Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !

Begonnen von Bundspecht, 02. Februar 2023, 16:54:41

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Rotti

Zitat von: Bundspecht am 17. Februar 2024, 16:18:43Laut dem Schreiben , werden von den 1.102,34€ (Gesamt Rente) insgesamt 130,02€ abgezogen, sprich Beitrag KK 80,47€ Zusatzbeitrag KK 12,07€ Pflegeversicherung 37,48€ Bleiben besagte 972,32€ an Auszahlung

eine schöne Summe und dann noch Netto.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Bundspecht

Zitat von: Rotti am 17. Februar 2024, 16:34:00eine schöne Summe und dann noch Netto.

Tja, von der aber wohl nicht viel übrig bleiben wird, weil das JC alles was über dem "Bedarf" liegt auf die restlichen BG Mitglieder aufteilen wird ....
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Rotti

Zitat von: Bundspecht am 17. Februar 2024, 17:12:35
Zitat von: Rotti am 17. Februar 2024, 16:34:00eine schöne Summe und dann noch Netto.

Tja, von der aber wohl nicht viel übrig bleiben wird, weil das JC alles was über dem "Bedarf" liegt auf die restlichen BG Mitglieder aufteilen wird ....
deshalb schrieb ich ja, wenn sie auf Bürgergeld verzichtet dann die Nachzahlung vielleicht nicht angerechnet würde wenn sie kein Bürgergeld bezieht da lag  wohl falsch.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Bundspecht

Kleines Update:

habe heute morgen bei unserem Arbeitsvermittler angerufen. Der wusste , dass ich für meine Frau den Rentenantrag gestellt hatte. Wir hatten schon vor langer Zeit ausgemacht, dass wenn sich da was tun sollte , ich ihn informieren würde.

Gesagt getan, er hat das gleich in seinem System eingetragen. Außer, dass er alle 6 Monate mal anruft, lässt er meine Frau in Ruhe !  :zwinker:  :ok:

Dann habe ich in der Leistungsabteilung angerufen ....Mit der Dame konnte man eigentlich immer gut Reden, aber heute war die auf Krawall gebürstet. Hat mich erstmal voll angemauelt warum SIE nix davon weis, dass ein Rentenantrag gestellt wurde....

Erst wollte ich sagen , dass Ihr das solange nix entschieden ist auch nix angeht, habe mir das dann aber verkniffen. Ich meinte nur, dass das JC doch bescheid weis (Vermittlung) , und ich nichts dafür kann , wenn die nicht untereinander kommunizieren !

Naja auf alle Fälle braucht sie (am besten noch letzte Woche) den Rentenbescheid in Kopie. Habe ich alles heute fertig gemacht , und landet heute Nachmittag noch im Briefkasten des JC ....

Bin da wirklich gespannt , was die da nun berechnet, und ob der von Ottokar genannte Freibetrag berücksichtigt wird.
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Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Bundspecht

Moin zusammen,

vielleicht mache ich mir ja auch Zuviel Gedanken, aber momentan platz mir der Kopf vom Grübeln.....

Also. @ Ottokar ist ja der Meinung, dass wir ganz normal weiter BG bekommen. Die Rente meiner Frau wird ja zu 100% angerechnet. Soweit Ok ....

Im März wird die Rente das erste mal ausgezahlt , aber eben immer erst Ende des Monats. Die Leistung SB hatte mich ja auch schon am Telefon gefragt, ob schon Rente ausgezahlt wurde.

In den Unterlagen für das JC hatte ich auch geschrieben, dass die Rente erste am Ende des Monats ausgezahlt wird, und wenn das passiert ist , ich einen Kontoauszug einreiche ....Auch hier soweit Ok ....

Was mich nun beschäftigt ist folgendes .... Da die Rente von über 900€ ja komplett angerechnet wird, haben wir das nun Anfang des Monats weniger ????  Wenn ja, wie soll das funktionieren ? Miete, Strom usw. wird ja immer Anfang des Monats bezahlt.

Selbst wenn das JC nun sagte wir bekommen jetzt nochmal BG für meine Frau , und wir zahlen das Ende März von der Rente die dann kommt zurück, haben wir ja wieder das Problem , dass dann Anfang des Monats das Geld fehlt .....

Oder habe ich da einen Denkfehler ??????? :weisnich:
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Ottokar

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Bundspecht

Zitat von: Ottokar am 26. Februar 2024, 14:36:27Lies dazu mal hier: https://hartz.info/index.php/topic,132754.msg1600050.html#msg1600050

habe ich, aber das BG für März kommt ja nun am 29. sprich in drei Tagen. Die Unterlagen habe ich letzte Woche eingereicht. Noch habe ich nichts schriftliches vom JC bekommen.

