Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !

Begonnen von Bundspecht, 02. Februar 2023, 16:54:41

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Ottokar

Zitat von: Bundspecht am 15. April 2023, 11:03:31Nun frage ich mich ab er allen ernstes, was hat die "Pflege" der Kinder mit der Feststellung der Erwerbsfähigkeit zu tun
Eine - nicht nur vorübergehende - Pflegetätigkeit wird bei der Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt mit berücksichtigt. Bei 2 pflegebedürftigen Kindern mit Grad 2 und Merkzeichen H stehst du dem Arbeitsmarkt faktisch mehr zur Verfügung.
Außerdem erwirbt man mit der Pflege von Angehörigen Rentenansprüche.
Du solltest auch Kopien der GdB-Feststellungsbescheide oder Schwerbehindertenausweise der Kinder mitsenden.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Bundspecht

Zitat von: Ottokar am 15. April 2023, 12:11:18Bei 2 pflegebedürftigen Kindern mit Grad 2 und Merkzeichen H stehst du dem Arbeitsmarkt faktisch mehr zur Verfügung.

Wie gesagt, wir sind "beide" als "Pfleger" bei der Pflegekasse angegeben. Ist das gut , oder schlecht ? bzw sollte ich das so angeben ?

Eigentlich haben wir da nie besonders drauf geachtet, wer nun gerade was gemacht hat. Eben der der gerade "Zeit" hatte. In den letzten Jahren aber habe ich mehr gemacht als meine Frau, da diese teilweise auf Krücken durch die Wohnung ist.

 
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 15. April 2023, 12:27:55Wie gesagt, wir sind "beide" als "Pfleger" bei der Pflegekasse angegeben. Ist das gut , oder schlecht ? bzw sollte ich das so angeben ?

Lies doch mal den letzten von mir eingestellten Link, da steht was dazu, auch zu den Mindeststunden, die an Pflege geleistet werden müssen, damit sich die Pflege positiv auf die Rentenansprüche auswirkt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

#63
Zitat von: Bundspecht am 15. April 2023, 12:27:55Wie gesagt, wir sind "beide" als "Pfleger" bei der Pflegekasse angegeben.
Gegenüber der Pflegekasse kann jeweils nur eine Person als Pflegeperson angegeben werden, da die Pflegekasse nur für eine Person die Rentenbeiträge zahlt.
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Bundspecht

#64
Zitat von: Ottokar am 15. April 2023, 12:54:29
Zitat von: Bundspecht am 15. April 2023, 12:27:55Wie gesagt, wir sind "beide" als "Pfleger" bei der Pflegekasse angegeben.
Gegenüber der Pflegekasse kann jeweils nur eine Person als Pflegeperson angegeben werden, da die Pflegekasse nur für eine Person die Rentenbeiträge zahlt.

Mhhh  :scratch: wir sind aber (und das weis ich zu 100%) beide angegeben ....Aber das wir oder meine Frau was zur Rente dazu bekommen sollte, wäre mir neu.

Ich muss mir die ganzen Unterlagen mal raus suchen, und am Montag werde ich da mal anrufen ....


Zitat von: Sheherazade am 15. April 2023, 12:39:50Lies doch mal den letzten von mir eingestellten Link, da steht was dazu, auch zu den Mindeststunden, die an Pflege geleistet werden müssen, damit sich die Pflege positiv auf die Rentenansprüche auswirkt.

Doch das habe ich schon gelesen .... Aber wenn noch nicht feststeht ob meine Frau die EU Rente bekommt, ist es doch sinnlos (meiner Meinung nach) sich Gedanken über die Pflege zu machen .

Sollte sich das tatsächlich Positiv auswirken, müsste das ja (eigentlich) bedeuten, dass die EU Rente schon durch ist, und der Rententräger nun noch ausrechnen muss/will wie sich die Pflege (seid 2018) auswirkt.....
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Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 15. April 2023, 13:13:07Mhhh  :scratch: wir sind aber (und das weis ich zu 100%) beide angegeben ....Aber das wir oder meine Frau was zur Rente dazu bekommen sollte, wäre mir neu.

