machen zudem auch gar keinen Sinn -zumindest was meine Person betrifft. :nea:.

Ratlos

Zitat von: Yasha am 16. Januar 2023, 17:49:30. Ich fügte zudem ein Vergleichsmerkblatt ein -welches auch keiner Unterschrift bedarf  -aber wenigstens die meisten Rechtslagen ansatzweise beleuchtet hätte.
@ Miau hat den Erhalt des Merkblattes aus ihrer Antwort 11 unterschriftlich bestätigt.
Damit zählen für sie die darin aufgeführten Pflichten. Kenntnisse von §§ sind dabei nicht erforderlich. Die Sache - meine ich - wird hier bis zur Unkenntlichkeit aufgebauscht ohne dass es derzeit dafür eine Grundlage gibt. Miau hat leistungsrelevante Änderungen zu melden und das war es erstmal.
@ Miau muss weder Juristin sein noch Kenntnisse in den SGB-Büchern haben. Schon gar nicht muss sie die anerkannten Kommentierungen der hM zu den einzelnen Pflichten kennen.
Wenn sie was zu offiziellen Merkblättern der BA wissen will ist hier ein Link:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/downloads-arbeitslos-arbeit-finden.

Zitat von: Miau am 15. Januar 2023, 16:31:36Oder ist es rechtlich erforderlich, jedes Mal die RFB anzuheften, damit die Vorladung rechtswirksam ist und ggfs. sanktioniert werden kann?
Zur Frage RFB nochmal. Eine RFB muss einem Bescheid anhängen. Ein Merkblatt ersetzt  keine RFB.
Das erkennst du schon daran dass in einer RFB das zuständige Gericht für Rechtsmittel enthalten sein muss.

@ yasha - wo hast du das Merkblatt in deiner Antwort Nr. 9 runter geladen.

a_good_heart

Zitat von: Ratlos am 17. Januar 2023, 11:11:28...dass in einer RFB das zuständige Gericht für Rechtsmittel enthalten sein muss.

Echt, wo denn :scratch:


(RFB einer Ladung füe Termin Anfang Februar)
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Yasha

Zitat von: a_good_heart am 17. Januar 2023, 12:09:23
Zitat von: Ratlos am 17. Januar 2023, 11:11:28...dass in einer RFB das zuständige Gericht für Rechtsmittel enthalten sein muss.

Echt, wo denn :scratch:

 :nea: Die Rechtsfolgebelehrung hat nichts mit der Rechtsbehelfsbelehrung zu tun. Denn:

ZitatDie fehlende, unrichtige oder unvollständige Rechtsbehelfsbelehrung hat keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit des VA selbst (BSG, Urteil v. 20.10.2010, B 13 R 15/10 R). Sie eröffnet lediglich die Möglichkeit, noch innerhalb eines Jahres den Rechtsbehelf einzulegen (§ 66 Abs. 2 SGG).

Quelle:SGB X § 36 Rechtsbehelfsbelehrung

Hartzer Rolle

Im ersten Schritt zeigt der Rechtsbehelf die Möglichkeit des Widerspruchs auf. Erst ein ergangenen Widerspruchsbescheid enthält dann den Verweis auf das zuständige Sozialgericht.

So kenne ich es zumindest.

Rechtssfolge zeigt dir ja nur die Konsequenzen auf, wenn du nicht mitspielt  :nea: 

Ratlos

Zitat von: Hartzer Rolle am 17. Januar 2023, 15:07:18Erst ein ergangenen Widerspruchsbescheid enthält dann den Verweis auf das zuständige Sozialgericht
So war es auch gemeint. Man muss hier auf jedes Wort achten. sorry

Hartzer Rolle

Zitat von: Ratlos am 17. Januar 2023, 15:39:15
Zitat von: Hartzer Rolle am 17. Januar 2023, 15:07:18Erst ein ergangenen Widerspruchsbescheid enthält dann den Verweis auf das zuständige Sozialgericht
So war es auch gemeint. Man muss hier auf jedes Wort achten. sorry
war kein Angriff  :flag:

Miau

Liebe Community,

ein Lagebericht: bin der "Einladung" gefolgt. Zum 2. Mal teilte eine Vertretung mit, dass der für mich zuständige SB angeblich nicht anwesend sei...
 
Jedes mal wollte die Vertretung unbedingt meine Tel. erfahren und vermerken. Angebliche Begründung: damit der für mich zuständige SB seine Einladung rechtzeitig absagen kann (?!) und ich nicht vergeblich erscheinen muss.

Ich wurde bereits zuvor bei der Neuantragstellung vom zuständigen SB und danach schriftlich (Leistungsabteilung für Rückfragen) dazu aufgefordert, meine Tel anzugeben, was ich jedes Mal nicht tat.

Im Übrigen hatten die von sich aus kein Interesse an einem Gespräch- wie mir auch gestern wieder mitgeteilt wurde (!). Ich sowieso nicht.

Anscheined haben die mich nun zum 2. Mal als Retourkutsche dafür antanzen lassen, dass ich denen meine Tel. nicht angebe, was mein gutes Recht ist.

Natürlich ging bei mir unmittelbar danach die ganze angestaute Luft raus. Man weiß vorher nie, was die von einem wollen und die schlechten Erfahrungen mit denen kommen immer wieder hoch... Zumindest ist das bei mir so.

Denke aber, spätestens beim WBA kommt wieder eine Einladung.

Auf jeden Fall vorerst vielen Dank für die von den Forumsmitgliedern geleistete Unterstützung!!!!!