So ein Darlehen zu beantragen , dass dauert ja bestimmt auch wieder seine Zeit. Ich bin da momentan wirklich verunsichert, was ich nun machen soll.
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Ottokar

Zitat von: Bundspecht am 26. Februar 2024, 14:47:03Die Unterlagen habe ich letzte Woche eingereicht.
Dann ist ohnehin fraglich, ob die Rentenzahlung noch berücksichtigt werden kann.
Abgesehen davon hätte ich hier die Unterlagen erst am 29.02. eingereicht. Dann wäre im März Bürgergeld ungemindert und die Rente am Monatsende zusätzlich zugeflossen und hätte im April zur Bedarfsdeckung bei dann entsprechend geringerem Bürgergeld zur Verfügung gestanden.
Das rechnerisch für März zuviel erhaltene Bürgergeld hätte das JC zurückgefordert und mit monatlich 10% aufgerechnet. So wäre erst gar kein Problem entstanden.
Jetzt bleibt dir nichts anderes übrig als abzuwarten, ob du am 29.02. um die Rente gemindertes Bürgergeld gezahlt bekommst, und wenn es so ist umgehend ein Darlehen zu beantragen.
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Bundspecht

Zitat von: Ottokar am 26. Februar 2024, 17:24:16Abgesehen davon hätte ich hier die Unterlagen erst am 29.02. eingereicht.

Zitat von: Ottokar am 17. Februar 2024, 15:31:33Die Rentenbewillgung melden muss sie dem JC sofort,

 :weisnich:

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Bundspecht

So nun haben wir den Salat ! :teuflisch:  :teuflisch:  :teuflisch:

das JC hat das noch nicht bearbeitet, aber die Rente wird vom 1. März an angerechnet ! DANKE

ich habe nun einen Antrag für ein Darlehn gestellt. Mal sehen wie schnell das bearbeitet wird.

Zum Thema Freibetrag ....

Zitat von: Ottokar am 17. Februar 2024, 15:31:33D.h. für Zeitraum 09.2022 bis 02.2024 muss die RV deiner Frau monatlich die im SGB II als Freibetrag nicht anzurechnenden 30€ nachzahlen (18 Monate x 30€ = 540€).

Das JC ist da auch der Auffassung, so nach dem Motto, "wenn der Freibetrag schnell ausgezahlt wird, braucht das Darlehn ja nicht so hoch zu sein"

Pustekuchen !!!

Habe eben bei der RV angerufen , da ich wissen wollte wann wir mit der Auszahlung des Freibetrages rechnen können ...

Der Typ am  Telefon (sehr unfreundlich) hat mich angemauelt, dass es sowas bei der Rente nicht gibt, und das ich mich gefälligst an das JC zu wenden hätte !!!

Sollte das Darlehn gewährt werden, wird das monatlich um 5 % vom RS der gesamten BG abgezogen !!!
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Ottokar

Wie bereits geschrieben, informiert die RV das JC (resp. dessen Leistungabteilung) immer auch zeitgleich intern.
Entweder weil das JC bereits einen Erstattungsantrag gestellt hat, oder um anzufragen, ob das JC Erstattungsforderungen geltend machen will. Deshalb steht in dem Rentenbescheid auch drin, dass die Nachzahlung erst mal einbehalten wird, bis das JC auf diese Anfrage regaiert hat.
Anhand deiner Aussagen bin ich davon ausgegangen, dass das hier ausnahmsweise nicht passiert ist, dann hätte man die Anrechnung hinauszögern können indem man das JC erst Ende Februar informiert.
Dein letzter Beitrag belegt aber das Gegenteil: die RV hat hier sehr wohl, so wie es auch im Rentenbescheid steht, das JC zeitgleich informiert und dessen Leistungsabteilung hat sofort reagiert.
Wann du deinerseits das JC informierst, spielt dabei keine Rolle, das dient dann nur noch der Info der Arbeitsvermittlung, denn die wurde auch hier von der Leistungsabteilung offenbar nicht informiert.
Abgesehen davon stehst du dich mit 5% Darlehensaufrechnung deutlich besser als mit 10% Rückforderungsaufrechnung.
Die RV muss erst mal die Bezifferung der genauen Erstattungsforderung abwartet, die dir in Kopie zugehen muss, das kann dauern.
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Bundspecht

Als wenn ich das nicht irgendwie geahnt hätte .....

Das JC hat die KOMPLETTE Zahlung eingestellt ! Normalerweise hätte ich ja erwartet, dass wir zumindest die Miete, + anteiligen RS für mich und die beiden Kinder bekomme.

Aber es ist nix auf dem Konto angekommen.

