Antrag auf Ewerbsminderungsrente abngelehnt !

Begonnen von Bundspecht, 02. Februar 2023, 16:54:41

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Bundspecht

Zitat von: Sheherazade am 21. Februar 2023, 17:33:52Schon länger (befristet oder unbefristet)? Dann könnte man ja auch einen Erhöhungsantrag stellen.

Unbefristet jetzt ca. 18 Monaten.... Erhöhung wurde versucht, wurde aber abgelehnt, weil ja nix "neues" dazu gekommen ist !....

Das sich der Gesamtzustand aber verschlechtert hat, interessiert das Versorgungsamt nicht sonderlich
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Ottokar

Zitat von: Bundspecht am 21. Februar 2023, 12:44:05Ja, es steht oben drüber "Besteht Arbeitsunfähigkeit?" ....Dann kann man da drunter nein oder ja ankreuzen, und wenn ja,  noch seid wann mit Tag, Monat, und Jahr.
Ich denke, das ist ein Gutachen für die RV? Da geht es um Erwerbsfähigkeit und nicht um Arbeitsfähigkeit, das sind vollkommen unterschiedlche Begriffe die vollkommen unterschiedlich definiert sind.
Also wenn sich die DRV auf dieses Gutachten beruft, dann ist die Begründung für den Bescheid schon deshalb rechtlich nicht haltbar, weil das Gutachten auf die Arbeitsfähigkeit abstellt und nicht auf die Erwerbsfähigkeit.

Zitat von: Bundspecht am 21. Februar 2023, 19:48:29Das sich der Gesamtzustand aber verschlechtert hat, interessiert das Versorgungsamt nicht sonderlich
Muss aber, dann eben gegen die Ablehnung klagen.

Der GdB (Grad der Behinderung) ergibt sich aus dem GdS (Grad der Schädigung). Wenn also die Schädigung zugenommen hat, kann sich auch der daraus resultierende GdB erhöht haben.
"Kann" deshalb, weil der GdB eine Gesamtbetrachtung aller Schädigungen darstellt, diese können sich beeinflussen, müssen aber nicht. D.h. wenn eine Schädigung einen GdS von 30 hat und eine andere einen GdS von 20 und eine die andere nicht negativ beeinflusst, wäre das ein GdB von 30, andernfalls müsste die zweite Schädigung erhöhend berücksichtigt werden und es ergäbe sich ein GbB von 40.
Zugrunde gelegt wird dabei immer die Grunderkrankung mit der schwersten Schädigung.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Bundspecht

Zitat von: Ottokar am 22. Februar 2023, 10:12:10Ich denke, das ist ein Gutachen für die RV?

Ja, der Orthopäde hier vor Ort hat im Auftrag des Rententrägers gehandelt.




Zitat von: Ottokar am 22. Februar 2023, 10:12:10Also wenn sich die DRV auf dieses Gutachten beruft, dann ist die Begründung für den Bescheid schon deshalb rechtlich nicht haltbar, weil das Gutachten auf die Arbeitsfähigkeit abstellt und nicht auf die Erwerbsfähigkeit.

Da ist wohl alles schief gelaufen was nur schief laufen kann .... Z.B. das meine Frau ja Diabetes und Asthma haben soll .... Ok das sind auch nur Menschen, aber solche Fehler (gerade in so einem Gutachten) dürfen einfach NICHT passieren


So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Bundspecht

Hallo zusammen ....


meine Frau und ich hatten eben besagten Termin bei unserem Hausarzt. Er war zwar ein wenig verwundert, dass ich auch mit da war, hat dann aber schnell mitbekommen warum.  :ok:

Ich habe dem Doc dann das ,,Gutachten" vom Orthopäden vorgelegt. Er hat sich das angesehen, und nur leise gegrinst ....  :mocking:

Es scheint, als wenn der Orthopäde nicht sonderlich beliebt ist bei seinen ,,Kollegen". :scratch: (scheint wohl schon öfter solche "Böcke" geschossen zu haben)

Zum einen meint der Doc, dass das Gutachten alleine schon wegen der Inhaltlichen Fehler und der augenscheinlichen Verwechslung von Pateinten (ich habe ja Asthma und Diabetes) keine Gültigkeit besitzt!

