Zwangsversteigerung - Zuschalgsbeschluss - Könnt Ihr mir helfen?

Begonnen von Ulla123, 01. Februar 2023, 17:48:02

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Ulla123

Hallo,

vielleicht könnt Ihr mir helfen.

Da sich die Erbengemeinschaft leider nicht einigen konnte, wurde das Grundstück meines Vaters im Rahmen einer Teilungsversteigerung zwangsversteigert.
Ich habe nun den Zuschlagsbeschluss erhalten, es wurde für 42.000 EUR versteigert.
In dem Zuschlagsbeschluss ist noch ein im Grundbuch eingetragenes Darlehn in Höhe von 639,11 EUR erwähnt, für das ich eine Löschbewilligung habe.

Im Beschluss steht:
ZitatWenn die bestehenden Rechte im Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Zuschlags ganz oder teilweise nicht bestehen, hat die Ersteherin Zuzahlung zu leisten. Bei bedingten Rechten oder bei Gesamtrechten kann die Zuzahlungspflicht auch im Falle des Erlöschens nach dem Zuschlag eintreten (§§ 50, 51 ZVG)

Bedeutet das, dass die Person, die den Zuschlag bekommen hat, diese 639,11 EUR zusätzlich noch auf die 42.000 EUR aufgeschlagen werden und somit unter den bisherigen Eigentümern 42.639,11 EUR aufzuteilen sind?

An wen müsste ich denn jetzt diese Löschbewilligung aushändigen, dem Gericht oder der Person, die den Zuschlag erhalten hat?