Ich da also angerufen .... Wir haben da einen neuen SB der für unsere "Leistung" zuständig ist.... Scheint noch sehr jung zu sein, hört sich aber genau so an wie Scharchnase von Lauterbach..... geht die ganze Zeit nur  öhhh jaaa ähhhh

Bekomme ich so einen Hals... Aber nun gut.

Der erklärte mir nun, dass tatsächlich die komplette Zahlung der BG eingestellt wurde !!!

Aber gestern früh wurde eine Summe von 1447,62€ angewiesen (incl. einem Darlehn i.H.v. 300€) !

Das sollte heute Abend , oder Morgen dann auf dem Konto sein. Eigentlich hatte ich ein Darlehn über 900€ beantragt, da wir aber noch das Pflegegeld der Kinder auf dem Konto haben , sind es eben "nur" 300€ geworden.

Soweit erstmal so gut. Die 30€ Freibetrag , hat der Schussel natürlich "vergessen" ....

Was ein Chaos  :wand: 

Zitat von: Ottokar am 27. Februar 2024, 12:16:58Abgesehen davon stehst du dich mit 5% Darlehensaufrechnung deutlich besser als mit 10% Rückforderungsaufrechnung.

Mir war mal so, dass ein Darlehn , nur bei der Person mit 10% aufgerechnet werden kann , die es auch beantragt hat, oder ?

Nun sind es zwar "nur" 5%, aber von der gesamten BG

Aber eine FGrage fällt mir da noch ein .... Gibt es das "Zuflussprinzip" nicht mehr ?
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Ottokar

Rechtswidrig die gesamte Leistung eingestellt, Freibetrag "vergessen".
Die Inkompetenz von Jobcentern ist grenzenlos: Immer wenn man denkt, noch absurder geht es nicht, beweisen die das Gegenteil.

Das Pflegegeld ist zweckgebunden und dient nicht der Sicherung des Lebensunterhalts. Deshalb darf es im SGB II auch nicht als Einkommen berücksichtigt werden und deshalb darf es auch bei der Vergabe eines Darlehens NICHT berücksichtigt werden.

Wenn das Darlehen an mehrere Mitglieder der BG vergeben wurde, darf die Aufrechnung auch bei mehreren Mitgliedern der BG erfolgen, siehe § 42a SGB II.

Klar gilt das Zuflussprinzip noch.
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Bundspecht

Zitat von: Ottokar am 29. Februar 2024, 14:44:20Das Pflegegeld ist zweckgebunden und dient nicht der Sicherung des Lebensunterhalts.

Ja, habe ich auch so gedacht, aber laut Aussage des SB, geht es bei der Vergabe eines Darlehns "nur" darum was sich bei Antragstellung noch auf dem Konto befindet (musste Kontoauszüger der letzten 2 Monate beifügen).

Wie sich diese "Summe" zusammensetzt , scheint das JC daher nicht zu interessieren.

Zitat von: Ottokar am 29. Februar 2024, 14:44:20Klar gilt das Zuflussprinzip noch.

müsste das dann nicht auch bei der Rente greifen ?

Immerhin wird diese ja wie ein Erwerbseinkommen vom JC angesehen. Und da heißt doch auch immer, dass das JC erst Zahlungen einstellen darf, wenn Lohn/Gehalt auf dem Konto ist....

PS: das JC , so habe ich nun erfahren, wusste schon über eine ganze Woche früher bescheid als wir, dass meine Frau besagte Rente bekommt.

Die hatten alle Daten, und doch wurde da nix bearbeitet , außer mal eben fix die Zahlung einzustellen...... :wand:
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Ottokar

Zitat von: Bundspecht am 29. Februar 2024, 14:59:48Ja, habe ich auch so gedacht, aber laut Aussage des SB, geht es bei der Vergabe eines Darlehns "nur" darum was sich bei Antragstellung noch auf dem Konto befindet (musste Kontoauszüger der letzten 2 Monate beifügen). Wie sich diese "Summe" zusammensetzt , scheint das JC daher nicht zu interessieren.
Da irrt der SB oder sprach wissentlich Unwahres.
Lt. § 42a SGB II darf lediglich Vermögen nach § 12 Abs. 2 und Abs. 4 S. 1 berücksichtigt werden.
Dieses ergibt sich gerade nicht daraus, wieviel Geld man noch auf dem Konto hat.
Und mit "auf andere Weise gedeckt werden" bezieht sich der Gesetzgeber gerade nicht auf die zweckwidrige Verwendung von zweckgebundenem Einkommen wie Pflegegeld.
Lies dazu mal die Weisung der BA unter "2. Anwendungsvoraussetzungen" auf Seite 6: https://www.arbeitsagentur.de/datei/fachliche-weisung-p-42a-ab-01-07-2023_ba043546.pdf
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