Aus meinem erwähnten Link
ZitatSie müssen eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 oder höher pflegen. Die Pflege muss dabei mindestens 10 Stunden, verteilt auf wenigstens zwei Tage pro Woche, ausgeübt werden. Zusätzlich dürfen Sie nebenbei nicht mehr als 30 Stunden arbeiten. Sie können sich die Pflege auch mit einer anderen Person teilen. Dabei muss jedoch der Mindestpflegeaufwand von 10 Stunden pro Woche je Person erreicht werden. Außerdem muss die Pflege in häuslicher Umgebung erfolgen.
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Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 15. April 2023, 13:13:07Doch das habe ich schon gelesen .... Aber wenn noch nicht feststeht ob meine Frau die EU Rente bekommt, ist es doch sinnlos (meiner Meinung nach) sich Gedanken über die Pflege zu machen .

Nein, für das Rentenkonto deiner Frau ist es definitiv nicht sinnlos, die Zeiten der Pflege zeitnah zu erfassen, es geht ja nicht nur um eine mögliche EMR sondern auch um die Altersrente.
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Greywolf08

Geht ja auch darum, das die Pflegezeiten als Beitragszeiten gezählt werden und an die sogenannte Wartezeit angerechnet wird.

horst

Zitat von: Greywolf08 am 15. April 2023, 15:28:06Geht ja auch darum, das die Pflegezeiten als Beitragszeiten gezählt werden und an die sogenannte Wartezeit angerechnet wird.
bei manchen kam das leider viel zu spät, das Gesetz hätte schon bei der Kindererziehungsrente eingeführt gehört.

Ottokar

Ich korrigiere meine Aussage:
Seit 2017 gibt es die sog. Mehrfachpflege, wo sich mehrere Personen die Pflege zeitlich teilen können und dabei unter bestimmten Voraussetzungen die Pflegekasse auch für mehr als eine Person Rentenbeiträge zahlt.
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/alles-fuer-pflegende-angehoerige/flexirente-so-bessern-pflegende-rentner-ihre-rente-auf-20810
https://www.test.de/Rente-fuer-pflegende-Angehoerige-Hoehere-Rentenansprueche-seit-2017-5137884-0/
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Bundspecht

Moin....

so nun wird es komisch. Ich habe eben beim Rententräger angerufen. Laut deren Aussage ist meine Frau (laut Gutachten) ja noch in der Lage mehr als 6 Stunden/Tag zu arbeiten. Da dieses Gutachten ja nur vor Fehlern strotze , haben wir besagten Widerspruch eingelegt.

Auf meine Frage, was nun die Pflege- der Kinder , mit der Erwerbminderung bzw. der Feststellung selbiger zu tun hat, wurde mir folgendes erklärt.

" Es muss nun festgestellt werden , in wie fern meine Frau noch in der Lage ist die Kinder zu Pflegen, da dies ja wie ein "Job" zu verstehen wäre"  :schock:  :scratch:  :weisnich:

Ähh wie in Job ? Durch die Blume war zu verstehen, wer noch eine Pflege ausüben kann, der kann auch noch arbeiten gehen !

Sorry, aber die Pflege von Kindern mit einem Job zu vergleichen  :wand: 

Es geht dem Rententräger nun auch nicht um irgendwelche Wartezeiten oder Rentenbeiträge ect. die wollen nur wissen ob hopp oder topp
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Ottokar

Zitat von: Bundspecht am 17. April 2023, 11:37:27" Es muss nun festgestellt werden , in wie fern meine Frau noch in der Lage ist die Kinder zu Pflegen, da dies ja wie ein "Job" zu verstehen wäre"
Das fällt überhaupt nicht in den Aufgabenbereich der DRV!
Die Pflege eines Angehörigen ist lt. SGB XI gerade kein Job, auch nicht "wie" ein solcher. Selbst wenn man voll erwerbsgemindert ist, kann man einen oder mehrere Angehörige pflegen, ohne dass dies Auswirkungen auf die Erwerbsminderung hat.
Nun erklärt sich auch der Satz
Teilen Sie uns bitte auch mit, wie viele Stunden Sie täglich für die Pflegearbeit leisten.
denn der Pflegeaufwand steht ja in den Gutachten.