Zum anderen, ist das fehlende ,,Kreuz" bei der Arbeitsunfähigkeit seiner Meinung nach extrem eklatant.  Der Arzt hat dann in seinem PC nachgesehen. Meine Frau ist durchgehend seid Februar 2020 ,,krank" geschrieben.

Auf meine Frage, ob meine Frau (seiner Meinung nach) Arbeitsfähig wäre, hat er diese mit aller Deutlichkeit verneint!

Ich soll mich sogar in der Begründung für den Widerspruch auf Ihn beziehen!  :sehrgut:


So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Ottokar

Na das ist doch mal ein Wort. Auf sie mit Gebrüll  :cool:
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Bundspecht

Zitat von: Ottokar am 22. Februar 2023, 13:12:02Na das ist doch mal ein Wort. Auf sie mit Gebrüll 
:grins:  :grins:  :grins:

Ich werde mich am Freitag mal hinsetzten und mir was aus den Fingern saugen  :scratch:

Ein klein wenig Hilfe bei der Formulierung wäre aber sehr schön  :ok:
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Bundspecht

Moin zusammen....

ich habe mir dazu nun mal ein paar Gedanken gemacht. Ist bestimmt nicht perfekt und unter Garantie noch verbesserungswürdig....

Aber lest selbst .....

Widerspruch gegen Bescheid vom 26.01.2023 und Ärztlichem Gutachten
   

Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit erhebe ich Widerspruch gegen Ihren Ablehnungsbescheid vom 26.01.2023.

Der Bescheid ist insofern Fehlerhaft, da ich folgende Krankheiten (Asthma und Diabestes Typ 2) nicht habe.

Diese Fehleinschätzung beruht auf dem Gutachten des Orthopäden Herr Dr. *****.
Auch dieses Gutachten ist Fehlerhaft.

Ich wurde von Dr. ***** befragt, ob es in der Familie besondere Krankheiten gibt, die ich mit Asthma und Diabetes Typ 2 bei meinem Mann! angegeben habe.

Augenscheinlich scheint Herr Dr. ***** da so einiges durcheinander gebracht zu haben, da in dem Gutachten im späteren Verlauf sogar dazu geraten wird, Arbeiten ,,bezüglich der Atemwegsproblematik in Kälte und Nässe auszusparen".

Des Weiteren, wurde auf Seite zwei bei der Frage ,,Besteht Arbeitsunfähigkeit?"   
Nein angekreuzt, und das obwohl ich nachweislich seid Anfang 2020 durchgehend von meinem Hausarzt Herr Dr.***** krankgeschrieben bin.

Ihrem Gutachten nach, soll ich noch mindestens sechs Stunden täglich Arbeitsfähig sein.

Laut meinem Hausarzt Herr Dr. *****, auf dem ich mich mit seinem Einverständnis berufen darf, ist dies aber jetzt und auch in Zukunft nicht gegeben, da meine Beschwerden leider nicht besser werden.

Ich bin ja kaum in der Lage mich um meine Familie oder den Haushalt zu kümmern, und komme nicht ohne die Unterstützung meines Mannes zurecht.

Dies hat Herr Dr. ***** auch schon dem Jobcenter ************* gegenüber mehrfach schriftlich bestätigt.


Zur Fristwahrung, hatte ich Ihnen den Widerspruch per Einwurf Einschreiben zukommen lassen. Dieser ist wurde nachweislich am 20.02.2023 zugestellt.
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Ottokar

Ich habe es mal zusammengefasst:
ZitatWiderspruch gegen Ihren Bescheid vom 26.01.2023
   

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich fristgerecht Widerspruch gegen Ihren Ablehnungsbescheid vom 26.01.2023.

Gründe
Der Bescheid ist in mehreren Punkten grob fehlerhaft.
So habe ich weder die Krankheiten Asthma, noch Diabestes Typ 2.
Entgegen den Angaben im Gutachten von Herr Dr. ... bin ich nachweislich seid Anfang 2020 durchgehend von meinem Hausarzt, Herr Dr ..., wegen der selben Beschwerden krankgeschrieben. Dies hat ihr Gutachter grob fahrlässig nicht berücksichtigt.
Zudem wurde in dem von ihrem Gutachter in mehreren Punkten grob fahrlässig nachweislich falsch ausgefüllten Fragebogen nicht meine Erwerbsfähigkeit beurteilt, sondern meine Arbeitsfähigkeit. Erwerbsfähigkeit und Arbeitsfähigkeit sind jedoch vollkommen unterschiedliche Begriffe, die rechtlich vollkommen unterschiedlich definiert sind.

Das ich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig sein kann, bestreite ich.
Sie haben auch nicht begründet, warum die Beschwerden, wegen denen ich seit 2020 von meinem Hausarzt durchgehend krank geschrieben bin, meine Erwerbsfähigkeit nicht mindern, obwohl ich mich bei meinem Antrag ausdrücklich darauf bezogen habe.
Laut meinem Hausarzt, Herr Dr...., auf den ich mich hiermit ausdrücklich berufe, ist die in § 43 Abs. 3 SGB VI geregelte Voraussetzung seit 2020 und auch in Zukunft nicht mehr gegeben, da eine Besserung meiner Beschwerden aus ärztlicher Sicht nicht zu erwarten ist. Auch diese Feststellung wurde von Ihrem Gutachter grob fahrlässig nicht berücksichtigt.
Ich bin aufgrund meiner andauernden massiven gesundheitlichen Beschwerden und deren Umfang nicht in der Lage, ohne die Unterstützung meines Mannes meinen Alltag zu bewältigen, wie soll ich da eine Erwerbsfähigkeit ausüben können?

MfG
...
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Bundspecht

So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Fettnäpfchen

Ottokar

Zitat von: Ottokar am 24. Februar 2023, 12:48:11Ich bin aufgrund meiner andauernden massiven gesundheitlichen Beschwerden und deren Umfang nicht in der Lage, ohne die Unterstützung meines Mannes meinen Alltag zu bewältigen, wie soll ich da eine Erwerbsfähigkeit ausüben können?
sollte das nicht Erwerbstätigkeit heißen?!

Ein schönes WE
FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Ottokar

Zitat von: Fettnäpfchen am 24. Februar 2023, 16:26:23sollte das nicht Erwerbstätigkeit heißen?!
sollte es ... Fehler dürfte gern korrigiert werden
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Bundspecht

Moin zusammen....

kleines Update, was ich aber nicht so recht verstehe !

Nach dem Widerspruch vom Februar , ist bis dato nichts passiert. Bis gestern ein Brief vom Rententräger ankam.

Da steht folgendes drin:

"Sehr geehrte Frau *******

Ihr Hausarzt Herr Dr. ********** hat im Befundbericht angegeben, dass Sie zwei Kinder pflegen.
Wie bitten um Übersendung der Pflegegutachten der Kinder.

Teilen Sie uns bitte auch mit, wie viele Stunden Sie täglich für die Pflegearbeit leisten."
 

:scratch:  :scratch:  :scratch:

Erklärung dazu ... unsere Kinder haben den Pflegegrad 2, und haben beide einen Schwerbehinderten Ausweis (60%) mit dem Merkzeichen "H".

Nun frage ich mich ab er allen ernstes, was hat die "Pflege" der Kinder mit der Feststellung der Erwerbsfähigkeit zu tun  :scratch:  :weisnich:

Und warum kommen die da JETZT erst drauf  :nea:


PS: vielleicht noch wichtig, wir sind beide als "Pfleger" eingetragen, doch den Großteil der Pflege die noch anfällt, übernehme ich
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 15. April 2023, 11:03:31Und warum kommen die da JETZT erst drauf  :nea:

Lies mal hier, hat vielleicht nur was mit deinen Rentenansprüchen zu tun. Die Pflegetätigkeit selbst steht nicht im Widerspruch zur Erwerbsminderung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

horst

Zitat von: Bundspecht am 15. April 2023, 11:03:31Und warum kommen die da JETZT erst drauf  :nea:
das wirst du spätestes erfahren wenn der Widerspruch bearbeitet wird und die Verwechslung mit deiner Krankengeschichte geklärt ist.
Zitat von: Bundspecht am 22. Februar 2023, 13:10:39meine Frau und ich hatten eben besagten Termin bei unserem Hausarzt. Er war zwar ein wenig verwundert, dass ich auch mit da war, hat dann aber schnell mitbekommen warum.  :ok:
traue nie einem Arzt.

Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 15. April 2023, 11:03:31Teilen Sie uns bitte auch mit, wie viele Stunden Sie täglich für die Pflegearbeit leisten."[/b] 


Diese Frage hat ziemlich sicher was mit deinen Rentenansprüchen zu tun, lies mal hier
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"