Die DRV versucht offenbar nun nachträglich Gründe für ihre Ablehnung zu finden bzw. zu konstruieren. Dabei besteht allerdings keine Mitwirkungspflicht. Und dazu die Pflege von Angehörigen zu missbrauchen, ist schlicht eine Schweinerei!
Deshalb würde ich hier gar nichts tun, sondern diese Bitte ignorieren und auch auf weitere derartige Anfragen nicht reagieren.
Also nicht schriftlich oder mündlich ablehnen, oder gar mit denen telefonieren, denn dabei kann es passieren, dass man etwas sagt, was die dann gegen einen verwenden.
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Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 17. April 2023, 11:37:27Durch die Blume war zu verstehen, wer noch eine Pflege ausüben kann, der kann auch noch arbeiten gehen !

Dir wurde hier mehrmals geschrieben und verlinkt, dass die Pflegetätigkeit einer Erwerbsminderung nicht im Wege steht, da muss man sich nichts durch die Blume sagen lassen. Nicht mehr telefonieren!
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Bundspecht

Zitat von: Ottokar am 17. April 2023, 11:47:18Deshalb würde ich hier gar nichts tun, sondern diese Bitte ignorieren und auch auf weitere derartige Anfragen nicht reagieren.


Laut deren Aussage wird der Widerspruch nicht bearbeitet bzw. dann als nicht ausreichend begründet abgelehnt , ohne diese Daten.

Zitat von: Sheherazade am 17. April 2023, 11:49:22dass die Pflegetätigkeit einer Erwerbsminderung nicht im Wege steht

Wenn dem tatsächlich so wäre, dann müsste es dem Rententräger doch egal sein, ob wir Kinder haben die "Pflege" benötigen oder nicht ! Dem scheint aber ja nicht so zu sein
So viele Idioten, und nur eine Sense.

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Ottokar

Zitat von: Bundspecht am 17. April 2023, 11:59:43Laut deren Aussage wird der Widerspruch nicht bearbeitet bzw. dann als nicht ausreichend begründet abgelehnt , ohne diese Daten.
Typische rechtswidrige Drohgebärde. Wenn die ablehnen wollten, dann tun die das ohnehin.
Gäbe es eine rechtliche Grundlage für diese Datenerhebung, würde und müsste die da drin stehen.
Und wenn die sich mit einer solchen Drohung aus dem Fenster lehnen, dann haben die schon entschieden, den Widerspruch abzulehnen und suchen nur noch nach Gründen, von denen sie hoffen, dass du die ihnen lieferst.
Wie schon geschrieben, gibt es keine rechtliche Grundlage, anhand des zeitlichen Umfanges erbrachter privater Pflegeleistungen die Erwerbsfähigkeit zu bewerten. Maßgeblich dafür sind lt. Gesetz allein die üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes.
Man könnte die nunmehr in Zugzwang setzen und mitteilen:

Ihr Schreiben vom xxx
Maßgeblich für die Bewertung der Erwerbsfähigkeit sind lt. Gesetz allein die üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes.
Es gibt keine rechtliche Grundlage, anhand des zeitlichen Umfanges für Angehörige erbrachte privater Pflegeleistungen eine Erwerbsfähigkeit zu bewerten.
Insofern bitte ich um Mitteilung, auf welcher gesetzlichen Grundlage diese Datenerhebung basiert, bei deren Nichtmitwirkung mir telefonisch die Nichtbearbeitung und Ablehnung des Widerspruches angedroht wurde.


Dann müssen die entweder umdenken, oder sich irgendwelche Gründe ausspinnen.
Da hier keine Begutachtung vorgenommen wurde, wäre die Widerspruchsablehnung problemlos gerichtlich anfechtbar.
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